Aufgrund der notwendigen Anpassung der Masterplanung für die Erweiterung des neuen Flughafens BER zur Erzielung von Einsparungen musste der Standort für das neue Terminal 1E verschoben werden, sodass eine bauliche Errichtung des Parkhauses P9 am ursprünglich vorgesehenen Standort nicht mehr möglich ist. Nachdem aufgrund von neuen Passagierprognosen die Errichtung eines neuen Parkhauses innerhalb des ursprünglich vorgesehen Umsetzungszeitraums nicht zwingend erforderlich ist, hat sich daher die Vergabestelle entschlossen, aus den vorbenannten Gründen von einer weiteren baulichen Errichtung eines Parkhauses am BER Abstand zu nehmen und das Ausschreibungsverfahren gemäß § 57 Abs. 1 SektVO einzustellen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVY0C1.