Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-02-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift: Einkauf/Bauvergabe, Gebäude B 027, 1. OG, Raum 50
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: zu Händen von Frau Bähr
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de📧
Region: de424 🏙️
URL: www.berlin-airport.de🌏
Adresse des Käuferprofils: www.berlin-airport.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Totalübernehmerleistungen (TÜ) zur Errichtung des Fluggasterminal T1-E am BER.
EB-2016-0350 (Aktenzeichen des Auftraggebers)”
Produkte/Dienstleistungen: Bauleistungen im Hochbau📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung sind Planung und Neubau des Fluggastterminal T1-E am Flughafen Berlin Brandenburg in Totalübernehmer-Funktion.”
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Option 1: Vgl. Auftragsbekanntmachung Referenznummer 2016/S 176-316283 vom 13.9.2016, ZifferII.2.1).Diese Bekanntmachung wurde auf der folgenden TED-Website...”
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 176-316283
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Totalübernehmerleistungen (TÜ) zur Errichtung des Fluggasterminal T1-E am BER
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Die Wertung der Teilnahmeanträge gemäß Ziffer III.1.4) des Bekanntmachungstextes hat ergeben, dass weniger als 3 zulassungsfähige Bewerbungen vorliegen....”
Die Wertung der Teilnahmeanträge gemäß Ziffer III.1.4) des Bekanntmachungstextes hat ergeben, dass weniger als 3 zulassungsfähige Bewerbungen vorliegen. Bereits in der Bekanntmachung wurde seitens der Vergabestelle kommuniziert, dass sich der Auftraggeber vorbehält, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Diese Festlegung dient aus Sicht des Auftraggebers zur Gewährleistung eines ausreichenden Wettbewerbs zur Erzielung von wirtschaftlichen Angeboten. Nach Abwägung aller entscheidungserheblicher Umstände hat sich der Auftraggeber daher entschieden, dass vorliegende Verfahren gemäß § 57 SektVO einzustellen.
Die Vergabestelle beabsichtigt die Errichtung des neuen Terminals T1-E auf Grund einer neuen Beschaffungsstrategie im Rahmen eines neuen Verhandlungsverfahrens mit Bekanntmachung neu auszuschreiben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331/866-1719📞
Fax: +49 331/866-1652 📠
URL: http://www.mwe.brandenburg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 KT gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 KT gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung, gerügt werden.
2.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden.
3.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden.
4.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5.
Die Vergabestelle weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße und in Bezug auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Vergabe eines öffentlichen Auftrags zu beachten.
Gemäß Richtlinie 2014/25/EU, Anlage XII C Nr. 19 wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen wird auf den folgenden Link, Ziffer VI.4.3) verwiesen: (URL) https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228/9499-0📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228/9499-400 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2017/S 033-060127 (2017-02-14)