Transport und thermische Verwertung von vorentwässertem Klärschlamm

Abwasserverband Braunschweig

Transport und thermische Verwertung von vorentwässertem Klärschlamm aus dem Klärwerk Steinhof.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-01-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-01-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Menge oder Umfang: 15 000 MG bzw. 30 000 MG für 2,5 Jahre siehe Leistungsverzeichnis.0
Gesamtwert des Auftrags: 0 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abwasserverband Braunschweig
Postanschrift: Celler Str. 22
Postleitzahl: 38176
Postort: Wendeburg
Kontakt
Internetadresse: http://abwasserverband-bs.de 🌏
E-Mail: claudia.genter@abwasserverband-bs.de 📧
Telefon: +49 530350916 📞
Fax: +49 530350917 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-14 📅
Einreichungsfrist: 2016-03-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 012-017075
ABl. S-Ausgabe: 12

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Transport und thermische Verwertung von vorentwässertem Klärschlamm aus dem Klärwerk Steinhof.
Menge oder Umfang: 15 000 MG bzw. 30 000 MG für 2,5 Jahre siehe Leistungsverzeichnis.
Referenznummer: 2015-1412
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Klärwerk Steinhof, Celler Heerstr. 337, 38112 Braunschweig.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, Nachweis Berufsgenossenschaft oder Eigenerklärung, Bescheinigung der Krankenkasse oder Eigenerklärung, Verzeichnis der Nachunternehmer, auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle, Verpflichtung des/der Nachunternehmer gem. Formblatt 236, Erklärung zur Umsetzung des NTVerg G Verpflichtungserklärung zur Trariftreue und Mindestentlohneung für Dienst- und Bauleistung unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Niedersachsen,
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatz des Unternehmens in den vergangenen 3 Geschäftsjahren, Prüfbare Referenzen über vergleichbare Leistungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Beschreibung von Übernahme, Transport, Verwiegung (Bennenung Waage), Bennenung Verbrennungsanlage, Beispiel für Lieferscheine, Übernahmeunterlagen.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Vorabüberweisung an den Abwassserverband Braunschweig,
Volksbank Südeheide, IBAN: DE31 2579 1635 0254 9026 00,
BIC GENODEF1HMN, Verwendungszweck 2015 1412.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-03-16 📅
Öffnungsort: Wendeburg.
Ort des Eröffnungstermins: Wendeburg.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Materialwirtschaft
Frau Genter

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-07-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2015-1412

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334 📞
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„Gem. § 107 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig soweit:
1) der Antragsstelle den gerügten Vorstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens der bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bei zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“.
Quelle: OJS 2016/S 012-017075 (2016-01-14)