Transportdienstleistung im ORAT-Projekt

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH

Leistungsgegenstand ist der bedarfsgerechte Einsatz geeigneter und betriebsbereiter Minibusse sowie Reisebusse inkl. Fahrerinnen/Fahrer zur Beförderung von Mitarbeitern und Dritten am Flughafen Berlin Brandenburg (BER), Flughafen Berlin Tegel (TXL) und Flughafen Berlin Schönefeld (SXF) sowie zwischen den Standorten TXL, SXF und dem BER unter Einsatz eines für die Busplanung und -koordination zuständigen Disponenten und operativen Dispatchers.
Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass die durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen keine Leistungen i. S. d. BADV darstellen. Es wird kein Passagiertransport vom Flughafengebäude zum Flugzeug durchgeführt.
Die Leistung wird als Rahmenvertrag vergeben und ist im Rahmen des ORAT-Projekts zu erbringen. Das ORAT-Projekt, welches die operative Inbetriebnahme des Flughafens BER vorbereitet und sicherstellt, ist mit einem Zeitraum von voraussichtlich 6 bis 8 Monaten geplant. Diese sechs bis acht Monate stellen damit auch die voraussichtliche Dauer der Leistungserbringung innerhalb der gesamten Vertragslaufzeit dar.
Überwiegend findet die Leistungserbringung werktags, in der Regel zwischen 6:00 bis 18:00 Uhr statt. Es können jedoch auch Abrufe in den Abend- und Nachtstunden sowie an Sonn- und Feiertagen durch den Auftraggeber erfolgen, die dann durch den Auftragnehmer zu erbringen sind.
Anforderungen an die Fahrzeuge.
Für die Leistungserbringung definiert der Auftraggeber 2 Fahrzeugkategorien mit unterschiedlicher Sitzplatz- bzw. Aufnahmekapazität:
Kategorie 1: Sitzplatzkapazität von mindestens 14 Personen bis 20 Personen exkl. Fahrpersonal,
Kategorie 2: Mindestaufnahmekapazität von 51 Personen exkl. Fahrpersonal.
In der Kategorie 1 sind durch den Aufragnehmer Minibusse mit der genannten Mindestsitzplatzkapazität einzusetzen. Es ist dem Auftragnehmer gestattet, auch Fahrzeuge einzusetzen, welche die Sitzplatzkapazität von 14 bis 20 Personen exkl. Fahrpersonal übersteigen.
In der Kategorie 2 sollen durch den Auftragnehmer Reisebusse mit der genannten Mindestaufnahmekapazität von 51 Personen exkl. Fahrpersonal eingesetzt werden.
Die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge müssen eine Mikrofonausstattung mit leistungsstarker Klangqualität (auf allen Sitzplätzen gut hörbar) aufweisen und dürfen eine maximale Fahrzeughöhe von 4,10 Meter nicht überschreiten. Das Herstellungsdatum der Fahrzeuge darf nicht vor dem Jahre 2008 liegen.
Die regelmäßige Instandhaltung, Reinigung, Pflege und Betankung der einzusetzenden Fahrzeuge obliegt dem Auftragnehmer. Dabei stellt dieser sicher, dass im Falle von Reparatur- und Wartungsarbeiten äquivalente Ersatzfahrzeuge zur Leistungserbringung eingesetzt werden. Hierfür entstehende Kosten trägt der Auftragnehmer. Die Reaktionszeit zur Bereitstellung eines äquivalenten Ersatzfahrzeuges am Ausfallort des ausgefallenen Fahrzeuges darf 60 Minuten nicht überschreiten.
Fahrstrecken:
Der Auftraggeber unterscheidet derzeit die folgenden Strecken. Im Verlauf des ORAT-Projekts können weitere Strecken hinzukommen oder entfallen. Neue Strecken werden frühzeitig bekannt gegeben und beziehen sich auf Wegstrecken in Berlin und dem nahen Berliner Umland.
1. Fahrten auf dem Flughafen Campus BER / SXF und am Flughafen TXL (jeweils Landseite und Sicherheitsbereich),
2. Fahrten zwischen den Flughafenstandorten BER / SXF und TXL,
3. Sonderfahrten (im Großraum Berlin).
In der Regel kann der Auftragnehmer von Fahrstrecken bis zu 300 km je eingesetztem Fahrzeug und möglichem Einsatztag ausgehen. Die angegebene Kilometerleistung kann aber bei Shuttlefahrten zwischen BER/SXF und TXL (Strecke 3) sowie in Einzelfällen, zum Beispiel an Sondertagen im Probebetrieb oder Umzug, auch überschritten werden.
Personal:
Das durch den Auftragnehmer einzusetzende Fahrpersonal führt die Busfahrten gemäß den Vorgaben des Auftraggebers durch und muss die Aspekte Sauberkeit, Sicherheit, Kontrolle des Beförderungsnachweises (z. B. Busfahrschein) und Information an die zu befördernden Personen neben dem eigentlichen fahrerischen Einsatz abdecken können.
Im Bedarfsfall werden in den Fahrzeugen Koffer von Passagieren befördert. Für den Be- und Entladevorgang ist das Fahrpersonal des Auftragnehmers ebenfalls verantwortlich.
Um einen kundenorientierten Betrieb des Fahrverkehrs zu gewährleisten muss das vom Bewerber einzusetzende Personal die geltenden rechtlichen Bestimmungen (z. B. Personenbeförderungsgesetz, Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) einhalten sowie ein freundliches und hilfsbereites Auftreten besitzen und über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen.
Für den gesamten Leistungszeitraum stellt der Auftragnehmer einen Ansprechpartner (Disponenten) in seiner ganztägig besetzten Einsatzleitstelle / -zentrale in seinen den Räumlichkeiten zur Verfügung, der für die Pünktlichkeit, Koordination, Organisation, und Sicherstellung der Einsatz- und Ressourcenplanung von Fahrzeugen und Fahrerinnen und Fahrern zuständig ist.
Ebenfalls stellt der Auftragnehmer an aufkommensreichen Tagen während der Leistungserbringung einen operativen Dispatcher beim Auftraggeber bereit. Er ist für den reibungslosen, termingerechten und sicheren Personentransport am Einsatzort verantwortlich und steht in enger Kommunikation mit dem eingesetzten Fahrpersonal, dem Disponenten in der Einsatzleitstelle beim Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
Leistungsbeginn und -abruf:
Der erste Abruf aus dem Rahmenvertrag und damit der Beginn der Leistungserbringung (voraussichtlich im 2. Quartal 2017) wird dem Auftragnehmer spätestens mit einem Vorlauf von drei Monaten mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt erhält der Auftragnehmer durch den Auftraggeber eine erste Planungsgrundlage mit den vorgesehenen Einsatztagen, Fahrstrecken, Zeiten, Fahrzeuganzahl, etc. 50 % der Fahrten dieser Planungsgrundlage gelten als Mindestabnahmemenge aus dem Rahmenvertrag. Bis zur tatsächlichen Leistungserbringung wird eine weitere Konkretisierung der geplanten Abrufe durch den Auftraggeber erfolgen, die letztmalig, ggf. bis zu 24 Stunden vor dem konkreten Abruf angepasst werden kann.
Der Auftraggeber ruft Fahrzeuge inkl. Fahrpersonal in den genannten Kategorien 1 und 2 ab, wobei die Fahrzeuge mindestens die Kapazität (untere Angabe) exkl. Fahrer der jeweiligen Kategorie aufweisen müssen.
Im Rahmen der Leistungserbringung, sieht der Auftraggeber im Regelfall werktags den Einsatz von einem Fahrzeug der Kategorie 1 und sechs Fahrzeugen der Kategorie 2 vor. Der Auftraggeber kann nach derzeitigem Kenntnisstand in Einzelfällen bis zu 12 Fahrzeuge der Kategorie 2 gleichzeitig abrufen. Bei der Kategorie 1 ist wiederum in Einzelfällen voraussichtlich mit einem gleichzeitigen Abruf von vier Fahrzeugen zu rechnen. Kumuliert über alle Fahrzeugkategorien hinweg, wird der Auftraggeber voraussichtlich in Einzelfällen bis zu 16 Fahrzeuge gleichzeitig pro Tag abrufen.
Einweisung der Mitarbeiter des Auftragnehmers:
Für die Durchführung seiner Aufgaben erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber für sein Fahrpersonal und den operativen Dispatcher vor der ersten Leistungserbringung eine Einweisung in die, für die Leistungserbringung notwendige Topografie und Prozesse. Diese Einweisung findet vor Ort am Campus BER und an den Standorten TXL und SXF statt. Die Kosten für die Einweisung und Schulung des Personals trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt das notwendige Schulungsmaterial (Orientierungskarten usw.) zur Verfügung.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-25.

Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-01-25 Auftragsbekanntmachung