Treibstoff-Flottenkarten
Stadt Hilden
Treibstoff-Flottenkarten im Stadtgebiet Hilden für die städtischen Fahrzeuge der Stadt Hilden.
Ca.190 000 Liter Diesel nach DIN EN 590;
ca. 15 000 Liter Superbenzin nach DIN EN 228.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-31.
Wer? Wie? Wo?- • Düsseldorf › Mettmann
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2016-08-31 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2016-08-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Tankstellenkreditkarten
Referenznummer: 01321
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tankstellenkreditkarten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mettmann 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Hilden
Postanschrift: Am Rathaus 1
Postleitzahl: 40721
Postort: Hilden
Kontakt
Internetadresse: http://www.hilden.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@hilden.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXPTYD7Y0A7%22 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-31 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-03 📅
Datum des Beginns: 2016-12-01 📅
Datum des Endes: 2017-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 170-305563
ABl. S-Ausgabe: 170
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Verlängerungen:
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Hilden; Am Rathaus 1; 40721; Hilden.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2016-10-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXPTYD7Y0A7%22 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland mit Sitz bei der Bezirksregierung Köln – Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055 📞
Fax: +49 2211472891 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2016/S 170-305563 (2016-08-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Tankstellenkreditkarten
Referenznummer: 01321
Kurze Beschreibung:
Treibstoff-Flottenkarten im Stadtgebiet Hilden für die städtischen Fahrzeuge der Stadt Hilden.
Ca.190 000 Liter Diesel nach DIN EN 590;
ca. 15 000 Liter Superbenzin nach DIN EN 228.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tankstellenkreditkarten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mettmann 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Hilden
Postanschrift: Am Rathaus 1
Postleitzahl: 40721
Postort: Hilden
Kontakt
Internetadresse: http://www.hilden.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@hilden.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXPTYD7Y0A7%22 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-31 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-03 📅
Datum des Beginns: 2016-12-01 📅
Datum des Endes: 2017-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 170-305563
ABl. S-Ausgabe: 170
Zusätzliche Informationen
— Die Stadt Hilden übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Bekanntmachungen, die in Ausschreibungsblättern oder auf Ausschreibungsplattformen im Internet veröffentlicht wurden, deren Betreiber dazu nicht von der ausschreibenden Stelle legitimiert wurden. Legitimiert
wurden nur das Amtsblatt der EU, www.bund.de, www.vmp-rheinland.de, bi Medien, Deutscher Auftragsdienst, Mandaport und Subreport Verlag.
— Anfragen und andere zusätzliche Informationen von Bewerber*innen sind nur bis 5.10.2016, 9:00 Uhr
zulässig und werden nur bearbeitet, wenn Sie in der Kommunikation des Vergabevorgangs (Projekts) auf dem Vergabemarktplatz Rheinland (Internetadresse: siehe Punkt I.3) eingestellt wurden.
— Das Angebot muss spätestens am 11.10.2016 um 23:59 Uhr bei der Stadt Hilden eingegangen sein. Später eingehende Angebot werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
— Die Sprache ist Deutsch (gilt für Angebote und kompletten schriftlichen und mündlichen Verkehr).
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD7Y0A7.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Treibstoff-Flottenkarten im Stadtgebiet Hilden für die städtischen Fahrzeuge der Stadt Hilden.
Ca.190 000 Liter Diesel nach DIN EN 590;
ca. 15 000 Liter Superbenzin nach DIN EN 228.
Die Stadt Hilden schreibt für den Zeitraum 1.12.2016 bis 30.11.2017 die Betankung aller städtischen Fahrzeuge und Geräte aus. Die Laufzeit verlängert sich jeweils um ein Jahr. Eine Verlängerung von jeweils einem Jahr ist jedoch nur zwei mal möglich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Hilden; Am Rathaus 1; 40721; Hilden.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2016-10-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXPTYD7Y0A7%22 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
— Die Stadt Hilden übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Bekanntmachungen, die in Ausschreibungsblättern oder auf Ausschreibungsplattformen im Internet veröffentlicht wurden, deren Betreiber dazu nicht von der ausschreibenden Stelle legitimiert wurden. Legitimiert
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wurden nur das Amtsblatt der EU, www.bund.de, www.vmp-rheinland.de, bi Medien, Deutscher Auftragsdienst, Mandaport und Subreport Verlag.
— Anfragen und andere zusätzliche Informationen von Bewerber*innen sind nur bis 5.10.2016, 9:00 Uhr
zulässig und werden nur bearbeitet, wenn Sie in der Kommunikation des Vergabevorgangs (Projekts) auf dem Vergabemarktplatz Rheinland (Internetadresse: siehe Punkt I.3) eingestellt wurden.
— Das Angebot muss spätestens am 11.10.2016 um 23:59 Uhr bei der Stadt Hilden eingegangen sein. Später eingehende Angebot werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
— Die Sprache ist Deutsch (gilt für Angebote und kompletten schriftlichen und mündlichen Verkehr).
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD7Y0A7.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland mit Sitz bei der Bezirksregierung Köln – Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055 📞
Fax: +49 2211472891 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer
gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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