Trinkwassertransportleitung DN 1000 von der Druckerhöhungsanlage (DE) Haßloch zum Bauwerk (BW) 42 sowie Erneuerung Anschlussleitung DN400 von der DE Haßloch zum BW 1
Hessenwasser (HW) plant die Errichtung einer ca. 4 km langen, kathodisch zu schützenden Trinkwasserleitung (TWL) DN1000 ST ZMA mit PE-Umhüllung, PN16 zwischen der Druckerhöhungsanlage Haßloch (DEHASS) und dem BW 42 in Raunheim. Entlang der Trasse ist die Errichtung von 5 Schächten vorgesehen. Drei bestehende Schächte müssen rohrleitungstechnisch angepasst werden. Die A67 wird auf ca. 70 m in einem vorhandenen Bauwerk gekreuzt. Die B486 muss auf einer Länge von ca. 50 m in DN1400 neu gekreuzt werden. Die geplante TWL verläuft parallel zu einer nicht zugfesten DN1000 Spannbetonleitung der HW meist entlang einer vorhandenen Waldschneise. Aus dem landschaftspflegerischen Begleitplan ergeben sich spezielle Anforderungen an die Baustellenlogistik, den Bauablauf und die Bauverfahren. An Bestandsbauwerken sind Betonschneide-und -bohrarbeiten durchzuführen. Eine bestehende DN800 ST zwischen der DEHASS und dem BW 1 soll durch eine neue DN400 GGG auf einer Länge von ca. 200 m erneuert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-08-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Trinkwasserrohrleitungen
Referenznummer: HW-03-BAU
Kurze Beschreibung:
Hessenwasser (HW) plant die Errichtung einer ca. 4 km langen, kathodisch zu schützenden Trinkwasserleitung (TWL) DN1000 ST ZMA mit PE-Umhüllung, PN16 zwischen der Druckerhöhungsanlage Haßloch (DEHASS) und dem BW 42 in Raunheim. Entlang der Trasse ist die Errichtung von 5 Schächten vorgesehen. Drei bestehende Schächte müssen rohrleitungstechnisch angepasst werden. Die A67 wird auf ca. 70 m in einem vorhandenen Bauwerk gekreuzt. Die B486 muss auf einer Länge von ca. 50 m in DN1400 neu gekreuzt werden. Die geplante TWL verläuft parallel zu einer nicht zugfesten DN1000 Spannbetonleitung der HW meist entlang einer vorhandenen Waldschneise. Aus dem landschaftspflegerischen Begleitplan ergeben sich spezielle Anforderungen an die Baustellenlogistik, den Bauablauf und die Bauverfahren. An Bestandsbauwerken sind Betonschneide-und -bohrarbeiten durchzuführen. Eine bestehende DN800 ST zwischen der DEHASS und dem BW 1 soll durch eine neue DN400 GGG auf einer Länge von ca. 200 m erneuert werden.
Hessenwasser (HW) plant die Errichtung einer ca. 4 km langen, kathodisch zu schützenden Trinkwasserleitung (TWL) DN1000 ST ZMA mit PE-Umhüllung, PN16 zwischen der Druckerhöhungsanlage Haßloch (DEHASS) und dem BW 42 in Raunheim. Entlang der Trasse ist die Errichtung von 5 Schächten vorgesehen. Drei bestehende Schächte müssen rohrleitungstechnisch angepasst werden. Die A67 wird auf ca. 70 m in einem vorhandenen Bauwerk gekreuzt. Die B486 muss auf einer Länge von ca. 50 m in DN1400 neu gekreuzt werden. Die geplante TWL verläuft parallel zu einer nicht zugfesten DN1000 Spannbetonleitung der HW meist entlang einer vorhandenen Waldschneise. Aus dem landschaftspflegerischen Begleitplan ergeben sich spezielle Anforderungen an die Baustellenlogistik, den Bauablauf und die Bauverfahren. An Bestandsbauwerken sind Betonschneide-und -bohrarbeiten durchzuführen. Eine bestehende DN800 ST zwischen der DEHASS und dem BW 1 soll durch eine neue DN400 GGG auf einer Länge von ca. 200 m erneuert werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Trinkwasserrohrleitungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schächte📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Groß-Gerau🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-08-16 📅
Einreichungsfrist: 2016-09-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-20 📅
Datum des Beginns: 2017-02-15 📅
Datum des Endes: 2018-12-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 160-289684
ABl. S-Ausgabe: 160
Zusätzliche Informationen
Unter der in Abschnitt I.1.3) genannten Adresse stehen Vergabeunterlagen (u. a. Teilnahmeantrag inkl. Formblätter) zum elektronischen Abruf bereit. Zum Schutz der Vertraulichkeit von sensiblen Informationen stehen weitere Vergabeunterlagen nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs und Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung (s. Formblatt im Teilnahmeantrag) zum Abruf bereit unter: https://cloudshare.bechtlecloud.com/#/public/shares-downloads/rPzX2XxFuCI87ga7JTqdjNoagvPtoehq
Interessenten werden gebeten, sich freiwillig und kostenlos registrieren zu lassen und hierzu o.g. Kontaktstelle schriftlich per E-Mail Firmennamen, Anschrift, Ansprechpartner, Telefon-/Fax-Nr. und E-Mail-Adresse mitzuteilen; die Registrierung ist Voraussetzung dafür, dass der Auftraggeber sicherstellen kann, Interessenten automatisch während des Teilnahmewettbewerbs über Änderungen der Vergabeunterlagen oder Beantwortungen von Bewerberfragen zu informieren. Falls Interessenten auf eine freiwillige Registrierung verzichten, tragen sie das Risiko, nicht alle oder nicht aktualisierte Vergabeunterlagen zum Verfahren zu erhalten.
In der Bekanntmachung/den Vergabeunterlagen benannte Anforderungen gelten auch für Mitglieder von Bewerbergemeinschaften. Bei einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung einzureichen.
Falls sich Bewerber zum Nachweis der technischen/beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten/Kapazitäten dritter Unternehmen stützen, so müssen sie die dritten Unternehmen und die Art/den Umfang der von diesen zu erbringenden Leistungen benennen und die entsprechenden Zertifizierungen/Nachweise für diese dritten Unternehmen einreichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise zu verlangen, die belegen, dass die entsprechenden Kapazitäten der dritten Unternehmen dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stehen. Für den Fall, dass ein Nachunternehmer sich seinerseits Nachunternehmern bedient, gelten die Anforderungen und diesbezügliche Nachweispflichten auch für Nachunternehmer von Nachunternehmern.
Ein Austausch von zum Eignungsnachweis im Teilnahmeantrag benannten Nachunternehmern ist bis zur Angebotsabgabe gestattet, soweit der neu benannte Nachunternehmer über mindestens die gleiche Eignung wie der mit Bewerbung um Teilnahme benannte Nachunternehmer verfügt und dies mit Angebotsabgabe nachgewiesen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, für den neuen, bei Angebotsabgabe benannten Nachunternehmer entsprechende Nachweise zu verlangen, die belegen, dass die Kapazitäten des Nachunternehmers dem Bieter/der Bietergemeinschaft im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Benennung von Nachunternehmern, die nicht zu Zwecken des Eignungsnachweises erfolgt, kann auch erstmalig noch bis zur Zuschlagserteilung erfolgen; bei gewichtigen Gründen darf der Auftraggeber jedoch dem Einsatz von Nachunternehmern widersprechen und der Bewerber hat innerhalb einer angemessenen Frist neue Nachunternehmer zu benennen. Entsprechendes gilt für Nachunternehmer von Nachunternehmern.
Gehen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs weniger als 3 wertbare Bewerbungen ein, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren für diesen Fall fortzuführen.
Falls sich zu den im Teilnahmeantrag, im Angebot oder während des weiteren Verfahrens gemachten Angaben bis zur evtl. Vertragsunterzeichnung wesentliche Änderungen ergeben, sind Bewerber verpflichtet, diese der o. g. Kontaktstelle unverzüglich schriftlich per E-Mail mitzuteilen. Sämtliche im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs gestellten Anforderungen müssen während der Auftragsdurchführung erfüllt sein.
Bieter, die vom Auftraggeber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben ein verbindliches Angebot abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage eines Erstangebotes zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Weitere Einzelheiten hinsichtlich des weiteren Ablaufs des Vergabeverfahrens werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
Unter der in Abschnitt I.1.3) genannten Adresse stehen Vergabeunterlagen (u. a. Teilnahmeantrag inkl. Formblätter) zum elektronischen Abruf bereit. Zum Schutz der Vertraulichkeit von sensiblen Informationen stehen weitere Vergabeunterlagen nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs und Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung (s. Formblatt im Teilnahmeantrag) zum Abruf bereit unter: https://cloudshare.bechtlecloud.com/#/public/shares-downloads/rPzX2XxFuCI87ga7JTqdjNoagvPtoehq
Interessenten werden gebeten, sich freiwillig und kostenlos registrieren zu lassen und hierzu o.g. Kontaktstelle schriftlich per E-Mail Firmennamen, Anschrift, Ansprechpartner, Telefon-/Fax-Nr. und E-Mail-Adresse mitzuteilen; die Registrierung ist Voraussetzung dafür, dass der Auftraggeber sicherstellen kann, Interessenten automatisch während des Teilnahmewettbewerbs über Änderungen der Vergabeunterlagen oder Beantwortungen von Bewerberfragen zu informieren. Falls Interessenten auf eine freiwillige Registrierung verzichten, tragen sie das Risiko, nicht alle oder nicht aktualisierte Vergabeunterlagen zum Verfahren zu erhalten.
In der Bekanntmachung/den Vergabeunterlagen benannte Anforderungen gelten auch für Mitglieder von Bewerbergemeinschaften. Bei einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung einzureichen.
Falls sich Bewerber zum Nachweis der technischen/beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten/Kapazitäten dritter Unternehmen stützen, so müssen sie die dritten Unternehmen und die Art/den Umfang der von diesen zu erbringenden Leistungen benennen und die entsprechenden Zertifizierungen/Nachweise für diese dritten Unternehmen einreichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise zu verlangen, die belegen, dass die entsprechenden Kapazitäten der dritten Unternehmen dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stehen. Für den Fall, dass ein Nachunternehmer sich seinerseits Nachunternehmern bedient, gelten die Anforderungen und diesbezügliche Nachweispflichten auch für Nachunternehmer von Nachunternehmern.
Ein Austausch von zum Eignungsnachweis im Teilnahmeantrag benannten Nachunternehmern ist bis zur Angebotsabgabe gestattet, soweit der neu benannte Nachunternehmer über mindestens die gleiche Eignung wie der mit Bewerbung um Teilnahme benannte Nachunternehmer verfügt und dies mit Angebotsabgabe nachgewiesen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, für den neuen, bei Angebotsabgabe benannten Nachunternehmer entsprechende Nachweise zu verlangen, die belegen, dass die Kapazitäten des Nachunternehmers dem Bieter/der Bietergemeinschaft im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Benennung von Nachunternehmern, die nicht zu Zwecken des Eignungsnachweises erfolgt, kann auch erstmalig noch bis zur Zuschlagserteilung erfolgen; bei gewichtigen Gründen darf der Auftraggeber jedoch dem Einsatz von Nachunternehmern widersprechen und der Bewerber hat innerhalb einer angemessenen Frist neue Nachunternehmer zu benennen. Entsprechendes gilt für Nachunternehmer von Nachunternehmern.
Gehen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs weniger als 3 wertbare Bewerbungen ein, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren für diesen Fall fortzuführen.
Falls sich zu den im Teilnahmeantrag, im Angebot oder während des weiteren Verfahrens gemachten Angaben bis zur evtl. Vertragsunterzeichnung wesentliche Änderungen ergeben, sind Bewerber verpflichtet, diese der o. g. Kontaktstelle unverzüglich schriftlich per E-Mail mitzuteilen. Sämtliche im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs gestellten Anforderungen müssen während der Auftragsdurchführung erfüllt sein.
Bieter, die vom Auftraggeber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben ein verbindliches Angebot abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage eines Erstangebotes zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Weitere Einzelheiten hinsichtlich des weiteren Ablaufs des Vergabeverfahrens werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gesamtmenge bzw. -umfang (einschließlich aller Lose und Optionen):
Lieferung und Einbau von ca. 4 km Rohrleitung DN1000 St, PN16, Zementmörtelauskleidung, PE Außenumhüllung einschließlich dazugehöriger Tiefbauarbeiten, ca.130 m DN400, GGG, PN10,
Zementmörtelauskleidung, Zementmörtelumhüllung, 5 neue Stahlbetonschächte (Lüftung und Entleerung)
inkl. 2 Entwässerungsschächte d = 1 500, kathodischer Korrosionsschutz, 5 Straßenquerungen, eine davon im
bestehendem Bauwerk, eine mittels Rohrvortrieb mit Mantelrohr, 3 weitere untergeordnete Straßen in offener Bauweise.
Baumschutzmaßnahmen in engen Wald- bzw. Bauabschnitten. In ca. 1 bis 3 Teilbereichen ist je nach
bauzeitlichem Grundwasserstand eine Grundwasserhaltung erforderlich.
Anlagenbau, ca. 20 m DN 100 bis DN 1000 in der Druckerhöhungsanlage Haßloch, im Tunnelbauwerk, im
Bauwerk 1, Bauwerk 40 sowie im Bauwerk 42 in Stahl, Rilsan beschichtet sowie in Edelstahl 1.4571 sowie
Rückbau von Bestandsverrohrung DN100 bis DN1000 ca. 100 m.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: KA11
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 65428 Rüsselsheim.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben, Nachweise, Erklärungen und sonstige Formalitäten, die mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden müssen und erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Nachweis über Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder im Register der Industrie- und Handelskammer des Firmen- oder Wohnsitzes durch Vorlage eines entsprechenden Registerauszugs (nicht älter als 6 Monate ab Datum der Versendung der Auftragsbekanntmachung) oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes;
a) Nachweis über Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder im Register der Industrie- und Handelskammer des Firmen- oder Wohnsitzes durch Vorlage eines entsprechenden Registerauszugs (nicht älter als 6 Monate ab Datum der Versendung der Auftragsbekanntmachung) oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes;
b) Erklärung zur Zuverlässigkeit: Eigenerklärung, dass das Unternehmen nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellt (Formblatt im Teilnahmeantrag enthalten);
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, nicht älter als 3 Monate ab Datum der Versendung der Auftragsbekanntmachung bzw. gleichwertige Bescheinigung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslands;
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, nicht älter als 3 Monate ab Datum der Versendung der Auftragsbekanntmachung bzw. gleichwertige Bescheinigung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslands;
d) Bestätigung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft oder gleichwertigen ausländischen Organisation angemeldet hat (entsprechende behördliche Bescheinigungen sind einzureichen);
e) Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit Angaben zu der geforderten Rechtsform gemäß III.1.8); nur von Bewerbergemeinschaften auszufüllen
(Formblatt im Teilnahmeantrag enthalten);
f) Nachweis zur Vertretungsbefugnis bei juristischen/ natürlichen Personen (im Falle einer GmbH z. B. durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs, im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Vorlage der Vollmachtserklärung des bevollmächtigten Vertreters).
f) Nachweis zur Vertretungsbefugnis bei juristischen/ natürlichen Personen (im Falle einer GmbH z. B. durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs, im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Vorlage der Vollmachtserklärung des bevollmächtigten Vertreters).
Entsprechende behördliche Bescheinigungen sind einzureichen. Ausländische Bewerber können anstelle der o. g. Eignungsnachweise vergleichbare Nachweise vorlegen; ggf. in deutscher Übersetzung. Soweit vergleichbare behördliche Bescheinigungen eines EU-Mitgliedstaats für den jeweiligen ausländischen Bewerber nicht erhältlich sind, ist diesem die Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung gestattet. Auf die in Abschnitt VI.3) gestellten Anforderungen wird verwiesen. Nähere Anforderungen sind dem Teilnahmeantrag bzw. den dazugehörigen Unterlagen und Formblättern zu entnehmen. Die gemäß III.1.1) geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben sind zwingend erforderlich. Werden die vorstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht oder nicht vollständig erbracht, führt dies zum Ausschluss des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich die einmalige Nachforderung von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen, Erklärungen, Bescheinigungen und sonstigen Nachweisen vor. Diese sind innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Alle geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Soweit nicht ausdrücklich anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im Zuge des weiteren Verfahrens vom Bewerber bzw. Bieter behördliche Bescheinigungen zu fordern.
Entsprechende behördliche Bescheinigungen sind einzureichen. Ausländische Bewerber können anstelle der o. g. Eignungsnachweise vergleichbare Nachweise vorlegen; ggf. in deutscher Übersetzung. Soweit vergleichbare behördliche Bescheinigungen eines EU-Mitgliedstaats für den jeweiligen ausländischen Bewerber nicht erhältlich sind, ist diesem die Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung gestattet. Auf die in Abschnitt VI.3) gestellten Anforderungen wird verwiesen. Nähere Anforderungen sind dem Teilnahmeantrag bzw. den dazugehörigen Unterlagen und Formblättern zu entnehmen. Die gemäß III.1.1) geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben sind zwingend erforderlich. Werden die vorstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht oder nicht vollständig erbracht, führt dies zum Ausschluss des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich die einmalige Nachforderung von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen, Erklärungen, Bescheinigungen und sonstigen Nachweisen vor. Diese sind innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Alle geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Soweit nicht ausdrücklich anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im Zuge des weiteren Verfahrens vom Bewerber bzw. Bieter behördliche Bescheinigungen zu fordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben, Nachweise, Erklärungen und sonstige Formalitäten, die mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden müssen und erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
g) Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (Formblatt im Teilnahmeantrag enthalten);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
g) Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (Formblatt im Teilnahmeantrag enthalten);
h) Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (Formblatt im Teilnahmeantrag enthalten);
i) Angaben über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; nur zur Information
(Formblatt im Teilnahmeantrag enthalten);
j) Angaben über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenen technischem Leitungspersonal; nur zur Information (Formblatt im Teilnahmeantrag enthalten);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
j) Angaben über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenen technischem Leitungspersonal; nur zur Information (Formblatt im Teilnahmeantrag enthalten);
k) Deckungszusage eines Versicherers für den Auftragsfall bzgl. einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 10 000 000 EUR für Personenschäden und mindestens 10 000 000 EUR für Sach- und/ oder Vermögensschäden sowie einer Umweltschaden- und einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens jeweils 5 000 000 EUR. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte der vorgenannten Deckungssummen umfassen. Der Bewerber hat die Deckungssummen seiner vorgenannten Versicherungen anzugeben. Eine Deckungszusage des Versicherers für den Auftragsfall ist ausreichend.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
k) Deckungszusage eines Versicherers für den Auftragsfall bzgl. einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 10 000 000 EUR für Personenschäden und mindestens 10 000 000 EUR für Sach- und/ oder Vermögensschäden sowie einer Umweltschaden- und einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens jeweils 5 000 000 EUR. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte der vorgenannten Deckungssummen umfassen. Der Bewerber hat die Deckungssummen seiner vorgenannten Versicherungen anzugeben. Eine Deckungszusage des Versicherers für den Auftragsfall ist ausreichend.
Auf die in Abschnitt VI.3) gestellten Anforderungen wird verwiesen. Nähere Anforderungen sind dem Teilnahmeantrag bzw. den dazugehörigen Unterlagen und Formblättern zu entnehmen. Die gemäß III.1.2) geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben sind zwingend erforderlich. Werden die vorstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht oder nicht vollständig erbracht, führt dies zum Ausschluss des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich die einmalige Nachforderung von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen, Erklärungen, Bescheinigungen und sonstigen Nachweisen vor. Diese sind innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Alle geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Soweit nicht ausdrücklich anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im Zuge des weiteren Verfahrens vom Bewerber bzw. Bieter behördliche Bescheinigungen zu fordern. Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auf die in Abschnitt VI.3) gestellten Anforderungen wird verwiesen. Nähere Anforderungen sind dem Teilnahmeantrag bzw. den dazugehörigen Unterlagen und Formblättern zu entnehmen. Die gemäß III.1.2) geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben sind zwingend erforderlich. Werden die vorstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht oder nicht vollständig erbracht, führt dies zum Ausschluss des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich die einmalige Nachforderung von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen, Erklärungen, Bescheinigungen und sonstigen Nachweisen vor. Diese sind innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Alle geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Soweit nicht ausdrücklich anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im Zuge des weiteren Verfahrens vom Bewerber bzw. Bieter behördliche Bescheinigungen zu fordern. Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise, Erklärungen und Formalitäten, die mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden müssen und erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Bewerber werden nur zur Angebotsabgabe aufgefordert, wenn sie nachweisbar vergleichbare Arbeiten nach Art und Umfang durchgeführt haben und folgende Nachweise vorlegen:
l) Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren: zu l.1 bis l.9 müssen Bewerber jeweils eine Referenz vorlegen. Die gemäß l.9 nachzuweisende Referenz müssen Bewerber selbst ausgeführt haben, da eine Eignungsleihe bei Referenz l.9 nicht möglich ist; im Auftragsfall sind entsprechende Leistungen vom Bewerber selbst auszuführen.
l) Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren: zu l.1 bis l.9 müssen Bewerber jeweils eine Referenz vorlegen. Die gemäß l.9 nachzuweisende Referenz müssen Bewerber selbst ausgeführt haben, da eine Eignungsleihe bei Referenz l.9 nicht möglich ist; im Auftragsfall sind entsprechende Leistungen vom Bewerber selbst auszuführen.
l.1: erstes Neubau-Leitungsprojekt im Trinkwasserbereich mit Leitungen aus Stahl größer/gleich DN 800 und einer Länge größer/gleich
100 m
l.2: zweites Neubau-Leitungsprojekt im Trinkwasserbereich mit Leitungen aus Stahl größer/gleich DN 800 und einer Länge größer/gleich
l.3: Neubau-Leitungsprojekt größer/gleich 1 km Länge mit Leitungen größer/gleich DN 800
l.4: Neubau-Leitungsprojekt mit Verlegungsanteil im Wald oder einem anderen Naturraum mit Vor-Kopf-Bauweise größer/gleich DN 400 in einer Länge größer/ gleich 200 m
l.5: Leitungsprojekt mit Neubau von Querungen von Anlagen/Bauwerken mittels Rohrvortrieb größer/ gleich DN 1200
l.6: Leitungsprojekt mit linienförmiger Grundwasserhaltung mit einer Gesamtfördermenge größer 50 000 m
l.7: Anlagenbauprojekt im Bestand von Trinkwasseranlagen mit Neubau von Rohrleitungen größer/gleich DN 600 und einer Länge größer/ gleich 10 m
l.8: Neubau-Anlagenbauprojekt mit rilsanbeschichteten Rohrleitungen größer/gleich DN 300
l.9: Bauleitung eines Rohrleitungsprojektes im Trinkwasserbereich mit Leitungen aus Stahl größer/gleich DN 800 und einer Länge größer/gleich 100 m
m) Nachweis über Qualifizierung des Personals/ der Betriebsorganisation, wie sie zur Zertifizierung bzw. zur Prüfung in den nachfolgenden DVGW-Arbeitsblättern unter m.1, m.2 und m.3 jeweils beschrieben ist:
m.1: DVGW GW 301 „Unternehmen zur Errichtung, Instandsetzung und Einbindung von Rohrleitungen – Anforderungen und Prüfungen“; Gruppe W1 Werkstoffe ge, st
m.2: DVGW GW 11 „Qualifikationsanforderungen für Fachunternehmen des kathodischen Korrosionsschutzes (KKS)“
m.3: DVGW GW 15 „Nachumhüllungen von Rohrleitungen, Armaturen und Formstücken – Qualifikationsanforderungen an den Umhüller“
n) Verpflichtungserklärung (Formblatt „Einsatz qualifiziertes Personal“), dass im Auftragsfall für die zu erbringende Leistung qualifiziertes Personal gemäß III.1.3, m) eingesetzt wird, welches bereits Projekte ausgeführt hat, die den Anforderungen unter III.1.3, l) entsprechen;
n) Verpflichtungserklärung (Formblatt „Einsatz qualifiziertes Personal“), dass im Auftragsfall für die zu erbringende Leistung qualifiziertes Personal gemäß III.1.3, m) eingesetzt wird, welches bereits Projekte ausgeführt hat, die den Anforderungen unter III.1.3, l) entsprechen;
o) Falls Bewerber sich zum Eignungsnachweis auf die Fähigkeiten eines Nachunternehmers berufen, müssen sie für diesen entsprechende Zertifizierungen/Referenzen einreichen; bei einer solchen Eignungsleihe sind die Nachunternehmer mit dem vorgesehenen Leistungsbereich sind in das Formblatt „Nachunternehmerverzeichnis“ einzutragen.
o) Falls Bewerber sich zum Eignungsnachweis auf die Fähigkeiten eines Nachunternehmers berufen, müssen sie für diesen entsprechende Zertifizierungen/Referenzen einreichen; bei einer solchen Eignungsleihe sind die Nachunternehmer mit dem vorgesehenen Leistungsbereich sind in das Formblatt „Nachunternehmerverzeichnis“ einzutragen.
Auf die in Abschnitt VI.3) gestellten Anforderungen wird verwiesen. Nähere Anforderungen sind dem Teilnahmeantrag bzw. den dazugehörigen Unterlagen/Formblättern zu entnehmen. Die gemäß III.1.3) geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben sind zwingend erforderlich. Werden vorstehend geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht oder nicht vollständig erbracht, führt dies zum Ausschluss des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich die einmalige Nachforderung von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen, Erklärungen, Bescheinigungen und sonstigen Nachweisen vor. Diese sind innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Alle geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Auf die in Abschnitt VI.3) gestellten Anforderungen wird verwiesen. Nähere Anforderungen sind dem Teilnahmeantrag bzw. den dazugehörigen Unterlagen/Formblättern zu entnehmen. Die gemäß III.1.3) geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben sind zwingend erforderlich. Werden vorstehend geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht oder nicht vollständig erbracht, führt dies zum Ausschluss des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich die einmalige Nachforderung von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen, Erklärungen, Bescheinigungen und sonstigen Nachweisen vor. Diese sind innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Alle geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Teilnahmeantrag ist in Form des zum elektronischen Abruf bereitgestellten Teilnahmeantrag-Vordrucks vollständig, in deutscher Sprache ausgefüllt, an den vorgesehenen Stellen unterschrieben, in einem verschlossenen Umschlag bis zum 16.9.2016 um 12:00 Uhr per Post oder direkt beim Auftraggeber einzureichen. Der Umschlag ist mit dem Vermerk „Vertraulich, nicht öffnen“ unter Angabe des Aktenzeichens HW-03-BAU zu kennzeichnen. Elektronisch (z. B. per E-Mail/Fax) übermittelte Teilnahmeanträge werden nicht bearbeitet und ausgeschlossen. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgegeben; ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Fragen zur Bekanntmachung und den sonstigen Vergabeunterlagen sind nur in Textform per Email zugelassen. Unternehmen können als Bewerber nur an einem Teilnahmeantrag beteiligt sein. Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zum Wettbewerb zugelassen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Teilnahmeantrag ist in Form des zum elektronischen Abruf bereitgestellten Teilnahmeantrag-Vordrucks vollständig, in deutscher Sprache ausgefüllt, an den vorgesehenen Stellen unterschrieben, in einem verschlossenen Umschlag bis zum 16.9.2016 um 12:00 Uhr per Post oder direkt beim Auftraggeber einzureichen. Der Umschlag ist mit dem Vermerk „Vertraulich, nicht öffnen“ unter Angabe des Aktenzeichens HW-03-BAU zu kennzeichnen. Elektronisch (z. B. per E-Mail/Fax) übermittelte Teilnahmeanträge werden nicht bearbeitet und ausgeschlossen. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgegeben; ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Fragen zur Bekanntmachung und den sonstigen Vergabeunterlagen sind nur in Textform per Email zugelassen. Unternehmen können als Bewerber nur an einem Teilnahmeantrag beteiligt sein. Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zum Wettbewerb zugelassen.
Nähere Anforderungen sind dem Teilnahmeantrag bzw. den dazugehörigen Unterlagen und Formblättern zu entnehmen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftraggeber ist berechtigt, Sicherheitsleistung zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Ausführung der Bauleistung und/oder zur Erfüllung der Mängelbeseitigungsansprüche zu verlangen. Die Sicherheitsleistung zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Ausführung der Bauleistung beträgt 10 v. H. der vertraglich vereinbarten Bruttoauftragssumme, die Sicherheitsleistung zur Erfüllung der Mängelbeseitigungsansprüche beträgt 5 v. H. der geprüften Bruttoschlussrechnungssumme gemäß Vertragsbedingungen der Hessenwasser GmbH & Co. KG für Verträge über die Ausführung von Bauleistungen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, Sicherheitsleistung zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Ausführung der Bauleistung und/oder zur Erfüllung der Mängelbeseitigungsansprüche zu verlangen. Die Sicherheitsleistung zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Ausführung der Bauleistung beträgt 10 v. H. der vertraglich vereinbarten Bruttoauftragssumme, die Sicherheitsleistung zur Erfüllung der Mängelbeseitigungsansprüche beträgt 5 v. H. der geprüften Bruttoschlussrechnungssumme gemäß Vertragsbedingungen der Hessenwasser GmbH & Co. KG für Verträge über die Ausführung von Bauleistungen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungen erfolgen gemäß § 16 VOB/B und gemäß Vertragsbedingungen der Hessenwasser GmbH & Co. KG für Verträge über die Ausführung von Bauleistungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften sind als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit einem bevollmächtigten Vertreter zum Wettbewerb zugelassen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist mit der Bewerbung um Teilnahme eine Bewerbergemeinschaftserklärung einzureichen. Für Bewerbergemeinschaften gilt das in Abschnitt III. an Unterlagen, Angaben und Nachweisen Geforderte ebenfalls.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften sind als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit einem bevollmächtigten Vertreter zum Wettbewerb zugelassen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist mit der Bewerbung um Teilnahme eine Bewerbergemeinschaftserklärung einzureichen. Für Bewerbergemeinschaften gilt das in Abschnitt III. an Unterlagen, Angaben und Nachweisen Geforderte ebenfalls.
Erforderliche Rechtsform bei der Auftragserteilung:
Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer nach ausländischen Recht vergleichbaren Rechtsform, bei der:
— alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und
— ein Mitglied der Bietergemeinschaft die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich als bevollmächtigter Vertreter vertritt und berechtigt ist, im Rahmen des Vergabeverfahren uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zu handeln.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
— ein Mitglied der Bietergemeinschaft die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich als bevollmächtigter Vertreter vertritt und berechtigt ist, im Rahmen des Vergabeverfahren uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zu handeln.
Die gesamtschuldnerische Haftung bleibt nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft bestehen.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bewerbung, Angebotslegung, Verhandlungen und die gesamte Auftrags- und Projektdurchführung erfolgen in deutscher Sprache (Wort und Schrift).
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs werden ausschließlich solche Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert, die zuvor alle Eignungskriterien/ Teilnahmebedingungen des Abschnitts III.1) erfüllt bzw. die gemäß Abschnitt III.1) geforderten Nachweise, Mindestanforderungen und Unterlagen nachgewiesen haben. Sollten im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs weniger als drei wertbare Bewerbungen eingehen, so behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren für diesen Fall fortzuführen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs werden ausschließlich solche Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert, die zuvor alle Eignungskriterien/ Teilnahmebedingungen des Abschnitts III.1) erfüllt bzw. die gemäß Abschnitt III.1) geforderten Nachweise, Mindestanforderungen und Unterlagen nachgewiesen haben. Sollten im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs weniger als drei wertbare Bewerbungen eingehen, so behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren für diesen Fall fortzuführen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-10-13 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 4 Monate
Unter der in Abschnitt I.1.3) genannten Adresse stehen Vergabeunterlagen (u. a. Teilnahmeantrag inkl. Formblätter) zum elektronischen Abruf bereit. Zum Schutz der Vertraulichkeit von sensiblen Informationen stehen weitere Vergabeunterlagen nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs und Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung (s. Formblatt im Teilnahmeantrag) zum Abruf bereit unter: https://cloudshare.bechtlecloud.com/#/public/shares-downloads/rPzX2XxFuCI87ga7JTqdjNoagvPtoehq
Unter der in Abschnitt I.1.3) genannten Adresse stehen Vergabeunterlagen (u. a. Teilnahmeantrag inkl. Formblätter) zum elektronischen Abruf bereit. Zum Schutz der Vertraulichkeit von sensiblen Informationen stehen weitere Vergabeunterlagen nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs und Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung (s. Formblatt im Teilnahmeantrag) zum Abruf bereit unter: https://cloudshare.bechtlecloud.com/#/public/shares-downloads/rPzX2XxFuCI87ga7JTqdjNoagvPtoehq
Interessenten werden gebeten, sich freiwillig und kostenlos registrieren zu lassen und hierzu o.g. Kontaktstelle schriftlich per E-Mail Firmennamen, Anschrift, Ansprechpartner, Telefon-/Fax-Nr. und E-Mail-Adresse mitzuteilen; die Registrierung ist Voraussetzung dafür, dass der Auftraggeber sicherstellen kann, Interessenten automatisch während des Teilnahmewettbewerbs über Änderungen der Vergabeunterlagen oder Beantwortungen von Bewerberfragen zu informieren. Falls Interessenten auf eine freiwillige Registrierung verzichten, tragen sie das Risiko, nicht alle oder nicht aktualisierte Vergabeunterlagen zum Verfahren zu erhalten.
Interessenten werden gebeten, sich freiwillig und kostenlos registrieren zu lassen und hierzu o.g. Kontaktstelle schriftlich per E-Mail Firmennamen, Anschrift, Ansprechpartner, Telefon-/Fax-Nr. und E-Mail-Adresse mitzuteilen; die Registrierung ist Voraussetzung dafür, dass der Auftraggeber sicherstellen kann, Interessenten automatisch während des Teilnahmewettbewerbs über Änderungen der Vergabeunterlagen oder Beantwortungen von Bewerberfragen zu informieren. Falls Interessenten auf eine freiwillige Registrierung verzichten, tragen sie das Risiko, nicht alle oder nicht aktualisierte Vergabeunterlagen zum Verfahren zu erhalten.
In der Bekanntmachung/den Vergabeunterlagen benannte Anforderungen gelten auch für Mitglieder von Bewerbergemeinschaften. Bei einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung einzureichen.
Falls sich Bewerber zum Nachweis der technischen/beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten/Kapazitäten dritter Unternehmen stützen, so müssen sie die dritten Unternehmen und die Art/den Umfang der von diesen zu erbringenden Leistungen benennen und die entsprechenden Zertifizierungen/Nachweise für diese dritten Unternehmen einreichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise zu verlangen, die belegen, dass die entsprechenden Kapazitäten der dritten Unternehmen dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stehen. Für den Fall, dass ein Nachunternehmer sich seinerseits Nachunternehmern bedient, gelten die Anforderungen und diesbezügliche Nachweispflichten auch für Nachunternehmer von Nachunternehmern.
Falls sich Bewerber zum Nachweis der technischen/beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten/Kapazitäten dritter Unternehmen stützen, so müssen sie die dritten Unternehmen und die Art/den Umfang der von diesen zu erbringenden Leistungen benennen und die entsprechenden Zertifizierungen/Nachweise für diese dritten Unternehmen einreichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise zu verlangen, die belegen, dass die entsprechenden Kapazitäten der dritten Unternehmen dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stehen. Für den Fall, dass ein Nachunternehmer sich seinerseits Nachunternehmern bedient, gelten die Anforderungen und diesbezügliche Nachweispflichten auch für Nachunternehmer von Nachunternehmern.
Ein Austausch von zum Eignungsnachweis im Teilnahmeantrag benannten Nachunternehmern ist bis zur Angebotsabgabe gestattet, soweit der neu benannte Nachunternehmer über mindestens die gleiche Eignung wie der mit Bewerbung um Teilnahme benannte Nachunternehmer verfügt und dies mit Angebotsabgabe nachgewiesen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, für den neuen, bei Angebotsabgabe benannten Nachunternehmer entsprechende Nachweise zu verlangen, die belegen, dass die Kapazitäten des Nachunternehmers dem Bieter/der Bietergemeinschaft im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Benennung von Nachunternehmern, die nicht zu Zwecken des Eignungsnachweises erfolgt, kann auch erstmalig noch bis zur Zuschlagserteilung erfolgen; bei gewichtigen Gründen darf der Auftraggeber jedoch dem Einsatz von Nachunternehmern widersprechen und der Bewerber hat innerhalb einer angemessenen Frist neue Nachunternehmer zu benennen. Entsprechendes gilt für Nachunternehmer von Nachunternehmern.
Ein Austausch von zum Eignungsnachweis im Teilnahmeantrag benannten Nachunternehmern ist bis zur Angebotsabgabe gestattet, soweit der neu benannte Nachunternehmer über mindestens die gleiche Eignung wie der mit Bewerbung um Teilnahme benannte Nachunternehmer verfügt und dies mit Angebotsabgabe nachgewiesen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, für den neuen, bei Angebotsabgabe benannten Nachunternehmer entsprechende Nachweise zu verlangen, die belegen, dass die Kapazitäten des Nachunternehmers dem Bieter/der Bietergemeinschaft im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Benennung von Nachunternehmern, die nicht zu Zwecken des Eignungsnachweises erfolgt, kann auch erstmalig noch bis zur Zuschlagserteilung erfolgen; bei gewichtigen Gründen darf der Auftraggeber jedoch dem Einsatz von Nachunternehmern widersprechen und der Bewerber hat innerhalb einer angemessenen Frist neue Nachunternehmer zu benennen. Entsprechendes gilt für Nachunternehmer von Nachunternehmern.
Gehen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs weniger als 3 wertbare Bewerbungen ein, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren für diesen Fall fortzuführen.
Falls sich zu den im Teilnahmeantrag, im Angebot oder während des weiteren Verfahrens gemachten Angaben bis zur evtl. Vertragsunterzeichnung wesentliche Änderungen ergeben, sind Bewerber verpflichtet, diese der o. g. Kontaktstelle unverzüglich schriftlich per E-Mail mitzuteilen. Sämtliche im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs gestellten Anforderungen müssen während der Auftragsdurchführung erfüllt sein.
Falls sich zu den im Teilnahmeantrag, im Angebot oder während des weiteren Verfahrens gemachten Angaben bis zur evtl. Vertragsunterzeichnung wesentliche Änderungen ergeben, sind Bewerber verpflichtet, diese der o. g. Kontaktstelle unverzüglich schriftlich per E-Mail mitzuteilen. Sämtliche im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs gestellten Anforderungen müssen während der Auftragsdurchführung erfüllt sein.
Bieter, die vom Auftraggeber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben ein verbindliches Angebot abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage eines Erstangebotes zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Weitere Einzelheiten hinsichtlich des weiteren Ablaufs des Vergabeverfahrens werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
Bieter, die vom Auftraggeber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben ein verbindliches Angebot abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage eines Erstangebotes zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Weitere Einzelheiten hinsichtlich des weiteren Ablaufs des Vergabeverfahrens werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151125816📞
Fax: +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Frist für den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gemäß 160 Absatz 3 GWB:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Absatz 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Absatz 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Absatz 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Absatz 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Absatz 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Absatz 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2016/S 160-289684 (2016-08-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-24) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge