Der Experte soll im angegeben Zeitraum die Aufgaben eines externen technischen Sachverständigen (TSV) für Straßen-/Brückenbau, ländlichen Wegebau sowie ländliche Infrastruktur wahrnehmen. Schwerpunktteams die diese Leistungen für ihre jeweils betreuten Vorhaben anfordern, sind Stadtentwicklung und Mobilität Südostasien (LEc2), Governance Westafrika (LAa2), Infrastruktur Westafrika (LAa5), Kommunale Infrastruktur Südosteuropa (LEa4), Governance, Ernährungssicherung und Naturressourcen Ostafrika (Lab3) sowie Governance und Frieden Südasien (LEb4). [...] (vgl. Ziffer 2.4 der Bekanntmachung).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-10-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Analysen oder Beratung
Kurze Beschreibung:
Der Experte soll im angegeben Zeitraum die Aufgaben eines externen technischen Sachverständigen (TSV) für Straßen-/Brückenbau, ländlichen Wegebau sowie ländliche Infrastruktur wahrnehmen. Schwerpunktteams die diese Leistungen für ihre jeweils betreuten Vorhaben anfordern, sind Stadtentwicklung und Mobilität Südostasien (LEc2), Governance Westafrika (LAa2), Infrastruktur Westafrika (LAa5), Kommunale Infrastruktur Südosteuropa (LEa4), Governance, Ernährungssicherung und Naturressourcen Ostafrika (Lab3) sowie Governance und Frieden Südasien (LEb4). [...] (vgl. Ziffer 2.4 der Bekanntmachung).
Der Experte soll im angegeben Zeitraum die Aufgaben eines externen technischen Sachverständigen (TSV) für Straßen-/Brückenbau, ländlichen Wegebau sowie ländliche Infrastruktur wahrnehmen. Schwerpunktteams die diese Leistungen für ihre jeweils betreuten Vorhaben anfordern, sind Stadtentwicklung und Mobilität Südostasien (LEc2), Governance Westafrika (LAa2), Infrastruktur Westafrika (LAa5), Kommunale Infrastruktur Südosteuropa (LEa4), Governance, Ernährungssicherung und Naturressourcen Ostafrika (Lab3) sowie Governance und Frieden Südasien (LEb4). [...] (vgl. Ziffer 2.4 der Bekanntmachung).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Analysen oder Beratung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Um mit der KfW effizient kommunizieren zu können, empfehlen wir, sich zuerst als Bieter auf der Vergabeplattform zu registrieren und sich dann die Vergabeunterlagen herunter zu laden.
Wenn Sie sich für eine Registrierung entscheiden, werden Sie von der KfW automatisch per E-Mail informiert, sobald neue Informationen zum Verfahren verfügbar sind.
Registrierung unter http://vergabe.kfw.de
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Der Experte soll im angegeben Zeitraum die Aufgaben eines externen technischen Sachverständigen (TSV) für Straßen-/Brückenbau, ländlichen Wegebau sowie ländliche Infrastruktur wahrnehmen. Schwerpunktteams die diese Leistungen für ihre jeweils betreuten Vorhaben anfordern, sind Stadtentwicklung und Mobilität Südostasien (LEc2), Governance Westafrika (LAa2), Infrastruktur Westafrika (LAa5), Kommunale Infrastruktur Südosteuropa (LEa4), Governance, Ernährungssicherung und Naturressourcen Ostafrika (Lab3) sowie Governance und Frieden Südasien (LEb4). Die Leistungen umfassen das Erkennen, Analysieren und Bewerten technischer, ökologischer sowie wirtschaftlicher Einflussfaktoren und Risiken sowie die Mitwirkung an der Gestaltung von Maßnahmen zur Vermeidung / Verringerung der Risiken sowie Mitwirkung an der Vergabe von Leistungen einschließlich der Erstellung bzw. Bewertung von Ausschreibungsunterlagen sowie die Auswertung von Angeboten.
Der Experte soll im angegeben Zeitraum die Aufgaben eines externen technischen Sachverständigen (TSV) für Straßen-/Brückenbau, ländlichen Wegebau sowie ländliche Infrastruktur wahrnehmen. Schwerpunktteams die diese Leistungen für ihre jeweils betreuten Vorhaben anfordern, sind Stadtentwicklung und Mobilität Südostasien (LEc2), Governance Westafrika (LAa2), Infrastruktur Westafrika (LAa5), Kommunale Infrastruktur Südosteuropa (LEa4), Governance, Ernährungssicherung und Naturressourcen Ostafrika (Lab3) sowie Governance und Frieden Südasien (LEb4). Die Leistungen umfassen das Erkennen, Analysieren und Bewerten technischer, ökologischer sowie wirtschaftlicher Einflussfaktoren und Risiken sowie die Mitwirkung an der Gestaltung von Maßnahmen zur Vermeidung / Verringerung der Risiken sowie Mitwirkung an der Vergabe von Leistungen einschließlich der Erstellung bzw. Bewertung von Ausschreibungsunterlagen sowie die Auswertung von Angeboten.
Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre zuzüglich einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Es ist von einem geschätzten Auftragsvolumen von ca. 190 Beratertagen pro Jahr auszugehen.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: 2 x 1 Jahr.
Zusätzliche Informationen:
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: KfW, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt mit Abgabe dieser Eigenerklärung, dass er auf gesonderte Anforderung der KfW seine Erlaubnis zur Berufsausübung in geeigneter Weise nachweisen wird.
Soweit er nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, eintragungspflichtig ist, erklärt der Wirtschaftsteilnehmer mit Abgabe dieser Eigenerklärung, dass er auf gesonderte Anforderung der KfW einen aktuellen Auszug (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines Heimatlandes vorlegen wird.
Soweit er nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, eintragungspflichtig ist, erklärt der Wirtschaftsteilnehmer mit Abgabe dieser Eigenerklärung, dass er auf gesonderte Anforderung der KfW einen aktuellen Auszug (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines Heimatlandes vorlegen wird.
Vorlage des Belegs: Eigenerklärung „Belege der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen“.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Consultant schließt auf seine Kosten für die Dauer des Vertrags alle Versicherungen ab, die erforderlich und üblich sind, um seine beruflichen und persönlichen Risiken abzusichern, darunter mindestens eine Berufshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des AG hat der Consultant ihm diese nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Consultant schließt auf seine Kosten für die Dauer des Vertrags alle Versicherungen ab, die erforderlich und üblich sind, um seine beruflichen und persönlichen Risiken abzusichern, darunter mindestens eine Berufshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des AG hat der Consultant ihm diese nachzuweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.) Eigenerklärung zur beruflichen Qualifikation – Kurzlebenslauf;
2.) Eigenerklärung zu den Sprachkenntnissen- Kurzlebenslauf;
3.) Eigenerklärung zu den Länderkenntnissen- Kurzlebenslauf;
4.) Eigenerklärung zu den Referenzprojekten / Vergleichbare Leistungen (Projekterfahrung)- Refernzliste.
Mindeststandards:
1.) Die KfW wird anhand der nachfolgenden Angaben prüfen, ob die angebotenen Personen die Mindestanforderungen an die berufliche Qualifikation erfüllen. Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften fehlt die erforderlichen Eignung, wenn sie Personen anbieten, die die aufgestellten Mindestanforderungen nicht erfüllen (Ausschluss),
1.) Die KfW wird anhand der nachfolgenden Angaben prüfen, ob die angebotenen Personen die Mindestanforderungen an die berufliche Qualifikation erfüllen. Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften fehlt die erforderlichen Eignung, wenn sie Personen anbieten, die die aufgestellten Mindestanforderungen nicht erfüllen (Ausschluss),
— Hochschulabschluss als Bauingenieur (Schwerpunkt Straßenbau);
— Mindestens 7 Jahre fachliche Erfahrung in der Entwicklungszusammenarbeit in der Vorbereitung, Planung, Koordination, Vergabe und Überwachung von Investitionsvorhaben im Straßen-/Brückenbau, ländlichem Wegebau sowie ländliche Infrastrukturen, Ausschreibungsverfahren (FIDIC).
— Mindestens 7 Jahre fachliche Erfahrung in der Entwicklungszusammenarbeit in der Vorbereitung, Planung, Koordination, Vergabe und Überwachung von Investitionsvorhaben im Straßen-/Brückenbau, ländlichem Wegebau sowie ländliche Infrastrukturen, Ausschreibungsverfahren (FIDIC).
Hinweis: Die Angaben zur beruflichen Qualifikation werden nach Maßgabe der Wertungsmatrix (Anlage zu den Bewerbungsbedingungen) bewertet.
2.) Mindestanforderungen an die Sprachkenntnisse:
Level C2 Deutschkenntnisse, Level C1 Englischkenntnisse und Level B2 Französischkenntnisse.
Hinweis: Die Angaben der Sprachkenntnisse werden nach Maßgabe der Wertungsmatrix (Anlage zu den Bewerbungsbedingungen) bewertet.
3.) Mindestanforderungen an die Länderkenntnisse:
— Erfahrung mit vergleichbaren Vorhaben in Süd- bzw. Südostasien und Subsahara Afrika und Südosteuropa;
— mit insgesamt mind. 4 Jahre Projektdauer, die sich kumulativ aus unterschiedlichen Projekten ergeben können.
Hinweis: Die Angaben zu den Länderkenntnissen werden nach Maßgabe der Wertungsmatrix (Anlage zu den Bewerbungsbedingungen) bewertet.
4.) Mindestanforderungen an die Referenzprojekte / Vergleichbare Leistungen (Projekterfahrung):
— Erbringung von mindestens 3 Referenzprojekten des Experten / angebotenen TSV in den letzten 3 Jahren (d.h. ab 01.11.2013)
— über Consultingleistungen im Sektor Straßen-/Brückenbau, ländlichem Wegebau sowie ländliche Infrastrukturen.
— Es müssen mindestens 2 Projekte in einer der unter Ziffer 3 der Anlage Wertungsmatrix Eignungskriterien genannten Regionen stattgefunden haben.
Hinweis: Die Angaben zu den vergleichbaren Leistungen werden nach Maßgabe der Wertungsmatrix Eignungskriterien (Anlage zu den Bewerbungsbedingungen) bewertet.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Ausführungsbedingungen im Sinne des § 128 Abs. 2 GWB
Der Bewerber bzw. der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft erklärt mit Abgabe des Teilnahmeantrages, dass
— bei der Ausführung des Auftrages nur Personen eingesetzt werden, die der deutschen, englischen und französischen Sprache in Schrift und Wort mächtig sind;
— bei der Ausführung des Auftrages alle Wirtschaftsteilnehmer die für sie geltenden gesetzlichen Mindestlohnregelungen einhalten und sicherstellen werden, dass von ihnen eingesetzte Dritte ebenfalls die für sie geltenden gesetzlichen Mindestlohnregelungen einhalten;
— bei der Ausführung des Auftrages alle Wirtschaftsteilnehmer die für sie geltenden gesetzlichen Mindestlohnregelungen einhalten und sicherstellen werden, dass von ihnen eingesetzte Dritte ebenfalls die für sie geltenden gesetzlichen Mindestlohnregelungen einhalten;
— er sicherstellt, dass alle an der Ausführung des Auftrages beteiligten Personen in Bezug auf die Ausführung des Auftrages gesetzeskonform zum Datenschutz unterwiesen werden und dies dokumentiert wird. Darüber hinaus gewährleistet er, dass die zur Ausführung des Auftrages eingesetzten Personen die für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes einhalten;
— er sicherstellt, dass alle an der Ausführung des Auftrages beteiligten Personen in Bezug auf die Ausführung des Auftrages gesetzeskonform zum Datenschutz unterwiesen werden und dies dokumentiert wird. Darüber hinaus gewährleistet er, dass die zur Ausführung des Auftrages eingesetzten Personen die für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes einhalten;
— bei der Ausführung des Auftrages alle Wirtschaftsteilnehmer in ihrem Einflussbereich und soweit die nachfolgenden internationalen Verträge in dem jeweiligen Staat in nationales Recht umgesetzt wurden
a) die international anerkannten Menschenrechte gemäß der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Konvention Nr. 005 des Europarats);
b) die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (ILO-Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182);
c) die Übereinkommen der ILO zum Verbot der Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105);
d) die Übereinkommen der ILO zum Schutz der Vereinigungsfreiheit (ILO-Übereinkommen Nr. 87 und Nr. 98) und
e) die Übereinkommen der ILO zur Gleichheit des Entgelts und zum Verbot der Diskriminierung (ILO-Übereinkommen Nr. 100 und 111)
einhalten werden;
— er anerkennt, dass bei unserer Aufnahme in einer für den Auftraggeber rechtlich bindenden Sanktionsliste, der Auftraggeber berechtigt ist, uns vom Verfahren auszuschließen, bzw. im Falle einer Beauftragung berechtigt ist, den Vertrag umgehend zu kündigen, wenn die Angaben in der Selbstverpflichtungserklärung objektiv falsch waren oder der Ausschlussgrund nach Abgabe der Selbstverpflichtungserklärung zu einem späteren Zeitpunkt eintreten sollte;
— er anerkennt, dass bei unserer Aufnahme in einer für den Auftraggeber rechtlich bindenden Sanktionsliste, der Auftraggeber berechtigt ist, uns vom Verfahren auszuschließen, bzw. im Falle einer Beauftragung berechtigt ist, den Vertrag umgehend zu kündigen, wenn die Angaben in der Selbstverpflichtungserklärung objektiv falsch waren oder der Ausschlussgrund nach Abgabe der Selbstverpflichtungserklärung zu einem späteren Zeitpunkt eintreten sollte;
— er die Wichtigkeit eines freien, fairen und wettbewerbsorientierten Vergabeverfahrens, das Missbrauch ausschließt. In dieser Hinsicht haben wir bisher weder direkt noch indirekt öffentlich Bediensteten oder sonstigen Personen im Zusammenhang mit unserem Angebot unzulässige Vorteile angeboten oder gewährt oder angenommen, noch werden wir im vorliegenden Angebotsverfahren oder im Falle des Zuschlags bei der anschließenden Durchführung des Vertrags solche Anreize oder Bedingungen anbieten oder gewähren oder annehmen. Wir erklären ferner, dass keinerlei Interessenkonflikt im Sinne der in den Richtlinien der KfW für die Beauftragung von Consultants in der Finanziellen Zusammenarbeit mit Partnerländern dargestellten Art vorliegt;
— er die Wichtigkeit eines freien, fairen und wettbewerbsorientierten Vergabeverfahrens, das Missbrauch ausschließt. In dieser Hinsicht haben wir bisher weder direkt noch indirekt öffentlich Bediensteten oder sonstigen Personen im Zusammenhang mit unserem Angebot unzulässige Vorteile angeboten oder gewährt oder angenommen, noch werden wir im vorliegenden Angebotsverfahren oder im Falle des Zuschlags bei der anschließenden Durchführung des Vertrags solche Anreize oder Bedingungen anbieten oder gewähren oder annehmen. Wir erklären ferner, dass keinerlei Interessenkonflikt im Sinne der in den Richtlinien der KfW für die Beauftragung von Consultants in der Finanziellen Zusammenarbeit mit Partnerländern dargestellten Art vorliegt;
— er ebenfalls unterstreicht die Wichtigkeit der Einhaltung von Mindestsozialstandards („Kernarbeitsnormen“) bei der Durchführung des Vorhabens. Er verpflichtet sich, die vom Einsatzland ratifizierten Kernarbeitsnormen einzuhalten;
— er seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und seine Unterauftragnehmer über ihre entsprechenden Pflichten und ihre Verpflichtung zur Einhaltung dieser Selbstverpflichtung sowie zur Einhaltung der Gesetze des Einsatzlandes informiert;
— Ferner erklären er, dass er weder in die Sanktionsliste der Vereinten Nationen, der EU oder der deutschen Bundesregierung, noch einer sonstigen Sanktionsliste aufgenommen sind und versichern, dass wir dies unverzüglich an AG melden, sollte der Fall zu einem späteren Zeitpunkt eintreten.
— Ferner erklären er, dass er weder in die Sanktionsliste der Vereinten Nationen, der EU oder der deutschen Bundesregierung, noch einer sonstigen Sanktionsliste aufgenommen sind und versichern, dass wir dies unverzüglich an AG melden, sollte der Fall zu einem späteren Zeitpunkt eintreten.
2. Erklärung zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt mit Abgabe dieser Eigenerklärung, dass
— er mit der Verarbeitung und Speicherung der von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten einverstanden ist, soweit dies zur Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist;
— er damit einverstanden ist, dass die KfW über seine mit dem Teilnahmeantrag benannten Referenzen bei dem jeweiligen Referenzauftraggeber Erkundigungen einholt;
— er sich dazu verpflichtet, alle personenbezogenen Daten, vertrauliche Unterlagen, sonstige Daten, Projektergebnisse und sonstige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der KfW und anderer Institutionen, die im Rahmen des Vergabeverfahrens und der ggf. späteren Leistungserbringung offen gelegt werden, vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des vorstehend bezeichneten Auftrags zu verwenden.
— er sich dazu verpflichtet, alle personenbezogenen Daten, vertrauliche Unterlagen, sonstige Daten, Projektergebnisse und sonstige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der KfW und anderer Institutionen, die im Rahmen des Vergabeverfahrens und der ggf. späteren Leistungserbringung offen gelegt werden, vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des vorstehend bezeichneten Auftrags zu verwenden.
3. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt mit Abgabe dieser Eigenerklärung, entweder
dass
— keine Person, deren Verhalten ihm zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren rechtskräftig wegen einer in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Straftat verurteilt wurde;
— gegen sein Unternehmen in den letzten 5 Jahren keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Straftat rechtskräftig festgesetzt worden ist;
— er in den letzten 5 Jahren seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist;
— er bei der Ausführung öffentlicher Aufträge in den letzten 3 Jahren nicht gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat;
— er nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen seines Unternehmens kein Insolvenzverfahren und kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist und die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sein Unternehmen sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet und er seine Tätigkeit nicht eingestellt hat;
— er nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen seines Unternehmens kein Insolvenzverfahren und kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist und die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sein Unternehmen sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet und er seine Tätigkeit nicht eingestellt hat;
— sein Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten ihm zuzurechnen ist, im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit in den letzten 3 Jahren keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird;
— er in den letzten 3 Jahren keine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
— er aufgrund seiner Teilnahme keinen Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sieht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte;
— er aufgrund seiner Teilnahme keinen Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sieht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte;
— er in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens nicht einbezogen war oder keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass er bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war;
— er in den letzten 3 Jahren keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;
— er in den letzten 3 Jahren keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;
— er oder eine Person, deren Verhalten ihm zuzurechnen ist, in Bezug auf die zuvor und nachfolgend genannten Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat;
— er in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln;
— er oder eine Person, deren Verhalten ihm zuzurechnen ist, nicht versucht hat,…
… die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen;
… vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte;
— er nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln;
— er oder eine Person, deren Verhalten ihm zuzurechnen ist, wegen eines Verstoßes gegen § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) in den letzten 3 Jahren mit keiner Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist;
— er oder sein nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nach…
… § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch in den letzten fünf Jahren mit keiner Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR rechtskräftig belegt worden ist;
… den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen in den letzten fünf Jahren nicht rechtskräftig verurteilt worden ist;
— er oder eine Person, deren Verhalten ihm zuzurechnen ist, wegen eines Verstoßes gegen § 21 Mindestlohngesetz in den letzten 3 Jahren mit keiner Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist,
— er oder sein nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte in den letzten 3 Jahren nach
— > § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
— > § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
— > §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
— > § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches
oder
— dass eine oder mehrere der oben aufgeführten Aussagen nicht zutreffen und diesbezüglich eine Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachweislich durchgeführt wurde. Im Übrigen treffen alle weiteren oben aufgeführten Aussagen zu.
Verfahren
Höchstzahl der Bewerber: 4
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-01-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-04-30 📅
1. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Einzelbewerber behandelt, § 43 Abs. 2 VgV.
— Der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft muss im Namen der Bewerbergemeinschaft das Formular „Teilnahmeantrag“ vollständig ausfüllen und unterschreiben (Originalunterschrift);
— Des Weiteren hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Belege zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sowie zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit gesondert vorzulegen (vgl. § 47 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 VgV). Hierzu ist das Formular „Belege der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen“ zu benutzen und vom jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Für die Form der Unterschriften genügt Textform gem. § 126 b BGB (d. h. gefaxte, gescannte oder kopierte Unterschriften sind ausreichend). Die KfW behält sich jedoch vor, die Vorlage des Originals des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars zu verlangen. Als vorläufigen Beleg akzeptiert die KfW für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine separate Einheitliche Europäische Eigenerklärung im Teil III entsprechend ausgefüllt mit dem Angebot einreicht. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung muss nicht zwingend von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschrieben werden;
— Des Weiteren hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Belege zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sowie zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit gesondert vorzulegen (vgl. § 47 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 VgV). Hierzu ist das Formular „Belege der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen“ zu benutzen und vom jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Für die Form der Unterschriften genügt Textform gem. § 126 b BGB (d. h. gefaxte, gescannte oder kopierte Unterschriften sind ausreichend). Die KfW behält sich jedoch vor, die Vorlage des Originals des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars zu verlangen. Als vorläufigen Beleg akzeptiert die KfW für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine separate Einheitliche Europäische Eigenerklärung im Teil III entsprechend ausgefüllt mit dem Angebot einreicht. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung muss nicht zwingend von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschrieben werden;
— Die Belege bezüglich der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen nicht zwingend vollständig von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft mit dem Angebot eingereicht werden; es reicht aus, wenn die Eignung der Bewerbergemeinschaft insgesamt mit dem Teilnahmeantrag nachgewiesen ist. Soweit die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und/oder die Leistungsfähigkeit eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft für die Eignung der Bewerbergemeinschaft maßgeblich ist, sind jedoch mit dem Angebot die entsprechenden Belege vorzulegen, vgl. § 47 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 VgV. Belege für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung müssen von dem Wirtschaftsteilnehmer vorgelegt werden, der im Auftragsfall die entsprechenden Leistungen erbringen würde. Zudem müssen alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft die geforderte Eigen-erklärung bezüglich des Abschlusses einer Berufshaftpflichtversicherung mit dem Teilnahmeantrag abgeben, soweit ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit für die Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft maßgeblich ist;
— Die Belege bezüglich der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen nicht zwingend vollständig von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft mit dem Angebot eingereicht werden; es reicht aus, wenn die Eignung der Bewerbergemeinschaft insgesamt mit dem Teilnahmeantrag nachgewiesen ist. Soweit die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und/oder die Leistungsfähigkeit eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft für die Eignung der Bewerbergemeinschaft maßgeblich ist, sind jedoch mit dem Angebot die entsprechenden Belege vorzulegen, vgl. § 47 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 VgV. Belege für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung müssen von dem Wirtschaftsteilnehmer vorgelegt werden, der im Auftragsfall die entsprechenden Leistungen erbringen würde. Zudem müssen alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft die geforderte Eigen-erklärung bezüglich des Abschlusses einer Berufshaftpflichtversicherung mit dem Teilnahmeantrag abgeben, soweit ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit für die Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft maßgeblich ist;
— > Hierzu ist das Formular „Belege der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen“ gesondert von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft entsprechend auszufüllen und zu unterzeichnen. Die ausgefüllten und unter-zeichneten Formulare sind dem Teilnahmeantrag beizufügen. Für die Form der Unterschriften genügt Textform gem. § 126 b BGB (d. h. gefaxte, gescannte oder kopierte Unterschriften sind ausreichend). Als vorläufigen Beleg akzeptiert die KfW, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine separate Einheitliche Europäische Eigenerklärung im Teil IV entsprechend ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einreicht. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung muss nicht zwingend von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschrieben werden.
— > Hierzu ist das Formular „Belege der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen“ gesondert von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft entsprechend auszufüllen und zu unterzeichnen. Die ausgefüllten und unter-zeichneten Formulare sind dem Teilnahmeantrag beizufügen. Für die Form der Unterschriften genügt Textform gem. § 126 b BGB (d. h. gefaxte, gescannte oder kopierte Unterschriften sind ausreichend). Als vorläufigen Beleg akzeptiert die KfW, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine separate Einheitliche Europäische Eigenerklärung im Teil IV entsprechend ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einreicht. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung muss nicht zwingend von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschrieben werden.
Die Bewerbergemeinschaft muss ein Mitglied ersetzen, wenn bei diesem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und eine Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB der KfW nicht nachgewiesen wurde oder es das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt (vgl. § 47 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 VgV)
Die Bewerbergemeinschaft muss ein Mitglied ersetzen, wenn bei diesem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und eine Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB der KfW nicht nachgewiesen wurde oder es das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt (vgl. § 47 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 VgV)
Soweit in den Vergabeunterlagen Bewerbergemeinschaften nicht ausdrücklich als solche genannt werden, sind unter dem allgemeinen Begriff „Bewerber“ auch Bewerbergemeinschaften zu verstehen.
2. Unterauftragnehmer
Wenn der Bewerber beabsichtigt, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern unternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Die Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll in der Ziffer 4 des Formulars „Teilnahmeantrag“ erfolgen. Als vorläufigen Beleg akzeptiert die KfW, wenn der Bewerber die Einheitliche Europäische Eigenerklärung im Teil II, Abschnitt D entsprechend ausgefüllt und mit dem Angebot einreicht. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung muss nicht zwingend unterschrieben werden.
Wenn der Bewerber beabsichtigt, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern unternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Die Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll in der Ziffer 4 des Formulars „Teilnahmeantrag“ erfolgen. Als vorläufigen Beleg akzeptiert die KfW, wenn der Bewerber die Einheitliche Europäische Eigenerklärung im Teil II, Abschnitt D entsprechend ausgefüllt und mit dem Angebot einreicht. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung muss nicht zwingend unterschrieben werden.
Die Namen der Unterauftragnehmer sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bewerber auf Verlangen der KfW mittels einer entsprechenden Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Die KfW wird die Angabe der Namen und die Vorlage der Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers nur dann verlangen, wenn das Angebot des Bewerbers in die engere Wahl für den Zuschlag kommt (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV). In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage betragen wird – einzureichen.
Die Namen der Unterauftragnehmer sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bewerber auf Verlangen der KfW mittels einer entsprechenden Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Die KfW wird die Angabe der Namen und die Vorlage der Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers nur dann verlangen, wenn das Angebot des Bewerbers in die engere Wahl für den Zuschlag kommt (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV). In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage betragen wird – einzureichen.
Vor Zuschlagserteilung wird die KfW zudem überprüfen, ob bei den benannten Unterauftragnehmern des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen. Falls ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB bezüglich eines Unterauftragnehmers erfüllt ist und eine Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB der KfW nicht nachgewiesen wurde, wird die KfW den Austausch dieses Unterauftragnehmers verlangen (vgl. § 36 Abs. 5 VgV).
Vor Zuschlagserteilung wird die KfW zudem überprüfen, ob bei den benannten Unterauftragnehmern des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen. Falls ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB bezüglich eines Unterauftragnehmers erfüllt ist und eine Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB der KfW nicht nachgewiesen wurde, wird die KfW den Austausch dieses Unterauftragnehmers verlangen (vgl. § 36 Abs. 5 VgV).
Falls ein Bieter sich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft (Eignungsleihe), gelten zusätzlich auch die Vorgaben unter Ziffer 8.2 (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 3 VgV).
3. Eignungsleihe
Wenn ein Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Wirtschaftsteilnehmer in Anspruch nimmt (Eignungsleihe, § 47 Abs. 1 bis 3 VgV), hat er bereits mit seinem Teilnahmeantrag folgende Angaben (kumulativ) zu machen:
— Name/Firma und Adresse der anderen Wirtschaftsteilnehmer;
— Vorlage der geforderten Belege zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sowie zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit für jeden dieser Wirtschaftsteilnehmer gesondert (vgl. § 47 Abs. 2 VgV);
— Belege bezüglich der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, soweit eine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung im Rahmen der Eignungsleihe erforderlich ist (vgl. § 47 Abs. 2 VgV);
— Nachweis der Eignung der Wirtschaftsteilnehmer, soweit der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit die Kapazitäten dieses Wirtschaftsteilnehmers in Anspruch nimmt (vgl. § 47 Abs. 2 VgV). Die Belege bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen nur in dem Umfang eingereicht werden, in dem der Wirtschaftsteilnehmer seine Leistungsfähigkeit dem Bieter zur Verfügung stellt; es reicht aus, wenn die Leistungsfähigkeit vom Bieter und den Wirtschaftsteilnehmern zusammen nachgewiesen ist. Belege für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung müssen jedoch von dem Wirtschaftsteilnehmer vorgelegt werden, der im Auftragsfall die ent-sprechenden Leistungen erbringen würde.
— Nachweis der Eignung der Wirtschaftsteilnehmer, soweit der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit die Kapazitäten dieses Wirtschaftsteilnehmers in Anspruch nimmt (vgl. § 47 Abs. 2 VgV). Die Belege bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen nur in dem Umfang eingereicht werden, in dem der Wirtschaftsteilnehmer seine Leistungsfähigkeit dem Bieter zur Verfügung stellt; es reicht aus, wenn die Leistungsfähigkeit vom Bieter und den Wirtschaftsteilnehmern zusammen nachgewiesen ist. Belege für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung müssen jedoch von dem Wirtschaftsteilnehmer vorgelegt werden, der im Auftragsfall die ent-sprechenden Leistungen erbringen würde.
Zu den vorstehenden Punkten ist das Formular „Belege der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen“ gesondert von jedem Wirtschaftsteilnehmer entsprechend auszufüllen und zu unterzeichnen. Die ausgefüllten und unterzeichneten Formulare sind dem Teilnahmeantrag beizufügen. Für die Form der Unterschriften genügt Textform gem. § 126 b BGB (d. h. gefaxte, gescannte oder kopierte Unterschriften sind ausreichend). Als vorläufigen Beleg akzeptiert die KfW, wenn jeder Wirtschaftsteilnehmer eine separate Einheitliche Europäische Eigenerklärung in den Teilen II Abschnitte A und B, III und IV entsprechend ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einreicht. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung muss nicht zwingend von dem jeweiligen Wirtschaftsteilnehmer unterschrieben werden.
Zu den vorstehenden Punkten ist das Formular „Belege der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen“ gesondert von jedem Wirtschaftsteilnehmer entsprechend auszufüllen und zu unterzeichnen. Die ausgefüllten und unterzeichneten Formulare sind dem Teilnahmeantrag beizufügen. Für die Form der Unterschriften genügt Textform gem. § 126 b BGB (d. h. gefaxte, gescannte oder kopierte Unterschriften sind ausreichend). Als vorläufigen Beleg akzeptiert die KfW, wenn jeder Wirtschaftsteilnehmer eine separate Einheitliche Europäische Eigenerklärung in den Teilen II Abschnitte A und B, III und IV entsprechend ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einreicht. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung muss nicht zwingend von dem jeweiligen Wirtschaftsteilnehmer unterschrieben werden.
— Nachweis, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen; dies gilt auch in Bezug auf solche Wirtschaftsteilnehmer, die mit dem Bieter in einem Konzern verbunden sind. Hierzu ist das Formular „Verpflichtungserklärung im Falle einer Eignungsleihe“ zu benutzen und von jedem Wirtschaftsteilnehmer zu unterzeichnen. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Für die Form der Unterschriften genügt Textform gem. § 126 b BGB (d. h. gefaxte, gescannte oder kopierte Unterschriften sind ausreichend).
— Nachweis, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen; dies gilt auch in Bezug auf solche Wirtschaftsteilnehmer, die mit dem Bieter in einem Konzern verbunden sind. Hierzu ist das Formular „Verpflichtungserklärung im Falle einer Eignungsleihe“ zu benutzen und von jedem Wirtschaftsteilnehmer zu unterzeichnen. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Für die Form der Unterschriften genügt Textform gem. § 126 b BGB (d. h. gefaxte, gescannte oder kopierte Unterschriften sind ausreichend).
Der Bewerber muss einen Wirtschaftsteilnehmer ersetzen, wenn bei diesem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und eine Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB der KfW nicht nachgewiesen wurde oder er das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt (vgl. § 47 Abs. 2 VgV).
Der Bewerber muss einen Wirtschaftsteilnehmer ersetzen, wenn bei diesem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und eine Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB der KfW nicht nachgewiesen wurde oder er das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt (vgl. § 47 Abs. 2 VgV).
Soweit der andere Wirtschaftsteilnehmer als Unterauftragnehmer eingesetzt werden soll, gelten zusätzlich die Ausführungen unter Ziffer 8.1 in diesen Bewerbungsbedingungen.
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 210-381267 (2016-10-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-02-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Experte soll im angegeben Zeitraum die Aufgaben eines externen technischen Sachverständigen (TSV) für Straßen-/Brückenbau, ländlichen Wegebau sowie ländliche Infrastruktur wahrnehmen. Schwerpunktteams die diese Leistungen für ihre jeweils betreuten Vorhaben anfordern, sind Stadtentwicklung und Mobilität Südostasien (LEc2), Governance Westafrika (LAa2), Infrastruktur Westafrika (LAa5), Kommunale Infrastruktur Südosteuropa (LEa4), Governance, Ernährungssicherung und Naturressourcen Ostafrika (Lab3) sowie Governance und Frieden Südasien (LEb4). (...) (vgl. Ziffer 2.4 der Bekanntmachung).
Der Experte soll im angegeben Zeitraum die Aufgaben eines externen technischen Sachverständigen (TSV) für Straßen-/Brückenbau, ländlichen Wegebau sowie ländliche Infrastruktur wahrnehmen. Schwerpunktteams die diese Leistungen für ihre jeweils betreuten Vorhaben anfordern, sind Stadtentwicklung und Mobilität Südostasien (LEc2), Governance Westafrika (LAa2), Infrastruktur Westafrika (LAa5), Kommunale Infrastruktur Südosteuropa (LEa4), Governance, Ernährungssicherung und Naturressourcen Ostafrika (Lab3) sowie Governance und Frieden Südasien (LEb4). (...) (vgl. Ziffer 2.4 der Bekanntmachung).
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre zuzüglich einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Es ist von einem geschätzten Auftragsvolumen von ca. 190 Beratertagen pro Jahr auszugehen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: