U0722 – Gepäckwagenlogistik am Flughafen München

Flughafen München GmbH

Die Flughafen München GmbH (nachfolgend Auftraggeber genannt) beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die campusweite Gepäckwagenlogistik und damit zusammenhängenden Services.
Momentan sind ca. 4.200 Gepäckwagen und 750 Handgepäckwagen, sowie 102 Gepäckwagen-Speicherautomaten am Flughafen München im Einsatz. Die Gepäckwagen sowie die Speicherautomaten stehen im Eigentum des Auftraggebers und werden dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt.
Der Auftrag umfasst die organisatorische Abwicklung der gesamten Gepäckwagenlogistik sowie damit zusammenhängenden nahen Leistungen (siehe hierzu auch Ziffer II.2.5)).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-13 Auftragsbekanntmachung
2016-04-25 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2016-04-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kurierdienste
Menge oder Umfang:
Die durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen der Gepäckwagenlogistik sowie zusammenhängender Services umfassen u.a.:— das Zusammenführen, die bedarfsgerechte Bereitstellung, Sichtung und Reinigung der Gepäckwagen und Handgepäckwagen in den Terminals (Terminal 1, Terminal 2 und Satellit), der zentralen Zone (Mietwagenzentrum, Munich Airport Center, S-Bahnhof, Zentralgebäude) sowie den Parkhäusern und –bereichen.— die Aussonderung und Einsteuerung von Gepäckwagen vor und nach der Reparatur durch den Auftraggeber, als auch die Durchführung von Kleinreparaturen und einer eigenständigen vollumfänglichen Wartungsprüfung alle zwei Jahre.— Betreuung und Entleerung der Gepäckwagenautomaten. Darunter fallen die bedarfsgerechte Entleerung, sowie die entsprechende Dokumentation der Einnahmen als auch die Reklamationsbearbeitung im Störungsfall. Die Einnahmen verbleiben beim Auftraggeber.— Durchführung des Porter-Service (Transport von großen Gepäckmengen für Reisegruppen und/oder Privatreisende) auf eigene Rechnung.— Weitere gepäcknahe Services (z.B. Gepäcktransport für gewerbliche Unternehmen, Wickelservices, Passagierauskünfte).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kurierdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen München GmbH
Postanschrift: Nordallee 25, München - Flughafen
Postleitzahl: 85356
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.munich-airport.de 🌏
E-Mail: vergabe@munich-airport.de 📧
Fax: +49 89975-61216 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-13 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 075-132683
ABl. S-Ausgabe: 75
Zusätzliche Informationen
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: aa) Bewerbergemeinschaften: Die unter Ziffer III. 2.1 bis Ziffer III. 2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Eigenerklärungen (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Eignungsvoraussetzungen, die ganz oder teilweise nur von einzelnen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft erfüllt werden (beispielsweise Referenzangaben oder die Benennung von Personen im Rahmen des Personaleinsatzkonzepts) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft nur vom jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. So sind Referenzangaben nur bezogen auf die Leistungen zu machen, welche das jeweilige Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ausführen wird. Für die Bewerbergemeinschaft ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen. bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so sind die unter Ziffer III.2.2 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Eigenerklärungen für die Dritten nur insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit der Dritten erfolgt. Es wird klargestellt, dass es im Falle einer teilweisen Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter nicht erforderlich ist, alle unter Ziffer III.2.2 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Eigenerklärungen für die Dritten vorzulegen. Die Vorlage der Nachweise und Eigenerklärungen nach Ziffer III.2.1 (Zuverlässigkeit / persönliche Lage) ist nicht erforderlich. Zusätzlich zu den vorgenannten Nachweisen und Eigenerklärungen sowie zu einem ggf. vorgegebenen Bewerbungsbogen hat der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. cc) Subunternehmer: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3 b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen. Die vorgesehenen Subunternehmer sind zu benennen. Die unter Ziffer III.2.2 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Eigenerklärungen sind für die Subunternehmer nur insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf deren Leistungsfähigkeit erfolgt. Es wird klargestellt, dass es im Falle einer teilweisen Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit von Subunternehmern nicht erforderlich ist, alle unter Ziffer III.2.2 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Eigenerklärungen für die Subunternehmer vorzulegen. Die Vorlage der Nachweise und Eigenerklärungen nach Ziffer III.2.1 (Zuverlässigkeit / persönliche Lage) ist nicht erforderlich. Zusätzlich zu den vorgenannten Nachweisen und Eigenerklärungen sowie zu einem ggf. vorgegebenen Bewerbungsbogen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der Subunternehmer vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der der Subunternehmer nachgewiesen wird. c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Ziffer I.1 der vorliegenden Bekanntmachung in Textform anzufordern. Es sind in der Anforderung zwei E-Mail-Adressen zu benennen, an die der Bewerbungsbogen zu übermitteln ist. Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform (eigenhändig unterschrieben und im Original) bis zum Schlusstermin für deren Eingang, der in Ziffer IV.3.4 genannte Zeitpunkt maßgeblich ist, im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren ‚Gepäckwagenlogistik am Flughafen München‘ – Nicht öffnen“ zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. Die Teilnahmeanträge können bei persönlicher Abgabe bei der Kontaktstelle gem. Ziffer I.1 ausschließlich während der Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr) abgegeben werden. Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller in Papierform übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nichtbearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Papierfassungen uneingeschränkt identisch sind. Sofern mit dem Original des Teilnahmeantrags weniger Unterlagen abgegeben wurden, als auf dem Datenträger vorzufinden sind, gilt im Zweifelsfall die Einreichung in Papierform vorrangig. Der Auftraggeber weist die Bewerber/Bewerbergemeinschaft daher darauf hin, dass ausschließlich die eingereichten Papierfassungen des eingereichten Teilnahmeantrags für die Prüfung maßgeblich sind. e) aa) Formale Prüfung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Eigenerklärungen zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Eigenerklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Eigenerklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge ausgeschlossen. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen en nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angeben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen. bb) Prüfen der Teilnahmeanträge auf Einhaltung etwaiger Mindestanforderungen sowie die grundsätzliche Eignung: Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge (ggf. nach Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise, s.o.) inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung genannter Mindestanforderungen. Soweit nach Ziffer III.2.2 Mindestanforderungen gestellt werden, müssen diese bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung von den beteiligten Unternehmen insgesamt erfüllt werden. Die jeweils gemachten Angaben werden addiert. Teilnahmeanträge, die die ggf. genannten Mindestanforderungen nicht einhalten, werden nicht berücksichtigt. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung genannten Nachweise und Eigenerklärungen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt. cc) Bewertung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber nicht beschränken. f) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung. g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung. h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. i) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 02.05.2016, 10:00 Uhr in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 vorliegen. j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. k) Sofern losweise Vergabe: Es können Bewerbungen für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden. l) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. m) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem in Schriftform einzureichenden Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung – ggf. mehrfach – fehlende Unterlagen nach § 19 Abs. 3 SektVO nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 2
Kurze Beschreibung:
Die Flughafen München GmbH (nachfolgend Auftraggeber genannt) beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die campusweite Gepäckwagenlogistik und damit zusammenhängenden Services.
Momentan sind ca. 4.200 Gepäckwagen und 750 Handgepäckwagen, sowie 102 Gepäckwagen-Speicherautomaten am Flughafen München im Einsatz. Die Gepäckwagen sowie die Speicherautomaten stehen im Eigentum des Auftraggebers und werden dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt.
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Der Auftrag umfasst die organisatorische Abwicklung der gesamten Gepäckwagenlogistik sowie damit zusammenhängenden nahen Leistungen (siehe hierzu auch Ziffer II.2.5)).
Menge oder Umfang:
Die durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen der Gepäckwagenlogistik sowie zusammenhängender Services umfassen u.a.:
— das Zusammenführen, die bedarfsgerechte Bereitstellung, Sichtung und Reinigung der Gepäckwagen und Handgepäckwagen in den Terminals (Terminal 1, Terminal 2 und Satellit), der zentralen Zone (Mietwagenzentrum, Munich Airport Center, S-Bahnhof, Zentralgebäude) sowie den Parkhäusern und –bereichen.
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— die Aussonderung und Einsteuerung von Gepäckwagen vor und nach der Reparatur durch den Auftraggeber, als auch die Durchführung von Kleinreparaturen und einer eigenständigen vollumfänglichen Wartungsprüfung alle zwei Jahre.
— Betreuung und Entleerung der Gepäckwagenautomaten. Darunter fallen die bedarfsgerechte Entleerung, sowie die entsprechende Dokumentation der Einnahmen als auch die Reklamationsbearbeitung im Störungsfall. Die Einnahmen verbleiben beim Auftraggeber.
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— Durchführung des Porter-Service (Transport von großen Gepäckmengen für Reisegruppen und/oder Privatreisende) auf eigene Rechnung.
— Weitere gepäcknahe Services (z.B. Gepäcktransport für gewerbliche Unternehmen, Wickelservices, Passagierauskünfte).
Beschreibung der Optionen:
— Das Einsammeln und die bedarfsgerechte Bereitstellung der ca. 270 am Flughafen München im Einsatz befindlichen Rollstühle. Einzelheiten zu den optional zu beauftragenden Leistungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
— Verlängerungsoption gemäß den Vergabeunterlagen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: U0722
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen München.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Eigenerklärung des Bewerbers,
aa) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
bb) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
cc) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
dd) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
ee) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO;
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ff) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z.B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
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gg) dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder der zuständigen Organisation vorliegt;
b) Ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers soll vorgelegt werden, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist. Der Handelsregisterauszug soll nicht älter als 6 Monate sein (maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung.)
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Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3.d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1.a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Umsatz (Euro, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3.d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
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b) Auflistung der dem Unternehmen für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung mit Angaben zu folgenden Geräten: [hier abschließende Aufzählung der Geräte, die für diese Ausschreibung besonders wichtig sind]; Airport-Scooter zum Einsammeln der Gepäckwagen
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c) Personaleinsatzkonzept: Der Bewerber hat ein Personaleinsatzkonzept vorzulegen, in welchem die konkret personenbezogene Struktur für das Leitungspersonal (Projektleiter/in, ggf. Teilprojektleiter/innen, im Fall von Bauleistungen Bauleiter/in, jeweils mit Stellvertretung sowie ggf. eingesetztes weiteres Leitungspersonal) dargestellt ist, mit dem der Bewerber im Auftragsfall die ausgeschriebenen Vertragsleistungen erbringen wird. Für die Darstellung gemäß voranstehender Vorgaben werden zu den entsprechenden Mitarbeitern/innen die nachfolgenden Angaben erwartet: Namensnennung, vorgesehene Funktion, Benennung der beruflichen Qualifikation, Berufserfahrung mit Darstellung von persönlichen Referenzprojekten (mit Angaben zur Aufgabenstellung, Funktion und Leistungszeitraum des benannten Mitarbeiters/der benannten Mitarbeiterinnen im jeweiligen Projekt inkl. einer Kurzbeschreibung nach Art, Umfang und Zeitraum des Projekts allgemein), beruflicher Werdegang, Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen des Bewerbers sowie Angaben zur Verfügbarkeit im Auftragsfall;
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d) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen möglichst samt Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens;
e) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Ziffer II.1.5 und II.2 der vorliegenden Bekanntmachung) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
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— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und e-mail-Adresse;
— Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts
— Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen
— Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen
— Benennung der Auftragssumme;
— Zeitraum der Leistungserbringung;
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
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Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3) d) der vorliegenden Bekanntmachung eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Flughafen München GmbH – FBB Beschaffung
Frau Renate Lohmair

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Sehe oben Ziffer VI.4.1)
Quelle: OJS 2016/S 075-132683 (2016-04-13)
Ergänzende Angaben (2016-04-25)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 085-151340
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 075-132683
ABl. S-Ausgabe: 85
Quelle: OJS 2016/S 085-151340 (2016-04-25)
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