Für die Übernahme, Transport, Bereitstellung und Erstbehandlung / Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten ist folgendes Leistungsbild erforderlich: — Gestellung der für die Erfassung der Gruppen 1 und 5 benötigten Abrollcontainer. — Übernahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Gruppen 1 und 5 vom Wertstoff- und Entsorgungszentrum (WEZ) des AG sowie Transport und Verwiegung — Gestellung von Paletten sowie Übernahme, Transport, Verwiegung und Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten. — Übergabe der Gruppen 2, 3, 4 und 6 an die Stiftung ear erfolgt durch den AG, bzw. auf Wunsch durch den AN. — Ordnungsgemäße und schadlose Erstbehandlung Gruppe 1 und Gruppe 5 inkl. Berichtswesen gem. ElektroG sowie Vorbereitung zur Vermarktung/Verwertung und Vermarktung/Verwertung der in der Erstbehandlung erzeugten werthaltigen Fraktionen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-06-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Für die Übernahme, Transport, Bereitstellung und Erstbehandlung / Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten ist folgendes Leistungsbild erforderlich:
— Gestellung der für die Erfassung der Gruppen 1 und 5 benötigten Abrollcontainer.
— Übernahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Gruppen 1 und 5 vom Wertstoff- und Entsorgungszentrum (WEZ) des AG sowie Transport und Verwiegung
— Gestellung von Paletten sowie Übernahme, Transport, Verwiegung und Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten.
— Übergabe der Gruppen 2, 3, 4 und 6 an die Stiftung ear erfolgt durch den AG, bzw. auf Wunsch durch den AN.
— Ordnungsgemäße und schadlose Erstbehandlung Gruppe 1 und Gruppe 5 inkl. Berichtswesen gem. ElektroG sowie Vorbereitung zur Vermarktung/Verwertung und Vermarktung/Verwertung der in der Erstbehandlung erzeugten werthaltigen Fraktionen.
Für die Übernahme, Transport, Bereitstellung und Erstbehandlung / Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten ist folgendes Leistungsbild erforderlich:
— Gestellung der für die Erfassung der Gruppen 1 und 5 benötigten Abrollcontainer.
— Übernahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Gruppen 1 und 5 vom Wertstoff- und Entsorgungszentrum (WEZ) des AG sowie Transport und Verwiegung
— Gestellung von Paletten sowie Übernahme, Transport, Verwiegung und Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten.
— Übergabe der Gruppen 2, 3, 4 und 6 an die Stiftung ear erfolgt durch den AG, bzw. auf Wunsch durch den AN.
— Ordnungsgemäße und schadlose Erstbehandlung Gruppe 1 und Gruppe 5 inkl. Berichtswesen gem. ElektroG sowie Vorbereitung zur Vermarktung/Verwertung und Vermarktung/Verwertung der in der Erstbehandlung erzeugten werthaltigen Fraktionen.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Landshut – Bauamtliche Betriebe
Postanschrift: Äußere Parkstraße 1
Postleitzahl: 84032
Postort: Altdorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.landshut.de🌏
E-Mail: bauamtlichebetriebe@landshut.de📧
URL der Dokumente: http://www.aumass.de/🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-06-22 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-25 📅
Datum des Beginns: 2017-04-01 📅
Datum des Endes: 2020-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 121-215289
ABl. S-Ausgabe: 121
Zusätzliche Informationen
Der unter Ziffer II.1.5 angegebene geschätzte Gesamtwert bzw. unter Ziffer II.2.6 angegebene geschätzte Wert stellt den geschätzten Erlös (Zahlung Auftragnehmer an Auftraggeber) über die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoptionen dar.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
Der unter Ziffer II.1.5 angegebene geschätzte Gesamtwert bzw. unter Ziffer II.2.6 angegebene geschätzte Wert stellt den geschätzten Erlös (Zahlung Auftragnehmer an Auftraggeber) über die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoptionen dar.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Übernahme, Transport, Bereitstellung und Erstbehandlung / Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten ist folgendes Leistungsbild erforderlich:
— Gestellung der für die Erfassung der Gruppen 1 und 5 benötigten Abrollcontainer.
— Übernahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Gruppen 1 und 5 vom Wertstoff- und Entsorgungszentrum (WEZ) des AG sowie Transport und Verwiegung
— Gestellung von Paletten sowie Übernahme, Transport, Verwiegung und Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten.
— Übergabe der Gruppen 2, 3, 4 und 6 an die Stiftung ear erfolgt durch den AG, bzw. auf Wunsch durch den AN.
— Ordnungsgemäße und schadlose Erstbehandlung Gruppe 1 und Gruppe 5 inkl. Berichtswesen gem. ElektroG sowie Vorbereitung zur Vermarktung/Verwertung und Vermarktung/Verwertung der in der Erstbehandlung erzeugten werthaltigen Fraktionen.
… beabsichtigen, die Übernahme und die Verwertung bzw. Übergabe der im Stadtgebiet erfassten Elektro- und Elektronikaltgeräte ab dem 01.04.2016 für zunächst 3 Jahre auf dem Wege einer EU-weiten öffentlichen Ausschreibung zu vergeben.
… betreiben in Erfüllung ihrer gesetzlichen Entsorgungsaufgaben das Wertstoff- und Entsorgungszentrum (WEZ). Dort werden die Gruppen 1 bis 6 gemäß ElektroG gesammelt.
Die Erfassung von Elektrokleingeräten über Sammelcontainer im Stadtgebiet sowie der Transport zum WEZ erfolgt weiterhin wie bisher außerhalb dieses Auftrags.
Für die Übernahme, Transport und Übergabe an Stiftung ear sowie Erstbehandlung / Verwertung der Elektro- und Elektronikaltgeräte ist folgendes Leistungsbild erforderlich:
Die für die Erfassung der Gruppen 1 und 5 benötigten Abrollcontainer (5 Stk.) werden vom AN gestellt. (Die Gestellung der Sammelbehältnisse für Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppen 2, 3, 4 und 6 erfolgt durch den AG bzw. die Stiftung ear.)
Die Übernahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Gruppe 1 (ca. 171 Mg/a) und Gruppe 5 (ca. 333 Mg/a) vom WEZ des AG sowie Transport und Verwiegung / Massenfeststellung erfolgt durch den AN.
Die Gestellung von Paletten, die Übernahme, der Transport, die Verwiegung und die Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten (ca. 20 Stk/a) erfolgt durch den AN.
Die Übergabe der Gruppen 2, 3, 4 und 6 an die Stiftung ear erfolgt durch den AG, bzw. auf Wunsch durch den AN.
Ordnungsgemäße und schadlose Erstbehandlung Gruppe…
… 1 (ca. 171 Mg/a) inkl. Berichtswesen gem. § 26 ElektroG sowie Vorbereitung zur Vermarktung / Verwertung der in der Erstbehandlung erzeugten werthaltigen Fraktionen durch den AN.
… 5 (ca. 333 Mg/a) inkl. Berichtswesen gem. § 26 ElektroG sowie Vorbereitung zur Vermarktung / Verwertung der in der Erstbehandlung erzeugten werthaltigen Fraktionen durch den AN.
Die Vermarktung/Verwertung der in der Erstbehandlung der Gruppe…
… 1 (ca. 171 Mg/a) erzeugten werthaltigen Fraktionen erfolgt durch den AN.
… 5 (ca. 333 Mg/a) erzeugten werthaltigen Fraktionen erfolgt durch den AN.
Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.
Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.
Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 240 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zu zweimal um zwei Jahre, wenn das Vertragsverhältnis nicht spätestens 12 Monate vor Vertragsablauf von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zu zweimal um zwei Jahre, wenn das Vertragsverhältnis nicht spätestens 12 Monate vor Vertragsablauf von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird.
Zusätzliche Informationen:
Der unter Ziffer II.1.5 angegebene geschätzte Gesamtwert bzw. unter Ziffer II.2.6 angegebene geschätzte Wert stellt den geschätzten Erlös (Zahlung Auftragnehmer an Auftraggeber) über die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoptionen dar.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Landshut, Standort WEZ: Altdorf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
Für Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die gewerblich tätig sind: Nachweis des Eintrages im Berufs- oder Handelsregister oder der Gewerbeanmeldung, für Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft ein vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes (§ 44 (1) VgV, siehe Formblatt F05, Teil E der Auftragsunterlagen).
Für Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die gewerblich tätig sind: Nachweis des Eintrages im Berufs- oder Handelsregister oder der Gewerbeanmeldung, für Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft ein vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes (§ 44 (1) VgV, siehe Formblatt F05, Teil E der Auftragsunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 124 (1) 2. GWB, siehe Formblatt F05, Teil E der Auftragsunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 124 (1) 2. GWB, siehe Formblatt F05, Teil E der Auftragsunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (§ 124 (1) 2. GWB, siehe Formblatt F05, Teil E der Auftragsunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (siehe Formblatt F05, Teil E der Auftragsunterlagen)
Schriftliche Erklärung des Bieters (siehe Formblatt F05, Teil E der Auftragsunterlagen), dass er in den letzten zwei Jahren nicht
gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der vorgenannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (siehe Formblatt F05, Teil E der Auftragsunterlagen).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der vorgenannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (siehe Formblatt F05, Teil E der Auftragsunterlagen).
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern (siehe Formblatt F05, Teil E der Auftragsunterlagen).
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern (siehe Formblatt F05, Teil E der Auftragsunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (§ 123 (4) GWB siehe Formblatt F05, Teil E der Auftragsunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (§ 123 (4) GWB siehe Formblatt F05, Teil E der Auftragsunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft bzw. zum Abschluss eines ausreichenden Unfallversicherungsschutzes (für Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft) (siehe Formblatt F06, Teil E der Auftragsunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft bzw. zum Abschluss eines ausreichenden Unfallversicherungsschutzes (für Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft) (siehe Formblatt F06, Teil E der Auftragsunterlagen).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftragsunterlagen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-11-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-08-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Landshut – Amt für Gebäudewirtschaft.
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß §55 VgV.
Die Bieter sind gemäß §55 (2) VgV bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Verspätet eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich oder per Fax zurückgezogen werden.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Stadt Landshut – Bauamtliche Betriebe
Dokumente URL: http://www.aumass.de/🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Landshut – Amt für Gebäudewirtschaft
Postanschrift: Luitpoldstraße 29 III./ Zi-Nr. 325
Postort: Landshut
Postleitzahl: 84034
Land: Landshut, Kreisfreie Stadt
🏙️
Referenz Zusätzliche Informationen
Die in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Die in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Die Auftragsunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Auftragsunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich schriftlich per Telefax oder E-Mail unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen per Telefax übermittelt. Sollten die Bieter bei Abforderung der Auftragsunterlagen noch keine Registrierung auf der Vergabeplattform aumass (https://www.aumass.de/) vorgenommen haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden. Den Bieterinformationen wird jeweils ein Empfangsbekenntnis beigefügt sein. Dieses ist unverzüglich vom Bieter zu unterzeichnen und an die angegebene Anschrift bzw. Telefax-Nr. zurückzusenden.
Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen per Telefax übermittelt. Sollten die Bieter bei Abforderung der Auftragsunterlagen noch keine Registrierung auf der Vergabeplattform aumass (https://www.aumass.de/) vorgenommen haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden. Den Bieterinformationen wird jeweils ein Empfangsbekenntnis beigefügt sein. Dieses ist unverzüglich vom Bieter zu unterzeichnen und an die angegebene Anschrift bzw. Telefax-Nr. zurückzusenden.
Sollte eine Registrierung nicht erfolgen, so liegt die Verantwortung alle relevanten Informationen des Verfahrens erhalten zu haben auf Seiten des Interessenten (Holschuld).
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Auftragsunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Auftragsunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nicht erstattungsfähig.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die Fassung der VgV (Vergabeverordnung vom 12.4.2016 (BGBl. I S. 624)), insbesondere:
§ 20 (3) 1. VgV, Angemessene Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung
Enthalten die Auftragsunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich schriftlich per Telefax oder E-Mail unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Als Termin für die „rechtzeitige Anforderung“ wird für dieses Vergabeverfahren festgelegt, dass Bieteranfragen bis spätestens 21.7.2016, 16:00 Uhr schriftlich per Fax oder E-Mail vorgelegt werden müssen.
Es gilt die Fassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17.2.2016 (BGBl. I S. 203) geändert worden ist),
insbesondere:
§ 134 (2) Informations- und Wartepflicht:
§ 135 Unwirksamkeit
§ 160 Einleitung, Antrag:
Quelle: OJS 2016/S 121-215289 (2016-06-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-09-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Übernahme, Transport, Bereitstellung und Erstbehandlung / Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten ist folgendes Leistungsbild erforderlich:
— Gestellung der für die Erfassung der Gruppen 1 und 5 benötigten Abrollcontainer.
— Übernahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Gruppen 1 und 5 vom Wertstoff- und Entsorgungszentrum (WEZ) des AG sowie Transport und Verwiegung.
— Gestellung von Paletten sowie Übernahme, Transport, Verwiegung und Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten.
— Übergabe der Gruppen 2, 3, 4 und 6 an die Stiftung ear erfolgt durch den AG, bzw. auf Wunsch durch den AN.
— Ordnungsgemäße und schadlose Erstbehandlung Gruppe 1 und Gruppe 5 inkl. Berichtswesen gem. ElektroG sowie Vorbereitung zur Vermarktung/Verwertung und Vermarktung/Verwertung der in der Erstbehandlung erzeugten werthaltigen Fraktionen.
Für die Übernahme, Transport, Bereitstellung und Erstbehandlung / Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten ist folgendes Leistungsbild erforderlich:
— Gestellung der für die Erfassung der Gruppen 1 und 5 benötigten Abrollcontainer.
— Übernahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Gruppen 1 und 5 vom Wertstoff- und Entsorgungszentrum (WEZ) des AG sowie Transport und Verwiegung.
— Gestellung von Paletten sowie Übernahme, Transport, Verwiegung und Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten.
— Übergabe der Gruppen 2, 3, 4 und 6 an die Stiftung ear erfolgt durch den AG, bzw. auf Wunsch durch den AN.
— Ordnungsgemäße und schadlose Erstbehandlung Gruppe 1 und Gruppe 5 inkl. Berichtswesen gem. ElektroG sowie Vorbereitung zur Vermarktung/Verwertung und Vermarktung/Verwertung der in der Erstbehandlung erzeugten werthaltigen Fraktionen.
Gesamtwert des Auftrags: 148 245 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der unter Ziffer II.1.7 angegebene Gesamtwert der Beschaffung stellt die Summer der geschätzten Erlöse (Zahlung Auftragnehmer an Auftraggeber) sowie Aufwendungen über die gesamte Vertragslaufzeit ohne Verlängerungsoptionen dar.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
Der unter Ziffer II.1.7 angegebene Gesamtwert der Beschaffung stellt die Summer der geschätzten Erlöse (Zahlung Auftragnehmer an Auftraggeber) sowie Aufwendungen über die gesamte Vertragslaufzeit ohne Verlängerungsoptionen dar.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Übernahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Gruppen 1 und 5 vom Wertstoff- und Entsorgungszentrum (WEZ) des AG sowie Transport und Verwiegung.
Gestellung Abrollcontainer (5 Stk.).
Übernahme Elektro(nik)-Altgeräte Gruppe 1 (ca. 171 Mg/a) und Gruppe 5 (ca. 333 Mg/a) sowie Transport und Verwiegung / Massenfeststellung.
Gestellung von Paletten, Übernahme, Transport, Verwiegung und Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten (ca. 20 Stk/a).
Übergabe Gruppen 2, 3, 4 und 6 an die ear durch AG, bzw. auf Wunsch durch den AN.
Erstbehandlung Gruppe 1 (ca. 171 Mg/a) inkl. Berichtswesen sowie Vorbereitung zur Vermarktung / Verwertung der erzeugten werthaltigen Fraktionen.
Erstbehandlung Gruppe 5 (ca. 333 Mg/a) inkl. Berichtswesen sowie Vorbereitung zur Vermarktung / Verwertung der erzeugten werthaltigen Fraktionen.
Vermarktung/Verwertung der in Erstbehandlung der Gruppe…
Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zu zweimal um 2 Jahre, wenn das Vertragsverhältnis nicht spätestens 12 Monate vor Vertragsablauf von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird.
Zusätzliche Informationen:
Der unter Ziffer II.1.7 angegebene Gesamtwert der Beschaffung stellt die Summer der geschätzten Erlöse (Zahlung Auftragnehmer an Auftraggeber) sowie Aufwendungen über die gesamte Vertragslaufzeit ohne Verlängerungsoptionen dar.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-30 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Information zu Preisangaben:
Der unter Ziffer V.2.4 angegebene geschätzte Gesamtwert stellt den geschätzten Erlös (Zahlung Auftragnehmer an Auftraggeber) über die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoptionen dar.
Der unter Ziffer V.2.4 angegebene Gesamtwert der Beschaffung stellt die Summer der geschätzten Erlöse (Zahlung Auftragnehmer an Auftraggeber) sowie der Aufwendungen über die gesamte Vertragslaufzeit ohne Verlängerungsoptionen dar.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 89-2176-2411📞
Fax: +49 89-2176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die Fassung der VgV (Vergabeverordnung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624)), insbesondere:
Es gilt die Fassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203) geändert worden ist),