Übernahme, Transport, Bereitstellung und Vermarktung / Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Landkreis Traunstein

Landratsamt Traunstein – Abfallwirtschaft

Für die Übernahme, Transport, Bereitstellung und Vermarktung / Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten ist folgendes Leistungsbild erforderlich:
Gestellung der für die Erfassung der Gruppe 1, der Gruppe 5 und Leuchtstoffröhren benötigten Sammelbehältnisse.
Übernahme Transport und Verwiegung / Massenfeststellung von Elektro(nik)-Altgeräten der Gruppe 1, der Gruppe 5 sowie der Leuchtstoffröhrenkartons von den Sammelstellen des AG.
Die Erfassung und die Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten erfolgt durch den AG und ist nicht Bestandteil der Leistung.
Übergabe der Leuchtstoffröhren an die Stiftung ear.
Ordnungsgemäße und schadlose Erstbehandlung Gruppe und der Gruppe 5 inkl. Berichtswesen gem. § 26 ElektroG sowie Vorbereitung zur Vermarktung / Verwertung der in der Erstbehandlung erzeugten werthaltigen Fraktionen.
Vermarktung/Verwertung der in der Erstbehandlung der Gruppe 1 und der Gruppe 5 erzeugten werthaltigen Fraktionen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-10-07 Auftragsbekanntmachung
2016-12-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-10-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Für die Übernahme, Transport, Bereitstellung und Vermarktung / Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten ist folgendes Leistungsbild erforderlich: Gestellung der für die Erfassung der Gruppe 1, der Gruppe 5 und Leuchtstoffröhren benötigten Sammelbehältnisse. Übernahme Transport und Verwiegung / Massenfeststellung von Elektro(nik)-Altgeräten der Gruppe 1, der Gruppe 5 sowie der Leuchtstoffröhrenkartons von den Sammelstellen des AG. Die Erfassung und die Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten erfolgt durch den AG und ist nicht Bestandteil der Leistung. Übergabe der Leuchtstoffröhren an die Stiftung ear. Ordnungsgemäße und schadlose Erstbehandlung Gruppe und der Gruppe 5 inkl. Berichtswesen gem. § 26 ElektroG sowie Vorbereitung zur Vermarktung / Verwertung der in der Erstbehandlung erzeugten werthaltigen Fraktionen. Vermarktung/Verwertung der in der Erstbehandlung der Gruppe 1 und der Gruppe 5 erzeugten werthaltigen Fraktionen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Traunstein 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Traunstein – Abfallwirtschaft
Postanschrift: Papst-Benedikt-XVI.-Platz
Postleitzahl: 83278
Postort: Traunstein
Kontakt
Internetadresse: http://www.traunstein.bayern 🌏
E-Mail: abfallwirtschaft@traunstein.bayern 📧
Fax: +49 861-58-9472 📠
URL der Dokumente: http://www.staatsanzeiger-eservices.de/eu.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-07 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-12 📅
Datum des Beginns: 2017-04-01 📅
Datum des Endes: 2020-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 197-354826
ABl. S-Ausgabe: 197
Zusätzliche Informationen
Der unter Ziffer II.1.5 angegebene geschätzte Gesamtwert bzw. unter Ziffer II.2.6 angegebene geschätzte Wert stellt die Summe der geschätzten Kosten und Erlöse (Zahlung Auftragnehmer an Auftraggeber) dar. Weiteres siehe Auftragsunterlagen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Übernahme, Transport, Bereitstellung und Vermarktung / Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten ist folgendes Leistungsbild erforderlich:
Gestellung der für die Erfassung der Gruppe 1, der Gruppe 5 und Leuchtstoffröhren benötigten Sammelbehältnisse.
Übernahme Transport und Verwiegung / Massenfeststellung von Elektro(nik)-Altgeräten der Gruppe 1, der Gruppe 5 sowie der Leuchtstoffröhrenkartons von den Sammelstellen des AG.
Die Erfassung und die Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten erfolgt durch den AG und ist nicht Bestandteil der Leistung.
Übergabe der Leuchtstoffröhren an die Stiftung ear.
Ordnungsgemäße und schadlose Erstbehandlung Gruppe und der Gruppe 5 inkl. Berichtswesen gem. § 26 ElektroG sowie Vorbereitung zur Vermarktung / Verwertung der in der Erstbehandlung erzeugten werthaltigen Fraktionen.
Vermarktung/Verwertung der in der Erstbehandlung der Gruppe 1 und der Gruppe 5 erzeugten werthaltigen Fraktionen.
Geschätzter Gesamtwert: 469 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Traunstein betreibt in seinem Landkreisgebiet in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein flächendeckendes System zur Erfassung von Elektro(nik)-Altgeräten. Organisiert ist die Sammlung über ein Bringsystem an derzeit 36 Sammelstellen (Wertstoffhöfe).
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Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme, der Transport, die Bereitstellung und die Vermarktung / Verwertung von Elektro(nik)-Altgeräten der Gruppen 1, 4 und 5 im Landkreis Traunstein im Bringsystem an 34 Sammelstellen.
Der Landkreis Traunstein beabsichtigt, die erforderlichen Leistungen zur Übernahme, Transport, Bereitstellung und Vermarktung / Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten ab dem 01. April 2017 für eine Dauer von zunächst 3 Jahren auf dem Wege einer EU-weiten öffentlichen Ausschreibung zu vergeben. Optional kann der Vertrag um jeweils ein Jahr verlängert werden.
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Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:
Die für die Erfassung der Gruppe 1 (6 Stk. Abrollcontainer), der Gruppe 5 (9 Stk. ca. 7,5 m
Die Übernahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Gruppe 1 (ca. 460 Mg/a), der Gruppe 5 (ca. 620 Mg/a) sowie der Leuchtstoffröhrenkartons (ca. 20 Stk./a) von den Sammelstellen des AG sowie Transport und Verwiegung / Massenfeststellung erfolgt durch den AN.
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Übergabe der Leuchtstoffröhren an die Stiftung ear durch den AN.
Ordnungsgemäße und schadlose Erstbehandlung Gruppe
1 (ca. 460 Mg/a ohne Nachtspeicherheizgeräte) inkl. Berichtswesen gem. § 26 ElektroG sowie Vorbereitung zur Vermarktung / Verwertung der in der Erstbehandlung erzeugten werthaltigen Fraktionen durch den AN.
5 (ca. 620 Mg/a) inkl. Berichtswesen gem. § 26 ElektroG sowie Vorbereitung zur Vermarktung / Verwertung der in der Erstbehandlung erzeugten werthaltigen Fraktionen durch den AN.
Die Vermarktung/Verwertung der in der Erstbehandlung der Gruppe
1 (ca. 460 Mg/a) erzeugten werthaltigen Fraktionen erfolgt durch den AN.
5 (ca. 620 Mg/a) erzeugten werthaltigen Fraktionen erfolgt durch den AN.
Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.
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Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 469 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn das Vertragsverhältnis nicht spätestens 12 Monate vor Vertragsablauf von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn das Vertragsverhältnis nicht spätestens 12 Monate vor Vertragsablauf von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird.
Zusätzliche Informationen:
Der unter Ziffer II.1.5 angegebene geschätzte Gesamtwert bzw. unter Ziffer II.2.6 angegebene geschätzte Wert stellt die Summe der geschätzten Kosten und Erlöse (Zahlung Auftragnehmer an Auftraggeber) dar.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Traunstein.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
Für Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die gewerblich tätig sind: Nachweis des Eintrages im Berufs- oder Handelsregister oder der Gewerbeanmeldung, für Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft ein vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes (§ 44 (1) VgV, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 124 (1) 2. GWB, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des Bieters, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (§ 124 (1) 2. GWB, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen)
Schriftliche Erklärung des Bieters (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen), dass er in den letzten 2 Jahren nicht
gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der vorgenannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (§ 123 (4) GWB siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des Bieters zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft bzw. zum Abschluss eines ausreichenden Unfallversicherungsschutzes (für Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft) (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftragsunterlagen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-11-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Landratsamt Traunstein.
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß §55 VgV.
Die Bieter sind gemäß §55 (2) VgV bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Verspätet eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich oder per Fax zurückgezogen werden.
Vergabekriterien
Kostenkriterium: Angebotspreis
Gewichtung der Kosten: 100

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Landratsamt Traunstein – Abfallwirtschaft
Dokumente URL: http://www.staatsanzeiger-eservices.de/eu.html 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
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Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich schriftlich per Telefax oder E-Mail unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen (siehe auch Ziffer 18 Teil A der Vergabeunterlagen).
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Die vorliegenden Vergabeunterlagen können über das elektronische Vergabeportal Staatsanzeiger eServices (http://www.staatsanzeiger-eservices.de/eu.html) unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden.
Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen per Telefax übermittelt, bzw. stellt diese über das elektronische Vergabeportal Staatsanzeiger eServices (http://www.staatsanzeiger-eservices.de/eu.html) zur Verfügung. Sollten die Bieter bei Abforderung der Vergabeunterlagen noch keine freiwillige Registrierung über das o. g. Vergabeportal vorgenommen haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden. Den Bieterinformationen wird jeweils ein Empfangsbekenntnis beigefügt sein. Dieses ist unverzüglich vom Bieter zu unterzeichnen und an die angegebene Anschrift bzw. Telefax-Nr. zurückzusenden.
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Sollte eine Registrierung nicht erfolgen, so liegt die Verantwortung alle relevanten Informationen des Verfahrens erhalten zu haben auf Seiten des Interessenten (Holschuld).
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
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Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nicht erstattungsfähig.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-2176-2411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 89-2176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die Fassung der VgV (Vergabeverordnung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624)), insbesondere:
§ 20 (3) 1. VgV, Angemessene Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich schriftlich per Telefax oder E-Mail unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Als Termin für die „rechtzeitige Anforderung“ wird für dieses Vergabeverfahren festgelegt, dass Bieteranfragen bis spätestens 28.10.2016, 16:00 Uhr schriftlich per Fax oder E-Mail vorgelegt werden müssen.
Es gilt die Fassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203) geändert worden ist),
insbesondere:
§ 134 (2) Informations- und Wartepflicht:
§ 135 Unwirksamkeit,
§ 160 Einleitung, Antrag:
Quelle: OJS 2016/S 197-354826 (2016-10-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Übernahme, Transport, Bereitstellung und Vermarktung / Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten ist folgendes Leistungsbild erforderlich: Gestellung der für die Erfassung der Gruppe 1, der Gruppe 5 und Leuchtstoffröhren benötigten Sammelbehältnisse Übernahme Transport und Verwiegung / Massenfeststellung von Elektro(nik)-Altgeräten der Gruppe 1, der Gruppe 5 sowie der Leuchtstoffröhrenkartons von den Sammelstellen des AG Die Erfassung und die Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten erfolgt durch den AG und ist nicht Bestandteil der Leistung. Übergabe der Leuchtstoffröhren an die Stiftung ear Ordnungsgemäße und schadlose Erstbehandlung Gruppe und der Gruppe 5 inkl. Berichtswesen gem. § 26 ElektroG sowie Vorbereitung zur Vermarktung / Verwertung der in der Erstbehandlung erzeugten werthaltigen Fraktionen Vermarktung/Verwertung der in der Erstbehandlung der Gruppe 1 und der Gruppe 5 erzeugten werthaltigen Fraktionen.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 237-431928
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 197-354826
ABl. S-Ausgabe: 237
Zusätzliche Informationen
Auf eine Bekanntgabe des Gesamtwerts der Beschaffung (Ziffer II.1.7) wird unter Anwendung des Artikels 50 Absatz 4 der EU Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates verzichtet. Weiteres siehe Vergabeunterlagen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gestellung der für die Erfassung der Gruppe 1, der Gruppe 5 und Leuchtstoffröhren benötigten Sammelbehältnisse
Übernahme Transport und Verwiegung / Massenfeststellung von Elektro(nik)-Altgeräten der Gruppe 1, der Gruppe 5 sowie der Leuchtstoffröhrenkartons von den Sammelstellen des AG
Übergabe der Leuchtstoffröhren an die Stiftung ear
Ordnungsgemäße und schadlose Erstbehandlung Gruppe und der Gruppe 5 inkl. Berichtswesen gem. § 26 ElektroG sowie Vorbereitung zur Vermarktung / Verwertung der in der Erstbehandlung erzeugten werthaltigen Fraktionen
— Gestellung der für die Erfassung der Gruppe 1, der Gruppe 5 und Leuchtstoffröhren benötigten Sammelbehältnisse,
— Übernahme Transport und Verwiegung / Massenfeststellung von Elektro(nik)-Altgeräten der Gruppe 1, der Gruppe 5 sowie der Leuchtstoffröhrenkartons von den Sammelstellen des AG,
— Die Erfassung und die Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten erfolgt durch den AG und ist nicht Bestandteil der Leistung,
— Übergabe der Leuchtstoffröhren an die Stiftung ear,
— Ordnungsgemäße und schadlose Erstbehandlung Gruppe und der Gruppe 5 inkl. Berichtswesen gem. § 26 ElektroG sowie Vorbereitung zur Vermarktung / Verwertung der in der Erstbehandlung erzeugten werthaltigen Fraktionen,
— Vermarktung/Verwertung der in der Erstbehandlung der Gruppe 1 und der Gruppe 5 erzeugten werthaltigen Fraktionen.
Zusätzliche Informationen:
Auf eine Bekanntgabe des Gesamtwerts der Beschaffung (Ziffer II.1.7) wird unter Anwendung des Artikels 50 Absatz 4 der EU Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates verzichtet.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-05 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Auf eine Bekanntgabe der Angaben zum Wert des Auftrags (Ziffer V.2.4) wird unter Anwendung des Artikels 50 Absatz 4 der EU Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates verzichtet.
Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nichterstattungsfähig.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: § 135 Unwirksamkeit
Quelle: OJS 2016/S 237-431928 (2016-12-06)