Übernahme, Transport, Sortierung und Verwertung / Vermarktung bzw. Übergabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Gruppen 3 und 5 im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
Übernahme, Transport, Sortierung und Verwertung / Vermarktung bzw. Übergabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Gruppen 3 und 5 im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen mit folgendem Leistungsbild: — Übernahme von Elektro(nik)-Altgeräten der gemeinsam erfassten Gruppen 3 und 5 von 18 Wertstoffhöfen (Menge 2015: 238 Mg/a) sowie der separat erfassten Gruppe 5 von 2 Wertstoffhöfen des AG im Landkreis (Menge 2015: 129 Mg/a) sowie Transport und Verwiegung / Massenfeststellung — Sortierung der gemeinsam erfassten Gruppen 3 und 5 durch den AN (Menge 2015: 238 Mg/a) — Vorbereitung und Übergabe der aussortierten Gruppe 3 an die Stiftung ear (Menge 2015: 95 Mg/a) — Vorbereitung zur Vermarktung der Gruppe 5 (Menge 2015: 272 Mg/a) — Vermarktung/Verwertung der Gruppe 5 (Menge 2015: 272 Mg/a).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen betreibt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein System zur Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (Elektro(nik)-Altgeräten).Dieses System besteht aus 21 kommunalen Sammelstellen (Wertstoffhöfe; siehe Anlage B-2), an denen die Gruppen 3 und 5 gemäß ElektroG gesammelt werden. Die am Wertstoffhof Rohrenfels erfassten Elektro(nik)-Altgeräte werden vom AG zum Wertstoffhof Neuburg, Sehensander Weg (ZWH) transportiert und dort übergeben.Für die Erfassung, Übernahme, Transport, Sortierung und Übergabe an Stiftung ear sowie Verwertung/Vermarktung der Elektro(nik)-Altgeräte ist folgendes Leistungsbild erforderlich:— Die für die Erfassung der gemeinsam erfassten Gruppen 3 und 5 benötigten Abrollcontainer werden vom AG gestellt.— Die für die Erfassung der Gruppe 5 benötigten Abrollcontainer werden vom AG gestellt.— Übernahme von Elektro(nik)-Altgeräten der gemeinsam erfassten Gruppen 3 und 5 von 18 Wertstoffhöfen (Menge 2015: 238 Mg/a) sowie der separat erfassten Gruppe 5 von 2 Wertstoffhöfen des AG im Landkreis (Menge 2015: 129 Mg/a) sowie Transport und Verwiegung / Massenfeststellung— Sortierung der gemeinsam erfassten Gruppen 3 und 5 durch den AN(Menge 2015: 238 Mg/a)— Vorbereitung und Übergabe der aussortierten Gruppe 3 an die Stiftung ear(Menge 2015: 95 Mg/a)— Vorbereitung zur Vermarktung der Gruppe 5 (Menge 2015: 272 Mg/a)— Vermarktung/Verwertung der Gruppe 5 (Menge 2015: 272 Mg/a)Die Erfassung der Gruppen 1, 2, 4 und 6 der Elektro(nik)-Altgeräte erfolgt gesondert und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.Weiteres siehe Vergabeunterlagen.Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – VOL 2009: Teil A und B.
Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen betreibt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein System zur Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (Elektro(nik)-Altgeräten).Dieses System besteht aus 21 kommunalen Sammelstellen (Wertstoffhöfe; siehe Anlage B-2), an denen die Gruppen 3 und 5 gemäß ElektroG gesammelt werden. Die am Wertstoffhof Rohrenfels erfassten Elektro(nik)-Altgeräte werden vom AG zum Wertstoffhof Neuburg, Sehensander Weg (ZWH) transportiert und dort übergeben.Für die Erfassung, Übernahme, Transport, Sortierung und Übergabe an Stiftung ear sowie Verwertung/Vermarktung der Elektro(nik)-Altgeräte ist folgendes Leistungsbild erforderlich:— Die für die Erfassung der gemeinsam erfassten Gruppen 3 und 5 benötigten Abrollcontainer werden vom AG gestellt.— Die für die Erfassung der Gruppe 5 benötigten Abrollcontainer werden vom AG gestellt.— Übernahme von Elektro(nik)-Altgeräten der gemeinsam erfassten Gruppen 3 und 5 von 18 Wertstoffhöfen (Menge 2015: 238 Mg/a) sowie der separat erfassten Gruppe 5 von 2 Wertstoffhöfen des AG im Landkreis (Menge 2015: 129 Mg/a) sowie Transport und Verwiegung / Massenfeststellung— Sortierung der gemeinsam erfassten Gruppen 3 und 5 durch den AN(Menge 2015: 238 Mg/a)— Vorbereitung und Übergabe der aussortierten Gruppe 3 an die Stiftung ear(Menge 2015: 95 Mg/a)— Vorbereitung zur Vermarktung der Gruppe 5 (Menge 2015: 272 Mg/a)— Vermarktung/Verwertung der Gruppe 5 (Menge 2015: 272 Mg/a)Die Erfassung der Gruppen 1, 2, 4 und 6 der Elektro(nik)-Altgeräte erfolgt gesondert und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.Weiteres siehe Vergabeunterlagen.Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – VOL 2009: Teil A und B.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreisbetriebe Neuburg-Schrobenhausen
Postanschrift: Sehensander Weg 23
Postleitzahl: 86633
Postort: Neuburg an der Donau
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreisbetriebe.de🌏
E-Mail: landkreisbetriebe@neuburg.de📧
Telefon: +49 8431-612-0📞
Fax: +49 8431-612-151 📠
Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig schriftlich per Brief, Telefax oder E-Mail unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen per Telefax übermittelt. Sollten die Bieter bei Abforderung der Vergabeunterlagen noch keine Telefax-Nr. der für die Angebotsbearbeitung zuständigen Stelle angegeben haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden. Den Bieterinformationen wird jeweils ein Empfangsbekenntnis beigefügt sein. Dieses ist unverzüglich vom Bieter zu unterzeichnen und an die angegebene Anschrift bzw. Telefax-Nr. zurückzusenden.
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nicht erstattungsfähig.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig schriftlich per Brief, Telefax oder E-Mail unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen per Telefax übermittelt. Sollten die Bieter bei Abforderung der Vergabeunterlagen noch keine Telefax-Nr. der für die Angebotsbearbeitung zuständigen Stelle angegeben haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden. Den Bieterinformationen wird jeweils ein Empfangsbekenntnis beigefügt sein. Dieses ist unverzüglich vom Bieter zu unterzeichnen und an die angegebene Anschrift bzw. Telefax-Nr. zurückzusenden.
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nicht erstattungsfähig.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport, Sortierung und Verwertung / Vermarktung bzw. Übergabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Gruppen 3 und 5 im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen mit folgendem Leistungsbild:
— Übernahme von Elektro(nik)-Altgeräten der gemeinsam erfassten Gruppen 3 und 5 von 18 Wertstoffhöfen (Menge 2015: 238 Mg/a) sowie der separat erfassten Gruppe 5 von 2 Wertstoffhöfen des AG im Landkreis (Menge 2015: 129 Mg/a) sowie Transport und Verwiegung / Massenfeststellung
— Übernahme von Elektro(nik)-Altgeräten der gemeinsam erfassten Gruppen 3 und 5 von 18 Wertstoffhöfen (Menge 2015: 238 Mg/a) sowie der separat erfassten Gruppe 5 von 2 Wertstoffhöfen des AG im Landkreis (Menge 2015: 129 Mg/a) sowie Transport und Verwiegung / Massenfeststellung
— Sortierung der gemeinsam erfassten Gruppen 3 und 5 durch den AN
(Menge 2015: 238 Mg/a)
— Vorbereitung und Übergabe der aussortierten Gruppe 3 an die Stiftung ear
(Menge 2015: 95 Mg/a)
— Vorbereitung zur Vermarktung der Gruppe 5 (Menge 2015: 272 Mg/a)
— Vermarktung/Verwertung der Gruppe 5 (Menge 2015: 272 Mg/a).
Menge oder Umfang:
Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen betreibt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein System zur Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (Elektro(nik)-Altgeräten).
Dieses System besteht aus 21 kommunalen Sammelstellen (Wertstoffhöfe; siehe Anlage B-2), an denen die Gruppen 3 und 5 gemäß ElektroG gesammelt werden. Die am Wertstoffhof Rohrenfels erfassten Elektro(nik)-Altgeräte werden vom AG zum Wertstoffhof Neuburg, Sehensander Weg (ZWH) transportiert und dort übergeben.
Dieses System besteht aus 21 kommunalen Sammelstellen (Wertstoffhöfe; siehe Anlage B-2), an denen die Gruppen 3 und 5 gemäß ElektroG gesammelt werden. Die am Wertstoffhof Rohrenfels erfassten Elektro(nik)-Altgeräte werden vom AG zum Wertstoffhof Neuburg, Sehensander Weg (ZWH) transportiert und dort übergeben.
Für die Erfassung, Übernahme, Transport, Sortierung und Übergabe an Stiftung ear sowie Verwertung/Vermarktung der Elektro(nik)-Altgeräte ist folgendes Leistungsbild erforderlich:
— Die für die Erfassung der gemeinsam erfassten Gruppen 3 und 5 benötigten Abrollcontainer werden vom AG gestellt.
— Die für die Erfassung der Gruppe 5 benötigten Abrollcontainer werden vom AG gestellt.
— Übernahme von Elektro(nik)-Altgeräten der gemeinsam erfassten Gruppen 3 und 5 von 18 Wertstoffhöfen (Menge 2015: 238 Mg/a) sowie der separat erfassten Gruppe 5 von 2 Wertstoffhöfen des AG im Landkreis (Menge 2015: 129 Mg/a) sowie Transport und Verwiegung / Massenfeststellung
— Übernahme von Elektro(nik)-Altgeräten der gemeinsam erfassten Gruppen 3 und 5 von 18 Wertstoffhöfen (Menge 2015: 238 Mg/a) sowie der separat erfassten Gruppe 5 von 2 Wertstoffhöfen des AG im Landkreis (Menge 2015: 129 Mg/a) sowie Transport und Verwiegung / Massenfeststellung
— Sortierung der gemeinsam erfassten Gruppen 3 und 5 durch den AN
(Menge 2015: 238 Mg/a)
— Vorbereitung und Übergabe der aussortierten Gruppe 3 an die Stiftung ear
(Menge 2015: 95 Mg/a)
— Vorbereitung zur Vermarktung der Gruppe 5 (Menge 2015: 272 Mg/a)
— Vermarktung/Verwertung der Gruppe 5 (Menge 2015: 272 Mg/a)
Die Erfassung der Gruppen 1, 2, 4 und 6 der Elektro(nik)-Altgeräte erfolgt gesondert und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.
Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – VOL 2009: Teil A und B.
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragsdauer kann als Option mehrfach um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Voraussetzung für die Vertragsverlängerung ist die ausdrückliche schriftliche Zustimmung beider Vertragspartner bis spätestens jeweils 10 Monate vor Vertragsablauf.
Referenznummer: 20904-2 LKB ND ES 2016
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
Für Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die gewerblich tätig sind: Nachweis des Eintrages im Berufs- oder Handelsregister oder der Gewerbeanmeldung, für Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft ein vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Für Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die gewerblich tätig sind: Nachweis des Eintrages im Berufs- oder Handelsregister oder der Gewerbeanmeldung, für Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft ein vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 6 EG (6a) VOL/A, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 6 EG (6a) VOL/A, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (§ 6 EG (6b) VOL/A; siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (§ 6 EG (6c) VOL/A, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen) z.B.
wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB),
wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO),
wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO),
rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Personen mit Leitungsaufgaben, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzuordnen ist, wegen
o Aufsichts- und Organisationsverschulden (§ 130 OWiG),
o Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB),
o Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB),
o kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland (§ 129b StGB),
o Geldwäsche (§ 261 StGB),
o Bestechung (§ 334 StGB),
o Vorteilsgewährung (§ 333 StGB),
o Diebstahl (§ 242 StGB),
o Unterschlagung (§ 246 StGB),
o Erpressung (§ 253 StGB),
o Betrug (§ 263 StGB),
o Subventionsbetrug (§ 264 StGB),
o Kreditbetrug (§ 265b StGB),
o Untreue (§ 266 StGB),
o Urkundenfälschung (§ 267 StGB),
o Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB),
o Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB),
o Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),
o Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB),
o Brandstiftung (§ 306 StGB),
o Baugefährdung (§ 319 StGB),
o Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB),
o unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB),
o Bestechung ausländischer Abgeordneter (Art. 2 § 2 Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung),
o Straftat gegen den Haushalt der EG (§ 370 AO),
die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Schriftliche Erklärung des Bieters (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen), dass er in den letzten 2 Jahren nicht
gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden bin/sind oder
§ 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
Einem Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (§ 6 EG (6d) VOL/A siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (§ 6 EG (6d) VOL/A siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
Schriftliche Erklärung des Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Schriftliche Erklärung des Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er die in Deutschland geltenden Mindestlöhne für die Entsorgungswirtschaft an seine Beschäftigten und ggf. Leiharbeitskräfte bezahlt (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
Angabe von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt für die Übernahme, den Transport sowie die Vermarktung oder Verwertung von an Wertstoffhöfen erfassten Elektro- und Elektronikaltgeräten in den letzten 5 Geschäftsjahren bezüglich der zu erbringenden Leistungen unter Angabe des Umfangs sowie Angaben zum AG (Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Angabe von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt für die Übernahme, den Transport sowie die Vermarktung oder Verwertung von an Wertstoffhöfen erfassten Elektro- und Elektronikaltgeräten in den letzten 5 Geschäftsjahren bezüglich der zu erbringenden Leistungen unter Angabe des Umfangs sowie Angaben zum AG (Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Angabe der Anzahl der in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Angabe der Anzahl der in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass für die Leistungen Sammeln und Befördern sowie Handeln oder Makeln oder Behandeln (evtl. Verwerten) von Elektro- und Elektronikaltgeräten die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) oder vergleichbaren Qualifizierungen vorliegen oder vor Beginn der Leistungserbringung vorliegen werden. (siehe auch Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass für die Leistungen Sammeln und Befördern sowie Handeln oder Makeln oder Behandeln (evtl. Verwerten) von Elektro- und Elektronikaltgeräten die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) oder vergleichbaren Qualifizierungen vorliegen oder vor Beginn der Leistungserbringung vorliegen werden. (siehe auch Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass die Zulassung(en) als Erstbehandlungsanlage von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Sinne des §21 (4) ElektroG oder vergleichbaren Qualifizierungen zur Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten vorliegen oder vor Beginn der Leistungserbringung vorliegen werden. (siehe auch Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass die Zulassung(en) als Erstbehandlungsanlage von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Sinne des §21 (4) ElektroG oder vergleichbaren Qualifizierungen zur Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten vorliegen oder vor Beginn der Leistungserbringung vorliegen werden. (siehe auch Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er für die Sammlung und die Transporte der Elektro- und Elektronikaltgeräten ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die Euro 5 Norm einhalten (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er für die Sammlung und die Transporte der Elektro- und Elektronikaltgeräten ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die Euro 5 Norm einhalten (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Firmendarstellung der / des Unternehmen/s mit Angaben über Konzernzugehörigkeit, Größe und die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung.
Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen:
— Durchführung der Übernahme der Elektro(nik)-Altgeräte an den Sammelstellen des Bringsystems und Transport mit Erläuterung des Übernahmekonzepts sowie der Sortierung der gemeinsam erfassten Gruppe 3 und 5.
— Darstellung des Konzeptes zur Vermarktung / Verwertung der Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppe 5 bzw. Übergabe der Gruppe 3 an die ear.
Benennung und Beschreibung des Standorts / der Standorte für die Verwiegung der Elektro- und Elektronikaltgeräte.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu den vorgenannten Erklärungen zusätzliche Erläuterungen und Belege anzufordern.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
(1) Der AN ist verpflichtet, dem AG innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung eine Bankbürgschaft über 3 % der beauftragten Leistung (inkl. Mehrwertsteuer) vorzulegen. Diese Höhe bemisst sich nach der Summe der Gesamtwertungspreise über die Vertragslaufzeit i. S. v. Ziff. 2 Abs. 2 (Teil C) dieser Vertragsbedingungen. Hierbei sind vom AG zu zahlende Bruttowertungspreise sowie vom AN zu zahlende Netto- und Bruttoentgelte zu addieren.
(1) Der AN ist verpflichtet, dem AG innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung eine Bankbürgschaft über 3 % der beauftragten Leistung (inkl. Mehrwertsteuer) vorzulegen. Diese Höhe bemisst sich nach der Summe der Gesamtwertungspreise über die Vertragslaufzeit i. S. v. Ziff. 2 Abs. 2 (Teil C) dieser Vertragsbedingungen. Hierbei sind vom AG zu zahlende Bruttowertungspreise sowie vom AN zu zahlende Netto- und Bruttoentgelte zu addieren.
(2) Die Sicherheit für die Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher bis zur Abnahme entstandenen Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere Ansprüche auf Vertragsstrafe, Verzugsschadensersatz, ungerechtfertigte Bereicherung, Schadensersatz statt der Leistung, vertragliche Rückgriffsansprüche oder Ansprüche aus sonstigen Gründen einschließlich deliktischer Ansprüche sowie sämtliche, auch künftige Ansprüche nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Weiter umfasst sind
(2) Die Sicherheit für die Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher bis zur Abnahme entstandenen Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere Ansprüche auf Vertragsstrafe, Verzugsschadensersatz, ungerechtfertigte Bereicherung, Schadensersatz statt der Leistung, vertragliche Rückgriffsansprüche oder Ansprüche aus sonstigen Gründen einschließlich deliktischer Ansprüche sowie sämtliche, auch künftige Ansprüche nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Weiter umfasst sind
— gesetzliche Regressansprüche des AG gegen den AN im Falle der Inanspruchnahme des AG;
— Ansprüche nach § 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz durch Arbeitnehmer des AN oder durch Arbeitnehmer eines in der Nachunternehmerkette enthaltenen Nachunternehmers auf Zahlung des Mindestlohns oder wegen bezahlten Urlaubs;
— Ansprüche nach § 28e Abs. 3a SGB IV durch deutsche Sozialversicherungsträger, deren Einzugsstellen oder zuständige Stellen eines anderen EWR-Staates oder Drittstaates wegen ausstehender Beiträge;
— Ansprüche nach § 150 Abs. 3 SGB VII, ZVB 28e Abs. 3a SGB IV durch deutsche Berufsgenossenschaften oder zuständige Stellen eines anderen EWR-Staates oder Drittstaates wegen ausstehender Unfallversicherungsbeiträge;
— etwaige Regressansprüche des AG wegen gegen ihn verhängten Bußgeldern aufgrund illegaler Beschäftigung von Arbeitnehmern;
— Rückerstattungsansprüche des AG wegen Überzahlungen einschließlich Zinsen;
— Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen gemäß § 241 BGB.
(3) Im Übrigen gilt § 18 VOL/B.
Weitere siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.
Für sämtliche vom AN zu erbringenden Leistungen und zu erfüllenden Haupt- und Nebenpflichten aus diesem Vertrag erhält der AN vom AG ein von der tatsächlich erbrachten Leistung abhängiges Entgelt bzw. gewährt eine Vergütung. Die zu zahlenden Entgelte/Vergütungen werden für jeden Abrechnungsmonat gesondert im Nachhinein der durchgeführten Leistung abgerechnet.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Für sämtliche vom AN zu erbringenden Leistungen und zu erfüllenden Haupt- und Nebenpflichten aus diesem Vertrag erhält der AN vom AG ein von der tatsächlich erbrachten Leistung abhängiges Entgelt bzw. gewährt eine Vergütung. Die zu zahlenden Entgelte/Vergütungen werden für jeden Abrechnungsmonat gesondert im Nachhinein der durchgeführten Leistung abgerechnet.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber und Bieter müssen gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates, in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sein. Die Bildung von Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften ist gemäß § 6 EG (2) VOL/A zulässig. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter (Bietergemeinschaften) haben in den Angeboten jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (siehe Formblatt F02). Dabei gilt die Verpflichtung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen über die für die zu übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerber und Bieter müssen gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates, in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sein. Die Bildung von Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften ist gemäß § 6 EG (2) VOL/A zulässig. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter (Bietergemeinschaften) haben in den Angeboten jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (siehe Formblatt F02). Dabei gilt die Verpflichtung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen über die für die zu übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen.
Bei der Benennung von Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist mit der Angebotsabgabe im Rahmen der Angebotserklärung eine verbindliche schriftliche Erklärung zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorzulegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bei der Benennung von Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist mit der Angebotsabgabe im Rahmen der Angebotserklärung eine verbindliche schriftliche Erklärung zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorzulegen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Es darf insbesondere kein Verstoß gegen § 1 GWB vorliegen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Bietergemeinschaft in geeigneter Form zu erläutern und nachzuweisen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Es darf insbesondere kein Verstoß gegen § 1 GWB vorliegen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Bietergemeinschaft in geeigneter Form zu erläutern und nachzuweisen.
Bei der Übertragung von Teilen der Leistungen an Nachunternehmer (synonyme Bezeichnung: Subunternehmer oder Unterauftragnehmer) ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren.
Unterbeauftragungen sind zugelassen, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Nachunternehmern (synonyme Bezeichnung: Subunternehmer oder Unterauftragnehmer) dürfen insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen gestellt werden, als zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Unterbeauftragungen sind zugelassen, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Nachunternehmern (synonyme Bezeichnung: Subunternehmer oder Unterauftragnehmer) dürfen insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen gestellt werden, als zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart.
Die Nachunternehmer müssen in gleicher Weise wie der Auftragnehmer über die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit verfügen. Die Nachunternehmer müssen über die erforderlichen Nachweise für die übertragenen Leistungen verfügen. Dies ist der Vergabestelle auf Anforderung zu belegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Nachunternehmer müssen in gleicher Weise wie der Auftragnehmer über die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit verfügen. Die Nachunternehmer müssen über die erforderlichen Nachweise für die übertragenen Leistungen verfügen. Dies ist der Vergabestelle auf Anforderung zu belegen.
Eine nachträgliche Änderung eines Nachunternehmers oder die Einschaltung von Nachunternehmern nach Auftragserteilung ist nicht vorgesehen. In begründeten Einzelfällen kann mit Zustimmung des AG hiervon abgewichen werden. Für diesen Fall hat der Nachweis der Leistungsfähigkeit in gleicher Weise zu erfolgen. Eine Änderung des Angebotspreises ist dabei ausgeschlossen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine nachträgliche Änderung eines Nachunternehmers oder die Einschaltung von Nachunternehmern nach Auftragserteilung ist nicht vorgesehen. In begründeten Einzelfällen kann mit Zustimmung des AG hiervon abgewichen werden. Für diesen Fall hat der Nachweis der Leistungsfähigkeit in gleicher Weise zu erfolgen. Eine Änderung des Angebotspreises ist dabei ausgeschlossen.
Für Nachunternehmer gelten die gleichen Vorgaben zu den Angebotspreisen und der Leistungserbringung wie für den AN.
Für den Fall der Einschaltung von Nachunternehmern ist dem Angebot ein Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formblatt F03, Teil E) beizufügen. Auf Anforderung der Vergabestelle ist in diesem Fall der Nachunternehmer zu benennen und eine durch diesen ausgestellte Verpflichtungserklärung (Formblatt F 04, Teil E) zu übermitteln.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Für den Fall der Einschaltung von Nachunternehmern ist dem Angebot ein Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formblatt F03, Teil E) beizufügen. Auf Anforderung der Vergabestelle ist in diesem Fall der Nachunternehmer zu benennen und eine durch diesen ausgestellte Verpflichtungserklärung (Formblatt F 04, Teil E) zu übermitteln.
Als Nachunternehmer werden vom Bieter beauftragte Dritte angesehen, die einen Teil der ausgeschriebenen Leistungen für den Bieter erbringen (bis einschließlich Übergabe bzw. Vermarktung der Elektro- und Elektronikaltgeräte und Transport zur Vermarktungs- oder Erstbehandlungseinrichtung). Lieferanten gelten nicht als Nachunternehmer.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Als Nachunternehmer werden vom Bieter beauftragte Dritte angesehen, die einen Teil der ausgeschriebenen Leistungen für den Bieter erbringen (bis einschließlich Übergabe bzw. Vermarktung der Elektro- und Elektronikaltgeräte und Transport zur Vermarktungs- oder Erstbehandlungseinrichtung). Lieferanten gelten nicht als Nachunternehmer.
Für die Vervielfältigung und Zustellung der Vertragsunterlagen wird eine Gebühr in Höhe von 18,- EUR als Vorauszahlung erhoben. Dem Antrag ist eine Kopie des Überweisungsträgers beizulegen.
Vermerk: Ausschreibung 20904-2 LKB ND ES 2016
Kontoverbindung:
— Kontoinhaber: ia GmbH – Wissensmanagement und Ingenieurleistungen;
— Bank: Commerzbank München
— IBAN: DE97 7004 0041 0255 0002 00
— SWIFT-BIC: COBADEFFXXX.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-07-22 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Landkreisbetriebe Neuburg-Schrobenhausen
Herrn Vollnhals, Herrn Kneilling
Name: ia GmbH – Wissensmanagement und Ingenieurleistungen
Postanschrift: Lipowskystr. 8
Postort: München
Postleitzahl: 81373
Kontaktperson: Herrn Thomas Kroner
Telefon: +49 89-1891787-0📞
E-Mail: kroner@ia-gmbh.de📧
Fax: +49 89-1891787-29 📠
URL für weitere Informationen: www.ia-gmbh.de🌏
URL der Dokumente: www.ia-gmbh.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 20904-2 LKB ND ES 2016
Zusätzliche Informationen
Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig schriftlich per Brief, Telefax oder E-Mail unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig schriftlich per Brief, Telefax oder E-Mail unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen per Telefax übermittelt. Sollten die Bieter bei Abforderung der Vergabeunterlagen noch keine Telefax-Nr. der für die Angebotsbearbeitung zuständigen Stelle angegeben haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden. Den Bieterinformationen wird jeweils ein Empfangsbekenntnis beigefügt sein. Dieses ist unverzüglich vom Bieter zu unterzeichnen und an die angegebene Anschrift bzw. Telefax-Nr. zurückzusenden.
Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen per Telefax übermittelt. Sollten die Bieter bei Abforderung der Vergabeunterlagen noch keine Telefax-Nr. der für die Angebotsbearbeitung zuständigen Stelle angegeben haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden. Den Bieterinformationen wird jeweils ein Empfangsbekenntnis beigefügt sein. Dieses ist unverzüglich vom Bieter zu unterzeichnen und an die angegebene Anschrift bzw. Telefax-Nr. zurückzusenden.
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nicht erstattungsfähig.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 89-2176-2411📞
Fax: +49 89-2176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 12 EG Abs. 8 VOL/A sind rechtzeitig von den Bietern angeforderte zusätzliche Auskünfte vom Auftraggeber bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Um eine fristgemäße und sachgerechte Bearbeitung der zusätzlichen Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben zu gewährleisten, wird gebeten, diese von den Bietern je nach Umfang der Anfrage bis spätestens 9 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist per Telefax zu übermitteln.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 12 EG Abs. 8 VOL/A sind rechtzeitig von den Bietern angeforderte zusätzliche Auskünfte vom Auftraggeber bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Um eine fristgemäße und sachgerechte Bearbeitung der zusätzlichen Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben zu gewährleisten, wird gebeten, diese von den Bietern je nach Umfang der Anfrage bis spätestens 9 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist per Telefax zu übermitteln.
Es gilt die Fassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 258 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist), insbesondere:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es gilt die Fassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 258 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist), insbesondere:
§ 101a Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
§ 101b Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen § 101a verstoßen hat oder einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen § 101a verstoßen hat oder einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe.
§ 107 Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 077-137200 (2016-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig schriftlich per Brief, Telefax oder E-Mail unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen per Telefax übermittelt. Sollten die Bieter bei Abforderung der Vergabeunterlagen noch keine Telefax-Nr. der für die Angebotsbearbeitung zuständigen Stelle angegeben haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden. Den Bieterinformationen wird jeweils ein Empfangsbekenntnis beigefügt sein. Dieses ist unverzüglich vom Bieter zu unterzeichnen und an die angegebene Anschrift bzw. Telefax-Nr. zurückzusenden.
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nicht erstattungsfähig.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig schriftlich per Brief, Telefax oder E-Mail unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen per Telefax übermittelt. Sollten die Bieter bei Abforderung der Vergabeunterlagen noch keine Telefax-Nr. der für die Angebotsbearbeitung zuständigen Stelle angegeben haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden. Den Bieterinformationen wird jeweils ein Empfangsbekenntnis beigefügt sein. Dieses ist unverzüglich vom Bieter zu unterzeichnen und an die angegebene Anschrift bzw. Telefax-Nr. zurückzusenden.
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nicht erstattungsfähig.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Gesamtkosten / Gesamterlöse für die Vertragslaufzeit (100)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-06-17 📅
Name: TD Iwan Koslow GmbH & Co. KG
Postanschrift: Röntgenstraße 17
Postort: Landshut
Postleitzahl: 84030
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die Fassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 258 der Verordnung vom 31.8.2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist), insbesondere:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es gilt die Fassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 258 der Verordnung vom 31.8.2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist), insbesondere:
§ 101b Unwirksamkeit:
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe.