Übernahme, Transport und Behandlung/Entsorgung der Restabfälle, des Sperrmülls sowie der brennbaren Bau- und Abbruchabfälle aus der Stadtgemeinde Bremen

Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde), vertreten durch den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr (SUBV)

Die zu vergebenden Leistungen umfassen die Übernahme, den Transport und die Behandlung/Entsorgung folgender vom Auftraggeber überlassener Abfälle:
1. Restabfälle aus:
— der 2-Rad- und 4-Rad-Restabfall-Behältersammlung sowie aus der Restabfall-Sacksammlung,
— der Abfuhr über Restabfall-Presscontainer,
— der Abfuhr über Restabfall-Container (hausmüllähnliche Gewerbeabfälle) und
— der Einsammlung illegaler Ablagerungen.
2. Sperrmüll und brennbare Bau- und Abbruchabfälle aus
— dem Sperrmüll-Holsystem (Straßensammlung) inkl. der illegalen Beistellungen,
— dem Sperrmüll-Bringsystem (Annahme an den Recycling-Stationen),
— dem Bringsystem für brennbare Bau- und Abbruchabfälle (Annahme an den Recycling-Stationen)
sowie die Entsorgung der bei der Behandlung dieser Abfälle anfallenden Reststoffe.
Die Einsammlung der gegenständlichen Mengen ist ausdrücklich nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-09-01 Auftragsbekanntmachung
2018-10-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-09-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Referenznummer: RA/SM-FHB-2016
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebenden Leistungen umfassen die Übernahme, den Transport und die Behandlung/Entsorgung folgender vom Auftraggeber überlassener Abfälle: 1. Restabfälle aus: — der 2-Rad- und 4-Rad-Restabfall-Behältersammlung sowie aus der Restabfall-Sacksammlung, — der Abfuhr über Restabfall-Presscontainer, — der Abfuhr über Restabfall-Container (hausmüllähnliche Gewerbeabfälle) und — der Einsammlung illegaler Ablagerungen. 2. Sperrmüll und brennbare Bau- und Abbruchabfälle aus — dem Sperrmüll-Holsystem (Straßensammlung) inkl. der illegalen Beistellungen, — dem Sperrmüll-Bringsystem (Annahme an den Recycling-Stationen), — dem Bringsystem für brennbare Bau- und Abbruchabfälle (Annahme an den Recycling-Stationen) sowie die Entsorgung der bei der Behandlung dieser Abfälle anfallenden Reststoffe. Die Einsammlung der gegenständlichen Mengen ist ausdrücklich nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Transport von Haushaltsabfällen 📦
Recycling von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bremen, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde), vertreten durch den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr (SUBV)
Postanschrift: Contrescarpe 72
Postleitzahl: 28195
Postort: Bremen
Kontakt
Internetadresse: http://www.bauumwelt.bremen.de/ 🌏
E-Mail: gero.link@umwelt.bremen.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YHJYHM6%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-01 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-06 📅
Datum des Beginns: 2018-07-01 📅
Datum des Endes: 2028-06-30 📅
2021-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 171-307356
ABl. S-Ausgabe: 171
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJYHM6.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebenden Leistungen umfassen die Übernahme, den Transport und die Behandlung/Entsorgung folgender vom Auftraggeber überlassener Abfälle:
1. Restabfälle aus:
— der 2-Rad- und 4-Rad-Restabfall-Behältersammlung sowie aus der Restabfall-Sacksammlung,
— der Abfuhr über Restabfall-Presscontainer,
— der Abfuhr über Restabfall-Container (hausmüllähnliche Gewerbeabfälle) und
— der Einsammlung illegaler Ablagerungen.
2. Sperrmüll und brennbare Bau- und Abbruchabfälle aus
— dem Sperrmüll-Holsystem (Straßensammlung) inkl. der illegalen Beistellungen,
— dem Sperrmüll-Bringsystem (Annahme an den Recycling-Stationen),
— dem Bringsystem für brennbare Bau- und Abbruchabfälle (Annahme an den Recycling-Stationen)
sowie die Entsorgung der bei der Behandlung dieser Abfälle anfallenden Reststoffe.
Die Einsammlung der gegenständlichen Mengen ist ausdrücklich nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 4
Bezeichnung des Loses: Übernahme, Transport und Behandlung/Entsorgung der Restabfälle (1/3 der Gesamtmenge)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport und Behandlung/Entsorgung von einem Drittel der Restabfälle aus der Stadtgemeinde Bremen gemäß Leistungsbeschreibung. Mengenprognose: 32 750 Mg/a (pro Los).
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zehn Jahre (bis 30.6.2028). Die Vertragslaufzeit verlängert sich zwei Mal um jeweils 3 Jahre (d. h. maximal bis 30.6.2034), falls die folgenden Kündigungsoptionen nicht ausgeübt werden:
1. Option (einseitig durch Auftraggeber): Vertragslaufzeit nur bis zum 30.6.2028;
2. Option (beidseitig): Vertragslaufzeit nur bis zum 30.6.2031.
Losnummer: 2
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 10 Jahre (bis 30.06.2028). Die Vertragslaufzeit verlängert sich zwei Mal um jeweils 3 Jahre (d. h. maximal bis 30.6.2034), falls die folgenden Kündigungsoptionen nicht ausgeübt werden:
Losnummer: 3
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 10 Jahre (bis 30.6.2028). Die Vertragslaufzeit verlängert sich zwei Mal um jeweils 3 Jahre (d. h. maximal bis 30.6.2034), falls die folgenden Kündigungsoptionen nicht ausgeübt werden:
Bezeichnung des Loses: Übernahme, Transport und Behandlung/Entsorgung des Sperrmülls sowie der brennbaren Bau- und Abbruchabfälle
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport und Behandlung/Entsorgung von Sperrmüll und brennbaren Bau- und Abbruchabfällen aus der Stadtgemeinde Bremen gemäß Leistungsbeschreibung. Mengenprognose: 21.900 Mg/a Sperrmüll, 2 200 Mg/a brennbare Bau- und Abbruchabfälle.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 3 Jahre (bis zum 30.6.2021). Die Vertragslaufzeit verlängert sich 2 Mal um jeweils 2 Jahre (d. h. maximal bis 30.6.2025), falls die folgenden Kündigungsoptionen nicht ausgeübt werden:
1. Option (einseitig durch Auftraggeber): Vertragslaufzeit nur bis zum 30.6.2021;
2. Option (beidseitig): Vertragslaufzeit nur bis zum 30.06.2.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgemeinde Bremen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach – sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
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Sofern nicht jeweils anders erwähnt, sollen sämtliche Bescheinigungen, Nachweise etc. aktuell, jedoch maximal 6 Monate vor Angebotsabgabe ausgestellt sein.
Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegt ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegt ein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, kann die Vergabestelle den Bieter auffordern, das Unternehmen innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
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Mit dem Angebot einzureichen sind:
— Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH),
— Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen,
— Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
— Eigenerklärung zu § 19 Mindestlohngesetz (MiLOG),
— Erklärung u. a. zum Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetz – BremTtVG („Formblatt Mindestlohn“ – Teil der Vergabeunterlagen).
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. nicht den Anforderungen entsprechende Erklärungen und Nachweise entsprechend den im Leitfaden beschriebenen Vorgaben von den Bietern nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
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Nach Ablauf der Angebotsfrist hat der Bieter zudem auf Verlangen der Vergabestelle unter Fristsetzung folgende Nachweise beizubringen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes sowie der Berufsgenossenschaft/Unfallkasse und der Sozialversicherungsträger, bei der/dem die Mehrheit der Arbeitnehmer versichert ist,
— Polizeiliche Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/ Vorstandsmitglieder (bei GmbH & Co. KG der Geschäftsführer der Komplementär- GmbH; falls kein Geschäftsführer bestellt ist, aller Inhaber),
— Gewerbeanmeldung
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister (das Unternehmen betreffend).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach – sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
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Sofern nicht jeweils anders erwähnt, sollen sämtliche Bescheinigungen, Nachweise etc. aktuell, jedoch maximal 6 Monate vor Angebotsabgabe ausgestellt sein.
Mit dem Angebot einzureichen sind:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags sowie des Anteils der Eigenleistungen, jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. nicht den Anforderungen entsprechende Erklärungen und Nachweise entsprechend den im Leitfaden beschriebenen Vorgaben von den Bietern nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
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Nach Ablauf der Angebotsfrist hat der Bieter zudem auf Verlangen der Vergabestelle unter Fristsetzung folgende Nachweise beizubringen:
— bestätigte Jahresabschlussberichte, bzw. Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern deren Offenlegung nach dem Recht des Staates, indem das Unternehmen seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist (sofern diese für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht endgültig aufgestellt sind, einen vorläufigen Jahresabschlussbericht, eine vorläufige Bilanz und eine vorläufige GuV für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach- sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer- an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
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Sofern nicht jeweils anders erwähnt, sollen sämtliche Bescheinigungen, Nachweise etc. aktuell, jedoch maximal 6 Monate vor Angebotsabgabe ausgestellt sein.
Mit dem Angebot einzureichen sind:
— für alle Lose: Erklärung zur Zertifizierung nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (Entsorgungsfachbetrieb) ab Angebotsabgabe (bezogen auf die ausgeschriebene Leistung) oder hierzu gleichwertige Nachweise gemäß den Vorgaben in den Vergabeunterlagen
— für alle Lose: Eigenerklärung zu Referenzen in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe, jeweils mit Benennung des Auftraggebers, Auftragnehmers, Art der vertraglichen Bindung, Leistungszeitraum/-inhalt/-umfang, Auftragswert netto pro Jahr
— – für Lose 1-3: mindestens 1 Referenz pro Los für die Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen/Restabfällen mit einer Menge von mindestens 15 000 Mg. Wird ein Angebot für mehr als 1 Los abgegeben, ist die zu erklärende Referenzmenge zu addieren (Beispiel: 2 Lose = 30 000 Mg).
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— – für Los 4: mindestens 1 Referenz für die Entsorgung von Sperrmüll und/oder brennbaren Bau- und Abbruchabfällen mit einer Menge von mindestens 5 000 Mg
— für Lose 1-3: Benennung der vorgesehenen Anlagen mit Standort, Gesamtkapazität, davon im Leistungszeitraum verfügbarer Kapazität, Genehmigungsdatum und -art, technisches Konzept. Eigenerklärung zur Einhaltung der Emissionswerte in den Jahren 2013-2015. Aus der Auflistung muss hervorgehen, dass die Entsorgungssicherheit gewährleistet ist (insgesamt mindestens 32.750 Mg/a verfügbare Kapazität pro Los).
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— Für Los 4 gelten dieselben Anforderungen, jedoch für 24 100 Mg/a verfügbare Kapazität
— für Lose 1-3: Erklärung, dass sofort nach Ausfall eigener Anlagen, eine/mehrere anderweitige Annahme- und Verwiegungsmöglichkeit(en) sowie Entsorgungsmöglichkeit(en) in Höhe von insg. mindestens 2 519 Mg über einen Zeitraum von 4 Wochen pro Kalenderjahr zur Verfügung stehen.
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— Für Los 4 gelten dieselben Anforderungen, jedoch für 1 854 Mg über einen Zeitraum von 4 Wochen pro Kalenderjahr.
— für alle Lose: Für den Ausfallverbund fordert die Vergabestelle mit dem Angebot, jedoch spätestens nach entsprechender Aufforderung innerhalb einer gesetzten Frist, die Beibringung einer unterzeichneten Bestätigung der Anlagenbetreiber, dass in der genehmigten Anlage eine Behandlung der Abfälle während des Ausfalls der Anlage des Bieters technisch möglich und zulässig ist, dass die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Anforderungen erfüllt sind, dass dem Bieter die Möglichkeit zur Behandlung sofort nach Ausfall seiner Anlage, im zuvor geforderten Umfang zur Verfügung steht und die Anlage für die Abfälle der Stadt Bremen genutzt werden kann.
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Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. nicht den Anforderungen entsprechende Erklärungen und Nachweise entsprechend den im Leitfaden beschriebenen Vorgaben von den Bietern nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
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Zudem hat der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle unter Fristsetzung folgende Nachweise beizubringen:
— für alle Lose: Umweltbericht (sofern dieser vorliegt bzw. eine vergleichbare Unterlage) über den Betrieb der vorgesehenen Entsorgungsanlage(n) für die Jahre 2013 bis 2015; eine Genehmigung bzw. ein Genehmigungsantrag für die Übernahmestelle und die Behandlungs-/Entsorgungsanlage (dem keine offensichtlichen, nicht behebbaren Mängel für die Erteilung einer Genehmigung anhaften).
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Zur Absicherung sämtlicher Zahlungsansprüche der Stadt gegen den Auftragnehmer hat der Auftragnehmer der Stadt innerhalb von 15 Tagen nach Vertragsschluss eine selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaft (unter Ausschluss der Einreden nach § 770 BGB) über 1 600 000 EUR (jeweils für eines der Lose 1-3) bzw. über 360 000 EUR (für Los 4) eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts/Kreditversicherers zu übergeben.
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Der Auftragnehmer hat bei Vertragsabschluss das Bestehen ausreichenden Versicherungsschutzes für sämtliche sich aus der Leistungserfüllung ergebenden Risiken und Gefahren mit folgenden Deckungssummen nachzuweisen:
a) Personen- und Sachschäden:
min. 10 000 000 EUR.
b) Vermögensschäden:
c) Umweltschäden:
Das Fortbestehen dieser Versicherungen ist jährlich auf Verlangen nachzuweisen. Die Versicherungen sind so abzuschließen, dass aus dem Vertrag herrührende Schäden auch dann abgedeckt sind, wenn sie erst nach Ablauf der Vertragsdauer offenbar werden.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-03-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-11-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: zu Händen von Frau Nanninga
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YHJYHM6%22 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie Hansestadt Bremen, Senator für Umwelt, Bau und Verkehr (SUBV)
Kontaktperson: Poststelle
Land: Bremen, Kreisfreie Stadt 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Bremen beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Postanschrift: Contrescarpe 72
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage.
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— Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 171-307356 (2016-09-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebenden Leistungen umfassen die Übernahme, den Transport und die Behandlung/Entsorgung folgender vom Auftraggeber überlassener Abfälle: 1) Restabfälle aus: — der 2-Rad- und 4-Rad-Restabfall-Behältersammlung sowie aus der Restabfall-Sacksammlung, — der Abfuhr über Restabfall-Presscontainer, — der Abfuhr über Restabfall-Container (hausmüllähnliche Gewerbeabfälle) und — der Einsammlung illegaler Ablagerungen. 2) Sperrmüll und brennbare Bau- und Abbruchabfälle aus: — dem Sperrmüll-Holsystem (Straßensammlung) inkl. der illegalen Beistellungen, — dem Sperrmüll-Bringsystem (Annahme an den Recycling-Stationen), — dem Bringsystem für brennbare Bau- und Abbruchabfälle (Annahme an den Recycling-Stationen) Sowie die Entsorgung der bei der Behandlung dieser Abfälle anfallenden Reststoffe. Die Einsammlung der gegenständlichen Mengen ist ausdrücklich nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die Bremer Stadtreinigung Anstalt öffentlichen Rechts
Postanschrift: An der Reeperbahn 4
Postleitzahl: 28217
Kontakt
Internetadresse: https://www.die-bremer-stadtreinigung.de/ 🌏
E-Mail: jens.roesler@dbs.bremen.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 212-486038
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 171-307356
ABl. S-Ausgabe: 212
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJY3KQ

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1) Restabfälle aus:
2) Sperrmüll und brennbare Bau- und Abbruchabfälle aus:
Sowie die Entsorgung der bei der Behandlung dieser Abfälle anfallenden Reststoffe.
Übernahme, Transport und Behandlung/Entsorgung von
einem Drittel der Restabfälle aus der Stadtgemeinde Bremen gemäß Leistungsbeschreibung. Mengenprognose: 32.750 Mg/a (pro Los)
einem Drittel der Restabfälle aus der Stadtgemeinde Bremen gemäß Leistungsbeschreibung. Mengenprognose: 32 750 Mg/a (pro Los)
Sperrmüll und brennbaren Bau- und Abbruchabfällen aus der Stadtgemeinde Bremen gemäß Leistungsbeschreibung. Mengenprognose: 21 900 Mg/a Sperrmüll, 2 200 Mg/a brennbare Bau- und Abbruchabfälle
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgemeinde Bremen

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitative Zuschlagskriterien gem. Vergabeunterlagen: Entfernung zw. Übernahmestelle und Behandlungsanlage; Energieeffizienz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Kostenkriterium (Name): Barwert der Entgelte unter Berücksichtigung der angebotenen Gewichtungen der Indizes für die Preisgleitung, der Rabatte auf Loskombinationen und des Entfernungsmalus über die gesamte Vertragslaufzeit
Kostenkriterium (Gewichtung): 90 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitative Zuschlagskriterien gem. Vergabeunterlagen: Entfernung zw. Übernahmestelle und Behandlungsanlage;
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40/940 Punkte
Kostenkriterium (Gewichtung): 900/940 Punkte

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-02-20 📅
Name: swb Entsorgung GmbH & Co. KG
Postort: Bremen
Land: Deutschland 🇩🇪
Bremen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Nehlsen GmbH & Co. KG
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen
— Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 212-486038 (2018-10-30)