Übernahme, Transport und Entsorgung von Sperrmüll und Restabfällen aus dem Landkreis Ostprignitz – Ruppin

Landkreis Ostprignitz-Ruppin

Übernahme, Transport und Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) der im Landkreis Ostprignitz-Ruppin dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Mengen an Sperrmüll und Restabfällen (Gemischte Siedlungsabfälle und andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden) nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung / Vergabeunterlagen.
Die Ausschreibung erfolgt in 2 Fachlosen:
Los 1: Übernahme, Transport und Entsorgung von Sperrmüll;
Los 2: Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfällen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-23.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-09-23 Auftragsbekanntmachung
2016-10-17 Ergänzende Angaben
2017-01-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-09-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Referenznummer: 16-09670/EU-L/ Restab
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport und Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) der im Landkreis Ostprignitz-Ruppin dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Mengen an Sperrmüll und Restabfällen (Gemischte Siedlungsabfälle und andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden) nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung / Vergabeunterlagen. Die Ausschreibung erfolgt in 2 Fachlosen: Los 1: Übernahme, Transport und Entsorgung von Sperrmüll; Los 2: Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfällen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Ostprignitz-Ruppin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Postanschrift: Virchowstraße 14-16
Postleitzahl: 16816
Postort: Neuruppin
Kontakt
Internetadresse: http://www.ostprignitz-ruppin.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@opr.de 📧
Telefon: +49 3391688-2003 📞
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP9YRWYXED%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-23 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-28 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 187-335765
ABl. S-Ausgabe: 187
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport und Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) der im Landkreis Ostprignitz-Ruppin dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Mengen an Sperrmüll und Restabfällen (Gemischte Siedlungsabfälle und andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden) nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung / Vergabeunterlagen.
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Die Ausschreibung erfolgt in 2 Fachlosen:
Los 1: Übernahme, Transport und Entsorgung von Sperrmüll;
Los 2: Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfällen.
Bezeichnung des Loses: Übernahme, Transport und Entsorgung von Sperrmüll
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport und Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) der im Landkreis Ostprignitz-Ruppin dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Mengen an Sperrmüll (Prognosemenge ca. 2 800 bis 4 800 Mg/a) nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung / Vergabeunterlagen.
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Bezeichnung des Loses: Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfällen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport und Entsorgung (Behandlung, Verwertung und Beseitigung) der im Landkreis Ostprignitz-Ruppin dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Mengen an Restabfällen(gemischte Siedlungsabfälle und andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden),(Prognosemenge ca. 10 400 bis 18 600 Mg/a) nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung/ Vergabeunterlagen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Sperrmüllmengen sind an den Umladestationen im Landkreis zu übernehmen; die Durchführung der Entsorgungsleistungen ist örtlich nicht beschränkt.
Die Restabfallmengen sind an den Umladestationen im Landkreis zu übernehmen; die Durchführung der Entsorgungsleistungen ist örtlich nicht beschränkt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Erklärungen zur Übersicht über den Bieter und zu Angaben zum Bieter,
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft,
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 6 Monate;
— Eigenerklärungen des Bieters, dass:
— keine zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie nach dem Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftige Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG) und nach dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) vorliegen.,
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— er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen verfügen wird,
— er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt,
— er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zurgesetzlichen Sozialversicherungerfüllt hat,
— Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer bei der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL)und/ oder beim Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e. V. anzugeben.
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— Des Weiteren akzeptiert die Vergabestelle als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens vonAusschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von §50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Diese ist ggf. dem Angebotsschreiben beizulegen. Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrenserforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 VgV wird Bezug genommen.
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Auf Verlangen des Auftraggebers:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate;die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt,was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als 6 Monate),
— aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung des Unterauftragnehmers (Benennung, Bereitschaftserklärung zur Leistungserbringung, Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB),
— für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen des AG die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen odervergleichbarer Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Bürgschaft nach Maßgabe von § 15 der Besonderen Vertragsbedingungen (Teil F der Vergabeunterlagen),
— Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Ansprüche ausdiesem Vertrag über mindestens 5 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für 2 Schadensfälle pro Jahr (also zweifach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken. Der Nachweis kann etwa durch Bestätigung einer Versicherung oder Kopie des Versicherungsscheines erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer solchen Versicherung,
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— Eigenerklärung des Bieters über das niedrigste Stundenentgelt (Arbeitnehmerbrutto) der bei der zu vergebenden Leistung zu beschäftigenden Mitarbeiter,
— Eigenerklärung des Bieters, dass er zum Leistungsbeginn eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit den in den Besonderen Vertragsbedingungen (siehe Teil F der Vergabeunterlagen, § 14 Abs. 4)) genannten Deckungssummen vorhalten wird.
Auf Verlangen vorzulegen:
— Nachweis einer bestehenden Umwelthaftpflichtversicherung in gesetzlich vorgeschriebener Höhe. Statt einer Umwelthaftpflichtversicherung kann auch eine nach § 19 Abs. 2 UmweltHG zulässige Deckungsvorsorge nachgewiesen werden,
— für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen des AG die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für denHauptauftragnehmer vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für mit den angebotenen Leistungen vergleichbare Leistungen, mit Benennung der durchgeführten Dienstleistung,Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers, inklusive dessen Telefonnummer,und entsorgter Abfallmenge pro Jahr. Es sind Referenzen für die Entsorgung von Restabfällen i. S. dieserAusschreibung (Sperrmüll oder sonstige Restabfälle) vorzulegen. Der Bieter kann sich auf die Referenzen dritter Unternehmen berufen, wenn er von diesen eine Verpflichtungserklärung vorlegt;
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— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation fürdie Leistungen der Behandlung, Entsorgung oder Verwertung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 20 0301). Der Bieter kann sich auf die Zertifizierung oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des von ihm benannten Unterauftragnehmers berufen, wenn er von diesem eine Verpflichtungserklärung (Formblatt C-2.7) sowie den Nachweis der Zertifizierung des Unterauftragnehmers als Entsorgungsfachbetrieb oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des Unterauftragnehmers mit dem Angebot vorlegt;
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— allgemeine Angaben zur fachlichen und technischen Beurteilung des Bieters (Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens, Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung, Angaben über die technische Leitung);
— Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung für die angebotenen Lose;
— Darstellung der Verwertungsverfahren in den vorgesehenen Entsorgungsanlagen für den zu übernehmenden Abfall je Los;
— Angaben zum Endverbleib der zu übernehmenden Abfälle (prozentuale Aufteilung auf Entsorgungsanlagen) je Los;
— Angaben zu den vorgesehenen Anlagen zur Entsorgung der Abfälle je Los;
— Angaben zum vorgesehenen Ausfallverbund;
— Darstellung und Nachweis der Zulässigkeit der Verbringung der Abfälle in das Ausland, falls vorgesehene Anlagen zur Entsorgung der Abfälle im Ausland liegen;
— Erklärung des Bieters zum Einsatz von Unterauftragnehmern.
Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
— Genehmigungsunterlagen und Bereitschaftserklärungen der Anlagenbetreiber bezüglich der benannten Entsorgungsanlagen sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte.
— Genehmigungen sowie Bereitschaftserklärungen der als Ausfallverbund benannten Anlagenbetreiber zur Übernahme der Abfälle oder Verträge über den Ausfallverbund und im Rahmen der Aufklärung ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise bzgl. der benannten Anlagen,
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— für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen des AG die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen (mit Ausnahme der geforderten Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig, soweit der Bieter selbst entsprechend zertifiziert ist).
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Mindeststandards:
Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen, die einen gültigen Vertragszeitraum von mindestens 3 Jahren, wovon mindestens ein Jahr innerhalb der letzten 3 Jahre gelegen ist, und eine Entsorgungsmenge von:
o für Los 1 mindestens 2 000 Mg/ a an gemischten Siedlungsabfällen (AVV 20 03 01) oder Sperrmüll (AVV 2003 07) und
o für Los 2 mindestens 6 000 Mg/a an gemischten Siedlungsabfällen (AVV 20 03 01) oder Sperrmüll (AVV 20 0307) umfasst.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es ist eine Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach BbgVergG vorzulegen.
Auf Verlangen ist ggf. eine Vereinbarung zwischen Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung von Mindestanforderungen nach BbgVergG vorzulegen.
Es besteht eine Mindestanforderung an die Verwertung der Abfälle nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
Sofern Bieter oder Bietergemeinschaft nicht Anlagenbetreiber der im Entsorgungskonzept benannten Entsorgungsanlage(n) ist, ist mit dem Angebot oder spätestens sechs Wochen nach Zuschlagserteilung(sofern zwischen Zuschlagserteilung und Leistungsbeginn weniger als sechs Wochen liegen, spätestens zum Leistungsbeginn) ein Entsorgungsvertrag über die im Entsorgungskonzept benannte(n) Entsorgungsanlage(n) mit einer Laufzeit von mindestens fünf Jahren vorzulegen (weitere Angaben unter VI.3)).
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Es gilt ein Wirtschafllichkeitsvorbehalt (weitere Angaben unter VI.3)).

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-11-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Ostprignitz – Ruppin, 16816 Neuruppin, Virchowstraße 14 – 16, Innenhof Steinbaracke Beratungsraum.
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.ostprignitz-ruppin.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP9YRWYXED%22 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Hinweise zur Einreichung von Eignungsnachweisen (III.1)):
— Der Auftraggeber wird zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidungen über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 23 Abs. 1 und 2 des AEntG und § 19 Abs. 1 MiLoG Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz einholen.
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— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und ggf. eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
— Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet.
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— Gemäß § 47 Abs. 1, 4 VgV kann ein Unternehmen auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn nachgewiesen wird, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, ist in diesem Fall eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.
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Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen:
— Angebotsschreiben,
— Leistungsverzeichnis,
— Urkalkulation (in verschlossenem Umschlag, nur den Originalunterlagen beizulegen).
Für den Zuschlag gilt ein Wirtschaftlichkeitsvorbehalt für das spezifische Bruttogesamtentgelt nach Maßgabe der Vergabeunterlagen. Dieser beträgt für Los 1 106,30 EUR/Mg brutto, für Los 2 91,36 EUR/Mg brutto und für die Loskombination Los 1 und Los 2 94,63 EUR/Mg brutto. Angebote mit einem höheren prognostizierten Bruttogesamtentgelt finden nach Maßgabe der Vergabeunterlagen keine Berücksichtigung bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes.
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— Ein Jahr vor Ablauf des vorzulegenden Entsorgungsvertrages (vgl. Ziffer III.2.2) ist ein solcher im Hinblick auf die dort genannte(n) Entsorgungsanlage(n) erneut vorzulegen, wobei die Laufzeit des vorzulegenden Vertrages nicht vor dem 31.12.2025 enden darf. Bei einem Anlagenwechsel sind die Regelungen zum Unterauftragnehmereinsatz gem. Ziffer 7.9 der Bewerbungsbedingungen sowie §§ 4, 11 der Besonderen Vertragsbedingungen zu berücksichtigen.
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— Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich mittels Kommunikation über den Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg zu stellen. Die bei der Vergabestelle eingegangenen Anfragen werden in Form von Bieterinformationen erfasst und schnellstmöglich beantwortet. Die Antworten werden ebenfalls in den Bieterinformationen wiedergegeben, die von allen Unternehmen im für dieses Verfahren eingerichteten Bereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens eingesehen werden können. Sobald die Vergabestelle eine Beantwortung von Bieteranfragen neu einstellt, erfolgt über den VMP eine automatisierte Benachrichtigung an alle im Projektraum registrierten Bieter; eine gesonderte Benachrichtigung durch den Auftraggeber erfolgt nicht. Bieteranfragen müssen vom Bieter unter Beachtung der Maßgabe von § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 VgV so rechtzeitig gestellt werden, dass der Vergabestelle eine Beantwortung bzw. Bereitstellung der Informationen vor Ablauf der Frist (= sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist) möglich ist.
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Bekanntmachungs-ID: CXP9YRWYXED.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie (MWE)
Postanschrift: Heinrich- Mann – Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331-8661610 📞
Fax: +49 331-8661652 📠
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühestens Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren.
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Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der aktuellen Fassung (zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.7.2016, BGBl. I S. 1786) Anwendung.
§ 160 lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsichthinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
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Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Brandenburg e. V.
Postanschrift: Mittelstr. 5
Postort: Schönefeld
Postleitzahl: 12529
Internetadresse: http://www.abst-brandenburg.de 🌏
Quelle: OJS 2016/S 187-335765 (2016-09-23)
Ergänzende Angaben (2016-10-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport und Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) der im Landkreis Ostprignitz-Ruppin dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Mengen an Sperrmüll und Restabfällen (Gemischte Siedlungsabfälle und andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden) nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung/ Vergabeunterlagen. Die Ausschreibung erfolgt in 2 Fachlosen: Los 1: Übernahme, Transport und Entsorgung von Sperrmüll Los 2: Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfällen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 203-367185
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 187-335765
ABl. S-Ausgabe: 203

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport und Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) der im Landkreis Ostprignitz-Ruppin dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Mengen an Sperrmüll und Restabfällen (Gemischte Siedlungsabfälle und andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden) nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung/ Vergabeunterlagen.
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Los 1: Übernahme, Transport und Entsorgung von Sperrmüll
Quelle: OJS 2016/S 203-367185 (2016-10-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 16-096/70/EU/L_Rest
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport und Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) der im Landkreis Ostprignitz-Ruppin dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Mengen an Sperrmüll und Restabfällen (Gemischte Siedlungsabfälle und andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden) nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung / Vergabeunterlagen. Die Ausschreibung erfolgt in 2 Fachlosen: Los 1: Übernahme, Transport und Entsorgung von Sperrmüll. Los 2: Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfällen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Brandenburg 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Ostpürignitz – Ruppin
Postanschrift: Virchowstraße 14 – 16

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 012-017945
ABl. S-Ausgabe: 12
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YRWYUA2.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport und Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) der im
Landkreis Ostprignitz-Ruppin dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen
Mengen an Sperrmüll und Restabfällen (Gemischte Siedlungsabfälle und andere
Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden) nach Maßgabe der
Leistungsbeschreibung / Vergabeunterlagen.
Los 1: Übernahme, Transport und Entsorgung von Sperrmüll.
Losnummer: Los 1
Los 2
Kurze Beschreibung: Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfällen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer MWE
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Quelle: OJS 2017/S 012-017945 (2017-01-13)