— Fachgerechte und ordnungsgemäße Übernahme einschl. Verwiegung von ca. 8 100 t Bioabfall pro Jahr (AVV Nr. 20 03 01) an einer genehmigten Vergärungsanlage oder alternativ an einem genehmigten Um-schlag-/ Zwischenlager im Stadtgebiet Freising oder bis max. 50 km Wegstrecke von der Stadtmitte Freising entfernt. — Fachgerechte und ordnungsgemäße Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung (ggf. mit Nachkompostie-rung) von ca. 8 100 t Bioabfall pro Jahr in einer genehmigten Vergärungsanlage einschließlich der Trennung und fachgerechten Entsorgung von anfallenden Stör- und Reststoffen und Verwertung von Gärresten bzw. Vermarktung von Erzeugnissen aus dem Bioabfall.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang: Ca. 8 100 Mg Bioabfälle im Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Freising
Postanschrift: Landshuter Straße 31
Postleitzahl: 85356
Postort: Freising
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-freising.de🌏
E-Mail: georg.westermeier@kreis-fs.de📧
Telefon: +49 8161/600-416📞
Fax: +49 8161/600-610 📠
Zu III.2):
Es ist darauf zu achten, dass die genannten Unterlagen (III.2.1) bis III.2.3)) vollständig eingereicht werden. Im Falle des Fehlens solcher Unterlagen, kann eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung erfolgen (vgl. § 19 EG Abs. 2 VOL/A). Werden die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum zwingenden Ausschluss.
Es ist darauf zu achten, dass die genannten Unterlagen (III.2.1) bis III.2.3)) vollständig eingereicht werden. Im Falle des Fehlens solcher Unterlagen, kann eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung erfolgen (vgl. § 19 EG Abs. 2 VOL/A). Werden die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum zwingenden Ausschluss.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Fachgerechte und ordnungsgemäße Übernahme einschl. Verwiegung von ca. 8 100 t Bioabfall pro Jahr (AVV Nr. 20 03 01) an einer genehmigten Vergärungsanlage oder alternativ an einem genehmigten Um-schlag-/ Zwischenlager im Stadtgebiet Freising oder bis max. 50 km Wegstrecke von der Stadtmitte Freising entfernt.
— Fachgerechte und ordnungsgemäße Übernahme einschl. Verwiegung von ca. 8 100 t Bioabfall pro Jahr (AVV Nr. 20 03 01) an einer genehmigten Vergärungsanlage oder alternativ an einem genehmigten Um-schlag-/ Zwischenlager im Stadtgebiet Freising oder bis max. 50 km Wegstrecke von der Stadtmitte Freising entfernt.
— Fachgerechte und ordnungsgemäße Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung (ggf. mit Nachkompostie-rung) von ca. 8 100 t Bioabfall pro Jahr in einer genehmigten Vergärungsanlage einschließlich der Trennung und fachgerechten Entsorgung von anfallenden Stör- und Reststoffen und Verwertung von Gärresten bzw. Vermarktung von Erzeugnissen aus dem Bioabfall.
— Fachgerechte und ordnungsgemäße Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung (ggf. mit Nachkompostie-rung) von ca. 8 100 t Bioabfall pro Jahr in einer genehmigten Vergärungsanlage einschließlich der Trennung und fachgerechten Entsorgung von anfallenden Stör- und Reststoffen und Verwertung von Gärresten bzw. Vermarktung von Erzeugnissen aus dem Bioabfall.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Freising.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist,
— Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung etc.,
— Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG
oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt und dass dieses Personal für die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen eingesetzt wird, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes
oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt und dass dieses Personal für die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen eingesetzt wird, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes
— Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
— Erklärung, dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder dem Mindeslohngesetz mit einer Freiheits- oder Geldstrafe oder einem Bußgeld belegt wurden und dass ein solches Verfahren nicht anhängig ist,
— Erklärung, dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder dem Mindeslohngesetz mit einer Freiheits- oder Geldstrafe oder einem Bußgeld belegt wurden und dass ein solches Verfahren nicht anhängig ist,
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Bilanzauszüge (Kopie der Zusammenstellung) soweit der Bieter bilanziert. Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Liste der Referenzprojekte mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), der Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner,
— Benennung der Einrichtung zur Erbringung der Dienstleistung und deren Beschreibung,
— Beschreibung der genehmigten Übernahmeeinrichtung (Die Beschreibung muss mindestens folgende Punkte beinhalten: Genehmigungssituation, Übernahmetechnik, Gesamtkapazität, freie Kapazität über die Vertragslaufzeit, Ausstattung und Wiegetechnik. Eine Übernahmeeinrichtung, die mehr als 50 km von der Stadtmitte Freising entfernt liegt, ist nicht zulässig),
— Beschreibung der genehmigten Übernahmeeinrichtung (Die Beschreibung muss mindestens folgende Punkte beinhalten: Genehmigungssituation, Übernahmetechnik, Gesamtkapazität, freie Kapazität über die Vertragslaufzeit, Ausstattung und Wiegetechnik. Eine Übernahmeeinrichtung, die mehr als 50 km von der Stadtmitte Freising entfernt liegt, ist nicht zulässig),
— Nachweise, dass die aus Bioabfall erzeugten Stoffe (Komposte oder Gärprodukte) bisher die Kriterien der Bioabfallverordnung und ggf. der Düngemittelverordnung sowie die Gütekriterien der Bundesgütegemeinschaft Kompost (RAL-GZ 251 oder RAL-GZ 245) einhalten durch Vorlage der RAL-Zertifikate oder Nachweise der Gleichwertigkeit (z. B. Laboranalysen),
— Nachweise, dass die aus Bioabfall erzeugten Stoffe (Komposte oder Gärprodukte) bisher die Kriterien der Bioabfallverordnung und ggf. der Düngemittelverordnung sowie die Gütekriterien der Bundesgütegemeinschaft Kompost (RAL-GZ 251 oder RAL-GZ 245) einhalten durch Vorlage der RAL-Zertifikate oder Nachweise der Gleichwertigkeit (z. B. Laboranalysen),
— Beschreibung der Entsorgungswege für die Stör- und Reststoffe sofern diese nicht über die Rücknahmemöglichkeit beim MHKW München angeliefert werden sowie der Verwertungs- / Vermarktungswege der Gärreste und ggf. anderen Erzeugnisse,
— Beschreibung der Behandlungsanlage(n) mit Genehmigungsnachweis mit Benennung von Gesamtkapazität, freier Kapazität über die Vertragslaufzeit und Beschreibung des Verfahrens und der Anlagentechnik sowie der Verfahrensschritte.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften und benennen ein vertretungsbefugtes Mitglied.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen: Verrechnungsscheck mit Anforderung der Ausschreibungsunterlagen.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-08-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-05-25 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Westermeier
Internetadresse: www.kreis-freising.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Zu III.2):
Es ist darauf zu achten, dass die genannten Unterlagen (III.2.1) bis III.2.3)) vollständig eingereicht werden. Im Falle des Fehlens solcher Unterlagen, kann eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung erfolgen (vgl. § 19 EG Abs. 2 VOL/A). Werden die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum zwingenden Ausschluss.
Es ist darauf zu achten, dass die genannten Unterlagen (III.2.1) bis III.2.3)) vollständig eingereicht werden. Im Falle des Fehlens solcher Unterlagen, kann eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung erfolgen (vgl. § 19 EG Abs. 2 VOL/A). Werden die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum zwingenden Ausschluss.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern – Regierung von Oberbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89/2176-2411📞
Fax: +49 89/2173-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 – 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 – 3 GWB).
Quelle: OJS 2016/S 072-126195 (2016-04-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auf die Bekanntgabe des Zuschlagspreises (Ziff. II.2.1) und V.4)) wurde gemäß §§ 22 EG Abs. 2 und 23 EG Abs. 1 VOL/A verzichtet.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Endkosten beim Auftraggeber (100)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-21 📅
Name: Wurzer Umwelt GmbH
Postanschrift: Am Kompostwerk 1
Postort: Eitting
Postleitzahl: 85462
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2