Übernahme, Transport und Verwertung von Bauschuttgemisch

Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR

Übernahme, Transport und Verwertung von Bauschuttgemisch.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-03-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-03-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Boden
Menge oder Umfang: Übernahme, Transport und Verwertung von Bauschuttgemisch.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Boden 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR
Postanschrift: Hindemithstraße 30
Postleitzahl: 85057
Postort: Ingolstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.in-kb.de 🌏
E-Mail: abfallwirtschaft@in-kb.de 📧
Telefon: +49 8413053701 📞
Fax: +49 8413053609 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-17 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 057-096335
ABl. S-Ausgabe: 57

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Übernahme, Transport und Verwertung von Bauschuttgemisch.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: R-lv
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ingolstadt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Handelsregisterauszug oder ähnliche Nachweise aus dem jeweiligen Herkunftsland.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen, Umsätze aus vergleichbaren Tätigkeiten in den letzten 3 Jahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Referenzliste vergleichbarer Dienstleistungen in den letzten 3 Jahren.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlung jeweils monatlich im Nachhinein.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-06-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-05-03 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Helga Stenger

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: R-lv

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Zurückweisung einer Rüge kann gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsverfahren beantragt werden. Diese Frist gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages, den der Auftraggeber unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist (§ 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Auftrag ist schriftlich bei der Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetztes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI 4.1)
Quelle: OJS 2016/S 057-096335 (2016-03-17)