Übernahme, Transport und Verwertung von gemischtem Altpapier wie gesammelt
AWG Abfallwirtschaft Landkreis Calw GmbH
Das gemischte Altpapier wie gesammelt ist an einer durch den AN zu betreibenden Übergabestation zu übernehmen.Von dort ist es durch den AN zu einer Verwertungsanlage ggf. zu transportieren und die „Letztverwertung“ ist dem AG nachzuweisen. Zur Letztverwertung stehen jährlich 9 000 Mg an gemischtem Altpapier wie gesammelt an.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-11.
Wer? Wie?- • Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen › Recycling von Siedlungsabfällen
- • Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen › Transport von Haushaltsabfällen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2016-04-11 | Auftragsbekanntmachung |
| 2016-05-25 | Ergänzende Angaben |
Auftragsbekanntmachung (2016-04-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Recycling von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Recycling von Siedlungsabfällen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AWG Abfallwirtschaft Landkreis Calw GmbH
Postanschrift: Gäuallee 5
Postleitzahl: 72202
Postort: Nagold
Kontakt
Internetadresse: http://www.awg-info.de 🌏
E-Mail: joachim.pross@awg-info.de 📧
Telefon: +49 7452/6006-7043 📞
Fax: +49 7452/6006-57043 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-11 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 075-132051
ABl. S-Ausgabe: 75
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen: Beschreibung der technischen Abwicklung sowie Kapazitätsausstattung.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-08-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-05-31 📅
Öffnungsort: Nagold.
Ort des Eröffnungstermins: Nagold.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Joachim Proß
Internetadresse: www.awg-info.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-09-01 📅
Datum des Endes: 2019-06-30 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2016/S 075-132051 (2016-04-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Recycling von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
In den letzten Jahren sind an den AN etwa 9 000 Mg jährlich an gemischtem Altpapier wie gesammelt abgegeben worden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Recycling von Siedlungsabfällen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AWG Abfallwirtschaft Landkreis Calw GmbH
Postanschrift: Gäuallee 5
Postleitzahl: 72202
Postort: Nagold
Kontakt
Internetadresse: http://www.awg-info.de 🌏
E-Mail: joachim.pross@awg-info.de 📧
Telefon: +49 7452/6006-7043 📞
Fax: +49 7452/6006-57043 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-11 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 075-132051
ABl. S-Ausgabe: 75
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das gemischte Altpapier wie gesammelt ist an einer durch den AN zu betreibenden Übergabestation zu übernehmen.Von dort ist es durch den AN zu einer Verwertungsanlage ggf. zu transportieren und die „Letztverwertung“ ist dem AG nachzuweisen. Zur Letztverwertung stehen jährlich 9 000 Mg an gemischtem Altpapier wie gesammelt an.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben sowie Unterlagen zumindest in Kopie beizufügen:
a) Eigenerklärung des Bieters, dass er Mitglied der Berufsgenossenschaft ist und die fälligen Mitgliedsbeiträge gezahlt hatô
b) Angaben zu der Zahl der Beschäftigten des Bietersô
c) Handelsregisterauszug sowie Angaben zu Inhaber/Beteiligungsverhältnissen.
2. Folgende Unterlagen können von der Vergabestelle zumindest in Kopie jederzeit nachgefordert werden:
Polizeiliches Führungszeugnis eines Geschäftsführers bzw. Inhabers bei einer Personengesellschaft, nicht älter als 3 Monate.
3. Kann ein ausländischer Anbieter diese Nachweise aus stichhaltigen Gründen nicht erbringen, z.B. weil es derartige Erklärungen im Herkunftsland nicht gibt, sind alternative gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen.
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4. Bietergemeinschaften müssen für deren Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die entsprechenden Nachweise vorlegen.
1. Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben sowie Unterlagen zumindest in Kopie beizufügen:
a) Erklärung über Hauptgeschäftsfelder sowie den Gesamtumsatz des Bieters und den Umsatz aus abfallwirtschaftlichen Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre (2013, 2014, 2015)ô
b) Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 4 und Abs. 6 VOL/A-EG vorliegen.
2. Folgende Unterlagen können von der Vergabestelle zumindest in Kopie jederzeit nachgefordert werden:
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, nicht älter als 3 Monate.
3. Kann ein ausländischer Anbieter diese Nachweise aus stichhaltigen Gründen nicht erbringen, z.B. weil es derartige Erklärungen im Herkunftsland nicht gibt, sind alternative gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen.
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4. Bietergemeinschaften müssen für deren Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die entsprechenden Nachweise vorlegen. Hinsichtlich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit reicht es aus, wenn diese für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen wird, d.h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet.
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5. Der Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Er muss in diesem Fall der Vergabestelle mit Angebotsabgabe nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem der Nachunternehmer beipielsweise eine Verpflichtungserklärung dermNachunternehmer (Formular EFB V EG 320) vorlegt.
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1. Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben sowie Unterlagen zumindest in Kopie beizufügen:
a) Referenzen bezüglich der mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistung aus den letzten 3 Jahrenô
b) Angabe der fachlichen Qualifikation der Führungskräfteô
c) Angaben zum Verwertungswegô
d) Gültiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb gem. KrWG für die ausgeschriebene Leistung. Ist ein Anbieter nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert, so muss er ersatzweise folgende Nachweise zumindest in Kopie beifügen:
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister für einen Geschäftsführer,
— Nachweis der Versicherung über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung und Nachweis der Transportgenehmigung.
2. Kann ein ausländischer Anbieter diese Nachweise aus stichhaltigen Gründen nicht erbringen, z.B. weil es derartige Erklärungen im Herkunftsland nicht gibt, sind alternative gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen.
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3. Bietergemeinschaften müssen für deren Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die entsprechenden Nachweise vorlegen. Hinsichtlich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit reicht es aus, wenn diese für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen wird, d.h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet.
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4. Der Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Er muss in diesem Fall der Vergabestelle mit Angebotsabgabe nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem der Nachunternehmer beipielsweise eine Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer (Formular EFB V EG 320) vorlegt.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
Unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Anfechtung, Aufrechnung sowie Vorausklage eines nach § 18 Nr. 2 VOL/B zugelassenen Bürgen in Höhe von 5 % der jährlichen Auftragssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Monatliche Rechnungslegung. Weitere Einzelheiten siehe Ausschreibungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen: Beschreibung der technischen Abwicklung sowie Kapazitätsausstattung.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-08-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-05-31 📅
Öffnungsort: Nagold.
Ort des Eröffnungstermins: Nagold.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Joachim Proß
Internetadresse: www.awg-info.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-09-01 📅
Datum des Endes: 2019-06-30 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich.
Wird die Vorabinformation nach § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Nach Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.
§ 107 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.[…]“
Ein Nachprüfungsantrag ist demnach unzulässig, wenn der geltend gemachte Verstoß nicht unverzüglich gem. § 107 Abs. 3 GWB gerügt wurde.
Zudem weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 111 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
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Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Ergänzende Angaben (2016-05-25)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-25 📅
Einreichungsfrist: 2016-06-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 101-180532
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 075-132051
ABl. S-Ausgabe: 101
Quelle: OJS 2016/S 101-180532 (2016-05-25)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-25 📅
Einreichungsfrist: 2016-06-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 101-180532
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 075-132051
ABl. S-Ausgabe: 101
Quelle: OJS 2016/S 101-180532 (2016-05-25)
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