Übernahme und energetische Verwertung bzw. thermische Behandlung von angelieferten Rest- und Sperrabfällen inkl. Verwertung/Beseitigung von Rest- und Störstoffen

Abfallwirtschaftsverband Starnberg – Awista

Der Auftrag umfasst die Übernahme und energetische Verwertung (thermische Behandlung) von angelieferten Siedlungabfällen (Restabfälle der Abfallschlüsselnummer 20 03 01 und Sperrabfällen der Abfallschlüsselnummer 20 03 07, der durch Maßnahmen der Getrentterfassung von WErtstoffen in seiner Zusammensetzung den Sortierresten nach einer mechanischen Abfallbehandlung – AVV 19 12 12 – ähnelt) inkl. Verwertung/Beseitigung von Rest- und Störstoffen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-07-22 Auftragsbekanntmachung
2017-01-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-07-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Übernahme und energetische Verwertung (thermische Behandlung) von angelieferten Siedlungabfällen (Restabfälle der Abfallschlüsselnummer 20 03 01 und Sperrabfällen der Abfallschlüsselnummer 20 03 07, der durch Maßnahmen der Getrentterfassung von WErtstoffen in seiner Zusammensetzung den Sortierresten nach einer mechanischen Abfallbehandlung – AVV 19 12 12 – ähnelt) inkl. Verwertung/Beseitigung von Rest- und Störstoffen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaftsverband Starnberg – Awista
Postanschrift: Moosstraße 5
Postleitzahl: 82319
Postort: Starnberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.awista-starnberg.de 🌏
E-Mail: peter.wiedemann@awista-starnberg.de 📧
Telefon: +49 81512726-11 📞
Fax: +49 8151272637-11 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E58918483 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E58918483 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-22 📅
Einreichungsfrist: 2016-09-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-27 📅
Datum des Beginns: 2017-07-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 143-258524
ABl. S-Ausgabe: 143
Zusätzliche Informationen
Für Auskünfte zur Ausschreibung und bei Fragen zu den Vergabeunterlagen sowie bei Klärungsbedarf wenden die Bieter sich bitte ausschließlich über die folgende, für dieses Vergabeverfahren verwendete E-Vergabe-Plattform an die Vergabestelle: subreport ELViS, www.adresse: https://www.subreport.de/ Auskünfte, Antworten der Vergabestelle und Bieterinformationen werden den Bietern von der Vergabestelle ebenfalls ausschließlich über diese Plattform online zur Verfügung gestellt. Die Bieter haben sich regelmäßig darüber zu informieren, ob auf der o. g. Plattform Bieterinformationen für alle Bewerber, die die Vergabeunterlagen ergänzen oder modifizieren, eingestellt wurden. Lassen sich die Bieter registrieren, werden sie automatisch über neu eingestellte Anschreiben an alle Bewerber informiert. Das Angebot muss als PDF-Dateien hochgeladen und für den Abruf bereitgestellt sein. Es ist hierfür mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Vergabestelle gewährleistet größtmögliche Datensicherheit der Angebote. Detailinformationen können unter https://www.subreport.de/wp-content/uploads/2011/06/Zusammenfassung-%C2%A7-11-VgV-Abs.-3.pdf eingesehen oder unmittelbar beim Betreiber des Portals erfragt werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 20 000 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Das Leistungsspektrum umfasst die werktägliche Annahme von ca. 15 000 Mg Rest- (ab 1.1.2018) und 2 400 Mg Sperrabfällen (ab 1.7.2017), die von dem vom AWISTA beauftragten Dritten (Anlieferer) angeliefert werden, an einer Müllverbrennungsanlage (MVA) und deren unverzügliche Verwiegung, die energetische Verwertung (thermische Behandlung) der angenommenen einschließlich etwaiger vorheriger Konditionierung sowie die Verwertung und/oder Beseitigung des bei der Behandlung anfallenden Outputs oder der Reststoffe sowie von ggf. im angelieferten Abfall enthaltenen Störstoffen einschließlich aller sonstigen in diesem Zusammenhang erforderlichen Leistungen (wie z. B. Transporten zu weiteren Verwertungs- oder Beseitigungsanlagen).
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Die Restabfälle werden 14-täglich im Holsystem erfasst, umgeschlagen und dem Auftragnehmer anschließend frei Anlage zur Verfügung gestellt. Sofern sich die vom Bieter angebotene Anlage im Umkreis von 30 km zum Landkreismittelpunkt des Landkreises Starnberg (Tutzinger-Hof-Platz, 82319 Starnberg) befindet, werden außerdem Restabfälle von Dritten (gewerbliche Großanfallstellen, wie z. B. Pflegeheime) angeliefert, die von der Pflicht zur Einsammlung und Beförderung durch den Auftraggeber freigestellt wurden.
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Die angelieferten Sperrabfälle werden vom Auftraggeber im Bringsystem (Wertstoffhof, separate Sammlung div. Wertstoffe) erfasst, ggf. umgeschlagen und dann ebenfalls frei Anlage angeliefert.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 20 000 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Laufzeitbeginn ist der 1.7.2017, Laufzeitende der 31.12.2023. Der Vertrag verlängert sich erstmals bis zum 31.12.2025, wenn der Auftraggeber diesen nicht mit einem einjährigen Vorlauf, d. h. bis zum 31.12.2022 kündigt. Der Vertrag verlängert sich erneut bis zum 31.12.2027, wenn der Auftraggeber diesen nicht mit einem einjährigen Vorlauf, d. h. zum 31.12.2024 kündigt.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Hinsichtlich der Ausschlussgründe und der Eignungskriterien beurteilt die Vergabestelle die Bieter zunächst anhand der vom Bieter mit dem Angebot vorzulegenden und entsprechend der Hinweise der Vergabestelle auszufüllenden Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Vorzulegen ist der Globalvermerk nach Teil IV, Abschnitt α der EEE.
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Als Nachweis der Befähigung des Bieters zur Berufsausübung gilt vorliegend, dass dieser in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, für den Fall, dass das Unternehmen von Rechts wegen dort eingetragen werden kann. Auf Aufforderung durch die Vergabestelle ist in diesem Fall ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen, der, gerechnet vom Zeitpunkt der Angebotsabgabe, nicht älter als 6 Monate sein darf.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Hinsichtlich der Ausschlussgründe und der Eignungskriterien beurteilt die Vergabestelle die Bieter zunächst anhand der vom Bieter mit dem Angebot vorzulegenden und entsprechend der Hinweise der Vergabestelle auszufüllenden Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Vorzulegen ist der Globalvermerk nach Teil IV, Abschnitt α der EEE.
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Auf Aufforderung durch die Vergabestelle wird eine Erklärung über den Umsatz mit Leistungen verlangt, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Die Erklärung umfasst die letzten 3 Geschäftsjahre vor der Ausschreibung, also (sofern das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist) die Jahre 2013 bis 2015.
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Mindeststandards:
Die Umsätze sind für alle drei Geschäftsjahre anzugeben, ohne dass diesbezüglich eine Mindestanforderung zum Umsatz aufgestellt wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Hinsichtlich der Ausschlussgründe und der Eignungskriterien beurteilt die Vergabestelle die Bieter zunächst anhand der vom Bieter mit dem Angebot vorzulegenden und entsprechend der Hinweise der Vergabestelle auszufüllenden Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Vorzulegen ist der Globalvermerk nach Teil IV, Abschnitt α der EEE.
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Mit dem Angebot einzureichen: Beschreibung der Leistungsausführung (Konzept) durch den Bieter mit Angaben zu Ausstattung, Geräten und technischer Ausrüstung. Der Vollständigkeit und Übersichtlichkeit halber sollen außerdem sämtliche Unternehmen, die Leistungen der Auftragserfüllung erbringen sollen, im Konzept benannt und ihre Leistungsanteile beschrieben werden.
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Auf Anforderung der Vergabestelle einzureichen: Angabe zu Referenzleistungen aus den Kalenderjahren 2012 bis 2015 über einen Leistungszeitraum von insgesamt 2 (nicht notwendigerweise zusammenhängenden) Jahren (Fachkundenachweis).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die weiteren Bedingungen für die Auftragsausführung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-09-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:15
Ort des Eröffnungstermins: Geschäftsstelle des AWISTA, Moosstraße 5, 82319 Starnberg.
Vergabekriterien
Kostenkriterium: Entfernung zur Umladestation des Auftraggebers
Gewichtung der Kosten: 15
Kostenkriterium: Angebotspreis
Gewichtung der Kosten: 85

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Peter Wiedemann
Internetadresse: www.awista-starnberg.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E58918483 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Für Auskünfte zur Ausschreibung und bei Fragen zu den Vergabeunterlagen sowie bei Klärungsbedarf wenden die Bieter sich bitte ausschließlich über die folgende, für dieses Vergabeverfahren verwendete E-Vergabe-Plattform an die Vergabestelle: subreport ELViS, www.adresse: https://www.subreport.de/ Auskünfte, Antworten der Vergabestelle und Bieterinformationen werden den Bietern von der Vergabestelle ebenfalls ausschließlich über diese Plattform online zur Verfügung gestellt. Die Bieter haben sich regelmäßig darüber zu informieren, ob auf der o. g. Plattform Bieterinformationen für alle Bewerber, die die Vergabeunterlagen ergänzen oder modifizieren, eingestellt wurden. Lassen sich die Bieter registrieren, werden sie automatisch über neu eingestellte Anschreiben an alle Bewerber informiert.
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Das Angebot muss als PDF-Dateien hochgeladen und für den Abruf bereitgestellt sein. Es ist hierfür mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Vergabestelle gewährleistet größtmögliche Datensicherheit der Angebote. Detailinformationen können unter https://www.subreport.de/wp-content/uploads/2011/06/Zusammenfassung-%C2%A7-11-VgV-Abs.-3.pdf eingesehen oder unmittelbar beim Betreiber des Portals erfragt werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern des Freistaates Bayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-0 📞
Fax: +49 892176-2914 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen für den Nachprüfungsantrag ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Hiernach ist der Antrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 143-258524 (2016-07-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Übernahme und energetische Verwertung (thermische Behandlung) von angelieferten Siedlungabfällen (Restabfälle der Abfallschlüsselnummer 20 03 01 und Sperrabfälle der Abfallschlüsselnummer 20 03 07, der durch Maßnahmen der Getrentterfassung von Wertstoffen in seiner Zusammensetzung den Sortierresten nach einer mechanischen Abfallbehandlung – AVV 19 12 12 – ähnelt) inkl. Verwertung/Beseitigung von Rest- und Störstoffen.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaftsverband Starnberg – AWISTA

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 012-017959
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 143-258524
ABl. S-Ausgabe: 12

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Restabfälle werden i. d. R. 14-täglich im Holsystem erfasst, umgeschlagen und dem Auftragnehmer anschließend frei Anlage zur Verfügung gestellt. Sofern sich die vom Bieter angebotene Anlage im Umkreis von 30 km zum Landkreismittelpunkt des Landkreises Starnberg befindet, werden außerdem Restabfälle von Dritten (gewerbliche Großanfallstellen) angeliefert, die von der Pflicht zur Einsammlung und Beförderung durch den Auftraggeber freigestellt wurden.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-01-12 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen für den Nachprüfungsantrag ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Hiernach ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2017/S 012-017959 (2017-01-13)