Für die Übernahme und Transport von Sperrabfall und Altholz sowie Vermarktung / Verwertung von Altholz im Landkreis Amberg-Sulzbach ist folgendes Leistungsbild erforderlich: — Gestellung der Sammelbehälter für das Bringsystem (ca. 57 Sammelcontainer). — Übernahme und der Transport des Sperrabfalls ca. 2 110 Mg/a. — Übernahme und der Transport des Altholzes ca. 3 360 Mg/a. — Vermarktung/Verwertung des Altholzes ca. 3 360 Mg/a. Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen. Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-12-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: 20958 AS SM 2016
Kurze Beschreibung:
Für die Übernahme und Transport von Sperrabfall und Altholz sowie Vermarktung / Verwertung von Altholz im Landkreis Amberg-Sulzbach ist folgendes Leistungsbild erforderlich:
— Gestellung der Sammelbehälter für das Bringsystem (ca. 57 Sammelcontainer).
— Übernahme und der Transport des Sperrabfalls ca. 2 110 Mg/a.
— Übernahme und der Transport des Altholzes ca. 3 360 Mg/a.
— Vermarktung/Verwertung des Altholzes ca. 3 360 Mg/a.
Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
Für die Übernahme und Transport von Sperrabfall und Altholz sowie Vermarktung / Verwertung von Altholz im Landkreis Amberg-Sulzbach ist folgendes Leistungsbild erforderlich:
— Gestellung der Sammelbehälter für das Bringsystem (ca. 57 Sammelcontainer).
— Übernahme und der Transport des Sperrabfalls ca. 2 110 Mg/a.
— Übernahme und der Transport des Altholzes ca. 3 360 Mg/a.
— Vermarktung/Verwertung des Altholzes ca. 3 360 Mg/a.
Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Amberg-Sulzbach
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Amberg-Sulzbach, Amt für Abfallwirtschaft
Postanschrift: Schlossgraben 3
Postleitzahl: 92224
Postort: Amberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-as.de🌏
E-Mail: stephan.schwarzenberger@amberg-sulzbach.de📧
Fax: +49 9621-37605-315 📠
URL der Dokumente: http://www.staatsanzeiger-eservices.de/eu.html🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-12-02 📅
Einreichungsfrist: 2017-01-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-07 📅
Datum des Beginns: 2017-06-01 📅
Datum des Endes: 2021-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 236-429950
ABl. S-Ausgabe: 236
Zusätzliche Informationen
Der unter Ziffer II.1.5 angegebene geschätzte Gesamtwert bzw. unter Ziffer II.2.6 angegebene geschätzte Wert stellt die Summe der geschätzten Kosten und Erlöse (Zahlung Auftragnehmer an Auftraggeber) über die Vertragslaufzeit von 4 Jahren zzgl. 1 Jahr Verlängerungsoption dar.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
Der unter Ziffer II.1.5 angegebene geschätzte Gesamtwert bzw. unter Ziffer II.2.6 angegebene geschätzte Wert stellt die Summe der geschätzten Kosten und Erlöse (Zahlung Auftragnehmer an Auftraggeber) über die Vertragslaufzeit von 4 Jahren zzgl. 1 Jahr Verlängerungsoption dar.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Übernahme und Transport von Sperrabfall und Altholz sowie Vermarktung / Verwertung von Altholz im Landkreis Amberg-Sulzbach ist folgendes Leistungsbild erforderlich:
— Gestellung der Sammelbehälter für das Bringsystem (ca. 57 Sammelcontainer).
— Übernahme und der Transport des Sperrabfalls ca. 2 110 Mg/a.
— Übernahme und der Transport des Altholzes ca. 3 360 Mg/a.
— Vermarktung/Verwertung des Altholzes ca. 3 360 Mg/a.
Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.
Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.
Der Landkreis Amberg-Sulzbach betreibt in seinem Landkreisgebiet in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein flächendeckendes System zur Erfassung von Sperrabfall und Altholz. Organisiert ist die Sperrabfall- und Altholzsammlung über ein Bringsystem an derzeit 28 Sammelstellen (Wertstoffhöfe).
Der Landkreis Amberg-Sulzbach betreibt in seinem Landkreisgebiet in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein flächendeckendes System zur Erfassung von Sperrabfall und Altholz. Organisiert ist die Sperrabfall- und Altholzsammlung über ein Bringsystem an derzeit 28 Sammelstellen (Wertstoffhöfe).
Ebenso können alle Privathaushalte und sonstige Anfallstellen wie z. B. Gewerbetreibende, die an das Holsystem für Restmüll des Landkreises angeschlossen sind, die Abholung im Holsystem mit „Sperrmüllscheck“ anmelden.
Die Erfassung des Sperrabfalls über das Holsystem ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme und der Transport des im Landkreisgebiet über das Bringsystem erfassten Sperrabfalls sowie die Übernahme, der Transport und die Vermarktung/Verwertung des über das Bringsystem erfassten Altholzanteils des Sperrabfalls im Landkreis Amberg-Sulzbach.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme und der Transport des im Landkreisgebiet über das Bringsystem erfassten Sperrabfalls sowie die Übernahme, der Transport und die Vermarktung/Verwertung des über das Bringsystem erfassten Altholzanteils des Sperrabfalls im Landkreis Amberg-Sulzbach.
Der Landkreis Amberg-Sulzbach beabsichtigt, die erforderlichen Leistungen ab dem 1.6.2017 für eine Dauer von zunächst 4 Jahren auf dem Wege einer EU-weiten öffentlichen Ausschreibung zu vergeben. Optional kann der Vertrag durch den AG um ein Jahr verlängert werden.
Der Landkreis Amberg-Sulzbach beabsichtigt, die erforderlichen Leistungen ab dem 1.6.2017 für eine Dauer von zunächst 4 Jahren auf dem Wege einer EU-weiten öffentlichen Ausschreibung zu vergeben. Optional kann der Vertrag durch den AG um ein Jahr verlängert werden.
Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:
Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 428 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragsdauer kann durch den AG als Option einmal um ein Jahr verlängert werden. Voraussetzung für die Vertragsverlängerung ist die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des AG bis spätestens 31.07.2020.
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragsdauer kann durch den AG als Option einmal um ein Jahr verlängert werden. Voraussetzung für die Vertragsverlängerung ist die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des AG bis spätestens 31.7.2020.
Zusätzliche Informationen:
Der unter Ziffer II.1.5 angegebene geschätzte Gesamtwert bzw. unter Ziffer II.2.6 angegebene geschätzte Wert stellt die Summe der geschätzten Kosten und Erlöse (Zahlung Auftragnehmer an Auftraggeber) über die Vertragslaufzeit von 4 Jahren zzgl. 1 Jahr Verlängerungsoption dar.
Der unter Ziffer II.1.5 angegebene geschätzte Gesamtwert bzw. unter Ziffer II.2.6 angegebene geschätzte Wert stellt die Summe der geschätzten Kosten und Erlöse (Zahlung Auftragnehmer an Auftraggeber) über die Vertragslaufzeit von 4 Jahren zzgl. 1 Jahr Verlängerungsoption dar.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Amberg-Sulzbach.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
Für Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die gewerblich tätig sind: Nachweis des Eintrages im Berufs- oder Handelsregister oder der Gewerbeanmeldung, für Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft ein vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes (§ 44 (1) VgV, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Für Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die gewerblich tätig sind: Nachweis des Eintrages im Berufs- oder Handelsregister oder der Gewerbeanmeldung, für Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft ein vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes (§ 44 (1) VgV, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 124 (1) 2. GWB, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 124 (1) 2. GWB, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (§ 124 (1) 2. GWB, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen), dass er in den letzten zwei Jahren nicht
gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der vorgenannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der vorgenannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (§ 123 (4) GWB siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (§ 123 (4) GWB siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft bzw. zum Abschluss eines ausreichenden Unfallversicherungsschutzes (für Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft) (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft bzw. zum Abschluss eines ausreichenden Unfallversicherungsschutzes (für Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft) (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftragsunterlagen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-01-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:30
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Amberg-Sulzbach, Amt für Abfallwirtschaft, Schlossgraben 3, 92224 Amberg.
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV.
Die Bieter sind gemäß § 55 (2) VgV bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Verspätet eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich oder per Fax zurückgezogen werden.
Die in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Die in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich schriftlich per Telefax oder E-Mail unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen (siehe auch Ziffer 19 Teil A der Vergabeunterlagen).
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich schriftlich per Telefax oder E-Mail unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen (siehe auch Ziffer 19 Teil A der Vergabeunterlagen).
Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen per Telefax übermittelt, bzw. stellt diese über das elektronische Vergabeportal Staatsanzeiger eServices (http://www.staatsanzeiger-eservices.de/eu.html) zur Verfügung. Sollten die Bieter bei Abforderung der Vergabeunterlagen noch keine freiwillige Registrierung über das o.g. Vergabeportal vorgenommen haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden. Den Bieterinformationen wird jeweils ein Empfangsbekenntnis beigefügt sein. Dieses ist unverzüglich vom Bieter zu unterzeichnen und an die angegebene Anschrift bzw. Telefax-Nr. zurückzusenden.
Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen per Telefax übermittelt, bzw. stellt diese über das elektronische Vergabeportal Staatsanzeiger eServices (http://www.staatsanzeiger-eservices.de/eu.html) zur Verfügung. Sollten die Bieter bei Abforderung der Vergabeunterlagen noch keine freiwillige Registrierung über das o.g. Vergabeportal vorgenommen haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden. Den Bieterinformationen wird jeweils ein Empfangsbekenntnis beigefügt sein. Dieses ist unverzüglich vom Bieter zu unterzeichnen und an die angegebene Anschrift bzw. Telefax-Nr. zurückzusenden.
Sollte eine Registrierung nicht erfolgen, so liegt die Verantwortung alle relevanten Informationen des Verfahrens erhalten zu haben auf Seiten des Interessenten (Holschuld).
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nicht erstattungsfähig.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981-53-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981-53-1837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die Fassung der VgV (Vergabeverordnung vom 12.4.2016 (BGBl. I S. 624)), insbesondere:
§ 20 (3) VgV, Angemessene Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich schriftlich per Telefax oder E-Mail unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Als Termin für die „rechtzeitige Anforderung“ gemäß § 20 (3) VgV wird für dieses Vergabeverfahren festgelegt, dass Bieteranfragen bis spätestens 13.1.2017, 16:00 Uhr schriftlich per Fax oder E-Mail vorgelegt werden müssen. Hinweis: Die Vergabestelle ist vom 23.12.2016 bis 8.1.2017 nicht besetzt. Rückfragen sind in diesem Zeitraum nicht möglich. Die Angebotsfrist wurde dementsprechend verlängert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Als Termin für die „rechtzeitige Anforderung“ gemäß § 20 (3) VgV wird für dieses Vergabeverfahren festgelegt, dass Bieteranfragen bis spätestens 13.1.2017, 16:00 Uhr schriftlich per Fax oder E-Mail vorgelegt werden müssen. Hinweis: Die Vergabestelle ist vom 23.12.2016 bis 8.1.2017 nicht besetzt. Rückfragen sind in diesem Zeitraum nicht möglich. Die Angebotsfrist wurde dementsprechend verlängert.
Es gilt die Fassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17.2.2016 (BGBl. I S. 203) geändert worden ist),
insbesondere:
§ 134 (2) Informations- und Wartepflicht:
§ 135 Unwirksamkeit
§ 160 Einleitung, Antrag:
Quelle: OJS 2016/S 236-429950 (2016-12-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-02-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Übernahme und Transport von Sperrabfall und Altholz sowie Vermarktung / Verwertung von Altholz im Landkreis Amberg-Sulzbach ist folgendes Leistungsbild erforderlich:
— Gestellung der Sammelbehälter für das Bringsystem (ca. 57 Sammelcontainer);
— Übernahme und der Transport des Sperrabfalls ca. 2 110 Mg/a;
— Übernahme und der Transport des Altholzes ca. 3 360 Mg/a;
— Vermarktung/Verwertung des Altholzes ca. 3 360 Mg/a.
Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
Für die Übernahme und Transport von Sperrabfall und Altholz sowie Vermarktung / Verwertung von Altholz im Landkreis Amberg-Sulzbach ist folgendes Leistungsbild erforderlich:
— Gestellung der Sammelbehälter für das Bringsystem (ca. 57 Sammelcontainer);
— Übernahme und der Transport des Sperrabfalls ca. 2 110 Mg/a;
— Übernahme und der Transport des Altholzes ca. 3 360 Mg/a;
— Vermarktung/Verwertung des Altholzes ca. 3 360 Mg/a.
Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 104 400 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der unter Ziffer II.1.7 angegebene Gesamtwert der Beschaffung stellt den Wertungspreis gemäß Vergabeunterlagen über die Vertragslaufzeit von 4 Jahren dar.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Gestellung der Sammelbehälter für das Bringsystem (ca. 57 Sammelcontainer);
— Übernahme und der Transport des Sperrabfalls ca. 2 110 Mg/a;
— Übernahme und der Transport des Altholzes ca. 3 360 Mg/a;
Folgendes Leistungsbild ist für Übernahme und Transport von Sperrabfall und Altholz sowie Vermarktung / Verwertung von Altholz im Landkreis Amberg-Sulzbach
hierbei erforderlich:
Zusätzliche Informationen:
Der unter Ziffer II.1.7 angegebene Gesamtwert der Beschaffung stellt den Wertungspreis gemäß Vergabeunterlagen über die Vertragslaufzeit von 4 Jahren dar.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-02-20 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Der unter Ziffer V.2.4 angegebene Gesamtwert der Beschaffung stellt den Wertungspreis gemäß Vergabeunterlagen über die Vertragslaufzeit von 4 Jahren dar.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gilt die Fassung der VgV (Vergabeverordnung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624)), insbesondere:
§ 20 (3) VgV, Angemessene Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung.
Es gilt die Fassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203) geändert worden ist),