Leistungsgegenstand ist die Übernahme ggf. der Nachtransport und die stoffliche Verwertung der PPK- Sammelware aus dem kommunalen Erfassungssystem des Auftraggebers. Es handelt sich um ein Gemisch aus kommunalen Druckerzeugnissen, Kartonagen und Verkaufsverpackungen aus PPK. Insbesondere sind folgende Leistungen vom Auftragnehmer (AN) durchzuführen: — Übernahme der losen und im Zugriff des Auftraggebers (AG) befindlichen PPK-Sammelware aus der kommunalen Sammlung des AG an den durch den AN zu bestimmenden Übernahme- bzw. Abladestellen. — Durchführung sämtlicher ggf. erforderlicher Transportvorgänge bis zu den vom AN bestimmten Erstbehandlungs-, Sortier-, Endverwertungs- und ggf. Beseitigungsanlagen. — Ordnungsgemäße stoffliche Verwertung der vertragsgegenständlichen PPK-Fraktion sowie ggf. notwendige Vorbereitungsmaßnahmen zur Verwertung. — Ordnungsgemäße Beseitigung/Verwertung von etwaigen Störstoffen/Sortierresten aus der vertragsgegenständlichen PPK-Sammelware. — Die fristgerechte Übersendung derjenigen Unterlagen, die der AG zum Zwecke des Mengenstromnachweises gegenüber den dualen Systemen benötigt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-15.
Auftragsbekanntmachung (2016-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die Stadtreiniger Kassel -Eigenbetrieb-
Postanschrift: Am Lossewerk 15
Postleitzahl: 34123
Postort: Kassel
Leistungsgegenstand ist die Übernahme ggf. der Nachtransport und die stoffliche Verwertung der PPK- Sammelware aus dem kommunalen Erfassungssystem des Auftraggebers. Es handelt sich um ein Gemisch aus kommunalen Druckerzeugnissen, Kartonagen und Verkaufsverpackungen aus PPK.
Leistungsgegenstand ist die Übernahme ggf. der Nachtransport und die stoffliche Verwertung der PPK- Sammelware aus dem kommunalen Erfassungssystem des Auftraggebers. Es handelt sich um ein Gemisch aus kommunalen Druckerzeugnissen, Kartonagen und Verkaufsverpackungen aus PPK.
Insbesondere sind folgende Leistungen vom Auftragnehmer (AN) durchzuführen:
— Übernahme der losen und im Zugriff des Auftraggebers (AG) befindlichen PPK-Sammelware aus der kommunalen Sammlung des AG an den durch den AN zu bestimmenden Übernahme- bzw. Abladestellen.
— Durchführung sämtlicher ggf. erforderlicher Transportvorgänge bis zu den vom AN bestimmten Erstbehandlungs-, Sortier-, Endverwertungs- und ggf. Beseitigungsanlagen.
— Ordnungsgemäße stoffliche Verwertung der vertragsgegenständlichen PPK-Fraktion sowie ggf. notwendige Vorbereitungsmaßnahmen zur Verwertung.
— Ordnungsgemäße Beseitigung/Verwertung von etwaigen Störstoffen/Sortierresten aus der vertragsgegenständlichen PPK-Sammelware.
— Die fristgerechte Übersendung derjenigen Unterlagen, die der AG zum Zwecke des Mengenstromnachweises gegenüber den dualen Systemen benötigt.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: 2016-04-15_70
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kassel.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung gemäß Formblatt A der Vergabeunterlagen
— Angaben zu Rechtsform des Bieters und den Beteiligungen
— Angabe des Hauptgeschäftsfeldes des Unternehmens
— Angaben zur personellen Ausstattung des Bieters während der letzten drei Jahre
— aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie (nicht älter als 6 Monate)
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 EG Abs. 6 VOL/A, § 7 EG Abs. 1, 4, 5, 8 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 EG Abs. 6 VOL/A, § 7 EG Abs. 1, 4, 5, 8 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre und
— aktuelle Bankerklärung (nicht älter als ein Jahr) im Sinne des § 7 Abs. 2 a) VOL/A EG. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen (Kopien sind ausreichend) und
— Bilanzen der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt einer testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichungvon Bilanzen verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist. Kopien sind ausreichend.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Bilanzen der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt einer testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichungvon Bilanzen verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist. Kopien sind ausreichend.
Anstatt der Bankerklärung und der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Ratingergebnis (nicht älter als ein Jahr) vorlegen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1, 2, 4, 5 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1, 2, 4, 5 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vorlage der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder ein gleichwertiger Nachweis oder
— Vorlage eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9000-1 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder ein gleichwertiger Nachweis und
— Angabe von Referenzen für die PPK-Vermarktung unter Angabe der Auftraggeber, der Leistungszeiträume, der Tonnage und der telefonischen Ansprechpartner mit folgendem Mindestumfang:
Der Bieter muss nachwiesen, dass er in den letzten fünf vergangenen Jahren (2011 bis 2015) mindestens 20.000 Mg an PPK vermarktet hat.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1, 3, 4, 5 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1, 3, 4, 5 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1, 3, 4, 5 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1, 3, 4, 5 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Im Falle einer Beauftragung hat der AN eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie Erstattung von Überzahlungen gemäß den vertraglichen Regelungen zu leisten.
Die Sicherheit kann erbracht werden durch Übergabe der Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts.
Die Sicherheit ist spätestens 14 Tage nach Erteilung des Zuschlags im Vergabeverfahren zu leisten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Vergabeunterlagen sind bis spätestens 20.5.2016, 12.30 Uhr, beim Bauverwaltungsamt, Zentrales Vergabemanagement, Obere Karlsstraße 15, 34117 Kassel gegen ein Entgelt von 25,00 EUR *
* gilt bei mehreren Losen für alle Lose
schriftlich anzufordern. Das Entgelt wird – auch sofern kein Angebot abgegeben wird – nicht erstattet.
Die Vergütung ist unter Angabe der Debitoren-Nr. 5500034, des Titels der Ausschreibung und der Vergabenummer 2016-04-15_70, an die Stadtkasse Kassel, einzuzahlen.
Die Vergabeunterlagen werden auf schriftliche Anforderung nach Vorlage der Einzahlungsquittung übersandt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Mit dem Angebot ist ein Realisierungskonzept, aus dem die beabsichtigte Umsetzung der einzelnen Leistungen hervorgeht, einzureichen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Vergabeunterlagen sind bis spätestens 20.5.2016, 12:30 Uhr, beim Bauverwaltungsamt, Zentrales Vergabemanagement, Obere Karlsstraße 15, 34117 Kassel, gegen ein Entgelt von 25,00 EUR *
* gilt bei mehreren Losen für alle Lose
schriftlich anzufordern. Das Entgelt wird – auch sofern kein Angebot abgegeben wird – nicht erstattet.
Die Vergütung ist unter Angabe der Debitoren-Nr. 5500034, des Titels der Ausschreibung und der Vergabenummer, an die Stadtkasse Kassel, einzuzahlen.
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2016-04-15_70
Zusätzliche Informationen
Nachr. HAD-Ref. : 125/1930
nachr. V-Nr/AKZ: 2016-04-15_70.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 077-137504 (2016-04-15)