Übernahme und Verwertung von Gärresten aus Bioabfällen aus der Trockenfermentation

Stadtreinigung Hamburg

Die Leistung des AN besteht aus der bedarfsmäßigen Übernahme und Verwertung von Gärresten – EWC 19 06 06 – aus der Trockenfermentation. Abgesteuert wird der Anteil des Gärrestes, der nicht vollständig in der eigenen Kompostanlage weiterbehandelt werden kann. Dabei handelt es sich um saisonal bedingte Mengenüberschüsse sowie um entstehende Mengen bei Revision und Anlagenstillständen.
Der Gärrest entsteht ausschließlich aus Bioabfall aus der Trockenfermentation. Der Bioabfall stammt aus Hamburger Haushalten (EWC 20 03 01), und weist die für Großstädte typische Zusammensetzung auf. Das Sammelgebiet für Bioabfälle in Hamburg besteht aus Bereichen mit verdichteter Bebauung, Flächen mit Einzelhausbebauung und sämtlichen Mischformen. Jahreszeitlich bedingt, kann sich der Anteil an Grünabfällen und Laub erhöhen.
Der Störstoffanteil des Bioabfalls der Stadt Hamburg liegt bei 3-5 Gewichtsprozent %. Der Gärrest weist nach dem Ausbringen aus den Fermentern ein TS von ca. 30-35 % auf.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-01-13 Auftragsbekanntmachung
2016-04-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-01-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
Bioabfälle weisen einen ausgeprägten Jahresgang auf, daher ist die abzusteuernde Menge stark schwankend. Von Januar bis Mitte Oktober 2015 wurden wöchentlich zwischen 50 und 430 Mg, im Wochenschnitt rund 200 Mg Gärreste abgesteuert. Die Fahrweise der Anlage wird kontinuierlich dem Inputmaterial angepasst und stetig optimiert. Ziel ist, die Menge der anzusteuernden Gäreste stetig zu minimieren.Bei ungeplanten größeren Anlagenstillständen muss die Entsorgungssicherheit der Stadt Hamburg gewährleistet bleiben. Anlagenstillstände werden die Ausnahme sein. Kurze Anlagenstillstände können vom AG abgepuffert werden. Bei längeren Anlagenstillständen kann sich die wöchentliche Abholmenge auf bis zu 1 400 Mg/Woche erhöhen. Die Bedarfsermittlung erfolgte anhand der derzeit bekannten Betriebszustände. Der Bedarf kann daher von der ausgeschriebenen Menge abweichen.Der geschätzte Bedarf liegt bei:ca. 15 000 Mg Gärreste/a.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtreinigung Hamburg
Postanschrift: Bullerdeich 19
Postleitzahl: 20537
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtreinigung-hh.de 🌏
E-Mail: u.jenke@srhh.de 📧
Telefon: +49 402576-1608 📞
Fax: +49 402576-1600 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-13 📅
Einreichungsfrist: 2016-02-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 011-015342
ABl. S-Ausgabe: 11

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistung des AN besteht aus der bedarfsmäßigen Übernahme und Verwertung von Gärresten – EWC 19 06 06 – aus der Trockenfermentation. Abgesteuert wird der Anteil des Gärrestes, der nicht vollständig in der eigenen Kompostanlage weiterbehandelt werden kann. Dabei handelt es sich um saisonal bedingte Mengenüberschüsse sowie um entstehende Mengen bei Revision und Anlagenstillständen.
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Der Gärrest entsteht ausschließlich aus Bioabfall aus der Trockenfermentation. Der Bioabfall stammt aus Hamburger Haushalten (EWC 20 03 01), und weist die für Großstädte typische Zusammensetzung auf. Das Sammelgebiet für Bioabfälle in Hamburg besteht aus Bereichen mit verdichteter Bebauung, Flächen mit Einzelhausbebauung und sämtlichen Mischformen. Jahreszeitlich bedingt, kann sich der Anteil an Grünabfällen und Laub erhöhen.
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Der Störstoffanteil des Bioabfalls der Stadt Hamburg liegt bei 3-5 Gewichtsprozent %. Der Gärrest weist nach dem Ausbringen aus den Fermentern ein TS von ca. 30-35 % auf.
Menge oder Umfang:
Bioabfälle weisen einen ausgeprägten Jahresgang auf, daher ist die abzusteuernde Menge stark schwankend. Von Januar bis Mitte Oktober 2015 wurden wöchentlich zwischen 50 und 430 Mg, im Wochenschnitt rund 200 Mg Gärreste abgesteuert. Die Fahrweise der Anlage wird kontinuierlich dem Inputmaterial angepasst und stetig optimiert. Ziel ist, die Menge der anzusteuernden Gäreste stetig zu minimieren.
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Bei ungeplanten größeren Anlagenstillständen muss die Entsorgungssicherheit der Stadt Hamburg gewährleistet bleiben. Anlagenstillstände werden die Ausnahme sein. Kurze Anlagenstillstände können vom AG abgepuffert werden. Bei längeren Anlagenstillständen kann sich die wöchentliche Abholmenge auf bis zu 1 400 Mg/Woche erhöhen. Die Bedarfsermittlung erfolgte anhand der derzeit bekannten Betriebszustände. Der Bedarf kann daher von der ausgeschriebenen Menge abweichen.
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Der geschätzte Bedarf liegt bei:ca. 15 000 Mg Gärreste/a.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: OV-RV 2016.05

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind zwingend die nachfolgenden Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
— Angebotsvordruck, ausgefüllt und unterschrieben.
Ein Fehlen der vorgenannten Unterlage führt zum Ausschluss des Angebotes.
Mit dem Angebot sind weiter folgende Unterlagen einzureichen:
Teil A Auftragsbezogene Unterlagen:
— Leistungsbeschreibung unterschrieben,
— Zusicherung der elektronischen Datenübermittlung (Datensatzformat)
oder sofern keine elektronische Datenübermittlung vorhanden: Darlegung des Verfahrens bei manueller Übertragung der Wiegedaten,
— Bei Zusammenschluss von Bietergemeinschaften die Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft,
— Bei Einsatz von Subunternehmern der Antrag zum Einsatz von Nachunternehmern (inkl. Tabelle gem. Pkt. 5.7).
Teil B Unterlagen zur Zuverlässigkeit:
— Für die letzten 3 Geschäftsjahre: Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz mit ähnlichen Leistungen, hier Behandlung von biogenen Abfällen,
— Eigenerklärung über die nicht illegale Beschäftigung von Arbeitskräften,
— Erklärung über den Nichtausschluss von öffentlichen Aufträgen,
— Bietererklärung bzgl. abzuführender Steuern und Beiträge,
— Verpflichtungserklärung gem. §§ 3,5 Abs. 1 HmbVG,
— Handelsregisterauszug oder Firmenregisterauszug (nicht älter als 3 Monate).
Teil C Unterlagen zur Leistungsfähigkeit:
— Verfahrensbeschreibung des Behandlungsablaufs der Verwertung von Gärresten und die Darstellung der bei der Aufbereitung entstehenden Fraktionen (Fließbild),
— Angaben über die Verwertungs- bzw. Beseitigungswege; hierzu gehört auch die Angabe über den Verbleib der nicht verwertbaren Anteile der Gärrestanlieferung,
— Vorschlag zum Verfahren im Umgang mit Störstoffen und Fehlanlieferungen auf einem gesonderten Blatt,
— Nennen des Betriebsstandortes und der Annahmestelle/n inkl. Genehmigung/ übergeleitete Genehmigung1 der Anlage und der Annahmestelle/n). Aus den Unterlagen soll hervorgehen:
o Datum der Genehmigung;
o Genehmigungsstelle;
o Genehmigte Abfallschlüssel;
o Genehmigter Mengendurchsatz pro Jahr gesamt;
o Genehmigter Mengendurchsatz pro Jahr für ausgeschriebenen Abfallschlüssel.
Bitte beachten Sie: Die Vorlage des Zertifikats Entsorgungsfachbetrieb inklusive Abfallschlüssel entbindet nicht von der Vorlage der Genehmigung der Standorte und der Annahmestelle/n (BImSch).
— Das Einhalten der Vorgaben des RAL Gütezeichens (RAL-GZ 251) oder eines gleichwertigen Gütezeichens ist bei Kompostierungsverfahren zu gewährleisten und in geeigneter Form dem AG nachzuweisen. Dies muss geschehen durch den Nachweis über das aktuelle Führen eines solchen Gütezeichens.
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— Das aktuelle Jahresprüfungszeugnis der Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V. oder aktuelle Jahresprüfungszeugnisse gleichwertiger Gütezeichen sind vorzulegen.
— Nennen des Betriebsstandortes und der Annahmestelle/n (inkl. Genehmigung2 der Anlage und der Annahmestelle/n).
Aus den Unterlagen soll hervorgehen:
o genehmigter Mengendurchsatz pro Jahr gesamt;
o genehmigter Mengendurchsatz pro Jahr für den ausgeschriebenen Abfallschlüssel.
Bitte beachten Sie: Die Vorlage des Zertifikats Entsorgungsfachbetrieb inklusive Abfallschlüssel entbindet nicht von der Vorlage der Genehmigung für die Verwertung des ausgeschriebenen Abfallschlüssels.
— Belege der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb.
— Alternativ: Kontroll- und Weisungsbefugnis entsprechend der Entsorgungs-FachbetriebsVO (s. Anlage), sofern der Bieter nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist.
— Weitere Qualifikation des Unternehmens (z. B. Mitgliedschaft in einer Überwachungsgemeinschaft o. ä.).
— Managementsysteme-Fragebogen.
— Nennen der Ausweichmöglichkeit/-en bei betriebsbedingten Schließungen der Anlage. Die Vorlage der Genehmigung der Ersatzanlage ist spätestens bei Auftragserteilung vorzulegen.
Bei der Verwertung in nicht Bietereigenen Anlagen:
— Eine Verfahrensbeschreibung des Behandlungsablaufs und die Darstellung der bei der Aufbereitung entstehenden Fraktionen (Fließbild).
— Angaben über die Verwertungs- bzw. Beseitigungswege; hierzu gehört auch die Angabe über den Verbleib der nicht verwertbaren Anteile der Gärrestanlieferung.
— Das Einhalten der Vorgaben des RAL Gütezeichens (RAL-GZ 251) oder eines gleichwertigen Gütezeichens ist bei Kompostierungs-verfahren zu gewährleisten und in geeigneter Form dem AG nachzuweisen. Dies muss geschehen durch den Nachweis über das aktuelle Führen des Gütezeichens.
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— Das aktuelle Jahresprüfungszeugnisses der Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V. oder aktuelle Jahresprüfungszeugnisse gleichwertiger Gütezeichen sind vorzulegen.
— Nennen des Betriebsstandortes und der Annahmestelle/n (inkl. Genehmigung3 der Anlage und der Annahmestelle/n). Aus den Unterlagen soll hervorgehen:
— Alternativ: Kontroll- und Weisungsbefugnis entsprechend der Entsorgungs- FachbetriebsVO (s. Anlage), sofern der Bieter nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist.
Entzug oder Nichtverlängerung der geforderten Zertifikate oder/und
Genehmigungen sind dem SRH unverzüglich mitzuteilen.
Der Bieter gilt als nicht geeignet mit der Folge, dass er mit seinem Angebot ausgeschlossen wird, wenn eine der vorgenannten Unterlagen fehlt oder unzutreffende Erklärungen abgegeben werden.
Bieter können nicht davon ausgehen, dass die geforderten Erklärungen und Nachweise bei der SRH vorliegen; dies gilt auch, wenn sie bereits im Zusammenhang mit anderen Angeboten in der Vergangenheit vorgelegt wurden.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Angebotsvordruck des AG.

Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 5
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Unterlagen sind bei der unter 1. genannten Stelle anzufordern.
— per Brief, Fax oder E-Mail unter Angabe der Ausschreibungsnummer und Ihrer Kontaktdaten mit Kopie des Einzahlungsbeleges einer Überweisung von 6 EUR (keine Erstattung) an die Stadtreinigung Hamburg, HSH Nordbank AG, Konto: 101 105 000, BLZ: 210 500 00 SWIFT-Code HSHNDEHH IBAN Nr.: DE 32210500000101105000.
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Bei Nichterhalt der Unterlagen binnen 5 Tagen nach Anforderung bitten wir um Mitteilung.
— Oder werktags von 9:00 bis 14:00 Uhr, eingesehen und/oder gegen Barzahlung von 6 EUR (keine Erstattung) erworben werden.
Alternativ können Sie die Unterlagen auf www.deutsche-evergabe.de nach kostenloser Anmeldung gegen Gebühr des Plattformbetreibers downloaden.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-03-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Ulrike Jenke
Internetadresse: www.stadtreinigung-hh.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-04-01 📅
Datum des Endes: 2018-03-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OV-RV 2016.05

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde – Organisation und Zentrale Dienste – Grundsatzangelegenheiten (Abtlg. 11)
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Quelle: OJS 2016/S 011-015342 (2016-01-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-04-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtreinigung.hamburg 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 080-142817
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 011-015342
ABl. S-Ausgabe: 80

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis einschl. Zahlungsbedingungen (100)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-03-22 📅
Name: ETH Umwelttechnik GmbH
Postanschrift: Einsiedeldeich 15
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20539
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Remondis GmbH & Co. KG
Postanschrift: Am Ihlberg 10
Postort: Melsdorf
Postleitzahl: 24109
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Finanzbehörde – Organisation und Zentrale Dienste – Rechts- und Abgabenabteilung (Abteilung 14)
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfengelten die Fristen nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB i.V.m. § 101a Absatz 1 Satz 3 und 4 GWB.
Quelle: OJS 2016/S 080-142817 (2016-04-20)