Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis München
Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus den Städten und Gemeinden des Landkreises München sowie dem Zweckverband Süd-Ost
Der Landkreis München ist gem. Art. 3 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG) entsorgungspflichtige Körperschaft. Er hat lt. Übertragungsverordnung (ÜVO) vom 14.6.1994, geändert durch Verordnung vom 14.5.2010, das Einsammeln und Befördern auf seine Gemeinden, Städte und den Zweckverband München-Südost übertragen. Im Zweckverband München-Südost haben sich die Gemeinden Aying, Bunnthal, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Hohenbrunn, Neubiberg und Putzbrunn zusammengeschlossen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-10-24
|
Auftragsbekanntmachung
|
2017-03-02
|
Bekanntmachung über vergebene Aufträge
|