Die SRH erfasst Sperrmüll und sortierfähige Gewerbeabfälle sowohl im Bringsystem als auch im Holsystem. Diese Leistungsbeschreibung beinhaltet die Übernahme und Entsorgung von Teilen des angefallenen Sperrmülls und sortierfähigem Gewerbeabfalls. Die ausgeschriebenen Mengen werden nicht als ein festes Kontingent bei dem AN angeliefert, sondern sind entsprechend den Erfordernissen der SRH zu übernehmen. Damit ist der SRH eine kurzfristige und flexible Anpassung an die jeweilige Auslastung ihrer Anlagen möglich. Die SRH sammelt Sperrmüll in Sperrmüllpressfahrzeugen (Herkunft: Haushalte direkt, Holsystem) sowie in geschlossenen und offenen Wechsel- oder Pressbehältern (Herkunft: Recyclinghöfe, Bringsystem). Des Weiteren sammelt die SRH sortierfähige Gewerbeabfälle in geschlossenen und offenen Wechsel- oder Pressbehältern. Die Einstufung der Abfallanlieferungen als sortierfähige Abfälle erfolgt auf Grundlage der Gewebeabfallverordnung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-03-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
Pos 1: Sperrmüll Holsystem (Herkunft: Haushalte direkt)Die Sperrmüllmenge aus dem Holsystem beträgt insgesamt ca. 15 200 Mg pro Jahr. Der Sperrmüll wird direkt vom Anfallort zur Übernahmestelle des AN transportiert.Pos 2: Sperrmüll Bringsystem (Herkunft: Recyclinghöfe).Die Sperrmüllmenge aus dem Bringsystem beträgt insgesamt ca. 17 500 Mg pro Jahr und besteht aus sperrigen Abfällen der Haushalte sowie in geringem Umfang auch aus dem gewerblichen Bereich. Diese werden noch auf den Recyclinghöfen einer Begutachtung und weiteren Fraktionierung unterzogen.Angeliefertes Material das keiner vorhandenen Monofraktion auf dem Recyclinghof zugeteilt werden kann, geht in die hier gemeinte Sammelfraktion Sperrmüll Bringsystem.Pos 3: Sortierfähige GewerbeabfälleDie Gewerbeabfallmenge beträgt insgesamt ca. 2 000 Mg pro Jahr. Diese Fraktion stammt aus unterschiedlicher Herkunft (z. B. Schulen, Pflegeheimen, Produktion, Fertigung usw.). Entsprechend unterschiedlich wird die Abfallzusammensetzung ausfallen.Die Anlieferung erfolgt durch die SRH an der Annahmestelle des AN.Ein Angebot zur Behältergestellung und zum Transport durch den AN ist nicht gewünscht.
Pos 1: Sperrmüll Holsystem (Herkunft: Haushalte direkt)Die Sperrmüllmenge aus dem Holsystem beträgt insgesamt ca. 15 200 Mg pro Jahr. Der Sperrmüll wird direkt vom Anfallort zur Übernahmestelle des AN transportiert.Pos 2: Sperrmüll Bringsystem (Herkunft: Recyclinghöfe).Die Sperrmüllmenge aus dem Bringsystem beträgt insgesamt ca. 17 500 Mg pro Jahr und besteht aus sperrigen Abfällen der Haushalte sowie in geringem Umfang auch aus dem gewerblichen Bereich. Diese werden noch auf den Recyclinghöfen einer Begutachtung und weiteren Fraktionierung unterzogen.Angeliefertes Material das keiner vorhandenen Monofraktion auf dem Recyclinghof zugeteilt werden kann, geht in die hier gemeinte Sammelfraktion Sperrmüll Bringsystem.Pos 3: Sortierfähige GewerbeabfälleDie Gewerbeabfallmenge beträgt insgesamt ca. 2 000 Mg pro Jahr. Diese Fraktion stammt aus unterschiedlicher Herkunft (z. B. Schulen, Pflegeheimen, Produktion, Fertigung usw.). Entsprechend unterschiedlich wird die Abfallzusammensetzung ausfallen.Die Anlieferung erfolgt durch die SRH an der Annahmestelle des AN.Ein Angebot zur Behältergestellung und zum Transport durch den AN ist nicht gewünscht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtreinigung Hamburg
Postanschrift: Bullerdeich 19
Postleitzahl: 20537
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtreinigung-hh.de🌏
E-Mail: u.jenke@srhh.de📧
Telefon: +49 402576-1608📞
Fax: +49 402576-1600 📠
Die SRH erfasst Sperrmüll und sortierfähige Gewerbeabfälle sowohl im Bringsystem als auch im Holsystem. Diese Leistungsbeschreibung beinhaltet die Übernahme und Entsorgung von Teilen des angefallenen Sperrmülls und sortierfähigem Gewerbeabfalls. Die ausgeschriebenen Mengen werden nicht als ein festes Kontingent bei dem AN angeliefert, sondern sind entsprechend den Erfordernissen der SRH zu übernehmen. Damit ist der SRH eine kurzfristige und flexible Anpassung an die jeweilige Auslastung ihrer Anlagen möglich.
Die SRH erfasst Sperrmüll und sortierfähige Gewerbeabfälle sowohl im Bringsystem als auch im Holsystem. Diese Leistungsbeschreibung beinhaltet die Übernahme und Entsorgung von Teilen des angefallenen Sperrmülls und sortierfähigem Gewerbeabfalls. Die ausgeschriebenen Mengen werden nicht als ein festes Kontingent bei dem AN angeliefert, sondern sind entsprechend den Erfordernissen der SRH zu übernehmen. Damit ist der SRH eine kurzfristige und flexible Anpassung an die jeweilige Auslastung ihrer Anlagen möglich.
Die SRH sammelt Sperrmüll in Sperrmüllpressfahrzeugen (Herkunft: Haushalte direkt, Holsystem) sowie in geschlossenen und offenen Wechsel- oder Pressbehältern (Herkunft: Recyclinghöfe, Bringsystem).
Des Weiteren sammelt die SRH sortierfähige Gewerbeabfälle in geschlossenen und offenen Wechsel- oder Pressbehältern. Die Einstufung der Abfallanlieferungen als sortierfähige Abfälle erfolgt auf Grundlage der Gewebeabfallverordnung.
Die Sperrmüllmenge aus dem Holsystem beträgt insgesamt ca. 15 200 Mg pro Jahr. Der Sperrmüll wird direkt vom Anfallort zur Übernahmestelle des AN transportiert.
Die Sperrmüllmenge aus dem Bringsystem beträgt insgesamt ca. 17 500 Mg pro Jahr und besteht aus sperrigen Abfällen der Haushalte sowie in geringem Umfang auch aus dem gewerblichen Bereich. Diese werden noch auf den Recyclinghöfen einer Begutachtung und weiteren Fraktionierung unterzogen.
Die Sperrmüllmenge aus dem Bringsystem beträgt insgesamt ca. 17 500 Mg pro Jahr und besteht aus sperrigen Abfällen der Haushalte sowie in geringem Umfang auch aus dem gewerblichen Bereich. Diese werden noch auf den Recyclinghöfen einer Begutachtung und weiteren Fraktionierung unterzogen.
Angeliefertes Material das keiner vorhandenen Monofraktion auf dem Recyclinghof zugeteilt werden kann, geht in die hier gemeinte Sammelfraktion Sperrmüll Bringsystem.
Pos 3: Sortierfähige Gewerbeabfälle
Die Gewerbeabfallmenge beträgt insgesamt ca. 2 000 Mg pro Jahr. Diese Fraktion stammt aus unterschiedlicher Herkunft (z. B. Schulen, Pflegeheimen, Produktion, Fertigung usw.). Entsprechend unterschiedlich wird die Abfallzusammensetzung ausfallen.
Die Anlieferung erfolgt durch die SRH an der Annahmestelle des AN.
Ein Angebot zur Behältergestellung und zum Transport durch den AN ist nicht gewünscht.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: OV-RV 2016.032
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind zwingend die nachfolgenden Unterlagen einzureichen:
— Angebotsvordruck, ausgefüllt und unterschrieben.
Ein Fehlen der vorgenannten Unterlage führt zum Ausschluss des Angebotes.
Mit dem Angebot sind weiter folgende Unterlagen einzureichen:
Auftragsbezogene Unterlagen:
— Leistungsbeschreibung, unterschrieben;
— Zusage, dass regelmäßig anfallende, über eine Periode von fünf Werktagen hinausgehende angemeldete Anliefermengen, Mo-Fr von 6:00 bis 17:00 Uhr und Sa von 7:00 bis 14:00 Uhr ohne Mehrkosten angeliefert werden können;
— Bei Zusammenschluss von Bietergemeinschaften die Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft;
— Bei Einsatz von Subunternehmern den Antrag zum Einsatz von Nachunternehmern.
Unterlagen zur Fachkunde:
— EfbV-Zertifikat, alternativ: Kontroll- und Weisungsbefugnis entsprechend der Entsorgungs-Fachbetriebsverordnung.
Unterlagen zur technischen Leistungsfähigkeit:
— Nennung des Betriebsstandortes und der Annahmestelle/n (inkl. Genehmigung der Anlage und der Annahmestelle/n).
Bitte beachten Sie: Das Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nebst Anlagen ersetzt weder den Nachweis als Erstbehandlungsanlage nach ElektroG noch die Vorlage der Genehmigungen der Standorte
und der Annahmestelle/n (je nach Alter und Anlagenart nach BImSchG, AbfG/Planfeststellung, KrWG).
— Eine ausführliche Verfahrensbeschreibung des Behandlungsablaufes für Sperrmüll/ Gewerbeabfall und Darstellung der beim Aufbereiten entstehenden Fraktionen;
— Angaben über die Verwertungs- bzw. Beseitigungswege der durch die Sortierung entstandenen Fraktion. Hierzu gehört auch die Angabe, welcher Anteil einer Verwertung (getrennt nach Wiederverwendung sowie stofflicher und energetischer Verwertung) und welcher Anteil einer Beseitigung zugeführt wird. Die jeweils erste direkte Anschlussstation, nach dem AN, ist für jede entstandene Fraktion namentlich zu nennen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Angaben über die Verwertungs- bzw. Beseitigungswege der durch die Sortierung entstandenen Fraktion. Hierzu gehört auch die Angabe, welcher Anteil einer Verwertung (getrennt nach Wiederverwendung sowie stofflicher und energetischer Verwertung) und welcher Anteil einer Beseitigung zugeführt wird. Die jeweils erste direkte Anschlussstation, nach dem AN, ist für jede entstandene Fraktion namentlich zu nennen.
— Zusicherung der elektronischen Datenübermittlung.
Unterlagen zur Zuverlässigkeit (auch für Nachunternehmer):
— Eigenerklärung über die nicht illegale Beschäftigung von Arbeitskräften;
— Erklärung über den Nichtausschluss von öffentlichen Aufträgen;
— Bietererklärung bzgl. abzuführender Steuern und Beiträge;
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Angebotsvordruck des AG.
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 5
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Unterlagen sind bei der unter 1. genannten Stelle anzufordern.
— per Brief, Fax oder E-Mail unter Angabe der Ausschreibungsnummer und Ihrer Kontaktdaten mit Kopie des Einzahlungsbeleges einer Überweisung von 6 EUR (keine Erstattung) an die Stadtreinigung Hamburg, HSH Nordbank AG, Konto: 101 105 000, BLZ: 210 500 00 SWIFT-Code HSHNDEHH IBAN Nr.: DE 32210500000101105000.
— per Brief, Fax oder E-Mail unter Angabe der Ausschreibungsnummer und Ihrer Kontaktdaten mit Kopie des Einzahlungsbeleges einer Überweisung von 6 EUR (keine Erstattung) an die Stadtreinigung Hamburg, HSH Nordbank AG, Konto: 101 105 000, BLZ: 210 500 00 SWIFT-Code HSHNDEHH IBAN Nr.: DE 32210500000101105000.
Bei Nichterhalt der Unterlagen binnen 5 Tagen nach Anforderung bitten wir um Mitteilung.
— Oder werktags von 9:00 bis 14:00 Uhr, eingesehen und/oder gegen Barzahlung von 6 EUR (keine Erstattung) erworben werden.
Alternativ können Sie die Unterlagen auf www.deutsche-evergabe.de nach kostenloser Anmeldung gegen Gebühr des Plattformbetreibers downloaden.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-06-16 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Die wirtschaftlichsten Angebote, unter Berücksichtigung des Preises der ersten gebotenen sechs Monate je Mg sowie des SRH-Transportaufwandes (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Ulrike Jenke
Internetadresse: www.stadtreinigung-hh.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-07-01 📅
Datum des Endes: 2018-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OV-RV 2016.032
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde – Organisation und Zentrale Dienste – Grundsatzangelegenheiten (Abtlg. 11)
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Quelle: OJS 2016/S 051-085181 (2016-03-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-13) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Vergabe der Rahmenvereinbarung an 4 Auftragnehmer im Zeitraum vom 1.7.2016 bis zum 30.6.2018 mit Verl. Option.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Die wirtschaftlichsten Angebote, unter Berücksichtigung des Preises der ersten gebotenen sechs Monate jeMg sowie des SRH-Transportaufwandes (100)
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-06-10 📅
Name: Otto Dörner Entsorgung GmbH
Postanschrift: Lederstraße 24
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22525
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Remondis GmbH
Postanschrift: Hörstener Straße 52
Postleitzahl: 21079
4️⃣
Name: HME Hamburger Müllentsorgung Rohstoffverwertungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Andreas-Meyer-Straße 39
Postleitzahl: 22113
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Finanzbehörde – Organisation und Zentrale Dienste – Rechts- und Abgabenabteilung (Abteilung 14)
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfengelten die Fristen nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB i. V. m. § 101a Absatz 1 Satz 3 und 4 GWB.
Quelle: OJS 2016/S 116-206978 (2016-06-13)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg🏙️
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Übernahme und Verwertung von Sperrmüll und sortierfähigem Gewerbeabfall nach Bedarf.
Kurze Beschreibung:
Die SRH erfasst Sperrmüll und sortierfähige Gewerbeabfälle sowohl im Bringsystem als auch im Holsystem.Diese Leistungsbeschreibung beinhaltet die Übernahme und Entsorgung von Teilen des angefallenen Sperrmülls und sortierfähigem Gewerbeabfalls. Die ausgeschriebenen Mengen werden nicht als ein festes Kontingent bei dem AN angeliefert, sondern sind entsprechend den Erfordernissen der SRH zu übernehmen.Damit ist der SRH eine kurzfristige und flexible Anpassung an die jeweilige Auslastung ihrer Anlagenmöglich.
Die SRH erfasst Sperrmüll und sortierfähige Gewerbeabfälle sowohl im Bringsystem als auch im Holsystem.Diese Leistungsbeschreibung beinhaltet die Übernahme und Entsorgung von Teilen des angefallenen Sperrmülls und sortierfähigem Gewerbeabfalls. Die ausgeschriebenen Mengen werden nicht als ein festes Kontingent bei dem AN angeliefert, sondern sind entsprechend den Erfordernissen der SRH zu übernehmen.Damit ist der SRH eine kurzfristige und flexible Anpassung an die jeweilige Auslastung ihrer Anlagenmöglich.
Des Weiteren sammelt die SRH sortierfähige Gewerbeabfälle in geschlossenen und offenen Wechsel- oder Pressbehältern. Die Einstufung der Abfallanlieferungen als sortierfähige Abfälle erfolgt auf Grundlage der Gewerbeabfallverordnung.
Dauer: 48 Monate
Auftragsvergabe
Name: BESTSORT Hamburg GmbH & Co. KG
Postanschrift: Liebigstraße 64
Land: Hamburg🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Organisation und Zentrale Dienste - Grundsatzangelegenheiten (Abtlg. 11) Große Bleichen 27
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postort: Hamburg
Quelle: OJS 2020/S 077-182795 (2020-04-16)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: ÔV-RV 2016.032
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Organisation und Zentrale Dienste — Grundsatzangelegenheiten (Abtlg. 11) Große Bleichen 27
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden; mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden; mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 077-182808 (2020-04-16)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰