Übertragen der Pflicht zur Tierkörperbeseitigung

Kreis Lippe – Der Landrat

Übertragung der Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten nach § 3 TierNebG.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-11.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-10-11 Auftragsbekanntmachung
2017-05-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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