Übertragen der Pflicht zur Tierkörperbeseitigung

Kreis Lippe – Der Landrat

Übertragung der Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten nach § 3 TierNebG.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-10-11 Auftragsbekanntmachung
2017-05-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-10-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Veterinärwesens
Kurze Beschreibung:
Übertragung der Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten nach § 3 TierNebG.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Veterinärwesens 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bielefeld, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Lippe – Der Landrat
Postanschrift: Felix-Fechenbach-Str. 5
Postleitzahl: 32756
Postort: Detmold
Kontakt
Internetadresse: https://root.deutsche-evergabe.de/portal 🌏
E-Mail: c.rambow@heuking.de 📧
URL der Dokumente: https://root.deutsche-evergabe.de/portal 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-11 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-15 📅
Datum des Beginns: 2017-05-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 200-360910
ABl. S-Ausgabe: 200
Zusätzliche Informationen
Bei einer Bietergemeinschaft ist die Nennung aller Mitglieder und eines Gesamtbevollmächtigten erforderlich, der in Vertretung auf Rechnung aller handeln kann. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Die Integritätserklärung muss von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Die gemäß III.1.3) Nr. 1 geforderte Berufshaftpflichtversicherung muss für alle Mitglieder bestehen. Die übrigen Erklärungen werden gemeinschaftlich abgegeben. Die Vergabestelle behält sich vor, gegebenenfalls Abänderungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen. Dies gilt unter anderem, sofern diese aufgrund von Einwendungen der nach § 31 AG TierGesG TierNebG NRW zu beteiligenden Landesbehörden notwendig sind.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kreise Lippe und Höxter beabsichtigen gemeinsam für das Einzugsgebiet der Stadt Bielefeld, der Kreise Herford und Lippe sowie des Kreises Höxter die Beseitigung tierischer Nebenprodukte auszuschreiben.
Die Beseitigung der tierischen Nebenprodukte schreibt der Kreis Lippe auch im Auftrag des Kreises Höxter aus. Auf dem Kreisgebiet des Kreises Höxter ist der Kreis Höxter Beseitigungspflichtiger für tierische Nebenprodukte im Sinne der gesetzlichen Vorschriften. Der Kreis Lippe ist neben seinem eigenen Gebiet aufgrund öffentlich rechtlicher Vereinbarung auch Beseitigungspflichtiger für die Gebiete der Stadt Bielefeld und des Kreises Herford.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Zulassungsurkunde als Entsorgungsunternehmen zur Tierkörperbeseitigung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Allgemeines:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Teilnahmeantrag ist auf dem Formular des Auftraggebers einzureichen. Es ist abrufbar unter http://root.deutsche-evergabe.de/Portal das Formular enthält Vorlagen für alle erforderlichen Erklärungen, darunter die Integritätserklärung sowie die Erklärung gemäß III.2.2) und III.2.3).
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Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag adressiert an Heuking Kühn Lüer Wojtek, z. Hd. Frau Christina Rambow, Neuer Wall 63, 20354 Hamburg mit dem Vermerk „Bitte nicht öffnen/ Vergabeunterlagen Kreis Lippe – Tierkörperbeseitigung“ oder in elektronischer Form über die Deutsche eVergabeplattform einzureichen. Informationen zum Verfahrensablauf sowie zum Einreichen der Teilnahmeanträge sind unter http://root.deutsche-evergabe.de/Portal abrufbar.
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(2) Wirtschaftliche und Finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (Personenschäden mind. 4 000 000 EUR, sonstige Schäden mind. 2 000 000 EUR).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe von Referenzen des Bewerbers mit Dienstleistungen in den letzten 5 Jahren (2011 bis 2015), welche die Abholung, Sammlung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung und Beseitigung von tierischen Nebenprodukten im Sinne des § 3 Abs. 1 TierNebG zum Gegenstand hatten.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber bildet eine Rangliste nach Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem vorliegenden Projekt, wobei eine Referenz als umso vergleichbarer beurteilt wird, je stärker ihr Bezug zu den in III.1.3) aufgeführten Kriterien ist. Bei mehr als 3 geeigneten Bewerbern werden die Referenzen daraufhin geprüft, ob der in den Referenzen angegebene Projektleiter mit dem für diesen Auftrag vorgesehenen Projektleiter übereinstimmt.
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In einem ersten Verfahrensschritt wird anhand des Teilnahmeantrags die Eignung der Bewerber geprüft und die Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren nach Ziffer IV.1.2. ausgewählt. Die ausgewählten Bewerber werden anschließend in einem zweiten Verhandlungsschritt zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert und damit am Verhandlungsverfahren beteiligt.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-05-01 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: https://root.deutsche-evergabe.de/portal
Dokumente URL: https://root.deutsche-evergabe.de/portal 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: http://root.deutsche-evergabe.de/Portal
Postanschrift: http://root.deutsche-evergabe.de/Portal
Postort: http://root.deutsche-evergabe.de/Portal
Land: Hamburg 🏙️
Internetadresse: http://root.deutsche-evergabe.de/Portal/ 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Heuking Kühn Lüer Wojtek
Postanschrift: Neuer Wall 63
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Kontaktperson: http://root.deutsche-evergabe.de/Portal
Internetadresse: http://root.deutsche-evergabe.de/Portal 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bei einer Bietergemeinschaft ist die Nennung aller Mitglieder und eines Gesamtbevollmächtigten erforderlich, der in Vertretung auf Rechnung aller handeln kann. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Die Integritätserklärung muss von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden.
Die gemäß III.1.3) Nr. 1 geforderte Berufshaftpflichtversicherung muss für alle Mitglieder bestehen. Die übrigen Erklärungen werden gemeinschaftlich abgegeben.
Die Vergabestelle behält sich vor, gegebenenfalls Abänderungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen. Dies gilt unter anderem, sofern diese aufgrund von Einwendungen der nach § 31 AG TierGesG TierNebG NRW zu beteiligenden Landesbehörden notwendig sind.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691 📞
Fax: +49 2514112165 📠
Internetadresse: http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
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Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 200-360910 (2016-10-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1219956.10 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: sekretariat.schellenberg@heuking.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 099-196635
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 200-360910
ABl. S-Ausgabe: 99

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1. Durchführungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2. Qualitätsmanagementkonzept
Gewichtung des Preises: 50 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-04-25 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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Quelle: OJS 2017/S 099-196635 (2017-05-22)
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