Überwachung des Betriebs der Schachtanlage Asse II: Begutachtung von Fragestellungen auf dem Gebiet der Strahlenschutzinstrumentierung

Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit

Mit Erlass vom 22.12.2008, Az. RS III 2 – 14841/21 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beauftragt, den Betrieb der Schachtanlage Asse II ab dem 1.1.2009 zu führen. Der Bund hat die Wahrnehmung seiner Aufgaben bis zum 1. Januar 2018 einem Dritten zu übertragen, der in privater Rechtsform zu organisieren und dessen alleiniger Gesellschafter der Bund ist. Dies wird die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mit Sitz in Peine sein. Der Bund überträgt der BGE die hierfür erforderlichen hoheitlichen Befugnisse im Weg der Beleihung; insoweit untersteht der Dritte der Aufsicht des Bundes. Die zuständige Atomrechtliche Aufsicht für die Schachtanlage Asse II ist das Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE). Darüber hinaus richtet sich der Betrieb derzeit im Wesentlichen nach Zulassungen, die das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (NMU) erteilt hat: . – dem Genehmigungsbescheid für die Schachtanlage Asse II – Bescheid 1/2010 – Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß § 7 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 8.7.2010, Az. 43 – 40326/8/4; – dem Genehmigungsbescheid für die Schachanlage Asse II – Bescheid 1/2011 – Umgang mit Kernbrennstoffen gemäß § 9 Atomgesetz (AtG), Faktenerhebung Schritt 1, vom 21.4.2011, Az. 43 – 40326/8/19; – dem Genehmigungsbescheid für die Schachtanlage Asse II – Bescheid 2/2011 – Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß § 7 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 20.9.2011, Az. 43 – 40326/8/ 4, 43 – 40326/8/12. – dem Genehmigungsbescheid für die Schachtanlage Asse II – Bescheid 1/2015 – Übertägiger Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß § 7 Strahlenschutzverordnung (StrISchV) vom 4.12.2015, Az. 43 – 40326/8/4. – dem Genehmigungsbescheid für die Schachtanlage Asse II – Bescheid 2/2016 – Ertüchtigung des Probenentnahmesystems im Fortluftstrom gemäß § 7 Strahlen-schutzverordnung (StrISchV) vom 22.3.2016, Az. 43 – 40326/8/4. . Der Auftragnehmer oder von ihm beschäftigte Personen werden als Sachverständige gemäß § 20 AtG tätig. Der Sachverständige berät die Endlagerüberwachung in Fragen der Überwachung der Strahlenschutzinstrumentierung. Die Strahlenschutzinstrumentierung besteht aus den Einrichtungen zur Ortsdosis-/Ortsdosisleistungsüberwachung, zu Oberflächenkontaminationsmessungen, zu Probenuntersuchungen, zur Personendosimetrie, zur Inkorporationsüberwachung, zur Raumluftüberwachung, zur Abluftüberwachung (Emissionsüberwachung), zur Immissionsüberwachung und zur Meteorologie (vgl. NMU, Genehmigungsbescheid 1/2010, S. 44). Bedarf besteht im Wesentlichen an. – der Bearbeitung von Fragen im Rahmen atom- und strahlenschutzrechtlicher Verfahren zur Änderung der Strahlenschutzinstrumentierung und des dazu gehörenden betrieblichen Regelwerkes, insbes. der Unterstützung bei der Prüfung einer Veränderung auf ihre Wesentlichkeit im Sinne der § 9 Abs. 1 Satz 2 AtG und § 7 Abs. 1 Satz 2 StrlSchV; – der Begleitung Wiederkehrender Prüfungen an Anlagenteilen, Systemen und Komponenten der Strahlenschutzinstrumentierung. Im Einzelfall umfasst die Leistung die Prüfung von Unterlagen und Daten, die der Endlagerüberwachung vorgelegt werden. Die Unterlagen und Daten sind auf ihre inhaltliche Schlüssigkeit, Nachvollziehbarkeit und fachliche Richtigkeit zu prüfen. Die Ergebnisse sämtlicher Prüfungen sollen jeweils in einem Gutachten dargestellt werden. Die jeweilige Form des Gutachtens (Prüfbericht, Stellungnahme, Protokoll o. ä.) wird mit dem Auftraggeber abgestimmt. . Der Auftraggeber behält sich vor, zu Fragestellungen, die einer Klärung vor Ort bedürfen, den Sachverständigen zur Unterstützung hinzuzuziehen. Insbesondere zur Begleitung Wiederkehrender Prüfungen ist es erforderlich, die Schachtanlage Asse II zu befahren. Daher ist mit mehreren Anfahrten zur Schachtanlage Asse II während des Auftragszeitraums zu rechnen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-28.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-09-28 Auftragsbekanntmachung