Mit Erlass vom 22.12.2008, Az. RS III 2 – 14841/21 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beauftragt, den Betrieb der Schachtanlage Asse II ab dem 1.1.2009 zu führen. Der Bund hat die Wahrnehmung seiner Aufgaben bis zum 1. Januar 2018 einem Dritten zu übertragen, der in privater Rechtsform zu organisieren und dessen alleiniger Gesellschafter der Bund ist. Dies wird die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mit Sitz in Peine sein. Der Bund überträgt der BGE die hierfür erforderlichen hoheitlichen Befugnisse im Weg der Beleihung; insoweit untersteht der Dritte der Aufsicht des Bundes. Die zuständige Atomrechtliche Aufsicht für die Schachtanlage Asse II ist das Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE). Darüber hinaus richtet sich der Betrieb derzeit im Wesentlichen nach Zulassungen, die das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (NMU) erteilt hat: . – dem Genehmigungsbescheid für die Schachtanlage Asse II – Bescheid 1/2010 – Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß § 7 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 8.7.2010, Az. 43 – 40326/8/4; – dem Genehmigungsbescheid für die Schachanlage Asse II – Bescheid 1/2011 – Umgang mit Kernbrennstoffen gemäß § 9 Atomgesetz (AtG), Faktenerhebung Schritt 1, vom 21.4.2011, Az. 43 – 40326/8/19; – dem Genehmigungsbescheid für die Schachtanlage Asse II – Bescheid 2/2011 – Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß § 7 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 20.9.2011, Az. 43 – 40326/8/ 4, 43 – 40326/8/12. – dem Genehmigungsbescheid für die Schachtanlage Asse II – Bescheid 1/2015 – Übertägiger Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß § 7 Strahlenschutzverordnung (StrISchV) vom 4.12.2015, Az. 43 – 40326/8/4. – dem Genehmigungsbescheid für die Schachtanlage Asse II – Bescheid 2/2016 – Ertüchtigung des Probenentnahmesystems im Fortluftstrom gemäß § 7 Strahlen-schutzverordnung (StrISchV) vom 22.3.2016, Az. 43 – 40326/8/4. . Der Auftragnehmer oder von ihm beschäftigte Personen werden als Sachverständige gemäß § 20 AtG tätig. Der Sachverständige berät die Endlagerüberwachung in Fragen der Überwachung der Strahlenschutzinstrumentierung. Die Strahlenschutzinstrumentierung besteht aus den Einrichtungen zur Ortsdosis-/Ortsdosisleistungsüberwachung, zu Oberflächenkontaminationsmessungen, zu Probenuntersuchungen, zur Personendosimetrie, zur Inkorporationsüberwachung, zur Raumluftüberwachung, zur Abluftüberwachung (Emissionsüberwachung), zur Immissionsüberwachung und zur Meteorologie (vgl. NMU, Genehmigungsbescheid 1/2010, S. 44). Bedarf besteht im Wesentlichen an. – der Bearbeitung von Fragen im Rahmen atom- und strahlenschutzrechtlicher Verfahren zur Änderung der Strahlenschutzinstrumentierung und des dazu gehörenden betrieblichen Regelwerkes, insbes. der Unterstützung bei der Prüfung einer Veränderung auf ihre Wesentlichkeit im Sinne der § 9 Abs. 1 Satz 2 AtG und § 7 Abs. 1 Satz 2 StrlSchV; – der Begleitung Wiederkehrender Prüfungen an Anlagenteilen, Systemen und Komponenten der Strahlenschutzinstrumentierung. Im Einzelfall umfasst die Leistung die Prüfung von Unterlagen und Daten, die der Endlagerüberwachung vorgelegt werden. Die Unterlagen und Daten sind auf ihre inhaltliche Schlüssigkeit, Nachvollziehbarkeit und fachliche Richtigkeit zu prüfen. Die Ergebnisse sämtlicher Prüfungen sollen jeweils in einem Gutachten dargestellt werden. Die jeweilige Form des Gutachtens (Prüfbericht, Stellungnahme, Protokoll o. ä.) wird mit dem Auftraggeber abgestimmt. . Der Auftraggeber behält sich vor, zu Fragestellungen, die einer Klärung vor Ort bedürfen, den Sachverständigen zur Unterstützung hinzuzuziehen. Insbesondere zur Begleitung Wiederkehrender Prüfungen ist es erforderlich, die Schachtanlage Asse II zu befahren. Daher ist mit mehreren Anfahrten zur Schachtanlage Asse II während des Auftragszeitraums zu rechnen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-28.
Auftragsbekanntmachung (2016-09-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang: 1 500 000
Gesamtwert des Auftrags: 1 500 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit
Postanschrift: Willy-Brandt-Srtaße 5
Postleitzahl: 38226
Postort: Salzgitter
Kontakt
Internetadresse: http://www.bfe.bund.de/🌏
E-Mail: poststelle@bfe.bund.de📧
Telefon: +49 3018333-1279📞
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de
Hinweis: Wenn sich Bewerber ohne Registrierung erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf https://www.evergabe-online.de nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter Registrierung auf evergabe-online entfällt Vorgenanntes. Verbindliche Antworten werden als Konkretisierungen zu den Bewerbungsunterlagen auf der genannten Internetadresse bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht.
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Hinweis: Wenn sich Bewerber ohne Registrierung erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf https://www.evergabe-online.de nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter Registrierung auf evergabe-online entfällt Vorgenanntes. Verbindliche Antworten werden als Konkretisierungen zu den Bewerbungsunterlagen auf der genannten Internetadresse bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit Erlass vom 22.12.2008, Az. RS III 2 – 14841/21 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beauftragt, den Betrieb der Schachtanlage Asse II ab dem 1.1.2009 zu führen. Der Bund hat die Wahrnehmung seiner Aufgaben bis zum 1. Januar 2018 einem Dritten zu übertragen, der in privater Rechtsform zu organisieren und dessen alleiniger Gesellschafter der Bund ist. Dies wird die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mit Sitz in Peine sein. Der Bund überträgt der BGE die hierfür erforderlichen hoheitlichen Befugnisse im Weg der Beleihung; insoweit untersteht der Dritte der Aufsicht des Bundes. Die zuständige Atomrechtliche Aufsicht für die Schachtanlage Asse II ist das Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE). Darüber hinaus richtet sich der Betrieb derzeit im Wesentlichen nach Zulassungen, die das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (NMU) erteilt hat: . – dem Genehmigungsbescheid für die Schachtanlage Asse II – Bescheid 1/2010 – Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß § 7 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 8.7.2010, Az. 43 – 40326/8/4; – dem Genehmigungsbescheid für die Schachanlage Asse II – Bescheid 1/2011 – Umgang mit Kernbrennstoffen gemäß § 9 Atomgesetz (AtG), Faktenerhebung Schritt 1, vom 21.4.2011, Az. 43 – 40326/8/19; – dem Genehmigungsbescheid für die Schachtanlage Asse II – Bescheid 2/2011 – Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß § 7 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 20.9.2011, Az. 43 – 40326/8/ 4, 43 – 40326/8/12. – dem Genehmigungsbescheid für die Schachtanlage Asse II – Bescheid 1/2015 – Übertägiger Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß § 7 Strahlenschutzverordnung (StrISchV) vom 4.12.2015, Az. 43 – 40326/8/4. – dem Genehmigungsbescheid für die Schachtanlage Asse II – Bescheid 2/2016 – Ertüchtigung des Probenentnahmesystems im Fortluftstrom gemäß § 7 Strahlen-schutzverordnung (StrISchV) vom 22.3.2016, Az. 43 – 40326/8/4. . Der Auftragnehmer oder von ihm beschäftigte Personen werden als Sachverständige gemäß § 20 AtG tätig. Der Sachverständige berät die Endlagerüberwachung in Fragen der Überwachung der Strahlenschutzinstrumentierung. Die Strahlenschutzinstrumentierung besteht aus den Einrichtungen zur Ortsdosis-/Ortsdosisleistungsüberwachung, zu Oberflächenkontaminationsmessungen, zu Probenuntersuchungen, zur Personendosimetrie, zur Inkorporationsüberwachung, zur Raumluftüberwachung, zur Abluftüberwachung (Emissionsüberwachung), zur Immissionsüberwachung und zur Meteorologie (vgl. NMU, Genehmigungsbescheid 1/2010, S. 44). Bedarf besteht im Wesentlichen an. – der Bearbeitung von Fragen im Rahmen atom- und strahlenschutzrechtlicher Verfahren zur Änderung der Strahlenschutzinstrumentierung und des dazu gehörenden betrieblichen Regelwerkes, insbes. der Unterstützung bei der Prüfung einer Veränderung auf ihre Wesentlichkeit im Sinne der § 9 Abs. 1 Satz 2 AtG und § 7 Abs. 1 Satz 2 StrlSchV; – der Begleitung Wiederkehrender Prüfungen an Anlagenteilen, Systemen und Komponenten der Strahlenschutzinstrumentierung. Im Einzelfall umfasst die Leistung die Prüfung von Unterlagen und Daten, die der Endlagerüberwachung vorgelegt werden. Die Unterlagen und Daten sind auf ihre inhaltliche Schlüssigkeit, Nachvollziehbarkeit und fachliche Richtigkeit zu prüfen. Die Ergebnisse sämtlicher Prüfungen sollen jeweils in einem Gutachten dargestellt werden. Die jeweilige Form des Gutachtens (Prüfbericht, Stellungnahme, Protokoll o. ä.) wird mit dem Auftraggeber abgestimmt. . Der Auftraggeber behält sich vor, zu Fragestellungen, die einer Klärung vor Ort bedürfen, den Sachverständigen zur Unterstützung hinzuzuziehen. Insbesondere zur Begleitung Wiederkehrender Prüfungen ist es erforderlich, die Schachtanlage Asse II zu befahren. Daher ist mit mehreren Anfahrten zur Schachtanlage Asse II während des Auftragszeitraums zu rechnen.
Mit Erlass vom 22.12.2008, Az. RS III 2 – 14841/21 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beauftragt, den Betrieb der Schachtanlage Asse II ab dem 1.1.2009 zu führen. Der Bund hat die Wahrnehmung seiner Aufgaben bis zum 1. Januar 2018 einem Dritten zu übertragen, der in privater Rechtsform zu organisieren und dessen alleiniger Gesellschafter der Bund ist. Dies wird die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mit Sitz in Peine sein. Der Bund überträgt der BGE die hierfür erforderlichen hoheitlichen Befugnisse im Weg der Beleihung; insoweit untersteht der Dritte der Aufsicht des Bundes. Die zuständige Atomrechtliche Aufsicht für die Schachtanlage Asse II ist das Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE). Darüber hinaus richtet sich der Betrieb derzeit im Wesentlichen nach Zulassungen, die das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (NMU) erteilt hat: . – dem Genehmigungsbescheid für die Schachtanlage Asse II – Bescheid 1/2010 – Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß § 7 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 8.7.2010, Az. 43 – 40326/8/4; – dem Genehmigungsbescheid für die Schachanlage Asse II – Bescheid 1/2011 – Umgang mit Kernbrennstoffen gemäß § 9 Atomgesetz (AtG), Faktenerhebung Schritt 1, vom 21.4.2011, Az. 43 – 40326/8/19; – dem Genehmigungsbescheid für die Schachtanlage Asse II – Bescheid 2/2011 – Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß § 7 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 20.9.2011, Az. 43 – 40326/8/ 4, 43 – 40326/8/12. – dem Genehmigungsbescheid für die Schachtanlage Asse II – Bescheid 1/2015 – Übertägiger Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß § 7 Strahlenschutzverordnung (StrISchV) vom 4.12.2015, Az. 43 – 40326/8/4. – dem Genehmigungsbescheid für die Schachtanlage Asse II – Bescheid 2/2016 – Ertüchtigung des Probenentnahmesystems im Fortluftstrom gemäß § 7 Strahlen-schutzverordnung (StrISchV) vom 22.3.2016, Az. 43 – 40326/8/4. . Der Auftragnehmer oder von ihm beschäftigte Personen werden als Sachverständige gemäß § 20 AtG tätig. Der Sachverständige berät die Endlagerüberwachung in Fragen der Überwachung der Strahlenschutzinstrumentierung. Die Strahlenschutzinstrumentierung besteht aus den Einrichtungen zur Ortsdosis-/Ortsdosisleistungsüberwachung, zu Oberflächenkontaminationsmessungen, zu Probenuntersuchungen, zur Personendosimetrie, zur Inkorporationsüberwachung, zur Raumluftüberwachung, zur Abluftüberwachung (Emissionsüberwachung), zur Immissionsüberwachung und zur Meteorologie (vgl. NMU, Genehmigungsbescheid 1/2010, S. 44). Bedarf besteht im Wesentlichen an. – der Bearbeitung von Fragen im Rahmen atom- und strahlenschutzrechtlicher Verfahren zur Änderung der Strahlenschutzinstrumentierung und des dazu gehörenden betrieblichen Regelwerkes, insbes. der Unterstützung bei der Prüfung einer Veränderung auf ihre Wesentlichkeit im Sinne der § 9 Abs. 1 Satz 2 AtG und § 7 Abs. 1 Satz 2 StrlSchV; – der Begleitung Wiederkehrender Prüfungen an Anlagenteilen, Systemen und Komponenten der Strahlenschutzinstrumentierung. Im Einzelfall umfasst die Leistung die Prüfung von Unterlagen und Daten, die der Endlagerüberwachung vorgelegt werden. Die Unterlagen und Daten sind auf ihre inhaltliche Schlüssigkeit, Nachvollziehbarkeit und fachliche Richtigkeit zu prüfen. Die Ergebnisse sämtlicher Prüfungen sollen jeweils in einem Gutachten dargestellt werden. Die jeweilige Form des Gutachtens (Prüfbericht, Stellungnahme, Protokoll o. ä.) wird mit dem Auftraggeber abgestimmt. . Der Auftraggeber behält sich vor, zu Fragestellungen, die einer Klärung vor Ort bedürfen, den Sachverständigen zur Unterstützung hinzuzuziehen. Insbesondere zur Begleitung Wiederkehrender Prüfungen ist es erforderlich, die Schachtanlage Asse II zu befahren. Daher ist mit mehreren Anfahrten zur Schachtanlage Asse II während des Auftragszeitraums zu rechnen.
Beschreibung der Optionen: 2017 – 2020 1.000.000,00 EUR 2021 – 2022 500.000,00 EUR.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: Z4.4 7006-16
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Salzgitter (zweiter Dienstsitz des BfE).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Schriftliche Eigenerklärung des Bieters, dass – nachweislich keine schweren Verfehlungen vorliegen, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen, insbesondere keine Ausschlussgründe nach § 7a Absatz 2 VOL/A; – über sein Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde; – er sich nicht in Liquidation befindet; – er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat; – Angehörige der Geschäftsleitung in den letzten 2 Jahren nicht wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind; – er bei Abgabe des Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen, insbesondere keine Absprachen über Preise oder die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Arbeitsgemeinschaft als niedriger Bewerber getroffen hat; – er sich bewusst ist, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge hat; – er sich nicht in einem Interessenkonflikt mit dem öffentlichen Auftraggeber befindet; – er im Auftragsfall eine Verpflichtung nach § 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz – VerpflG) eingehen wird. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind Eigenerklärungen für jedes ihrer Mitglieder vorzulegen.
Schriftliche Eigenerklärung des Bieters, dass – nachweislich keine schweren Verfehlungen vorliegen, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen, insbesondere keine Ausschlussgründe nach § 7a Absatz 2 VOL/A; – über sein Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde; – er sich nicht in Liquidation befindet; – er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat; – Angehörige der Geschäftsleitung in den letzten 2 Jahren nicht wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind; – er bei Abgabe des Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen, insbesondere keine Absprachen über Preise oder die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Arbeitsgemeinschaft als niedriger Bewerber getroffen hat; – er sich bewusst ist, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge hat; – er sich nicht in einem Interessenkonflikt mit dem öffentlichen Auftraggeber befindet; – er im Auftragsfall eine Verpflichtung nach § 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz – VerpflG) eingehen wird. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind Eigenerklärungen für jedes ihrer Mitglieder vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— kurze Darstellung des Leistungsportfolios des Bieters, bei Bietergemeinschaft auch die vorgesehene Aufgabenteilung, – Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie die Gesamtzahl der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeweils für die letzten 3 Geschäftsjahre (jeweils bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand und umgerechnet in Vollzeitstellen), – Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Zeitraumes, der evtl. beteiligten Partner, der öffentlichen oder privaten Auftraggeber, der Branche, des Anwendungsbereichs sowie des Rechnungswertes, bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— kurze Darstellung des Leistungsportfolios des Bieters, bei Bietergemeinschaft auch die vorgesehene Aufgabenteilung, – Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie die Gesamtzahl der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeweils für die letzten 3 Geschäftsjahre (jeweils bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand und umgerechnet in Vollzeitstellen), – Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Zeitraumes, der evtl. beteiligten Partner, der öffentlichen oder privaten Auftraggeber, der Branche, des Anwendungsbereichs sowie des Rechnungswertes, bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Für die Leistungserbringung müssen mindestens vier Sachverständige zur Verfügung stehen. – Es sind mindestens vier Referenzen über Aufträge einzureichen, die nach Art und Umfang mit der vorliegenden Ausschreibung vergleichbar sind und bei mindestens 2 verschiedenen Kunden des Bieters durchgeführt wurden (die EÜ wird hier gegenüber dem BfS als eigener Kunde gewertet). Die Referenzen sind schriftlich einzureichen. Aus den Referenzen muss der Auftraggeber, der Leistungsumfang und Leistungsinhalt sowie die Leistungszeit in Mannstunden hervorgehen. Ebenso muss ein Ansprechpartner des Auftraggebers mit dazugehörigen Kontaktdaten benannt werden, sodass die oben genannten Anforderungen überprüfbar sind. Von den für die Leistungserbringung vorgesehenen Sachverständigen werden folgende Mindestanforderungen erwartet: – Hochschulabschluss (mindestens Diplom oder Master) in einem natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Fach; – zur Unterstützung und gegebenenfalls Beratung der vier vorgesehenen Sachverständigen muss, sofern nicht mindestens eine dieser Personen selbst über die Fachkunde im Strahlenschutz verfügt, ein Sachverständigter mit den erforderlichen Kenntnissen im Strahlenschutz zur Verfügung stehen. Der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs der Fachkundegruppe S 4.3 gemäß der „Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde (Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung) vom 21. Juni 2004 (GMBl. 2004, Nr. 40/41, S. 799), geändert am 19. April 2006 (GMBl. 2006, Nr. 38, S. 735)“ ist vorzulegen. Die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen zur Aktualisierung ist erforderlich, wenn der Erwerb der Fachkunde mehr als 5 Jahre zurückliegt; – gültiger Nachweis, dass nach einer erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 12b AtG in Verbindung mit der AtZÜV keine Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen; alternativ ein gültiger Nachweis einer gleich- oder höherwertigen Überprüfung nach anderen Rechtsvorschriften innerhalb der letzten 5 Jahre; alternativ die ausdrücklich erklärte Bereitschaft, eine solche Überprüfung auf Anforderung der EÜ durchführen zu lassen. – körperliche Eignung zur Erledigung der Aufgaben in einem untertägigen Endlager mit Strahlenschutzbereichen; – Berufserfahrungen von mindestens 3 Jahren in nach Art und Umfang der vorliegenden Ausschreibung vergleichbaren Bereichen. Alle erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Qualifikationen sind durch entsprechende Nachweise zu belegen.
— Für die Leistungserbringung müssen mindestens vier Sachverständige zur Verfügung stehen. – Es sind mindestens vier Referenzen über Aufträge einzureichen, die nach Art und Umfang mit der vorliegenden Ausschreibung vergleichbar sind und bei mindestens 2 verschiedenen Kunden des Bieters durchgeführt wurden (die EÜ wird hier gegenüber dem BfS als eigener Kunde gewertet). Die Referenzen sind schriftlich einzureichen. Aus den Referenzen muss der Auftraggeber, der Leistungsumfang und Leistungsinhalt sowie die Leistungszeit in Mannstunden hervorgehen. Ebenso muss ein Ansprechpartner des Auftraggebers mit dazugehörigen Kontaktdaten benannt werden, sodass die oben genannten Anforderungen überprüfbar sind. Von den für die Leistungserbringung vorgesehenen Sachverständigen werden folgende Mindestanforderungen erwartet: – Hochschulabschluss (mindestens Diplom oder Master) in einem natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Fach; – zur Unterstützung und gegebenenfalls Beratung der vier vorgesehenen Sachverständigen muss, sofern nicht mindestens eine dieser Personen selbst über die Fachkunde im Strahlenschutz verfügt, ein Sachverständigter mit den erforderlichen Kenntnissen im Strahlenschutz zur Verfügung stehen. Der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs der Fachkundegruppe S 4.3 gemäß der „Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde (Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung) vom 21. Juni 2004 (GMBl. 2004, Nr. 40/41, S. 799), geändert am 19. April 2006 (GMBl. 2006, Nr. 38, S. 735)“ ist vorzulegen. Die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen zur Aktualisierung ist erforderlich, wenn der Erwerb der Fachkunde mehr als 5 Jahre zurückliegt; – gültiger Nachweis, dass nach einer erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 12b AtG in Verbindung mit der AtZÜV keine Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen; alternativ ein gültiger Nachweis einer gleich- oder höherwertigen Überprüfung nach anderen Rechtsvorschriften innerhalb der letzten 5 Jahre; alternativ die ausdrücklich erklärte Bereitschaft, eine solche Überprüfung auf Anforderung der EÜ durchführen zu lassen. – körperliche Eignung zur Erledigung der Aufgaben in einem untertägigen Endlager mit Strahlenschutzbereichen; – Berufserfahrungen von mindestens 3 Jahren in nach Art und Umfang der vorliegenden Ausschreibung vergleichbaren Bereichen. Alle erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Qualifikationen sind durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Auftragsausführung
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Z4 Einkauf
Liebau
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de
Hinweis: Wenn sich Bewerber ohne Registrierung erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf https://www.evergabe-online.de nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter Registrierung auf evergabe-online entfällt Vorgenanntes. Verbindliche Antworten werden als Konkretisierungen zu den Bewerbungsunterlagen auf der genannten Internetadresse bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht.
Hinweis: Wenn sich Bewerber ohne Registrierung erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf https://www.evergabe-online.de nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter Registrierung auf evergabe-online entfällt Vorgenanntes. Verbindliche Antworten werden als Konkretisierungen zu den Bewerbungsunterlagen auf der genannten Internetadresse bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht.