Uebernahme, Transport und Verwertung von Bio- und Grünabfällen

AWG Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Calw GmbH

Bioabfälle aus dem Landkreis Calw werden getrennt erfasst und sollen einer externen Verwertung zugeführt werden. Grünabfälle werden nach holzigen und nicht holzigen Grünabfällen getrennt erfasst. Die nicht holzigen Grünabfälle sollen durch den Auftragnehmer zerkleinert und später abgesiebt werden und/oder in einer Anlage des Auftragnehmers zu Qualitätskompost verarbeitet werden. Die holzigen Grünabfälle sollen zu „Grünguthackschnitzeln“ verarbeitet werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-04-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Recycling von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
Es kann auf die Verwertung von 2 * 7.000 Mg Bioabfälle geboten werden. Zusätzlich sind über die Lose 3, 4 und 6 jährlich etwa 20.000 m³ Grünabfälle zu verarbeiten. Weitere 4.000 Mg/a an Grünabfällen sollen einer externen Verwertungsanlage zugeführt werden..
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Recycling von Siedlungsabfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AWG Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Calw GmbH
Postanschrift: Gäuallee 5
Postleitzahl: 72202
Postort: Nagold
Kontakt
Internetadresse: http://www.awg-info.de 🌏
E-Mail: mathias.beck@awg-info.de 📧
Telefon: +49 7452/6006-7090 📞
Fax: +49 7452/6006-57090 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-11 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 075-132093
ABl. S-Ausgabe: 75

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bioabfälle aus dem Landkreis Calw werden getrennt erfasst und sollen einer externen Verwertung zugeführt werden. Grünabfälle werden nach holzigen und nicht holzigen Grünabfällen getrennt erfasst. Die nicht holzigen Grünabfälle sollen durch den Auftragnehmer zerkleinert und später abgesiebt werden und/oder in einer Anlage des Auftragnehmers zu Qualitätskompost verarbeitet werden. Die holzigen Grünabfälle sollen zu „Grünguthackschnitzeln“ verarbeitet werden.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Externe Verwertung von Bioabfällen, Menge 1
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport und Verwertung von 7.000 Mg/a an Bioabfällen ab dem Kompostwerk Neubulach.
Menge oder Umfang: Es sind jährlich 7.000 Mg/a an Bioabfällen zur eigenverantwortlichen Verwertung zu übernehmen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Externe Verwertung von Bioabfällen, Menge 2
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Dienstleistungserbringung zur Grünabfallkompostierung an der Entsorgungsanlage Walddorf
Kurze Beschreibung:
Gestellung von Gerätschaften und Durchführung von entsprechenden Dienstleistungen auf Abruf zur Erzeugung von Qualitätskompost aus nicht holzigen Grünabfällen auf Flächen des Auftraggebes auf der Entsorgungsanlage Walddorf.
Menge oder Umfang: Es sind jährlich bis zu 5.000 m³ Grünabfälle zu zerkleinern und nach dem Rotteprozess abzusieben.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Dienstleistungserbringung zur Grünabfallkompostierung an der Entsorgungsanlage Simmozheim
Kurze Beschreibung:
Gestellung von Gerätschaften und Durchführung von entsprechenden Dienstleistungen auf Abruf zur Erzeugung von Qualitätskompost aus nicht holzigen Grünabfällen auf Flächen des Auftraggebes auf der Entsorgungsanlage Simmozheim.
Menge oder Umfang: Es sind jährlich bis zu 8.000 m³ Grünabfälle zu zerkleinern und nach dem Rotteprozess abzusieben.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Grünabfälle zur externen Verwertung
Kurze Beschreibung:
Gestellung von Hakenliftmulden nach Bedarf, Transport zu einer Verwertungsanlage sowie Verwertung von nicht holzigen Grünabfällen ab den Entsorgungsanlagen Walddorf und Simmozheim.
Menge oder Umfang: Es sollen jährlich 4.000 Mg Grünabfälle zur externen Verwertung abgesteuert werden.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Herstellung von Grünguthackschnitzeln
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen wie Häcksel- und Siebarbeiten sowie Mietenaufsetzung zur Erzeugung von drei Produklinien „Grünhackschnitzeln“ auf den Entsorgungsanlagen Walddorf, Simmozheim und dem Holzenergiezentrum Nagold aus holzigen Grünabfällen mit einem Durchmesser von weniger als 15 cm sowie Übernahme von Wurzelstöcken und Endkappstücken ab einem Durchmesser von mehr als 0,80 m zur eigenverantwortlichen Verwertung.
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Menge oder Umfang: Herstellung von etwa 11.000 m³ an Grünguthackschnitzeln jährlich.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben sowie Unterlagen zumindest in Kopie beizufügen:
a) Eigenerklärung des Bieters, dass er Mitglied der Berufsgenossenschaft ist und die fälligen Mitgliedsbeiträge
gezahlt hat.
b) Angaben zu der Zahl der Beschäftigten des Bieters.
c) Handelsregisterauszug sowie Angaben zu Inhaber/Beteiligungsverhältnissen.
2. Folgende Unterlagen können von der Vergabestelle zumindest in Kopie jederzeit nachgefordert werden:
Polizeiliches Führungszeugnis eines Geschäftsführers bzw. Inhabers bei einer Personengesellschaft, nicht älter
als 3 Monate.
3. Kann ein ausländischer Anbieter diese Nachweise aus stichhaltigen Gründen nicht erbringen, z.B. weil es
derartige Erklärungen im Herkunftsland nicht gibt, sind alternative gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Die
Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen.
4. Bietergemeinschaften müssen für deren Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die
entsprechenden Nachweise vorlegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben sowie Unterlagen zumindest in Kopie beizufügen:
a) Erklärung über Hauptgeschäftsfelder sowie den Gesamtumsatz des Bieters und den Umsatz aus abfallwirtschaftlichen Leistungen der letzen drei Geschäftsjahre (2013, 2014, 2015).
b) Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe
nach § 6 Abs. 4 und Abs. 6 VOL/A-EG vorliegen.
2. Folgende Unterlagen können von der Vergabestelle zumindest in Kopie jederzeit nachgefordert werden:
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, nicht älter als 3 Monate.
3. Kann ein ausländischer Anbieter diese Nachweise aus stichhaltigen Gründen nicht erbringen, z.B. weil es derartige Erklärungen im Herkunftsland nicht gibt, sind alternative gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen.
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4. Bietergemeinschaften müssen für deren Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die entsprechenden Nachweise
vorlegen. Hinsichtlich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit reicht es aus, wenn diese für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen wird, d.h. hier werden die vorgelegten Nachweise der
einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet.
5. Der Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des
rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Er muss in diesem Fall der Vergabestelle mit Angebotsabgabe nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem der Nachunternehmer beipielsweise eine Verpflichtungserklärung dermNachunternehmer (Formular EFB V EG 320) vorlegt.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben sowie Unterlagen zumindest in Kopie beizufügen:
a) Referenzen bezüglich der mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistung aus den letzten drei Jahren.
b) Angabe der fachlichen Qualifikation der Führungskräfte.
c) Angaben zum Verwertungsweg.
d) Gültiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb gem. KrWG für die ausgeschriebene Leistung. Ist ein Anbieter nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert, so muss er ersatzweise folgende Nachweise zumindest in Kopie beifügen:
Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
Auszug aus dem Gewerbezentralregister für einen Geschäftsführer,
Nachweis der Versicherung über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung und Nachweis der Transportgenehmigung.
2. Kann ein ausländischer Anbieter diese Nachweise aus stichhaltigen Gründen nicht erbringen, z.B. weil es derartige Erklärungen im Herkunftsland nicht gibt, sind alternative gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen.
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3. Bietergemeinschaften müssen für deren Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die entsprechenden Nachweise vorlegen. Hinsichtlich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit reicht es aus, wenn diese für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen wird, d.h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet.
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4. Der Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Er muss in diesem Fall der Vergabestelle mit Angebotsabgabe nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem der Nachunternehmer beipielsweise eine Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer (Formular EFB V EG 320) vorlegt.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Anfechtung, Aufrechnung sowie Vorausklage eines nach § 18 Nr. 2 VOL/B zugelassenen Bürgen in Höhe von 5 % der jährlichen Auftragssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Monatliche Rechnungslegung. Weitere Einzelheiten siehe Ausschreibungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen: Beschreibung der technischen Abwicklung sowie Kapazitätsausstattung.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Datum der Angebotseröffnung: 2016-05-31 📅
Öffnungsort: Nagold.
Ort des Eröffnungstermins: Nagold.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Mathias Beck
Internetadresse: www.awg-info.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-11-01 📅
Datum des Endes: 2018-04-30 📅
Datum des Beginns: 2016-09-01 📅
Datum des Endes: 2019-06-30 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich.
Wird die Vorabinformation nach § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich
diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Nach Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.
§ 107 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.[…]“
Ein Nachprüfungsantrag ist demnach unzulässig, wenn der geltend gemachte Verstoß nicht unverzüglich gem.
§ 107 Abs. 3 GWB gerügt wurde.
Zudem weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines
Nachprüfungsverfahrens nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei
der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen
auf wichtige Gründe nach § 111 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und
betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer
wenden.
Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei
kostenpflichtig ist.
Quelle: OJS 2016/S 075-132093 (2016-04-11)