Gegenstand dieser Baumaßnahme ist die signaltechnische Ausrüstung der Gleisanlagen im Stellbereich des Stellwerks Whm einschließlich der Umrüstung der im Zusammenhang stehenden Telekommunikationsanlagen und der Erstellung eines Modulgebäudes zur Aufnahme der neuen steuerungstechnischen Einrichtungen mit einer hochwassersicheren Aufständerung. Die neuen Anlagenteile sollen von einem elektronischen Rangierstellwerk (ESTW) ferngestellt werden. Der Aufbau der Schnittstelle zwischen dem elektronischen Stellwerk und dem vorhandenen Spurplanstellwerk SpDrS60 Whf wird für den Teil des Stellwerks Whf in einer separaten Ausschreibung veröffentlicht. Der Schnittstellenteil des elektronischen Rangierstellwerks ist Bestandteil dieser Ausschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-01-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Schienenschaltzentralen
Menge oder Umfang:
— Modulgebäude für elektronisches Stellwerk (ESTW) mit Aufständerung,— Innen- und Außenanlagen der Signaltechnik mit Verkabelung in ESTW-Technik,— Fernmeldeanlagen mit Verkabelung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Schienenschaltzentralen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: HPA Hamburg Port Authority, AöR
Postanschrift: Neuer Wandrahm 4
Postleitzahl: 20457
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg-port-authority.de🌏
E-Mail: zentralereinkauf@hpa.hamburg.de📧
Telefon: +49 4042847-2829📞
Fax: +49 4042847-2612 📠
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bietergemeinschaft zu begründen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind im Angebot vollständig zu benennen (Vordruck). Im Angebot ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bietergemeinschaft zu vertreten.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die Nachweise (gem. Pkt. III.2)) vorzulegen. Ausländische Bieter / Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (gem. Pkt. III.2)) vorzulegen.
Bei schriftlicher Angebotsabgabe, sind die Angebote als solche zu kennzeichnen und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
Sollten sich aus Sicht des Bieters Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich schriftlich unter Angabe der unter Pkt. IV.3.1) genannten Vergabenummer per Fax oder E-Mail an folgende Adresse zu richten:
Hamburg Port Authority AöR,
Brooktorkai 1,
Zentraler Einkauf,
20457 Hamburg,
Fax: +49 40 42847-2612,
E-Mail:ZentralerEinkauf@hpa.hamburg.de
Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Vergabeunterlagen werden in der nach §19 SektVO vorgesehenen Frist bis sechs vor Eingang der Angebote erteilt. Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sowie Informationen über ggf. Änderungspakete auf der e-Vergabe-Plattform sind ausschließlich unter http://www.hamburg-port-authority.de veröffentlicht.
Und zwar im Bereich „Für Hafenkunden“ und dort unter „Ausschreibungen/Bauleistungen“. Der Bieter hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
Die Bewertung der Angebote erfolgt über die Zuschlagskriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen detailliert aufgeführt sind. Für die Bewertung der Zuschlagskriterien einzureichende Unterlagen sind in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt. Fehlende Unterlagen, die für die Bewertung der Zuschlagskriterien erforderlich sind, werden nicht nachgefordert. Das Angebot ist somit unvollständig und wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bietergemeinschaft zu begründen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind im Angebot vollständig zu benennen (Vordruck). Im Angebot ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bietergemeinschaft zu vertreten.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die Nachweise (gem. Pkt. III.2)) vorzulegen. Ausländische Bieter / Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (gem. Pkt. III.2)) vorzulegen.
Bei schriftlicher Angebotsabgabe, sind die Angebote als solche zu kennzeichnen und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
Sollten sich aus Sicht des Bieters Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich schriftlich unter Angabe der unter Pkt. IV.3.1) genannten Vergabenummer per Fax oder E-Mail an folgende Adresse zu richten:
Hamburg Port Authority AöR,
Brooktorkai 1,
Zentraler Einkauf,
20457 Hamburg,
Fax: +49 40 42847-2612,
E-Mail:ZentralerEinkauf@hpa.hamburg.de
Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Vergabeunterlagen werden in der nach §19 SektVO vorgesehenen Frist bis sechs vor Eingang der Angebote erteilt. Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sowie Informationen über ggf. Änderungspakete auf der e-Vergabe-Plattform sind ausschließlich unter http://www.hamburg-port-authority.de veröffentlicht.
Und zwar im Bereich „Für Hafenkunden“ und dort unter „Ausschreibungen/Bauleistungen“. Der Bieter hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
Die Bewertung der Angebote erfolgt über die Zuschlagskriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen detailliert aufgeführt sind. Für die Bewertung der Zuschlagskriterien einzureichende Unterlagen sind in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt. Fehlende Unterlagen, die für die Bewertung der Zuschlagskriterien erforderlich sind, werden nicht nachgefordert. Das Angebot ist somit unvollständig und wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Baumaßnahme ist die signaltechnische Ausrüstung der Gleisanlagen im Stellbereich des Stellwerks Whm einschließlich der Umrüstung der im Zusammenhang stehenden Telekommunikationsanlagen und der Erstellung eines Modulgebäudes zur Aufnahme der neuen steuerungstechnischen Einrichtungen mit einer hochwassersicheren Aufständerung. Die neuen Anlagenteile sollen von einem elektronischen Rangierstellwerk (ESTW) ferngestellt werden. Der Aufbau der Schnittstelle zwischen dem elektronischen Stellwerk und dem vorhandenen Spurplanstellwerk SpDrS60 Whf wird für den Teil des Stellwerks Whf in einer separaten Ausschreibung veröffentlicht. Der Schnittstellenteil des elektronischen Rangierstellwerks ist Bestandteil dieser Ausschreibung.
Gegenstand dieser Baumaßnahme ist die signaltechnische Ausrüstung der Gleisanlagen im Stellbereich des Stellwerks Whm einschließlich der Umrüstung der im Zusammenhang stehenden Telekommunikationsanlagen und der Erstellung eines Modulgebäudes zur Aufnahme der neuen steuerungstechnischen Einrichtungen mit einer hochwassersicheren Aufständerung. Die neuen Anlagenteile sollen von einem elektronischen Rangierstellwerk (ESTW) ferngestellt werden. Der Aufbau der Schnittstelle zwischen dem elektronischen Stellwerk und dem vorhandenen Spurplanstellwerk SpDrS60 Whf wird für den Teil des Stellwerks Whf in einer separaten Ausschreibung veröffentlicht. Der Schnittstellenteil des elektronischen Rangierstellwerks ist Bestandteil dieser Ausschreibung.
Menge oder Umfang:
— Modulgebäude für elektronisches Stellwerk (ESTW) mit Aufständerung,
— Innen- und Außenanlagen der Signaltechnik mit Verkabelung in ESTW-Technik,
— Fernmeldeanlagen mit Verkabelung.
Referenznummer: E-1056-15-O-EU
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatz des Unternehmers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz des Unternehmers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
Dem Unternehmer für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung.
Das für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal.
Mindestanforderungen an die Angebote bzw. an die Fachkunde der Bieter:
Vom AN sind mit dem Angebot die Sicherheitsnachweise und EBA-Zulassungen gem. Pkt. 6.1 der Vorbemerkungen zum LV als Nachweise für die Zulassung der angebotenen Anlagenteile beizulegen. Die gesamten Komponenten des ESTW müssen der Sicherheitsanforderungsstufe nach CENELEC EN 50128/50129, SIL 3 entsprechen.
Vom AN sind mit dem Angebot die Sicherheitsnachweise und EBA-Zulassungen gem. Pkt. 6.1 der Vorbemerkungen zum LV als Nachweise für die Zulassung der angebotenen Anlagenteile beizulegen. Die gesamten Komponenten des ESTW müssen der Sicherheitsanforderungsstufe nach CENELEC EN 50128/50129, SIL 3 entsprechen.
Weiterhin hat der AN den gem. Pkt. 8.1.2 der Vorbemerkungen zum LV geforderten Qualifikationsnachweis für die Planung von Blitzschutzanlagen vor Beginn der Leistung unaufgefordert beim AG vorzulegen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem(r) Vertreter(in).
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Unterlagen stehen ab sofort nur noch digital unter folgender Adresse zur Verfügung: https://vergabe.rib.de
Die Ausschreibung befindet sich unter der Maßnahme „Umbau Bahnhof Waltershof/Ersatz Stellwerk Whm“; Vergabenummer „E-1056-15-O-EU“.
Die Weitergabe der Ausschreibungen an Dritte ist nicht zulässig.
Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Verfahrensablaufes muss die HPA einen Überblick über alle aktuellen Bewerber für eine Vergabemaßnahme haben. Bereits registrierte Firmen werden beim Download automatisch in die Firmenliste aufgenommen.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-04-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-03-08 📅
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und ihre bevollmächtigten Vertreter.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Harald Meißner
Name: HPA Hamburg Port Authority AöR
Postanschrift: Brooktorkai 1
URL für weitere Informationen: http://www.hamburg-port-authority.de🌏
Name: HPA Hamburg Port Authority AöR, Ausschreibungsstelle
Telefon: +49 4042847-2181📞
URL der Dokumente: http://www.hamburg-port-authority.de🌏
Name: Hamburg Port Authority, Ausschreibungsstelle
Kontaktperson: Ausschreibungsstelle, Zi. EG 0.20
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-05-02 📅
Datum des Endes: 2017-06-02 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 107 Abs.3 Nr. 4 GWB. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 107 Abs.3 Nr. 4 GWB nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 107 Abs.3 Nr. 4 GWB. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 107 Abs.3 Nr. 4 GWB nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 020-032122 (2016-01-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge