Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umbau eines Fahrgastschiffes.
Produkte/Dienstleistungen: Betrieb von Schiffen📦
Kurze Beschreibung: Umbau eines Fahrgastschiffes auf Dieselelektrischen Antrieb.
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Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Beschreibung der Beschaffung:
“Umbau eines Fahrgastschiffes auf Dieselelektrischen Antrieb inkl. der dafür notwendigen Maßnahmen. Hierzu gehört u. a. die Demontage des bestehenden...”
Beschreibung der Beschaffung
Umbau eines Fahrgastschiffes auf Dieselelektrischen Antrieb inkl. der dafür notwendigen Maßnahmen. Hierzu gehört u. a. die Demontage des bestehenden Antriebsystems, entsprechende schiff- und maschinenbauliche Veränderungen sowie die elektrische Einbindung des neuen Antriebsystems. Darüber hinaus ist in Absprache mit dem Auftraggeber eine Abgasnachbehandlungsanlage vorzusehen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 169-304347
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 1
Titel: Umbau eines Fahrgastschiffes
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Das Verfahren wird entsprechend SektVO §57 eingestellt, da sich die technischen Anforderungen wesentlich verändert haben.
Ein neues Verfahren wird...”
Das Verfahren wird entsprechend SektVO §57 eingestellt, da sich die technischen Anforderungen wesentlich verändert haben.
Ein neues Verfahren wird entsprechend SektVo §13 (2).3.b durchgeführt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Rödingsmarkt 1
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4042823-1816-1448📞
Fax: +49 4042823-2020 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
Postanschrift: 200, Rue de Loi
Postort: Brüssel
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien 🇧🇪
Telefon: +32 2991111📞
Fax: +32 2950138 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Rödingsmarkt 1
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4042823-1816-1448📞
Fax: +49 4042823-2020 📠
Quelle: OJS 2016/S 181-325162 (2016-09-15)