Die zu vergebenden Arbeiten umfassen den Anwendungsbereich gem. §§ 53 ff HOAI Techn. Ausrüstung für folgende Anlagengruppen (AG): AG 1: Abwasser-, Wasser- u. Gasanlagen; AG 2: Wärmeversorgungsanlagen; AG 3: Lufttechn. Anlagen; AG 7: nutzungsspez. Anlagen. Der Auftragsgegenstand der hier zu vergebenden Leistungen umfasst die Lph's 4-8 nach § 55 ff HOAI. Die Lph 4 insofern die Genehmigung rechtlich erforderlich ist. Die Honorierung erfolgt nach § 55 ff HOAI 2013. Die vorauss. anrechenbaren HKLS-Kosten (netto) für die vorgenannten Anlagengruppen liegen nach einer ersten Kostenberechnung bei ca. 1 900 000 EUR netto. Die vorauss. anrechenbaren Gesamtbaukosten (KG 300-400) belaufen sich auf max. 5 100 000 EUR netto. Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist der bereitgestellte Vertragsentwurf. Nähere weiterführende und wichtige Inform. zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 01117_VgV_HKLS_POLY_02
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebenden Arbeiten umfassen den Anwendungsbereich gem. §§ 53 ff HOAI Techn. Ausrüstung für folgende Anlagengruppen (AG): AG 1: Abwasser-, Wasser- u. Gasanlagen; AG 2: Wärmeversorgungsanlagen; AG 3: Lufttechn. Anlagen; AG 7: nutzungsspez. Anlagen. Der Auftragsgegenstand der hier zu vergebenden Leistungen umfasst die Lph's 4-8 nach § 55 ff HOAI. Die Lph 4 insofern die Genehmigung rechtlich erforderlich ist. Die Honorierung erfolgt nach § 55 ff HOAI 2013. Die vorauss. anrechenbaren HKLS-Kosten (netto) für die vorgenannten Anlagengruppen liegen nach einer ersten Kostenberechnung bei ca. 1 900 000 EUR netto. Die vorauss. anrechenbaren Gesamtbaukosten (KG 300-400) belaufen sich auf max. 5 100 000 EUR netto. Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist der bereitgestellte Vertragsentwurf. Nähere weiterführende und wichtige Inform. zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Die zu vergebenden Arbeiten umfassen den Anwendungsbereich gem. §§ 53 ff HOAI Techn. Ausrüstung für folgende Anlagengruppen (AG): AG 1: Abwasser-, Wasser- u. Gasanlagen; AG 2: Wärmeversorgungsanlagen; AG 3: Lufttechn. Anlagen; AG 7: nutzungsspez. Anlagen. Der Auftragsgegenstand der hier zu vergebenden Leistungen umfasst die Lph's 4-8 nach § 55 ff HOAI. Die Lph 4 insofern die Genehmigung rechtlich erforderlich ist. Die Honorierung erfolgt nach § 55 ff HOAI 2013. Die vorauss. anrechenbaren HKLS-Kosten (netto) für die vorgenannten Anlagengruppen liegen nach einer ersten Kostenberechnung bei ca. 1 900 000 EUR netto. Die vorauss. anrechenbaren Gesamtbaukosten (KG 300-400) belaufen sich auf max. 5 100 000 EUR netto. Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist der bereitgestellte Vertragsentwurf. Nähere weiterführende und wichtige Inform. zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft, GV, Ref. VIII d – VOB
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.mpg.de🌏
E-Mail: bieterfragen@gv.mpg.de📧
Telefon: +49 892108-0📞
Fax: +49 892108-1344 📠
URL der Dokumente: https://portal.deutsche-evergabe.de🌏
URL der Teilnahme: https://portal.deutsche-evergabe.de🌏
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb und aus einem Verhandlungsverfahren.
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens – „den Teilnahmewettbewerb“ – ist folgendes zu beachten: Für den Teilnahmeantrag sind der MPG-Bewerbungsbogen und die Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 1)nach Maßgabe der vorliegenden Bekanntmachung zu verwenden. Die für den Teilnahmeantrag bereitgestellten Unterlagen sind von Ihnen unter diesem Link https://portal.deutsche-evergabe.de bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin abrufbar.
Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages erfolgt ausschließlich unter dieser Internet-Adresse in elektronischer Form. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Hinsichtlich der geforderten Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) sind die diesbezüglichen mit dem MPG-Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagenformlos und in der in dieser Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge, in Ergänzung zu den im MPG-Bewerbungsbogen abgeforderten Angaben, beizufügen, im Angebotsassistent der Deutschen eVergabe hochzuladen und an den Auftraggeber elektronisch zu übermitteln. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt. Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über diese Plattform und den oben genannten Link zu richten. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell unter oben genannten Link allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der oben genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der auf der zuvorgenannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbers.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens – „das Verhandlungsverfahren“ – gilt folgendes:
Mit Veröffentlichung der Bekanntmachung sind ebenfalls unter o. g. Link abrufbar die für das Verhandlungsverfahren (2. Stufe) zu verwendenden Vergabeunterlagen, dazu gehören: die Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Vertragsunterlagen. Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, nach abgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer das Verhandlungsverfahren. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren genannten Termin an o. g. Link ab. Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie mit separatem Schreiben schriftlich informiert. Gemäß §17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben.
Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2.Stufe) Nachfragen ergeben,gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1.Phase (Teilnahmewettbewerb). Wichtige Fragen und Antworten sind für Sie unter o. g. Link zu stellen und werden hierüber beantwortet.
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb und aus einem Verhandlungsverfahren.
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens – „den Teilnahmewettbewerb“ – ist folgendes zu beachten: Für den Teilnahmeantrag sind der MPG-Bewerbungsbogen und die Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 1)nach Maßgabe der vorliegenden Bekanntmachung zu verwenden. Die für den Teilnahmeantrag bereitgestellten Unterlagen sind von Ihnen unter diesem Link https://portal.deutsche-evergabe.de bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin abrufbar.
Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages erfolgt ausschließlich unter dieser Internet-Adresse in elektronischer Form. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Hinsichtlich der geforderten Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) sind die diesbezüglichen mit dem MPG-Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagenformlos und in der in dieser Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge, in Ergänzung zu den im MPG-Bewerbungsbogen abgeforderten Angaben, beizufügen, im Angebotsassistent der Deutschen eVergabe hochzuladen und an den Auftraggeber elektronisch zu übermitteln. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt. Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über diese Plattform und den oben genannten Link zu richten. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell unter oben genannten Link allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der oben genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der auf der zuvorgenannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbers.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens – „das Verhandlungsverfahren“ – gilt folgendes:
Mit Veröffentlichung der Bekanntmachung sind ebenfalls unter o. g. Link abrufbar die für das Verhandlungsverfahren (2. Stufe) zu verwendenden Vergabeunterlagen, dazu gehören: die Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Vertragsunterlagen. Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, nach abgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer das Verhandlungsverfahren. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren genannten Termin an o. g. Link ab. Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie mit separatem Schreiben schriftlich informiert. Gemäß §17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben.
Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2.Stufe) Nachfragen ergeben,gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1.Phase (Teilnahmewettbewerb). Wichtige Fragen und Antworten sind für Sie unter o. g. Link zu stellen und werden hierüber beantwortet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Nachfolge von Herrn Prof. Dr. Klaus Müllen wurde Frau Prof. Dr. Tanja Weil an das Max-Planck- Institut für Polymerforschung berufen.
Die umzubauenden Büroflächen und chemischen sowie biochemischen Laborflächen befinden sich im 1991 errichteten Bauteil 2. Ebenso werden Brandschutzmängel und die technische Infrastruktur umfassend saniert.
Bauteil 2 umfasst ca. 4 400 m
Die genannten Flächen erfordern teilweise hohe technische Anforderungen. Diese Forderungen sind u. a.:
— erhöhte Anforderungen an Raumlufttechnik;
— Technische Gase (z. B. Stickstoff, Druckluft).
Alle auszuführenden Maßnahmen erfolgen bei laufendem Betrieb des Institutes. Bei der Planung sind nicht nur die speziellen Anforderungen im Hinblick auf die technischen Anlagen, sondern auch die bei solchen Objekten üblichen Arbeitsabläufe zu berücksichtigen. Insoweit legt die Max-Planck-Gesellschaft bei diesem Vergabeverfahren nicht nur Wert darauf, dass die Bewerber profunde Kenntnisse im Bereich der Planung von Laboren nachweisen können, sondern ebenso auf Erfahrungen bei der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen im laufenden Betrieb zurückgreifen können.
Alle auszuführenden Maßnahmen erfolgen bei laufendem Betrieb des Institutes. Bei der Planung sind nicht nur die speziellen Anforderungen im Hinblick auf die technischen Anlagen, sondern auch die bei solchen Objekten üblichen Arbeitsabläufe zu berücksichtigen. Insoweit legt die Max-Planck-Gesellschaft bei diesem Vergabeverfahren nicht nur Wert darauf, dass die Bewerber profunde Kenntnisse im Bereich der Planung von Laboren nachweisen können, sondern ebenso auf Erfahrungen bei der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen im laufenden Betrieb zurückgreifen können.
Es ist zu berücksichtigen, dass während der Planung bzw. der Bauphase parallel zur beschriebenenBaumaßnahme im Bauteil 2 Schadstoffsanierungen der abgehängten Decken in den Flurbereichen und die brandschutztechnische Ertüchtigung laufen.
Die Planung hat mindestens entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Die Planung muss auch wirtschaftliche und energiewirtschaftliche Gesichtspunkte sowie Kriterien der Nachhaltigkeit einbeziehen.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind, die Leistungen innerhalb des Zeitraumes (siehe II.2.7)) zu erbringen und insbesondere, dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen, sachlichen und zeitlichen Mittel verfügen.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind, die Leistungen innerhalb des Zeitraumes (siehe II.2.7)) zu erbringen und insbesondere, dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen, sachlichen und zeitlichen Mittel verfügen.
Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig/kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen vor Ort bzw. in München zur Verfügung zustehen.
Dauer: 34 Monate
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Übertragung der Leistungsphasen nach Maßgabe des bereitgestellten Vertragsentwurfs.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mainz.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ingenieure im Sinne von § 75 Abs. 2 VgV.
Falls Sie sich als Bewerbergemeinschaft bewerben ist Folgendes zu beachten:
Bewerbergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Teilnahmeantrag aufzuzeigen, wer an der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Teilnahmeantrag ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bewerbergemeinschaft zu benennen.
Bewerbergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Teilnahmeantrag aufzuzeigen, wer an der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Teilnahmeantrag ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bewerbergemeinschaft zu benennen.
Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Teilnahmeantrag durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erklären. Im Teilnahmeantrag ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag den vom Auftraggeber hierfür vorgegebenen Vordruck einzureichen.
Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Teilnahmeantrag durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erklären. Im Teilnahmeantrag ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag den vom Auftraggeber hierfür vorgegebenen Vordruck einzureichen.
Die Bewerbergemeinschaftserklärung ist als Anlage zum Vordruck „MPG-Bewerbungsbogen“, von den Bewerbern unter https://portal.deutsche-evergabe.de herunterzuladen und für den Teilnahmeantrag zu verwenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Nachweise, Erklärungen und Unterlagen einzureichen (hinsichtlich Bewerbergemeinschaften siehe Ziffer III.1.1):
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der MPG-Bewerbungsbogen zu verwenden. Der MPG- Bewerbungsbogen ist von den Bewerbern unter https://portal.deutsche-evergabe.de herunterzuladen und für den Teilnahmeantrag zu verwenden. Fehlen geforderte Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen ganz oder teilweise oder sind diese unvollständig oder entgegen den Vorgaben ausgefüllt, erfolgt, außer bei Angaben, Unterlagen, Nachweisen und Erklärungen, die von der Nachforderung ausgenommen sind, eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung von 6 Kalendertagen. Werden diese nachgeforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrages. Für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gilt: Unter Punkt 2.2 des MPG-Bewerbungsbogens haben Angaben zum Umsatz (in EUR netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für HKLS-Leistungen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil). Hierbei ist der nachstehend vorgegebenen Mindeststandard unbedingt zu beachten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der MPG-Bewerbungsbogen zu verwenden. Der MPG- Bewerbungsbogen ist von den Bewerbern unter https://portal.deutsche-evergabe.de herunterzuladen und für den Teilnahmeantrag zu verwenden. Fehlen geforderte Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen ganz oder teilweise oder sind diese unvollständig oder entgegen den Vorgaben ausgefüllt, erfolgt, außer bei Angaben, Unterlagen, Nachweisen und Erklärungen, die von der Nachforderung ausgenommen sind, eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung von 6 Kalendertagen. Werden diese nachgeforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrages. Für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gilt: Unter Punkt 2.2 des MPG-Bewerbungsbogens haben Angaben zum Umsatz (in EUR netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für HKLS-Leistungen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil). Hierbei ist der nachstehend vorgegebenen Mindeststandard unbedingt zu beachten.
Mindeststandards:
Als Mindestkriterium gilt ein durchschnittlicher Netto-Geschäftsumsatz in Höhe von 300 000 EUR für HKLS-Planungsleitungen, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. (Bei Bewerbergemeinschaften zählt die Summe der Umsätze der Mitglieder). Wird dieser geforderte durchschnittliche Netto-Geschäftsumsatz nicht erreicht, führt es zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Als Mindestkriterium gilt ein durchschnittlicher Netto-Geschäftsumsatz in Höhe von 300 000 EUR für HKLS-Planungsleitungen, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. (Bei Bewerbergemeinschaften zählt die Summe der Umsätze der Mitglieder). Wird dieser geforderte durchschnittliche Netto-Geschäftsumsatz nicht erreicht, führt es zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der MPG-Bewerbungsbogen inkl. Anlagen einzureichen. Nachfolgend geforderte Angaben bzw. Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizulegen:
(1) Angabe von in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder gegebenenfalls noch laufenden Referenzprojekten welche vom Bewerber selbst erbracht wurden und mit den unter Ziffer II.1.4) sowie II.2.4) beschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Unter Angabe:
a) einer Kurzbeschreibung des Gebäudes / Projektes,
b) der Projektgröße nach HNF,
c) der Leistungszeit,
d) des Auftragswertes,
e) ob Neubau- oder Umbau-/ Modernisierungsmaßnahme,
f) des verantwortlichen Projektleiters / Bearbeiters,
g) des Auftraggebers,
h) eines Ansprechpartners des Auftraggebers (Name und Telefonnummer).
(Die Referenzen sind im MPG- Bewerbungsbogen unter Ziffer 3.6 einzutragen.) Es sind die nachfolgend angegebenen Mindeststandards zu beachten.
(2) Erklärung, aus der das Mittel der beim Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte ersichtlich ist und Angabe des aktuellen Personalstandes mit jeweiliger Qualifikation bzw.Berufsbezeichnung (Beschäftigte mit und Angabe des Hochschulabschluss, technische Angestellte, Zeichner,etc.), bezogen auf den unter Ziffer II.1.4) aufgeführten Fach-/ Leistungsbereich (die Angaben sind einzutragen unter Ziffer 3.2 im MPG-Bewerbungsbogen).
(2) Erklärung, aus der das Mittel der beim Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte ersichtlich ist und Angabe des aktuellen Personalstandes mit jeweiliger Qualifikation bzw.Berufsbezeichnung (Beschäftigte mit und Angabe des Hochschulabschluss, technische Angestellte, Zeichner,etc.), bezogen auf den unter Ziffer II.1.4) aufgeführten Fach-/ Leistungsbereich (die Angaben sind einzutragen unter Ziffer 3.2 im MPG-Bewerbungsbogen).
(3) Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters und seines Stellvertreters so wieder für die Objektüberwachung zuständigen Person und deren Stellvertreter jeweils unter Angabe der jeweiligen beruflichen Qualifikation / Berufszulassung und Angabe persönlicher Referenzprojekte mit Beschreibung der jeweiligen Zuständigkeit und Angabe der entsprechenden Betriebszugehörigkeit.(Die Angaben sind einzutragen unter Ziffer 3.3, 3.7 und 3.8 im MPG-Bewerbungsbogen. Sollte der Platz zur Darstellung der persönlichen Referenzen nicht ausreichen, sind die jeweiligen Vordrucke des MPG- Bewerbungsbogens in Eigenregie zu vervielfältigen und zu verwenden).
(3) Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters und seines Stellvertreters so wieder für die Objektüberwachung zuständigen Person und deren Stellvertreter jeweils unter Angabe der jeweiligen beruflichen Qualifikation / Berufszulassung und Angabe persönlicher Referenzprojekte mit Beschreibung der jeweiligen Zuständigkeit und Angabe der entsprechenden Betriebszugehörigkeit.(Die Angaben sind einzutragen unter Ziffer 3.3, 3.7 und 3.8 im MPG-Bewerbungsbogen. Sollte der Platz zur Darstellung der persönlichen Referenzen nicht ausreichen, sind die jeweiligen Vordrucke des MPG- Bewerbungsbogens in Eigenregie zu vervielfältigen und zu verwenden).
(4) Aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität im Unternehmen (siehe Ziffer 3.5 im MPG-Bewerbungsbogen).
Sind die unter (1) bis (4) geforderten Angaben, Nachweise, Unterlagen / Erklärungen im Teilnahmeantrag nicht enthalten, werden diese, da es sich um Bewertungskriterien handelt, von der Nachforderung ausgenommen (Ziffer II.2.9)).
Mindeststandards:
Ergänzung zu (1):
Mindestkriterien:
Ein Referenzprojekt, bei welchem mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen (siehe Ziffer II.2.4)) erbracht wurden. Hierbei muss mindestens die Leistungsphasen wie unter Ziffer II.1.4) aufgeführt vom Bewerber selbst erbracht und abgeschlossen worden sein.
Ein Referenzprojekt, bei welchem mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen (siehe Ziffer II.2.4)) erbracht wurden. Hierbei muss mindestens die Leistungsphasen wie unter Ziffer II.1.4) aufgeführt vom Bewerber selbst erbracht und abgeschlossen worden sein.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Ingenieure im Sinne von § 75 Abs. 2 VgV.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Zeichenanzahlbegrenzung in diesem Formular nicht der Volltext zu den Kriterien angegeben werden kann. Unter https://portal.deutsche-evergabe.de steht Ihnen in den Anlagen der Vergabeunterlagen der Volltext als Dokument „Ergänzung zu Ziffer II. 2.9) der EU-Bekanntmachung“unentgeltlich mit uneingeschränktem und vollständigem direkten Zugang zur Verfügung.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Zeichenanzahlbegrenzung in diesem Formular nicht der Volltext zu den Kriterien angegeben werden kann. Unter https://portal.deutsche-evergabe.de steht Ihnen in den Anlagen der Vergabeunterlagen der Volltext als Dokument „Ergänzung zu Ziffer II. 2.9) der EU-Bekanntmachung“unentgeltlich mit uneingeschränktem und vollständigem direkten Zugang zur Verfügung.
Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (siehe Ziffer III.1), erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien:
(1) Inhaltlich vergleichbare Referenzprojekte [siehe Ziffer II.1.4), II.2.4) und III 1.3 (1) ] (Gewichtung: 55 %).
Die Referenzen werden entsprechend der nachfolgenden Unterkriterien beurteilt und gewichtet:
a) Funktionalität und Komplexität (20 %);
b) spezifische Eigenschaften (40 %);
c) Größe des Bauprojektes (10 %);
d) Erbrachte Anlagengruppen (10 %);
e) Erfahrung / Zufriedenheit des AG oder Dritter mit dem Bewerber (20 %).
(2) Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte, jeweils in den letzten drei Jahren und heute bezogen auf das unter Ziffer II.1.4) aufgeführte Gewerk (Gewichtung: 5 %).
(3) Durchschnittliche Nettoumsatzzahlen in den letzten 3 Geschäftsjahren für unter Ziffer II.1.4) aufgeführte Leistungen. Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil(Gewichtung: 10 %).
(4) Qualifikation und Referenzobjekte des Projektteams (Gewichtung: 25 %).
(5) aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität im Unternehmen(Gewichtung: 5 %).
Mit 5 Punkten wird eine insgesamt sehr überzeugende Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität im Unternehmen bewertet.
Erläuterung allg. Punktevergabe:
Bei jedem Auswahlkriterium können 0 bis 5 Punkte erreicht werden. Die Bewertung der
vorstehenden Aufzählungspunkte (1), (4) und (5) erfolgt anhand folgender Wertungsskala:
keine Darstellung 0 Punkte,
keine zufriedenstellende Darstellung 1 Punkt,
zufriedenstellende Darstellung mit Einschränkungen 2 Punkte,
zufriedenstellende Darstellung 3 Punkte,
überzeugende Darstellung 4 Punkte,
insgesamt sehr überzeugende Darstellung 5 Punkte.
Sind die für die oben genannten Bewertungskriterien geforderten Angaben/ Nachweise/ Erklärungen/Unterlagen im Teilnahmeantrag nicht enthalten, werden diese nicht nachgefordert.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-02-02 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des privaten Rechts
Kontakt
Kontaktperson: Stengl, Andrea
Dokumente URL: https://portal.deutsche-evergabe.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb und aus einem Verhandlungsverfahren.
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens – „den Teilnahmewettbewerb“ – ist folgendes zu beachten: Für den Teilnahmeantrag sind der MPG-Bewerbungsbogen und die Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 1)nach Maßgabe der vorliegenden Bekanntmachung zu verwenden. Die für den Teilnahmeantrag bereitgestellten Unterlagen sind von Ihnen unter diesem Link https://portal.deutsche-evergabe.de bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin abrufbar.
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens – „den Teilnahmewettbewerb“ – ist folgendes zu beachten: Für den Teilnahmeantrag sind der MPG-Bewerbungsbogen und die Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 1)nach Maßgabe der vorliegenden Bekanntmachung zu verwenden. Die für den Teilnahmeantrag bereitgestellten Unterlagen sind von Ihnen unter diesem Link https://portal.deutsche-evergabe.de bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin abrufbar.
Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages erfolgt ausschließlich unter dieser Internet-Adresse in elektronischer Form. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Hinsichtlich der geforderten Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) sind die diesbezüglichen mit dem MPG-Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagenformlos und in der in dieser Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge, in Ergänzung zu den im MPG-Bewerbungsbogen abgeforderten Angaben, beizufügen, im Angebotsassistent der Deutschen eVergabe hochzuladen und an den Auftraggeber elektronisch zu übermitteln. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt. Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über diese Plattform und den oben genannten Link zu richten. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell unter oben genannten Link allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der oben genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der auf der zuvorgenannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbers.
Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages erfolgt ausschließlich unter dieser Internet-Adresse in elektronischer Form. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Hinsichtlich der geforderten Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) sind die diesbezüglichen mit dem MPG-Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagenformlos und in der in dieser Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge, in Ergänzung zu den im MPG-Bewerbungsbogen abgeforderten Angaben, beizufügen, im Angebotsassistent der Deutschen eVergabe hochzuladen und an den Auftraggeber elektronisch zu übermitteln. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt. Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über diese Plattform und den oben genannten Link zu richten. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell unter oben genannten Link allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der oben genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der auf der zuvorgenannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbers.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens – „das Verhandlungsverfahren“ – gilt folgendes:
Mit Veröffentlichung der Bekanntmachung sind ebenfalls unter o. g. Link abrufbar die für das Verhandlungsverfahren (2. Stufe) zu verwendenden Vergabeunterlagen, dazu gehören: die Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Vertragsunterlagen. Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, nach abgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer das Verhandlungsverfahren. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren genannten Termin an o. g. Link ab. Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie mit separatem Schreiben schriftlich informiert. Gemäß §17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben.
Mit Veröffentlichung der Bekanntmachung sind ebenfalls unter o. g. Link abrufbar die für das Verhandlungsverfahren (2. Stufe) zu verwendenden Vergabeunterlagen, dazu gehören: die Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Vertragsunterlagen. Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, nach abgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer das Verhandlungsverfahren. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren genannten Termin an o. g. Link ab. Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie mit separatem Schreiben schriftlich informiert. Gemäß §17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben.
Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2.Stufe) Nachfragen ergeben,gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1.Phase (Teilnahmewettbewerb). Wichtige Fragen und Antworten sind für Sie unter o. g. Link zu stellen und werden hierüber beantwortet.
Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2.Stufe) Nachfragen ergeben,gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1.Phase (Teilnahmewettbewerb). Wichtige Fragen und Antworten sind für Sie unter o. g. Link zu stellen und werden hierüber beantwortet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB)“.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB)“.
Quelle: OJS 2016/S 243-443513 (2016-12-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-02-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Siehe Bekanntmachung 2016/S 243-443513 unter II.2.4) Beschreibung der Beschaffung.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-02-20 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).“.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).“.