Auftragsbekanntmachung (2016-09-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten
Kurze Beschreibung:
“Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz wird die bestehende Gesamtschule im OT Herzebrock umbauen und erweitern.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Gütersloh🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Herzebrock-Clarholz
Postanschrift: Am Rathaus 1
Postleitzahl: 33442
Postort: Herzebrock-Clarholz
Kontakt
Internetadresse: http://www.herzebrock-clarholz.de🌏
E-Mail: monika.gebauer@gt-net.de📧
Telefon: +49 5245444-105📞
Fax: +49 5245444-137 📠
URL der Dokumente: http://www.deutsche-evergabe.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-09-30 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-05 📅
Datum des Beginns: 2017-01-02 📅
Datum des Endes: 2017-01-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 192-344834
ABl. S-Ausgabe: 192
Zusätzliche Informationen
“Gemäß 14 EU VOB/A sind Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.”
Quelle: OJS 2016/S 192-344834 (2016-09-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 89895.87 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Gemäß § 8 Abs. 1 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von...”
Gemäß § 8 Abs. 1 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften verpflichtet sind, die gemäß § 4 TVgG erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben.
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Quelle: OJS 2016/S 245-447013 (2016-12-16)