Diese Vergabeunterlagen betreffen ausschließlich – VE 13.1 – Tischlerarbeiten, Einbaumöbel, Holztüren – und beinhalten insbesondere folgende Leistungen: — Holz-Türelemente, mit Holzzargen, 1-flg. und 2-flg., grundiert und lackiert, mit und ohne Brandschutzanforderungen, teilweise Schließfolgeregelungen, Offenhaltung, integrierte Obertürschließer und Türantriebe, absenkbare Bodendichtungen — Schiebetürsystem aus Holz, 2-teilig mit je 2 Schiebeelementen, Teleskopmechanismus — Montage von akustisch wirksamen Wandbekleidungen als Rahmenkonstruktion mit Be-spannung — Sockelleisten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Zimmer- und Tischlerarbeiten
Menge oder Umfang:
Abmessungen:Grundrissabmessungen (EG) betragen: ca. 25 x 24 mGebäudehöhe gesamt: ca. 18,2 mBruttogeschossfläche (BGF): ca. 2.100 m2Bruttorauminhalt (BRI): ca. 8.300 m3Anzahl der Geschosse: 6 Geschossedavon unterirdisch (2.UG – 1.UG) 2 Geschossedavon oberirdisch (EG – DG) 4 GeschosseMengen / Umfang:Gesamtmenge Holztüren, 1.- und 2.-flg.: ca. 63 St.Gesamtmenge Schiebetürsystem: ca. 2 St.Gesamtmenge akustisch wirksame Wandbekleidung: ca. 110 m2Gesamtmenge Sockelleisten: ca. 186 m.
Abmessungen:Grundrissabmessungen (EG) betragen: ca. 25 x 24 mGebäudehöhe gesamt: ca. 18,2 mBruttogeschossfläche (BGF): ca. 2.100 m2Bruttorauminhalt (BRI): ca. 8.300 m3Anzahl der Geschosse: 6 Geschossedavon unterirdisch (2.UG – 1.UG) 2 Geschossedavon oberirdisch (EG – DG) 4 GeschosseMengen / Umfang:Gesamtmenge Holztüren, 1.- und 2.-flg.: ca. 63 St.Gesamtmenge Schiebetürsystem: ca. 2 St.Gesamtmenge akustisch wirksame Wandbekleidung: ca. 110 m2Gesamtmenge Sockelleisten: ca. 186 m.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Zimmer- und Tischlerarbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Postanschrift: Palmengartenstr. 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.kfw.de🌏
E-Mail: vergabestelle@kfw.de📧
Telefon: +49 69-7431-0📞
Fax: +49 69-7431-4223 📠
1 Angebotsabgabe
Die für die Abgabe des Angebotes geltenden Bedingungen sind in der Angebotsaufforderung (Teil A der Vergabeunterlagen), insbesondere dort unter Ziffer II. dargelegt.
2 Angaben zu Nachunternehmerleistungen
Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er zwingend die Art und den Umfang dieser Leistungen eindeutig und zweifelsfrei mit dem Angebot angeben. Die Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll in Teil B_01 (Bietererklärung) der Vergabeunterlagen entsprechend den Bezeichnungen der Angebotspositionen aus der Leistungsbeschreibung (Teil D der Vergabeunterlagen) erfolgen.
Die Namen der Nachunternehmen sind erst auf separates Verlangen der KfW anzugeben. Ferner ist auf separates Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen gemäß den vorstehenden Ausführungen unter den Ziffern III.2.1.3, III.2.2.3 und III.2.3.3 nachzuweisen.
Ein separates Verlangen der KfW nach Angabe der Namen und dem Nachweis der Eignung der Nachunternehmer kann z.B. dann in Betracht kommen, wenn die von dem/den Nachunternehmer/n auszuführenden Teilleistungen wesentlich nach Art oder Umfang sind und der Bieter für den Zuschlag ernsthaft in Betracht kommt.
Die auf separates Verlangen geforderten Erklärungen und Nachweise sind zwingend innerhalb einer von der KfW mit der Anforderungen noch zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt – einzureichen. Nach Fristablauf fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise führen zum zwingenden Ausschluss des Angebotes.
3 Verweis auf fremde Ressourcen / Kapazitäten dritter Unternehmen
Bieter können sich bei der Erfüllung eines Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der mit den Nachunternehmern bestehenden Verbindungen. Wenn ein Bieter seine eigene Eignung nur unter Verweis auf die Kapazitäten dieser Unternehmen nachweisen kann – „Eignungsleihe“ -, sind bereits mit dem Angebot folgende Erklärungen und Nachweise zwingend gefordert:
— Namen dieser Unternehmen
— Nachweis, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen und er auf die Mittel des/der Nachunternehmer/s im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen kann (z.B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bieter/der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen; siehe Musterformular „Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer“; Teil B_03 der Vergabeunterlagen und
— Nachweis der Eignung dieser Unternehmen anhand derjenigen (Eignungs-)Nachweise/Angaben, die der Bieter anstelle eigener Eignungsnachweise/Angaben von dem Unternehmen zum Nachweis der eigenen Eignung angeben; an die betreffenden (Eignungs-)Nachweise/Angaben etwaig gestellte Mindestanforderungen gelten auch in diesem Fall und sind zwingend einzuhalten.
— Soweit zutreffend: Art und den Umfang der von diesen Unternehmen auszuführenden Leistungen. Die Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll in Teil B_01 (Bietererklärung) der Vergabeunterlagen entsprechend den Bezeichnungen der Angebotspositionen aus der Leistungsbeschreibung (Teil D der Vergabeunterlagen) erfolgen.
Ferner ist erst auf separates Verlangen der KfW die weitergehende Eignung der Unternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, gemäß den vorstehenden Ausführungen unter den Ziffern III.2.1.4, III.2.2.4 und III.2.3.4 nachzuweisen.
Ein separates Verlangen der KfW nach Angabe der Namen und dem Nachweis der Eignung der Nachunternehmer kann z.B. dann in Betracht kommen, wenn die von dem/den anderen Unternehmer/n auszuführenden Teilleistungen wesentlich nach Art oder Umfang sind und der Bieter für den Zuschlag ernsthaft in Betracht kommt.
Außerdem hat der Bieter/die Bietergemeinschaft die für die eigene Eignung benannten anderen Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung einzusetzen. Der Austausch eines für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers nach Angebotsabgabe führt grds. zum Ausschluss des Angebots. Die KfW kann von einem Ausschluss absehen, wenn, die konkrete Bietereignung durch den nachbenannten Nachunternehmer, dessen Verfügbarkeit mit der Nachbenennung nachzuweisen ist, nicht beeinträchtigt wird.
4. Mehrfachbeteiligungen
Es darf nur ein Angebot abgegeben werden, an dem ein Bieter entweder in einer Bietergemeinschaft beteiligt ist oder das ein Bieter alleine abgibt. Falls Angebote mit Mehrfachbeteiligungen eingehen, werden alle Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Sollte die Auswahl der Bieter zu einer Mehrfachbeteiligung von Nachunternehmern führen, ist dies grundsätzlich zulässig, der Auftraggeber behält sich gleichwohl vor, dennoch eine einzelfallbezogene Prüfung und Entscheidung vorzunehmen, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung ausnahmsweise geboten ist.
5. Auskünfte/Rückfragen
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 24.05.2016, 12:00 Uhr, eingegangen sind.
Die für die Abgabe des Angebotes geltenden Bedingungen sind in der Angebotsaufforderung (Teil A der Vergabeunterlagen), insbesondere dort unter Ziffer II. dargelegt.
2 Angaben zu Nachunternehmerleistungen
Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er zwingend die Art und den Umfang dieser Leistungen eindeutig und zweifelsfrei mit dem Angebot angeben. Die Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll in Teil B_01 (Bietererklärung) der Vergabeunterlagen entsprechend den Bezeichnungen der Angebotspositionen aus der Leistungsbeschreibung (Teil D der Vergabeunterlagen) erfolgen.
Die Namen der Nachunternehmen sind erst auf separates Verlangen der KfW anzugeben. Ferner ist auf separates Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen gemäß den vorstehenden Ausführungen unter den Ziffern III.2.1.3, III.2.2.3 und III.2.3.3 nachzuweisen.
Ein separates Verlangen der KfW nach Angabe der Namen und dem Nachweis der Eignung der Nachunternehmer kann z.B. dann in Betracht kommen, wenn die von dem/den Nachunternehmer/n auszuführenden Teilleistungen wesentlich nach Art oder Umfang sind und der Bieter für den Zuschlag ernsthaft in Betracht kommt.
Die auf separates Verlangen geforderten Erklärungen und Nachweise sind zwingend innerhalb einer von der KfW mit der Anforderungen noch zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt – einzureichen. Nach Fristablauf fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise führen zum zwingenden Ausschluss des Angebotes.
3 Verweis auf fremde Ressourcen / Kapazitäten dritter Unternehmen
Bieter können sich bei der Erfüllung eines Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der mit den Nachunternehmern bestehenden Verbindungen. Wenn ein Bieter seine eigene Eignung nur unter Verweis auf die Kapazitäten dieser Unternehmen nachweisen kann – „Eignungsleihe“ -, sind bereits mit dem Angebot folgende Erklärungen und Nachweise zwingend gefordert:
— Namen dieser Unternehmen
— Nachweis, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen und er auf die Mittel des/der Nachunternehmer/s im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen kann (z.B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bieter/der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen; siehe Musterformular „Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer“; Teil B_03 der Vergabeunterlagen und
— Nachweis der Eignung dieser Unternehmen anhand derjenigen (Eignungs-)Nachweise/Angaben, die der Bieter anstelle eigener Eignungsnachweise/Angaben von dem Unternehmen zum Nachweis der eigenen Eignung angeben; an die betreffenden (Eignungs-)Nachweise/Angaben etwaig gestellte Mindestanforderungen gelten auch in diesem Fall und sind zwingend einzuhalten.
— Soweit zutreffend: Art und den Umfang der von diesen Unternehmen auszuführenden Leistungen. Die Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll in Teil B_01 (Bietererklärung) der Vergabeunterlagen entsprechend den Bezeichnungen der Angebotspositionen aus der Leistungsbeschreibung (Teil D der Vergabeunterlagen) erfolgen.
Ferner ist erst auf separates Verlangen der KfW die weitergehende Eignung der Unternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, gemäß den vorstehenden Ausführungen unter den Ziffern III.2.1.4, III.2.2.4 und III.2.3.4 nachzuweisen.
Ein separates Verlangen der KfW nach Angabe der Namen und dem Nachweis der Eignung der Nachunternehmer kann z.B. dann in Betracht kommen, wenn die von dem/den anderen Unternehmer/n auszuführenden Teilleistungen wesentlich nach Art oder Umfang sind und der Bieter für den Zuschlag ernsthaft in Betracht kommt.
Außerdem hat der Bieter/die Bietergemeinschaft die für die eigene Eignung benannten anderen Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung einzusetzen. Der Austausch eines für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers nach Angebotsabgabe führt grds. zum Ausschluss des Angebots. Die KfW kann von einem Ausschluss absehen, wenn, die konkrete Bietereignung durch den nachbenannten Nachunternehmer, dessen Verfügbarkeit mit der Nachbenennung nachzuweisen ist, nicht beeinträchtigt wird.
4. Mehrfachbeteiligungen
Es darf nur ein Angebot abgegeben werden, an dem ein Bieter entweder in einer Bietergemeinschaft beteiligt ist oder das ein Bieter alleine abgibt. Falls Angebote mit Mehrfachbeteiligungen eingehen, werden alle Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Sollte die Auswahl der Bieter zu einer Mehrfachbeteiligung von Nachunternehmern führen, ist dies grundsätzlich zulässig, der Auftraggeber behält sich gleichwohl vor, dennoch eine einzelfallbezogene Prüfung und Entscheidung vorzunehmen, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung ausnahmsweise geboten ist.
5. Auskünfte/Rückfragen
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 24.05.2016, 12:00 Uhr, eingegangen sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Diese Vergabeunterlagen betreffen ausschließlich – VE 13.1 – Tischlerarbeiten, Einbaumöbel, Holztüren – und beinhalten insbesondere folgende Leistungen:
— Holz-Türelemente, mit Holzzargen, 1-flg. und 2-flg., grundiert und lackiert, mit und ohne Brandschutzanforderungen, teilweise Schließfolgeregelungen, Offenhaltung, integrierte Obertürschließer und Türantriebe, absenkbare Bodendichtungen
— Schiebetürsystem aus Holz, 2-teilig mit je 2 Schiebeelementen, Teleskopmechanismus
— Montage von akustisch wirksamen Wandbekleidungen als Rahmenkonstruktion mit Be-spannung
— Sockelleisten.
Menge oder Umfang:
Abmessungen:
Grundrissabmessungen (EG) betragen: ca. 25 x 24 m
Gebäudehöhe gesamt: ca. 18,2 m
Bruttogeschossfläche (BGF): ca. 2.100 m
Bruttorauminhalt (BRI): ca. 8.300 m
Anzahl der Geschosse: 6 Geschosse
davon unterirdisch (2.UG – 1.UG) 2 Geschosse
davon oberirdisch (EG – DG) 4 Geschosse
Mengen / Umfang:
Gesamtmenge Holztüren, 1.- und 2.-flg.: ca. 63 St.
Gesamtmenge Schiebetürsystem: ca. 2 St.
Gesamtmenge akustisch wirksame Wandbekleidung: ca. 110 m
Gesamtmenge Sockelleisten: ca. 186 m.
Dauer: 5 Monate
Referenznummer: VSt 47/14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1 Eigenerklärung
Bieter, bei Bietergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, haben mit dem Angebot zwingend folgende Eigenerklärungen abzugeben, dass:
— er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, erfüllt, soweit diese für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich sind (soweit zutreffend: Eintragung in das Handelsregister, Handwerksrolle, IHK, Gewerbeanmeldung, Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft)
— er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, erfüllt, soweit diese für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich sind (soweit zutreffend: Eintragung in das Handelsregister, Handwerksrolle, IHK, Gewerbeanmeldung, Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft)
— über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er sich nicht in Liquidation befindet,
— er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt und kein Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOB/A vorliegt,
— er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— kein Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 21 Absatz 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vorliegt.
Die Eigenerklärungen gelten mit Abgabe der unterschriebenen Bietererklärung (Teil B 01 der Vergabeunterlagen) als abgegeben.
2 Bescheinigungen der Eigenerklärungen durch zuständige Stellen
Die vorstehend geforderten Eigenerklärungen (Ziffer III.2.1.1) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle – noch nicht mit dem Angebot – durch Vorlage folgender Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen:
— soweit zutreffend die Gewerbeanmeldung, einen Handelsregisterauszug (der den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt), die Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
— soweit zutreffend einen rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan
— die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkassen (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist)
— die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt eine derartige Bescheinigung ausstellt)
— eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
— die qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Präqualifizierte Bieter können die Nummer, unter der sie in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, angeben, womit die vorstehend geforderten Bescheinigungen zuständiger Stellen als abgegeben gelten.
Präqualifizierte Bieter können die Nummer, unter der sie in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, angeben, womit die vorstehend geforderten Bescheinigungen zuständiger Stellen als abgegeben gelten.
3 Nachunternehmer
Die vorstehend geforderten Eigenerklärungen (Ziffer III.2.1.1) und Bescheinigungen zuständiger Stellen (Ziffer III.2.1.2) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle – noch nicht mit dem Angebot – vollständig auch für die zur Auftragsausführung vorgesehenen Nachunternehmer abzugeben/vorzulegen.
Die vorstehend geforderten Eigenerklärungen (Ziffer III.2.1.1) und Bescheinigungen zuständiger Stellen (Ziffer III.2.1.2) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle – noch nicht mit dem Angebot – vollständig auch für die zur Auftragsausführung vorgesehenen Nachunternehmer abzugeben/vorzulegen.
Nicht präqualifizierte Nachunternehmer können die Eigenerklärungen nach Ziffer III.2.1.1 durch das den Vergabeunterlagen beiliegende und vollständig ausgefüllte Formblatt 124 KfW (Teil B 04) abgeben. Präqualifizierte Nachunternehmer können die Nummer, unter der sie in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, angeben, womit die vorstehend geforderten Eigenerklärungen und Bescheinigungen zuständiger Stellen als abgegeben gelten.
Nicht präqualifizierte Nachunternehmer können die Eigenerklärungen nach Ziffer III.2.1.1 durch das den Vergabeunterlagen beiliegende und vollständig ausgefüllte Formblatt 124 KfW (Teil B 04) abgeben. Präqualifizierte Nachunternehmer können die Nummer, unter der sie in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, angeben, womit die vorstehend geforderten Eigenerklärungen und Bescheinigungen zuständiger Stellen als abgegeben gelten.
Bzgl. der für Nachunternehmer darüber hinaus mit dem Angebot abzugebenden Erklärungen, Angaben und Nachweise wird auf die nachstehenden Ausführungen unter Ziffer VI.3.2 der Bekanntmachung verwiesen.
4 Eignungsleihe – Verweis auf fremde Ressourcen / Kapazitäten dritter Unternehmen
Wenn ein Bieter seine eigene Eignung bzgl. der „Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit“ und/oder der „Technischen Leistungsfähigkeit“ nur unter Verweis auf die Kapazitäten anderer/dritter Unternehmen nachweisen kann – „Eignungsleihe“ -, sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle – noch nicht mit dem Angebot – die vorstehend geforderten Eigenerklärungen (Ziffer III.2.1.1) und Bescheinigungen zuständiger Stellen (Ziffer III.2.1.2) vollständig auch für die anderen/dritten Unternehmen, auf die der Bieter zum Nachweis der eigenen Eignung verweist, abzugeben/vorzulegen.
Wenn ein Bieter seine eigene Eignung bzgl. der „Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit“ und/oder der „Technischen Leistungsfähigkeit“ nur unter Verweis auf die Kapazitäten anderer/dritter Unternehmen nachweisen kann – „Eignungsleihe“ -, sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle – noch nicht mit dem Angebot – die vorstehend geforderten Eigenerklärungen (Ziffer III.2.1.1) und Bescheinigungen zuständiger Stellen (Ziffer III.2.1.2) vollständig auch für die anderen/dritten Unternehmen, auf die der Bieter zum Nachweis der eigenen Eignung verweist, abzugeben/vorzulegen.
Nicht präqualifizierte andere/dritte Unternehmen können die Eigenerklärungen nach Ziffer III.2.1.1 durch das den Vergabeunterlagen beiliegende und vollständig ausgefüllte Formblatt 124 KfW (Teil B 04) abgeben. Präqualifizierte andere/dritte Unternehmen können die Nummer, unter der sie in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, angeben, womit die vorstehend geforderten Eigenerklärungen und Bescheinigun-gen zuständiger Stellen als abgegeben gelten.
Nicht präqualifizierte andere/dritte Unternehmen können die Eigenerklärungen nach Ziffer III.2.1.1 durch das den Vergabeunterlagen beiliegende und vollständig ausgefüllte Formblatt 124 KfW (Teil B 04) abgeben. Präqualifizierte andere/dritte Unternehmen können die Nummer, unter der sie in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, angeben, womit die vorstehend geforderten Eigenerklärungen und Bescheinigun-gen zuständiger Stellen als abgegeben gelten.
Bzgl. der im Fall einer „Eignungsleihe“ für die anderen/dritten Unternehmen darüber hinaus mit dem Angebot abzugebenden Erklärungen, Angaben und Nachweise wird auf die nachstehenden Ausführungen unter Ziffer VI.3.3 der Bekanntmachung verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1 Eigenerklärung
Bieter, bei Bietergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, haben mit dem Angebot zwingend folgende Eigenerklärungen abzugeben:
— Angabe des Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unter-nehmen ausgeführten Leistungen; in Euro netto.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Angabe des Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unter-nehmen ausgeführten Leistungen; in Euro netto.
Die Eigenerklärungen gelten mit Abgabe der diesbezüglich vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Bietererklärung (Teil B 01 der Vergabeunterlagen) als abgegeben.
2 Bescheinigungen der Eigenerklärungen durch zuständige Stellen
Die vorstehend geforderten Eigenerklärungen (Ziffer III.2.2.1) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle – noch nicht mit dem Angebot – durch Vorlage folgender Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen:
— Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
Präqualifizierte Bieter können die Nummer, unter der sie in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, angeben, womit die vorstehend geforderten Bescheinigungen zuständiger Stellen als abgegeben gelten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Präqualifizierte Bieter können die Nummer, unter der sie in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, angeben, womit die vorstehend geforderten Bescheinigungen zuständiger Stellen als abgegeben gelten.
3 Nachunternehmer
Die vorstehend geforderten Eigenerklärungen (Ziffer III.2.2.1) und Bescheinigungen zuständiger Stellen (Ziffer III.2.2.2) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle – noch nicht mit dem Angebot – vollständig auch für die zur Auftragsausführung vorgesehenen Nachunternehmer abzugeben/vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die vorstehend geforderten Eigenerklärungen (Ziffer III.2.2.1) und Bescheinigungen zuständiger Stellen (Ziffer III.2.2.2) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle – noch nicht mit dem Angebot – vollständig auch für die zur Auftragsausführung vorgesehenen Nachunternehmer abzugeben/vorzulegen.
Nicht präqualifizierte Nachunternehmer können die Eigenerklärungen nach Ziffer III.2.2.1 durch das den Vergabeunterlagen beiliegende und vollständig ausgefüllte Formblatt 124 KfW (Teil B 04) abgeben. Präqualifizierte Nachunternehmer können die Nummer, unter der sie in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, angeben, womit die vorstehend geforderten Eigenerklärungen und Bescheinigungen zuständiger Stellen als abgegeben gelten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nicht präqualifizierte Nachunternehmer können die Eigenerklärungen nach Ziffer III.2.2.1 durch das den Vergabeunterlagen beiliegende und vollständig ausgefüllte Formblatt 124 KfW (Teil B 04) abgeben. Präqualifizierte Nachunternehmer können die Nummer, unter der sie in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, angeben, womit die vorstehend geforderten Eigenerklärungen und Bescheinigungen zuständiger Stellen als abgegeben gelten.
Bzgl. der für Nachunternehmer darüber hinaus mit dem Angebot abzugebenden Erklärungen, Angaben und Nachweise wird auf die nachstehenden Ausführungen unter Ziffer VI.3.2 der Bekanntmachung verwiesen.
4 Eignungsleihe – Verweis auf fremde Ressourcen / Kapazitäten dritter Unternehmen
(1) Wenn ein Bieter seine eigene Eignung bzgl. der „Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit“ nur unter Verweis auf die Kapazitäten anderer/dritter Unternehmen nachweisen kann – „Eignungsleihe“ -, sind mit dem Angebot – die vorstehend geforderten Eigenerklärungen (Ziffer III.2.2.1) vollständig für das andere/dritte Unternehmen, auf das der Bieter zum Nachweis der eigenen „Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit“ verweist, abzugeben/vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Wenn ein Bieter seine eigene Eignung bzgl. der „Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit“ nur unter Verweis auf die Kapazitäten anderer/dritter Unternehmen nachweisen kann – „Eignungsleihe“ -, sind mit dem Angebot – die vorstehend geforderten Eigenerklärungen (Ziffer III.2.2.1) vollständig für das andere/dritte Unternehmen, auf das der Bieter zum Nachweis der eigenen „Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit“ verweist, abzugeben/vorzulegen.
Die Bescheinigungen zuständiger Stellen (Ziffer III.2.2.2) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle – noch nicht mit dem Angebot – für das andere/dritte Unternehmen, auf das der Bieter zum Nachweis der eigenen „Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit“ verweist, abzugeben/vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Bescheinigungen zuständiger Stellen (Ziffer III.2.2.2) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle – noch nicht mit dem Angebot – für das andere/dritte Unternehmen, auf das der Bieter zum Nachweis der eigenen „Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit“ verweist, abzugeben/vorzulegen.
Präqualifizierte andere/dritte Unternehmen können die Nummer, unter der sie in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, angeben, womit die vorstehend geforderten Eigenerklärungen und Bescheinigungen zuständiger Stellen als abgegeben gelten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Präqualifizierte andere/dritte Unternehmen können die Nummer, unter der sie in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, angeben, womit die vorstehend geforderten Eigenerklärungen und Bescheinigungen zuständiger Stellen als abgegeben gelten.
(2) Wenn ein Bieter seine eigene Eignung bzgl. der „Technischen Leistungsfähigkeit“ nur unter Verweis auf die Kapazitäten anderer/dritter Unternehmen nachweisen kann – „Eignungsleihe“ -, sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle – noch nicht mit dem Angebot – die vorstehend geforderten Eigenerklärungen (Ziffer III.2.2.1) und Bescheinigungen zuständiger Stellen (Ziffer III.2.2.2) vollständig auch für die anderen/dritten Unternehmen, auf die der Bieter zum Nachweis der eigenen Eignung verweist, abzugeben/vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2) Wenn ein Bieter seine eigene Eignung bzgl. der „Technischen Leistungsfähigkeit“ nur unter Verweis auf die Kapazitäten anderer/dritter Unternehmen nachweisen kann – „Eignungsleihe“ -, sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle – noch nicht mit dem Angebot – die vorstehend geforderten Eigenerklärungen (Ziffer III.2.2.1) und Bescheinigungen zuständiger Stellen (Ziffer III.2.2.2) vollständig auch für die anderen/dritten Unternehmen, auf die der Bieter zum Nachweis der eigenen Eignung verweist, abzugeben/vorzulegen.
Nicht präqualifizierte andere/dritte Unternehmen können die Eigenerklärungen nach Ziffer III.2.2.1 durch das den Vergabeunterlagen beiliegende und vollständig ausgefüllte Formblatt 124 KfW (Teil B 04) abgeben. Präqualifizierte andere/dritte Unternehmen können die Nummer, unter der sie in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, angeben, womit die vorstehend geforderten Eigenerklärungen und Bescheinigungen zuständiger Stellen als abgegeben gelten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nicht präqualifizierte andere/dritte Unternehmen können die Eigenerklärungen nach Ziffer III.2.2.1 durch das den Vergabeunterlagen beiliegende und vollständig ausgefüllte Formblatt 124 KfW (Teil B 04) abgeben. Präqualifizierte andere/dritte Unternehmen können die Nummer, unter der sie in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, angeben, womit die vorstehend geforderten Eigenerklärungen und Bescheinigungen zuständiger Stellen als abgegeben gelten.
Bzgl. der im Fall einer „Eignungsleihe“ für die anderen/dritten Unternehmen darüber hinaus mit dem Angebot abzugebenden Erklärungen, Angaben und Nachweise wird auf die nachstehenden Ausführungen unter Ziffer VI.3.3 der Bekanntmachung verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1 Eigenerklärung – zusätzliche Angaben nach § 6 EG Abs. 3 Nr. 3 VOB/A
Bieter müssen mit dem Angebot zwingend die folgenden auf den konkreten Auftrag bezogenen zusätzlichen Angaben (Eigenerklärungen) tätigen (§ 6 EG Abs. 3 Nr. 3 VOB/A):
Bieter müssen mindestens 2 wertungsfähige Referenzleistungen angeben, die in Bezug auf Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und bei der diese als verantwortlicher Vertragspartner mit den Leistungen beauftragt waren (die Leistungen selbst müs-sen nicht selbst erbracht worden sein). Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt mindestens 2 wertungsfähige Referenzen angeben).
Bieter müssen mindestens 2 wertungsfähige Referenzleistungen angeben, die in Bezug auf Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und bei der diese als verantwortlicher Vertragspartner mit den Leistungen beauftragt waren (die Leistungen selbst müs-sen nicht selbst erbracht worden sein). Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt mindestens 2 wertungsfähige Referenzen angeben).
Zu allen angegeben Referenzen müssen die nachfolgend benannten Erklärungen und Angaben, zwingend getätigt und mit dem Angebot abgegeben werden. Sind die nachstehenden Mindestanforderungen nicht eingehalten, wird die Referenz nicht gewertet (Mindestbedingung):
Zu allen angegeben Referenzen müssen die nachfolgend benannten Erklärungen und Angaben, zwingend getätigt und mit dem Angebot abgegeben werden. Sind die nachstehenden Mindestanforderungen nicht eingehalten, wird die Referenz nicht gewertet (Mindestbedingung):
— Referenzbezeichnung (Mindestanforderung) (Mit Abgabe des Angebotes muss (noch) kein Auftraggeber und Ansprechpartner benannt werden.) Keine Großparkplätze oder Außenanlagen zu Industrie- und Produktionsgebäuden, Einkaufszentren, Sportstätten oder Freizeitanlagen. (Mindestbedingung für jede Referenz),
— Referenzbezeichnung (Mindestanforderung) (Mit Abgabe des Angebotes muss (noch) kein Auftraggeber und Ansprechpartner benannt werden.) Keine Großparkplätze oder Außenanlagen zu Industrie- und Produktionsgebäuden, Einkaufszentren, Sportstätten oder Freizeitanlagen. (Mindestbedingung für jede Referenz),
— Angabe von Monat und Jahr des Abschlusses der Leistungserbringung; nicht vor dem 31.03.2011 und nicht nach dem 31.03.2016 (Mindestbedingung für jede Referenz),
— Angabe der Größe des Referenzgebäudes in BGF: Mindestens 1000 qm Nutzfläche (Mindestbedingung für jede Referenz)
— Erbrachte Leistungen: Angabe, ob
— mindestens 50 Stück Holztüren und Holzrahmentüren jeweils mit Brandschutz- und/oder Schallschutzfunktion errichtet wurden (als Mindestbedingung müssen diese Leistungen bei mindestens einer Referenz erbracht worden sein) und Angabe, ob mindestens ein Stück Holzschiebetüre, mehrteilig, mit einer lichten Öffnung größer als 9 qm errichtet wurde (als Mindestbedingung muss diese Leistung bei mindestens einer Referenz erbracht worden sein).
— mindestens 50 Stück Holztüren und Holzrahmentüren jeweils mit Brandschutz- und/oder Schallschutzfunktion errichtet wurden (als Mindestbedingung müssen diese Leistungen bei mindestens einer Referenz erbracht worden sein) und Angabe, ob mindestens ein Stück Holzschiebetüre, mehrteilig, mit einer lichten Öffnung größer als 9 qm errichtet wurde (als Mindestbedingung muss diese Leistung bei mindestens einer Referenz erbracht worden sein).
Die Eigenerklärungen gelten mit Abgabe der diesbezüglich vollständig ausgefüllten und unter-schriebenen Bietererklärung (Teil B 01) als abgegeben. Getätigte Angaben welche jedoch die Min-destbedingungen nicht einhalten, stellen keine fehlenden Angaben i.S.d. § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A dar und werden nicht nachgefordert und dürfen nicht geändert/ausgetauscht werden.
Die Eigenerklärungen gelten mit Abgabe der diesbezüglich vollständig ausgefüllten und unter-schriebenen Bietererklärung (Teil B 01) als abgegeben. Getätigte Angaben welche jedoch die Min-destbedingungen nicht einhalten, stellen keine fehlenden Angaben i.S.d. § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A dar und werden nicht nachgefordert und dürfen nicht geändert/ausgetauscht werden.
2 Bescheinigungen der Eigenerklärungen durch zuständige Stellen
Die vorstehend geforderten Eigenerklärungen (Ziffer III.2.3.1) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle – noch nicht mit dem Angebot – durch Vorlage folgender Bescheinigungen zustän-diger Stellen zu bestätigen:
Für jede angegebene Referenzleistung ist eine vom jeweiligen Auftraggeber ausgestellte Refe-renzbescheinigungen vorzulegen, die bestätigt, dass die vorstehend unter Ziffer III.2.3.1 geforderten Angaben tatsächlich bei der Referenzleistung erbracht wurden bzw. vorliegen und die Leistungen vertragsgemäß ausgeführt wurden.
Für jede angegebene Referenzleistung ist eine vom jeweiligen Auftraggeber ausgestellte Refe-renzbescheinigungen vorzulegen, die bestätigt, dass die vorstehend unter Ziffer III.2.3.1 geforderten Angaben tatsächlich bei der Referenzleistung erbracht wurden bzw. vorliegen und die Leistungen vertragsgemäß ausgeführt wurden.
Da es sich bei den vorstehend unter Ziffer III.2.3.1 geforderten Angaben zu Referenzleistungen um „andere auf den konkreten Auftrag bezogene zusätzliche Eignungsnachweise gemäß § 6 EG Abs. 3 Nr. 3 VOB/A handelt, sind diese Eigenerklärungen und entsprechenden Bescheinigungen nicht Gegenstand der Präqualifikation und können nicht durch die Angabe der Nummer, unter der Bieter in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, erbracht werden.
Da es sich bei den vorstehend unter Ziffer III.2.3.1 geforderten Angaben zu Referenzleistungen um „andere auf den konkreten Auftrag bezogene zusätzliche Eignungsnachweise gemäß § 6 EG Abs. 3 Nr. 3 VOB/A handelt, sind diese Eigenerklärungen und entsprechenden Bescheinigungen nicht Gegenstand der Präqualifikation und können nicht durch die Angabe der Nummer, unter der Bieter in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, erbracht werden.
3 Nachunternehmer
Die vorstehend geforderten Eigenerklärungen der auf den konkreten Auftrag bezogenen zusätzli-chen Angaben (Ziffer III.2.3.1) sind nicht mit dem Angebot und auch nicht auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle für die zur Auftragsausführung vorgesehenen Nachunternehmer abzugeben/vorzulegen.
Die vorstehend geforderten Eigenerklärungen der auf den konkreten Auftrag bezogenen zusätzli-chen Angaben (Ziffer III.2.3.1) sind nicht mit dem Angebot und auch nicht auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle für die zur Auftragsausführung vorgesehenen Nachunternehmer abzugeben/vorzulegen.
Die Technische Leistungsfähigkeit der für die zur Auftragsausführung vorgesehenen Nachunternehmer ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle – noch nicht mit dem Angebot – durch die Vorlage von 3 Referenzbescheinigungen von in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren ausgeführten vergleichbaren Leistungen – bezogen auf die von dem Nachunternehmer zu erbringenden Leistungen – nachzuweisen. Die Referenzbescheinigungen müssen vom jeweiligen Auftraggeber ausgestellt sein und müssen zwingend folgende Angaben beinhalten:
Die Technische Leistungsfähigkeit der für die zur Auftragsausführung vorgesehenen Nachunternehmer ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle – noch nicht mit dem Angebot – durch die Vorlage von 3 Referenzbescheinigungen von in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren ausgeführten vergleichbaren Leistungen – bezogen auf die von dem Nachunternehmer zu erbringenden Leistungen – nachzuweisen. Die Referenzbescheinigungen müssen vom jeweiligen Auftraggeber ausgestellt sein und müssen zwingend folgende Angaben beinhalten:
— Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
— Stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs einschließlich der Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen
— Stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs einschließlich der Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen
— bei Komplettleistung: Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Be-sonderheiten der Ausführung;
— Angabe der Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal);
— Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner oder Nachunter-nehmer)
— Ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leistungspersonal koordiniert wurden;
— Bestätigung des Aufraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Präqualifizierte Nachunternehmer können die Nummer, unter der sie in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, angeben, womit die vorstehend geforderten Bescheinigungen zuständiger Stellen mit allen geforderten Angaben als abgegeben gelten.
Präqualifizierte Nachunternehmer können die Nummer, unter der sie in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, angeben, womit die vorstehend geforderten Bescheinigungen zuständiger Stellen mit allen geforderten Angaben als abgegeben gelten.
Bzgl. der für Nachunternehmer darüber hinaus mit dem Angebot abzugebenden Erklärungen, Angaben und Nachweise wird auf die nachstehenden Ausführungen unter Ziffer VI.3.2 der Bekanntmachung verwiesen.
4 Eignungsleihe – Verweis auf fremde Ressourcen / Kapazitäten dritter Unternehmen
(1) Wenn ein Bieter seine eigene Eignung bzgl. der „Technischen Leistungsfähigkeit“ nur unter Verweis auf die Kapazitäten anderer/dritter Unternehmen nachweisen kann – „Eignungsleihe“ -, sind mit dem Angebot – die vorstehend (von dem Bieter) geforderten Eigenerklärungen (Ziffer III.2.3.1) für das andere/dritte Unternehmen, auf das der Bieter zum Nachweis der eigenen „Technischen Leistungsfähigkeit“ verweist, abzugeben/vorzulegen.
(1) Wenn ein Bieter seine eigene Eignung bzgl. der „Technischen Leistungsfähigkeit“ nur unter Verweis auf die Kapazitäten anderer/dritter Unternehmen nachweisen kann – „Eignungsleihe“ -, sind mit dem Angebot – die vorstehend (von dem Bieter) geforderten Eigenerklärungen (Ziffer III.2.3.1) für das andere/dritte Unternehmen, auf das der Bieter zum Nachweis der eigenen „Technischen Leistungsfähigkeit“ verweist, abzugeben/vorzulegen.
Die Bescheinigungen zuständiger Stellen (Ziffer III.2.3.2) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle – noch nicht mit dem Angebot – für das andere/dritte Unternehmen, auf das der Bieter zum Nachweis der eigenen „Technischen Leistungsfähigkeit“ verweist, abzugeben/vorzulegen.
Die Bescheinigungen zuständiger Stellen (Ziffer III.2.3.2) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle – noch nicht mit dem Angebot – für das andere/dritte Unternehmen, auf das der Bieter zum Nachweis der eigenen „Technischen Leistungsfähigkeit“ verweist, abzugeben/vorzulegen.
(2) Wenn ein Bieter seine eigene Eignung bzgl. der „Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit“ nur unter Verweis auf die Kapazitäten anderer/dritter Unternehmen nachweisen kann – „Eignungsleihe“ -, sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle – noch nicht mit dem Angebot – die vorstehend von Nachunternehmen geforderten Bescheinigungen zuständiger Stellen (Ziffer III.2.3.3) vollständig mit allen geforderten Angaben auch für die anderen/dritten Unternehmen, auf die der Bieter zum Nachweis der eigenen Eignung verweist, abzugeben/vorzulegen. Präqualifizierte andere/dritte Unternehmen können die Nummer, unter der sie in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, angeben, womit die vorstehend geforderten Bescheinigungen zuständiger Stellen mit allen geforderten Angaben als abgegeben gelten.
(2) Wenn ein Bieter seine eigene Eignung bzgl. der „Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit“ nur unter Verweis auf die Kapazitäten anderer/dritter Unternehmen nachweisen kann – „Eignungsleihe“ -, sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle – noch nicht mit dem Angebot – die vorstehend von Nachunternehmen geforderten Bescheinigungen zuständiger Stellen (Ziffer III.2.3.3) vollständig mit allen geforderten Angaben auch für die anderen/dritten Unternehmen, auf die der Bieter zum Nachweis der eigenen Eignung verweist, abzugeben/vorzulegen. Präqualifizierte andere/dritte Unternehmen können die Nummer, unter der sie in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, angeben, womit die vorstehend geforderten Bescheinigungen zuständiger Stellen mit allen geforderten Angaben als abgegeben gelten.
Bzgl. der im Fall einer "Eignungsleihe" für die anderen/dritten Unternehmen darüber hinaus mit dem Angebot abzugebenden Erklärungen, Angaben und Nachweise wird auf die nachstehenden Ausführungen unter Ziffer VI.3.3 der Bekanntmachung verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Die Auftraggeberin fordert im Auftragsfall eine Sicherheit für die Vertragserfüllung (maximal 10 % der Nettoauftragssumme) und eine Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 5 % der Nettoabrechnungssumme einschließlich erteilter Nachträge; bzgl. der Einzelheiten wird auf die Angebotsaufforderung und die Vergabeunterlagen verwiesen.
Die Auftraggeberin fordert im Auftragsfall eine Sicherheit für die Vertragserfüllung (maximal 10 % der Nettoauftragssumme) und eine Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 5 % der Nettoabrechnungssumme einschließlich erteilter Nachträge; bzgl. der Einzelheiten wird auf die Angebotsaufforderung und die Vergabeunterlagen verwiesen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen (vgl. § 6 EG Abs. 6 VOB/A).
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevoll-mächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbind-lich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften
Zur Abgabe der Bietergemeinschaftserklärung ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ (Teil B_01 Anlage 1 (B_02)) zu verwenden. Diese Erklärung ist vollständig auszufüllen und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Zur Abgabe der Bietergemeinschaftserklärung ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ (Teil B_01 Anlage 1 (B_02)) zu verwenden. Diese Erklärung ist vollständig auszufüllen und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen.
Soweit in der Vergabebekanntmachung und in den Vergabeunterlagen Bietergemeinschaften nicht ausdrücklich als solche genannt werden, sind unter dem allgemeinen Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-08-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-06-01 📅
Öffnungsort: KfW, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main.
Ort des Eröffnungstermins: KfW, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren:
Bieter und deren Bevollmächtigte; § 14 EG VOB/A. Nach § 14 EG VOB/A zur Angebotsöffnung zugelassene Bieter und deren Bevollmächtigte müssen sich mindestens 15 min vor Beginn der Submission am Empfang melden und werden von dort abgeholt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Weber
Internetadresse: www.kfw.de🌏
Name: Rechtsanwaltsgesellschaft SMNG mbH
Postanschrift: Königsberger Straße 2
Postleitzahl: 60487
Kontaktperson: Rechtsanwalt Dr. Michael Griem
Telefon: +49 69-247013-0📞
E-Mail: m.griem@smng.de📧
Fax: +49 69-24701324 📠
URL für weitere Informationen: http://www.smng.de🌏
URL der Dokumente: http://www.smng.de🌏
Die für die Abgabe des Angebotes geltenden Bedingungen sind in der Angebotsaufforderung (Teil A der Vergabeunterlagen), insbesondere dort unter Ziffer II. dargelegt.
2 Angaben zu Nachunternehmerleistungen
Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er zwingend die Art und den Umfang dieser Leistungen eindeutig und zweifelsfrei mit dem Angebot angeben. Die Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll in Teil B_01 (Bietererklärung) der Vergabeunterlagen entsprechend den Bezeichnungen der Angebotspositionen aus der Leistungsbeschreibung (Teil D der Vergabeunterlagen) erfolgen.
Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er zwingend die Art und den Umfang dieser Leistungen eindeutig und zweifelsfrei mit dem Angebot angeben. Die Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll in Teil B_01 (Bietererklärung) der Vergabeunterlagen entsprechend den Bezeichnungen der Angebotspositionen aus der Leistungsbeschreibung (Teil D der Vergabeunterlagen) erfolgen.
Die Namen der Nachunternehmen sind erst auf separates Verlangen der KfW anzugeben. Ferner ist auf separates Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen gemäß den vorstehenden Ausführungen unter den Ziffern III.2.1.3, III.2.2.3 und III.2.3.3 nachzuweisen.
Die Namen der Nachunternehmen sind erst auf separates Verlangen der KfW anzugeben. Ferner ist auf separates Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen gemäß den vorstehenden Ausführungen unter den Ziffern III.2.1.3, III.2.2.3 und III.2.3.3 nachzuweisen.
Ein separates Verlangen der KfW nach Angabe der Namen und dem Nachweis der Eignung der Nachunternehmer kann z.B. dann in Betracht kommen, wenn die von dem/den Nachunternehmer/n auszuführenden Teilleistungen wesentlich nach Art oder Umfang sind und der Bieter für den Zuschlag ernsthaft in Betracht kommt.
Ein separates Verlangen der KfW nach Angabe der Namen und dem Nachweis der Eignung der Nachunternehmer kann z.B. dann in Betracht kommen, wenn die von dem/den Nachunternehmer/n auszuführenden Teilleistungen wesentlich nach Art oder Umfang sind und der Bieter für den Zuschlag ernsthaft in Betracht kommt.
Die auf separates Verlangen geforderten Erklärungen und Nachweise sind zwingend innerhalb einer von der KfW mit der Anforderungen noch zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt – einzureichen. Nach Fristablauf fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise führen zum zwingenden Ausschluss des Angebotes.
Die auf separates Verlangen geforderten Erklärungen und Nachweise sind zwingend innerhalb einer von der KfW mit der Anforderungen noch zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt – einzureichen. Nach Fristablauf fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise führen zum zwingenden Ausschluss des Angebotes.
3 Verweis auf fremde Ressourcen / Kapazitäten dritter Unternehmen
Bieter können sich bei der Erfüllung eines Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der mit den Nachunternehmern bestehenden Verbindungen. Wenn ein Bieter seine eigene Eignung nur unter Verweis auf die Kapazitäten dieser Unternehmen nachweisen kann – „Eignungsleihe“ -, sind bereits mit dem Angebot folgende Erklärungen und Nachweise zwingend gefordert:
Bieter können sich bei der Erfüllung eines Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der mit den Nachunternehmern bestehenden Verbindungen. Wenn ein Bieter seine eigene Eignung nur unter Verweis auf die Kapazitäten dieser Unternehmen nachweisen kann – „Eignungsleihe“ -, sind bereits mit dem Angebot folgende Erklärungen und Nachweise zwingend gefordert:
— Namen dieser Unternehmen
— Nachweis, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen und er auf die Mittel des/der Nachunternehmer/s im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen kann (z.B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bieter/der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen; siehe Musterformular „Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer“; Teil B_03 der Vergabeunterlagen und
— Nachweis, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen und er auf die Mittel des/der Nachunternehmer/s im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen kann (z.B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bieter/der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen; siehe Musterformular „Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer“; Teil B_03 der Vergabeunterlagen und
— Nachweis der Eignung dieser Unternehmen anhand derjenigen (Eignungs-)Nachweise/Angaben, die der Bieter anstelle eigener Eignungsnachweise/Angaben von dem Unternehmen zum Nachweis der eigenen Eignung angeben; an die betreffenden (Eignungs-)Nachweise/Angaben etwaig gestellte Mindestanforderungen gelten auch in diesem Fall und sind zwingend einzuhalten.
— Nachweis der Eignung dieser Unternehmen anhand derjenigen (Eignungs-)Nachweise/Angaben, die der Bieter anstelle eigener Eignungsnachweise/Angaben von dem Unternehmen zum Nachweis der eigenen Eignung angeben; an die betreffenden (Eignungs-)Nachweise/Angaben etwaig gestellte Mindestanforderungen gelten auch in diesem Fall und sind zwingend einzuhalten.
— Soweit zutreffend: Art und den Umfang der von diesen Unternehmen auszuführenden Leistungen. Die Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll in Teil B_01 (Bietererklärung) der Vergabeunterlagen entsprechend den Bezeichnungen der Angebotspositionen aus der Leistungsbeschreibung (Teil D der Vergabeunterlagen) erfolgen.
— Soweit zutreffend: Art und den Umfang der von diesen Unternehmen auszuführenden Leistungen. Die Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll in Teil B_01 (Bietererklärung) der Vergabeunterlagen entsprechend den Bezeichnungen der Angebotspositionen aus der Leistungsbeschreibung (Teil D der Vergabeunterlagen) erfolgen.
Ferner ist erst auf separates Verlangen der KfW die weitergehende Eignung der Unternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, gemäß den vorstehenden Ausführungen unter den Ziffern III.2.1.4, III.2.2.4 und III.2.3.4 nachzuweisen.
Ein separates Verlangen der KfW nach Angabe der Namen und dem Nachweis der Eignung der Nachunternehmer kann z.B. dann in Betracht kommen, wenn die von dem/den anderen Unternehmer/n auszuführenden Teilleistungen wesentlich nach Art oder Umfang sind und der Bieter für den Zuschlag ernsthaft in Betracht kommt.
Ein separates Verlangen der KfW nach Angabe der Namen und dem Nachweis der Eignung der Nachunternehmer kann z.B. dann in Betracht kommen, wenn die von dem/den anderen Unternehmer/n auszuführenden Teilleistungen wesentlich nach Art oder Umfang sind und der Bieter für den Zuschlag ernsthaft in Betracht kommt.
Außerdem hat der Bieter/die Bietergemeinschaft die für die eigene Eignung benannten anderen Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung einzusetzen. Der Austausch eines für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers nach Angebotsabgabe führt grds. zum Ausschluss des Angebots. Die KfW kann von einem Ausschluss absehen, wenn, die konkrete Bietereignung durch den nachbenannten Nachunternehmer, dessen Verfügbarkeit mit der Nachbenennung nachzuweisen ist, nicht beeinträchtigt wird.
Außerdem hat der Bieter/die Bietergemeinschaft die für die eigene Eignung benannten anderen Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung einzusetzen. Der Austausch eines für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers nach Angebotsabgabe führt grds. zum Ausschluss des Angebots. Die KfW kann von einem Ausschluss absehen, wenn, die konkrete Bietereignung durch den nachbenannten Nachunternehmer, dessen Verfügbarkeit mit der Nachbenennung nachzuweisen ist, nicht beeinträchtigt wird.
4. Mehrfachbeteiligungen
Es darf nur ein Angebot abgegeben werden, an dem ein Bieter entweder in einer Bietergemeinschaft beteiligt ist oder das ein Bieter alleine abgibt. Falls Angebote mit Mehrfachbeteiligungen eingehen, werden alle Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Es darf nur ein Angebot abgegeben werden, an dem ein Bieter entweder in einer Bietergemeinschaft beteiligt ist oder das ein Bieter alleine abgibt. Falls Angebote mit Mehrfachbeteiligungen eingehen, werden alle Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Sollte die Auswahl der Bieter zu einer Mehrfachbeteiligung von Nachunternehmern führen, ist dies grundsätzlich zulässig, der Auftraggeber behält sich gleichwohl vor, dennoch eine einzelfallbezogene Prüfung und Entscheidung vorzunehmen, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung ausnahmsweise geboten ist.
Sollte die Auswahl der Bieter zu einer Mehrfachbeteiligung von Nachunternehmern führen, ist dies grundsätzlich zulässig, der Auftraggeber behält sich gleichwohl vor, dennoch eine einzelfallbezogene Prüfung und Entscheidung vorzunehmen, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung ausnahmsweise geboten ist.
5. Auskünfte/Rückfragen
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 24.05.2016, 12:00 Uhr, eingegangen sind.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 077-135620 (2016-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-18) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-05 📅
Name: Schreinerei Koch GmbH
Postanschrift: Wilhelmstraße 2
Postort: Otzberg
Postleitzahl: 64853
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postleitzahl: 55123
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Postanschrift: Königsberger Straße 2
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60487
Telefon: +49 692470130📞
Internetadresse: http://www.smng.de🌏
Fax: +49 6924701324 📠
Quelle: OJS 2016/S 137-248026 (2016-07-18)