Umgestaltung Fußgängerzone

Stadt Dorsten

Erbringung von Planungsleistungen zur Umgestaltung der Fußgängerzone der Stadt Dorsten. Die vorhandene Bebauung (Altstadt sowie Neubauten) sind in den Entwürfen zu berücksichtigen.
Die Leistungen umfassen folgende Bereiche:
— Leistungen der „Objektplanung Freianlagen“ gem. § 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 in den
Leistungsphasen 1 – 8 inkl. Besonderer Leistungen;
— Leistungen der „Fachplanung Technische Ausrüstung – Starkstrom“ gem. § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 in den Leistungsphasen 1 – 8;
— Leistungen der „Objektplanung Verkehrsanlagen“ gem. § 47 HOAI in Verbindung mit Anlage 13 in den Leistungsphasen 1 – 8.
Die im Rahmen der Erbringung der Lph. 2 zu erstellende Kostenschätzung ist spätestens zum 18.11.2016 vollständig und abgestimmt vorzulegen. Die weiteren Unterlagen der Lph. 2 sind im Entwurf zur Abstimmung bis zum 18.11.2016 vorzulegen. Die weitere Abstimmung und Fertigstellung dieser Unterlagen hat spätestens bis Mitte Dezember 2016 zu erfolgen.
Die Bauausführung ist in 2 aufeinanderfolgenden Bauabschnitten mit einer geschätzten Ausführungszeit von jeweils 2 Jahren ab dem II. Quartal 2018 vorgesehen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-10.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-06-10 Auftragsbekanntmachung