Umgestaltung Fußgängerzone
Erbringung von Planungsleistungen zur Umgestaltung der Fußgängerzone der Stadt Dorsten. Die vorhandene Bebauung (Altstadt sowie Neubauten) sind in den Entwürfen zu berücksichtigen.
Die Leistungen umfassen folgende Bereiche:
— Leistungen der „Objektplanung Freianlagen“ gem. § 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 in den
Leistungsphasen 1 – 8 inkl. Besonderer Leistungen;
— Leistungen der „Fachplanung Technische Ausrüstung – Starkstrom“ gem. § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 in den Leistungsphasen 1 – 8;
— Leistungen der „Objektplanung Verkehrsanlagen“ gem. § 47 HOAI in Verbindung mit Anlage 13 in den Leistungsphasen 1 – 8.
Die im Rahmen der Erbringung der Lph. 2 zu erstellende Kostenschätzung ist spätestens zum 18.11.2016 vollständig und abgestimmt vorzulegen. Die weiteren Unterlagen der Lph. 2 sind im Entwurf zur Abstimmung bis zum 18.11.2016 vorzulegen. Die weitere Abstimmung und Fertigstellung dieser Unterlagen hat spätestens bis Mitte Dezember 2016 zu erfolgen.
Die Bauausführung ist in 2 aufeinanderfolgenden Bauabschnitten mit einer geschätzten Ausführungszeit von jeweils 2 Jahren ab dem II. Quartal 2018 vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-10.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2016-06-10
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Auftragsbekanntmachung
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