Der Auftraggeber übermittelt Informationen per E-Mail, Fax und Post; im Ausnahmefall mündlich. Da Informationen an Bewerber und Bieter auch per E-Mail übermittelt werden, gehen Zeitverzögerungen wegen fehlender E-Mail-Adresse und daraus resultierendem Fax- oder Postversands nicht zu Lasten des Auftraggebers. Für den elektronischen Angebots-Datenaustausch wird die DA83/84 im GAEB-Standard 1990 verwendet.