Detailplanung und Durchführung der Marketingkampagne zum Cluster Gesundheitswirtschaft auf Grundlage des bereits vorliegenden Marketingkonzepts für das Projekt „Marketingkampagne zum Cluster Gesundheitswirtschaft in Potsdam und Potsdam-Mittelmark“ vom 30.11.2015. Der Auftrag beinhaltet unter anderem: — Konzeption und Erstellung eines Online-Konzepts für 4 bis 6 Kampagnenwebsites — Vorbereitung, Durchführung, Moderation und Nachbereitung der Kampagnen-Workshops inkl. schriftlicher Dokumentation — Organisation von Messepräsenzen und Erstellung eines Akquisekonzepts — Erstellung anlassbezogener Medieninformationen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Website-Gestaltung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Website-Gestaltung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Potsdam
Postanschrift: Hegelallee 6/7
Postleitzahl: 14469
Postort: Potsdam
Kontakt
E-Mail: vergabeservice@rathaus.potsdam.de📧
Fax: +49 03312892454 📠
Die Bieter/ Bietergemeinschaften haben zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen und bei der unter I.1) angegebenen Kontaktstelle sowie unter dem Eintrag zu dieser Bekanntmachung unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/ abrufbaren Formblätter für die Erstellung ihres Angebotes zu verwenden.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „OV-L-923/48/16 – Umsetzung Marketing-Kampagne“ bei der unter Anhang A III angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Das Angebot soll einschließlich aller vom Bieter eingereichter Unterlagen zusätzlich in geeigneter elektronischer Form (bspw. USB-/ DVD-/ CD-Datenträger) jeweils als PDF-Dokument eingereicht werden. Maßgeblich für das Vergabeverfahren ist allein das Angebot in Schriftform.
2. Im Fall der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft ist das Angebot entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Zudem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen und die Vollmachten der Mitglieder der Bietergemeinschaft beizufügen.
3. Die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/ Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutsch vorgelegt werden.
4. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
5. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren
Unterlagen zu verlangen.
6. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der
Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
7. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Angebotsabgabe notwendigen Informationen in der
Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Angebotsabgabe bestehen, sind Bieterfragen schriftlich und in deutscher Sprache zu stellen. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Antworten auf allgemein relevante Bieterfragen werden auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg im Projektraum in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.
8. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen
Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
9. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung des Angebotes einzureichender Unterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRYKCJ.
Die Bieter/ Bietergemeinschaften haben zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen und bei der unter I.1) angegebenen Kontaktstelle sowie unter dem Eintrag zu dieser Bekanntmachung unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/ abrufbaren Formblätter für die Erstellung ihres Angebotes zu verwenden.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „OV-L-923/48/16 – Umsetzung Marketing-Kampagne“ bei der unter Anhang A III angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Das Angebot soll einschließlich aller vom Bieter eingereichter Unterlagen zusätzlich in geeigneter elektronischer Form (bspw. USB-/ DVD-/ CD-Datenträger) jeweils als PDF-Dokument eingereicht werden. Maßgeblich für das Vergabeverfahren ist allein das Angebot in Schriftform.
2. Im Fall der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft ist das Angebot entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Zudem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen und die Vollmachten der Mitglieder der Bietergemeinschaft beizufügen.
3. Die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/ Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutsch vorgelegt werden.
4. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
5. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren
Unterlagen zu verlangen.
6. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der
Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
7. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Angebotsabgabe notwendigen Informationen in der
Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Angebotsabgabe bestehen, sind Bieterfragen schriftlich und in deutscher Sprache zu stellen. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Antworten auf allgemein relevante Bieterfragen werden auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg im Projektraum in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.
8. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen
Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
9. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung des Angebotes einzureichender Unterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRYKCJ.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Detailplanung und Durchführung der Marketingkampagne zum Cluster Gesundheitswirtschaft auf Grundlage des bereits vorliegenden Marketingkonzepts für das Projekt „Marketingkampagne zum Cluster Gesundheitswirtschaft in Potsdam und Potsdam-Mittelmark“ vom 30.11.2015.
Detailplanung und Durchführung der Marketingkampagne zum Cluster Gesundheitswirtschaft auf Grundlage des bereits vorliegenden Marketingkonzepts für das Projekt „Marketingkampagne zum Cluster Gesundheitswirtschaft in Potsdam und Potsdam-Mittelmark“ vom 30.11.2015.
Der Auftrag beinhaltet unter anderem:
— Konzeption und Erstellung eines Online-Konzepts für 4 bis 6 Kampagnenwebsites
— Vorbereitung, Durchführung, Moderation und Nachbereitung der Kampagnen-Workshops inkl. schriftlicher Dokumentation
— Organisation von Messepräsenzen und Erstellung eines Akquisekonzepts
— Erstellung anlassbezogener Medieninformationen.
Referenznummer: OV-L-923/48/16
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Potsdam
Friedrich-Ebert-Str. 79-81
14469 Potsdam.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Darstellung des Unternehmens einschließlich Benennung der Geschäftsfelder des Unternehmens
2. Erklärung
2.1 über die Vorlage einer ordnungsgemäßen gewerberechtlichen Anmeldung, die zur Ausführung der angebotenen Leistungen berechtigt
2.2 dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt werden
2.3 über die Eintragung in Register, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
2.4 dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines oder mehrerer der in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Verstöße verurteilt worden ist
2.5 über die Nichtvorlage von schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen
2.6 über die Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und die Ermächtigung des Auftraggebers, Auskünfte über die Meldedateien personenunabhängig einzuholen
2.7 dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 i.V.m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 19 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz bzw. § 16 i.V.m. § 18 Mindestarbeitsbedingungengesetz zu einer Geldbuße von mindestens als 2.500 Euro belegt worden bin/sind und mir/uns kein aktueller Verstoß gegen die o.a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) bekannt ist
2.7 dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 i.V.m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 19 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz bzw. § 16 i.V.m. § 18 Mindestarbeitsbedingungengesetz zu einer Geldbuße von mindestens als 2.500 Euro belegt worden bin/sind und mir/uns kein aktueller Verstoß gegen die o.a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) bekannt ist
2.8 dass kein nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden sind und derzeit kein Straf- oder Bußgeldverfahren durchgeführt wird, bei dem im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach Satz 1 besteht. Weder ich/wir noch mein(e)/unser(e) Nachunternehmen beschäftigen illegale Arbeitskräfte. Ausländische Arbeitskräfte werden gem. der für sie geltenden Regelungen beschäftigt und entlohnt
2.8 dass kein nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden sind und derzeit kein Straf- oder Bußgeldverfahren durchgeführt wird, bei dem im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach Satz 1 besteht. Weder ich/wir noch mein(e)/unser(e) Nachunternehmen beschäftigen illegale Arbeitskräfte. Ausländische Arbeitskräfte werden gem. der für sie geltenden Regelungen beschäftigt und entlohnt
2.9 ob ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt, eröffnet oder mangels Deckung der Verfahrenskosten abgelehnt worden ist, oder er sich in Liquidation befindet.
2.10 über die Einhaltung der staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSA-BenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften
2.10 über die Einhaltung der staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSA-BenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften
2.11 über die Mitwirkung bei der Prüfung der Einhaltung der v.g. Vorschriften durch Auftraggeber
Für den Fall, dass eine oder mehrere Erklärungen nicht abgegeben werden können, so sind die Gründe dafür anzugeben.
Beabsichtigt der Bieter, für die Hauptleistungsbereiche zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Fähigkeiten/Kapazitäten anderer Unternehmen abzustellen, ist dieses Unternehmen bereits mit Angebotsabgabe als Nachunternehmer anzugeben und für dieses auch die Eignung entsprechend der vorgenannten geforderten Erklärungen und Nachweise für den Bieter nachzuweisen.
Beabsichtigt der Bieter, für die Hauptleistungsbereiche zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Fähigkeiten/Kapazitäten anderer Unternehmen abzustellen, ist dieses Unternehmen bereits mit Angebotsabgabe als Nachunternehmer anzugeben und für dieses auch die Eignung entsprechend der vorgenannten geforderten Erklärungen und Nachweise für den Bieter nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Die Erklärung des Bieters/ jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz in der dem Vergabeverfahren entsprechenden Leistungsart für die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Beabsichtigt der Bieter, für die Hauptleistungsbereiche zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Fähigkeiten/Kapazitäten anderer Unternehmen abzustellen, ist dieses Unternehmen bereits mit Angebotsabgabe als Nachunternehmer anzugeben und für dieses auch die Eignung entsprechend der vorgenannten geforderten Erklärungen und Nachweise für den Bieter nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beabsichtigt der Bieter, für die Hauptleistungsbereiche zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Fähigkeiten/Kapazitäten anderer Unternehmen abzustellen, ist dieses Unternehmen bereits mit Angebotsabgabe als Nachunternehmer anzugeben und für dieses auch die Eignung entsprechend der vorgenannten geforderten Erklärungen und Nachweise für den Bieter nachzuweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Die Erklärung des Bieters/ jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft über die Anzahl der Beschäftigten und der Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
2. Benennung der für die Bearbeitung des Auftrags vorgesehenen Mitarbeiter, Beschreibung ihres Aufgabenbereiches und ihrer Erfahrungen
3. Mindestens zwei Referenzen des Unternehmens für nach Art und Umfang vergleichbare Leistungen aus den vergangenen fünf Jahren mit folgenden Angaben: Bei jeder Referenz ist der Auftragsgegenstand zu beschreiben, der Leistungszeitraum, der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktdaten sowie der Auftragswert anzugeben.
3. Mindestens zwei Referenzen des Unternehmens für nach Art und Umfang vergleichbare Leistungen aus den vergangenen fünf Jahren mit folgenden Angaben: Bei jeder Referenz ist der Auftragsgegenstand zu beschreiben, der Leistungszeitraum, der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktdaten sowie der Auftragswert anzugeben.
Beabsichtigt der Bieter, für die Hauptleistungsbereiche zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Fähigkeiten/Kapazitäten anderer Unternehmen abzustellen, ist dieses Unternehmen bereits mit Angebotsabgabe als Nachunternehmer anzugeben und für dieses auch die Eignung entsprechend der vorgenannten geforderten Erklärungen und Nachweise für den Bieter nachzuweisen.
Beabsichtigt der Bieter, für die Hauptleistungsbereiche zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Fähigkeiten/Kapazitäten anderer Unternehmen abzustellen, ist dieses Unternehmen bereits mit Angebotsabgabe als Nachunternehmer anzugeben und für dieses auch die Eignung entsprechend der vorgenannten geforderten Erklärungen und Nachweise für den Bieter nachzuweisen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Der Zusammenschluss ist zu begründen.
Sonstige besondere Bedingungen:
1. Im Land Brandenburg gilt das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG). Bieter/ Bietergemeinschaften haben danach eine Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach
dem BbgVergG zu Mindestentgelten, zu Kontrollregelungen, Vertragsstrafen, Kündigung des Auftrages und zur Verpflichtung eventueller Nachunternehmer zur Einhaltung ebendieser Vorgaben abzuschließen. Die Vereinbarung ist vom Bieter/ Bietergemeinschaft mit dem Angebot verbindlich unterzeichnet einzureichen. Ist der Einsatz Dritter/Nachunternehmen/
dem BbgVergG zu Mindestentgelten, zu Kontrollregelungen, Vertragsstrafen, Kündigung des Auftrages und zur Verpflichtung eventueller Nachunternehmer zur Einhaltung ebendieser Vorgaben abzuschließen. Die Vereinbarung ist vom Bieter/ Bietergemeinschaft mit dem Angebot verbindlich unterzeichnet einzureichen. Ist der Einsatz Dritter/Nachunternehmen/
konzernverbundener Unternehmen geplant, ist spätestens bei Auftragserteilung zusätzlich folgende Erklärung
mit dem Angebot vorzulegen:
— Nachunternehmerverzeichnis
— Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmen (Verleiher von Arbeitskräften) und (ggf.
weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG.
Ist der Einsatz Dritter/Nachunternehmen geplant, so ist für die Nachunternehmer mit dem Angebot eine Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmen (Verleiher von Arbeitskräften) und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem BbgVergG vorzulegen.
Ist der Einsatz Dritter/Nachunternehmen geplant, so ist für die Nachunternehmer mit dem Angebot eine Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmen (Verleiher von Arbeitskräften) und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem BbgVergG vorzulegen.
2. Erklärung, dass eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 200.000 EUR abgeschlossen wird. Abschluss für den Fall der Beauftragung genügt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-07-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-06-07 📅
Öffnungsort (Organisation): Landeshauptstadt Potsdam
Öffnungsort (Stadt): Potsdam
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anschrift: Hegelallee 6/7
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Potsdam-Mittelmark
Postanschrift: Niemöllerstraße 1
Postort: Bad Belzig
Postleitzahl: 14806
Kontakt
Kontaktperson: Vergabeservice
Frau Hieckmann
Name: Landeshauptstadt Potsdam,
Kontaktperson: Geschäftsstelle für Stadtentwicklung und Bauen, Submissionsstelle, Haus 1, Zimmer 217-220
URL der Dokumente: http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-07-18 📅
Datum des Endes: 2018-06-07 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OV-L-923/48/16
Zusätzliche Informationen
Die Bieter/ Bietergemeinschaften haben zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen und bei der unter I.1) angegebenen Kontaktstelle sowie unter dem Eintrag zu dieser Bekanntmachung unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/ abrufbaren Formblätter für die Erstellung ihres Angebotes zu verwenden.
Die Bieter/ Bietergemeinschaften haben zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen und bei der unter I.1) angegebenen Kontaktstelle sowie unter dem Eintrag zu dieser Bekanntmachung unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/ abrufbaren Formblätter für die Erstellung ihres Angebotes zu verwenden.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „OV-L-923/48/16 – Umsetzung Marketing-Kampagne“ bei der unter Anhang A III angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Das Angebot soll einschließlich aller vom Bieter eingereichter Unterlagen zusätzlich in geeigneter elektronischer Form (bspw. USB-/ DVD-/ CD-Datenträger) jeweils als PDF-Dokument eingereicht werden. Maßgeblich für das Vergabeverfahren ist allein das Angebot in Schriftform.
1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „OV-L-923/48/16 – Umsetzung Marketing-Kampagne“ bei der unter Anhang A III angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Das Angebot soll einschließlich aller vom Bieter eingereichter Unterlagen zusätzlich in geeigneter elektronischer Form (bspw. USB-/ DVD-/ CD-Datenträger) jeweils als PDF-Dokument eingereicht werden. Maßgeblich für das Vergabeverfahren ist allein das Angebot in Schriftform.
2. Im Fall der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft ist das Angebot entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Zudem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen und die Vollmachten der Mitglieder der Bietergemeinschaft beizufügen.
2. Im Fall der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft ist das Angebot entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Zudem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen und die Vollmachten der Mitglieder der Bietergemeinschaft beizufügen.
3. Die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/ Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutsch vorgelegt werden.
4. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
5. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren
Unterlagen zu verlangen.
6. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der
Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
7. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Angebotsabgabe notwendigen Informationen in der
Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Angebotsabgabe bestehen, sind Bieterfragen schriftlich und in deutscher Sprache zu stellen. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Antworten auf allgemein relevante Bieterfragen werden auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg im Projektraum in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.
Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Angebotsabgabe bestehen, sind Bieterfragen schriftlich und in deutscher Sprache zu stellen. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Antworten auf allgemein relevante Bieterfragen werden auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg im Projektraum in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.
8. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen
Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
9. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung des Angebotes einzureichender Unterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRYKCJ.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 107 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbs- beschränkungen (GWB).
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 107 Abs. 2 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 107 Abs. 2 GWB.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 101a Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt, § 107 Abs. 3 GWB.
Quelle: OJS 2016/S 076-134419 (2016-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Detailplanung und Durchführung der Marketingkampagne zum Cluster Gesundheitswirtschaft auf Grundlage des bereits vorliegenden Marketingkonzepts für das Projekt „Marketingkampagne zum Cluster Gesundheitswirtschaft in Potsdam und Potsdam-Mittelmark“ vom 30.11.2015. Der Auftrag beinhaltet unter anderem:
— Konzeption und Erstellung eines Online-Konzepts für 4 bis 6 Kampagnenwebsites;
— Vorbereitung, Durchführung, Moderation und Nachbereitung der Kampagnen-Workshops inkl. schriftlicher Dokumentation;
— Organisation von Messepräsenzen und Erstellung eines Akquisekonzepts;
— Erstellung anlassbezogener Medieninformationen.
Detailplanung und Durchführung der Marketingkampagne zum Cluster Gesundheitswirtschaft auf Grundlage des bereits vorliegenden Marketingkonzepts für das Projekt „Marketingkampagne zum Cluster Gesundheitswirtschaft in Potsdam und Potsdam-Mittelmark“ vom 30.11.2015. Der Auftrag beinhaltet unter anderem:
— Konzeption und Erstellung eines Online-Konzepts für 4 bis 6 Kampagnenwebsites;
— Vorbereitung, Durchführung, Moderation und Nachbereitung der Kampagnen-Workshops inkl. schriftlicher Dokumentation;
— Organisation von Messepräsenzen und Erstellung eines Akquisekonzepts;
— Erstellung anlassbezogener Medieninformationen.
Gesamtwert des Auftrags: 218 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 79-81
Kontakt
Internetadresse: http://www.potsdam.de🌏
Detailplanung und Durchführung der Marketingkampagne zum Cluster Gesundheitswirtschaft auf Grundlage des bereits vorliegenden Marketingkonzepts für das Projekt „Marketingkampagne zum Cluster Gesundheitswirtschaft in Potsdam und Potsdam-Mittelmark“ vom 30.11.2015. Der Auftrag beinhaltet unter anderem:
Detailplanung und Durchführung der Marketingkampagne zum Cluster Gesundheitswirtschaft auf Grundlage des bereits vorliegenden Marketingkonzepts für das Projekt „Marketingkampagne zum Cluster Gesundheitswirtschaft in Potsdam und Potsdam-Mittelmark“ vom 30.11.2015. Der Auftrag beinhaltet unter anderem:
— Konzeption und Erstellung eines Online-Konzepts für 4 bis 6 Kampagnenwebsites;
— Vorbereitung, Durchführung, Moderation und Nachbereitung der Kampagnen-Workshops inkl. schriftlicher Dokumentation;
— Organisation von Messepräsenzen und Erstellung eines Akquisekonzepts;
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landeshauptstadt Potsdam; Friedrich-Ebert-Str. 79-81; 14469; Potsdam Weitere: Landkreis Potsdam-Mittelmark; Niemöllerstr. 1; 14806; Bad Belzig.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorgehensmethodik und Aufgabenverständnis
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Gewichtung des Preises: 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-13 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechtennach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Der Antrag ist außerdem unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder gerügt wurden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechtennach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Der Antrag ist außerdem unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder gerügt wurden.