Umweltverträgliche Entfernung von Öl- und anderen Verunreinigungen von Gewässer- und Uferbereichen sowie von Kaimauern im Elbe- und Hafenbereich (Sofortmaßnahmen)

Finanzbehörde Hamburg

Die Vergabestelle beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die umweltverträgliche
Entfernung von Öl- und anderen Verunreinigungen von Gewässer- und Uferbereichen sowie von Kaimauern im
Elbe- und Hafenbereich (Sofortmaßnahmen). Der AN muss darüber hinaus Ölwehrgerät prüfen und warten. Die
Auftragserteilung erfolgt durch das Schadensmanagement der Behörde für Umwelt und Energie (nachfolgend
BUE).
Der Ausschreibungsumfang umfasst die umweltverträgliche Entfernung von Ölverunreinigungen und anderen
wassergefährdenden Verunreinigungen, hier insbesondere auch verursacht durch Chemikalienunfälle,
— nachfolgend Verunreinigungen genannt – von Gewässer- und Uferbereichen sowie von Kaimauern im
Elbe- und Hafenbereich der Freien und Hansestadt Hamburg als Sofortmaßnahmen des Umweltschutzes
einschließlich der dazugehörigen Vorbereitungs- bzw. Nachbereitungsmaßnahmen (z. B. Auf- und Abbau
von Sicherungseinrichtungen, Beleuchtung der Arbeitsbereiche, Säuberung der Arbeitsbereiche nach
Abschluss der Arbeiten, Reinigung von Ölsperren, Prüf- und Wartungsarbeiten). Dies gilt nur für die vom
Schadensmanagement in Auftrag gegebenen Schadensbekämpfungen.
Die Reinigungsarbeiten schließen die Innen- und Außenbereiche fester oder schwimmender Anlagen im
Wasser sowie von Wasserfahrzeugen ein. Erforderlich ist darüber hinaus die Bereitschaft des AN, Arbeiten
durchzuführen, die das Austreten wassergefährdender Stoffe verhindern sollen. Reinigungsarbeiten müssen -
bei Erfordernis – in vollem Umfang auch unter Atemschutz (G26-1,2 und 3) durchgeführt werden können. Der
AN hat für die Durchführung dieses Auftrages eine Dispositionsstelle einzurichten und zu betreiben.
Darüber hinaus muss der AN die Prüfung und Wartung von Ölwehrgerät und Ölwehrcontainern durchführen.
Die Prüfung und Wartung des Ölwehrgerätes, sowie der Ölwehrcontainer muss gemäß den einschlägigen
relevanten gesetzlichen Bestimmungen erfolgen und der BUE durch eine hinreichende Dokumentation belegt
werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-03-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-03-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung
Menge oder Umfang:
Es sind durchschnittlich 20-40 Einsätze pro Jahr auszuführen, die zwischen dem AN und dem Schadensmanagement abgerechnet werden. Der Jahresauftragswert (ohne USt.) wird auf Grund derEinsätze der letzten Jahre auf rund 500 000 EUR p. a. geschätzt. Bei diesen Angaben handelt es sich um Erfahrungswerte, die lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen bzw. Arbeiten dienen können. Der genaue Umfang ist von den tatsächlich auftretenden Verunreinigungen abhängig, da es sich um unvorhersehbare Sofortmaßnahmen handelt (je nach Häufigkeit, Intensivität und zugleich stark schwankende Unfallzahlen). Es sind in jedem Fall die jeweils aufgegebenen Verunreinigungen zu beseitigen. Der AN verpflichtet sich außerdem zur Teilnahme an jährlich wiederkehrenden Übungen zur Chemikalien-/Ölunfallbekämpfung, welche im Vorfeld mit der BUE abgesprochen und gemäß des vereinbarten Leistungsverzeichnisses abgerechnet werden. Der Übungsumfang beträgt voraussichtlich 3-8 Übungen pro Jahr.§ 3 der Hamburgischen Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (HmbZVBVOL/B) findet keine Anwendung. Es wird darauf hingewiesen, dass durch den Abschluss dieses Vertrages kein Anspruch des Auftragnehmers (AN) gegen den Auftraggeber (AG) auf Beauftragung einer Mindestmenge entsteht.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postleitzahl: 20354
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg.de 🌏
E-Mail: ausschreibungen@fb.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428231369 📞
Fax: +49 40427310686 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-16 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 056-094166
ABl. S-Ausgabe: 56
Zusätzliche Informationen
Das Angebot ist bei der in Anhang A III – Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an – genannten Stelle schriftlich, vollständig und verschlossen bis zur genannten Frist einzureichen. Die Umschlag ist mit dem Namen des Bieters, der Anschrift und dem Vermerk „Angebot für Ausschreibung Nr. 2016000025“ zu versehen. Die Angebote werden nicht verlesen, Bieter und Preise nicht bekanntgegeben. Bis zum Einreichungstermin können die Angebote geändert werden; die Änderungsmitteilung ist in gleicher Weise einzureichen. Vom Einreichungstermin an ist der Bieter bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Vergabestelle beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die umweltverträgliche
Entfernung von Öl- und anderen Verunreinigungen von Gewässer- und Uferbereichen sowie von Kaimauern im
Elbe- und Hafenbereich (Sofortmaßnahmen). Der AN muss darüber hinaus Ölwehrgerät prüfen und warten. Die
Auftragserteilung erfolgt durch das Schadensmanagement der Behörde für Umwelt und Energie (nachfolgend
BUE).
Der Ausschreibungsumfang umfasst die umweltverträgliche Entfernung von Ölverunreinigungen und anderen
wassergefährdenden Verunreinigungen, hier insbesondere auch verursacht durch Chemikalienunfälle,
— nachfolgend Verunreinigungen genannt – von Gewässer- und Uferbereichen sowie von Kaimauern im
Elbe- und Hafenbereich der Freien und Hansestadt Hamburg als Sofortmaßnahmen des Umweltschutzes
einschließlich der dazugehörigen Vorbereitungs- bzw. Nachbereitungsmaßnahmen (z. B. Auf- und Abbau
von Sicherungseinrichtungen, Beleuchtung der Arbeitsbereiche, Säuberung der Arbeitsbereiche nach
Abschluss der Arbeiten, Reinigung von Ölsperren, Prüf- und Wartungsarbeiten). Dies gilt nur für die vom
Schadensmanagement in Auftrag gegebenen Schadensbekämpfungen.
Die Reinigungsarbeiten schließen die Innen- und Außenbereiche fester oder schwimmender Anlagen im
Wasser sowie von Wasserfahrzeugen ein. Erforderlich ist darüber hinaus die Bereitschaft des AN, Arbeiten
durchzuführen, die das Austreten wassergefährdender Stoffe verhindern sollen. Reinigungsarbeiten müssen -
bei Erfordernis – in vollem Umfang auch unter Atemschutz (G26-1,2 und 3) durchgeführt werden können. Der
AN hat für die Durchführung dieses Auftrages eine Dispositionsstelle einzurichten und zu betreiben.
Darüber hinaus muss der AN die Prüfung und Wartung von Ölwehrgerät und Ölwehrcontainern durchführen.
Die Prüfung und Wartung des Ölwehrgerätes, sowie der Ölwehrcontainer muss gemäß den einschlägigen
relevanten gesetzlichen Bestimmungen erfolgen und der BUE durch eine hinreichende Dokumentation belegt
werden.
Menge oder Umfang:
Es sind durchschnittlich 20-40 Einsätze pro Jahr auszuführen, die zwischen dem AN und dem Schadensmanagement abgerechnet werden. Der Jahresauftragswert (ohne USt.) wird auf Grund der
Einsätze der letzten Jahre auf rund 500 000 EUR p. a. geschätzt. Bei diesen Angaben handelt es sich um Erfahrungswerte, die lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen bzw. Arbeiten dienen können. Der genaue Umfang ist von den tatsächlich auftretenden Verunreinigungen abhängig, da es sich um unvorhersehbare Sofortmaßnahmen handelt (je nach Häufigkeit, Intensivität und zugleich stark schwankende Unfallzahlen). Es sind in jedem Fall die jeweils aufgegebenen Verunreinigungen zu beseitigen. Der AN verpflichtet sich außerdem zur Teilnahme an jährlich wiederkehrenden Übungen zur Chemikalien-/Ölunfallbekämpfung, welche im Vorfeld mit der BUE abgesprochen und gemäß des vereinbarten Leistungsverzeichnisses abgerechnet werden. Der Übungsumfang beträgt voraussichtlich 3-8 Übungen pro Jahr.
Mehr anzeigen
§ 3 der Hamburgischen Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (HmbZVBVOL/B) findet keine Anwendung. Es wird darauf hingewiesen, dass durch den Abschluss dieses Vertrages kein Anspruch des Auftragnehmers (AN) gegen den Auftraggeber (AG) auf Beauftragung einer Mindestmenge entsteht.
Mehr anzeigen
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: Aktenzeichen 153-2/18; Ausschreibungsnummer 2016000025
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Von allen Bietern ist eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit abzugeben (siehe Vergabeunterlagen). Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) überprüft; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Um die Eignung des Bieters und ggf. des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer in Bezug auf seine technische Leistungsfähigkeit, Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit beurteilen zu können, muss mit dem Angebot bis zum Ende der Angebotsfrist folgendes eingereicht werden:
Mehr anzeigen
1.) Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß §3 Hamburgisches Vergabegesetz (siehe Vergabeunterlagen).
2.) Versicherungsnachweise: Mindestens folgende Versicherungen sind nachzuweisen, bzw. abzuschließen: Betriebshaftpflichtversicherung: Pauschal 5 Mio. Euro, mindestens 2-fach maximiert für Personen- und Sachschäden. Umwelthaftpflichtversicherung: Pauschal 5 000 000 EUR, mindestens 1-fach maximiert, für Personen- und Sachschäden. Umweltschadensversicherung: Pauschal 5 000 000 EUR, mindestens 1-fach maximiert (Nachweis muss spätestens bei Vertragsbeginn vorliegen).
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Um die Eignung des Bieters und ggf. des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer in Bezug auf seine technische Leistungsfähigkeit, Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit beurteilen zu können, muss mit dem Angebot bis zum Ende der Angebotsfrist folgendes eingereicht werden:
Mehr anzeigen
1.) Referenzen: Darstellung von in den letzten 3 Jahren durchgeführten Leistungen, die dem hier zu vergebenen Auftrag hinsichtlich Inhalt und Umfang ähneln. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein. Anzugeben sind jeweils: Auftragsgegenstand und durchgeführte Leistungen (stichpunktartig), AG mit Ansprechpartner und Telefonnummer, Auftragsjahr, Auftragsvolumen,
Mehr anzeigen
Angaben über Erfahrungen im Bereich der Umweltschadensbekämpfung inkl. Chemikalienunfällen auf und mit Schiffen. Sämtliche Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt.
2.) Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb“ gem. § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) (Zertifikat muss spätestens bei Vertragsbeginn vorliegen)
3.) Zertifikat zum Arbeitsschutzmanagement gem. dem „Sicherheits Certifikat Contraktoren“ (SCC) oder gleichwertig (Zertifikat muss spätestens bei Vertragsbeginn vorliegen)
3.) Nachweis über die Befähigung zur Durchführung der Reinigungsarbeiten unter Atemschutz (G26-1,2 und 3) (Nachweis muss spätestens bei Vertragsbeginn vorliegen).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Bezahlung der Rechnungen erfolgt auf Grundlage der VOL/B und der Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben die unter III.2.1) und III.2.2) aufgeführten Nachweise einzureichen.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen können kostenfrei über das Postfach Ausschreibungen@fb.hamburg.de unter Angabe
des Namens und der Ausschreibungsnummer angefordert werden. Ein Abruf unter www.gateway.hamburg.de steht nicht zur Verfügung.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-08-31 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (70)
2. Umsetzungskonzept (Unterkriterium 1: Personaleinsatzkonzept; Unerkriterium 2: Entsorgungskonzept Unterkriterium 3: Geräteinsatzkonzept). Die Unterkriterien werden jeweils mit 10 % bewertet. (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Sonstige Sprachen: Referenzen können auch in englischer Sprache eingereicht werden.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Michael Evermann
Name: Finanzbehörde Hamburg
Kontaktperson: Hrn. Evermann
URL der Dokumente: http://www.hamburg.de/ausschreibungen 🌏
Kontaktperson: Hauptgeschäftsstelle – Raum 100
Telefon: +49 40428231380 📞
Fax: +49 40427310747 📠
URL der Teilnahme: http://www.hamburg.de 🌏

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-11 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Aktenzeichen 153-2/18; Ausschreibungsnummer 2016000025
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 179-325469

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448 📞
Internetadresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11354549/ 🌏
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 056-094166 (2016-03-16)