Die Vergabestelle empfiehlt, vor der Einreichung eines Angebotes noch einmal zu prüfen, ob sich das Angebot auf die aktuellen Vergabeunterlagen bezieht. Sofern ein Angebot eingereicht wird, das nicht dem aktuellen Stand der Vergabeunterlagen entspricht, muss der Bewerber davon ausgehen, vom weiteren Verfahren ausgeschlossen zu werden.