Ergänzende Angaben (2016-10-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: MDK Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern
Postanschrift: Haidenauplatz 1
Postort: München
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-67008-0📞
E-Mail: vergabe@mdk-bayern.de📧
Fax: +49 89-67008-442 📠
Region: Bayern🏙️
URL: www.mdk-bayern.de/vergabeverfahren🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhalts-, Glasreinigung sowie Bewachungsdienstleistungen.
MDK-2016-0003
Produkte/Dienstleistungen: Reinigungs- und Hygienedienste📦
Kurze Beschreibung:
“Unterhaltsreinigung, Glas- und Rahmenreinigung sowie Bewachungsdienstleistungen.”
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 194-349140
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Los-Identifikationsnummer: Los 1
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Text:
“Nord Reinigung.
Unterhaltsreinigung für Standorte Ansbach, Aschaffenburg, Bamberg, Bayreuth, Hof, Ingolstadt, Nürnberg, Schweinfurt, Würzburg.” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.1)
Los-Identifikationsnummer: Los 2
Ort des zu ändernden Textes: II.2.4)
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Text:
“Ost Reinigung,
Unterhaltsreinigung für Standorte Amberg, Deggendorf, Landshut, Passau, Regensburg, Straubing, Weiden.” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.1)
Los-Identifikationsnummer: Los 3
Ort des zu ändernden Textes: II.2.4)
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Text:
“Süd Reinigung,
Unterhaltsreinigung für Standorte Bad Tölz, Mühldorf, München, Rosenheim.” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.1)
Los-Identifikationsnummer: Los 4
Ort des zu ändernden Textes: II.2.4)
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Text:
“West Reinigung,
Unterhaltsreinigung für Standorte Augsburg, Günzburg, Kaufbeuren, Memmingen.” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.1)
Los-Identifikationsnummer: Los 5
Ort des zu ändernden Textes: II.2.4)
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Text:
“Nord Glasreinigung
für die Standorte Ansbach, Aschaffenurg, Bamberg, Bayreuth, Hof Ingolstadt, Nürnberg, Schweinfurt, Würzburg.” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.1)
Los-Identifikationsnummer: Los 6
Ort des zu ändernden Textes: II.2.4)
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Text:
“Ost Glasreinigung für die Standorte Amberg, Deggendorf, Landshut, Passau, Regensburg, Straubing, Weiden.” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.1)
Los-Identifikationsnummer: Los 7
Ort des zu ändernden Textes: II.2.4)
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Text: Süd Glasreinigung für die Standorte Bad Tölz, Mühldorf, München Rosenheim.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.1)
Los-Identifikationsnummer: Los 8
Ort des zu ändernden Textes: II.2.4)
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Text: West Glasreinigung für die Standorte Augsburg, Günzburg, Kaufbeuren, Memmingen.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.1)
Los-Identifikationsnummer: Los 9
Ort des zu ändernden Textes: II.2.4)
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Text: Bewachung für den Standort München.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.1)
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Text:
“Bei Bietergemeinschaften muss ein Bevollmächtigter genannt werden und eine gesamtschuldnerische Haftung bestehen.” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2)
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Text:
“1. Das Unternehmen in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke eingetragen ist und eine Handwerkskarte erteilt wurde (bzw. bei EU-Mitgliedsstaaten...”
Text
1. Das Unternehmen in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke eingetragen ist und eine Handwerkskarte erteilt wurde (bzw. bei EU-Mitgliedsstaaten vergleichbarer Nachweis) sowie eine entsprechende Gewerbeanmeldung vorliegt.
2. Eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen besteht:
Personenschäden 2 500 000 EUR;
Sach- und Umweltschäden 2 500 000 EUR;
Vermögensschäden 2 500 000 EUR;
Allmählichkeitsschäden 500 000 EUR;
Obhut- und Bearbeitungsschäden 500 000 EUR;
Schlüsselverluste 100 000 EUR.
3. Das Unternehmen in das Handelsregister eingetragen ist
(sofern gesetzlich nötig).
4. Die Gewerbesteuer der Gemeinde und die Beiträge für Krankenkasse und Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß entrichtet wurden und keine Rückstände bestehen.
5. Das Unternehmen sich nicht in Liquidation, in einem Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahren befindet, oder die Eröffnung beantragt hat, oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.
6. Nach Aufforderung müssen entsprechende Nachweise innerhalb von 6 Kalendertagen vorgelegt werden.
7. Als Nachweise gelten: Handwerkskarte, Gewerbeanmeldung, Versicherungsbestätigung, aktueller Handelsregisterauszug, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeindebehörde, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft für das Unternehmen.
8. Die Nachweise dürfen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein und müssen gültig sowie aktuell sein.
9. Ich mir bewusst bin, dass die Nachweise meist nicht innerhalb von 5 Tagen ausgestellt werden und dass unvollständige, geänderte oder ergänzte Verdingungsunterlagen, fehlende oder veraltete Nachweise sowie falsche Erklärungen zum Ausschluss führen können.
10. Ich mich verpflichte, meine Arbeitnehmer nach den jeweils gültigen allgemeinverbindlichen Lohn- und Rahmentarifverträgen zu vergüten.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
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Text:
“Anlage "Referenzliste Los..." aus Datei "Anlage Referenzen und Erklärungen...(je Los)";
Anlage "Umsätze und Mitarbeiter Los..." aus Datei "Anlage Referenzen...”
Text
Anlage "Referenzliste Los..." aus Datei "Anlage Referenzen und Erklärungen...(je Los)";
Anlage "Umsätze und Mitarbeiter Los..." aus Datei "Anlage Referenzen und Erklärungen...(je Los)";
Anlage "Eigenerklärung allgemein" aus Datei "Anlage Referenzen und Erklärungen...(je Los)";
Anlage "Eigenerklärung § 21 AEntG" aus Datei "Anlage Referenzen und Erklärungen...(je Los)";
Anlage "Antikorruptionserklärung" aus Datei "Anlage Referenzen und Erklärungen...(je Los)";
Anlage "Objektorganisation, Objektbetreuung und Leistungserbringung Los..." für Lose 1 bis 4 und Los 9 (Ausschlusskriterium bei Los 1 bis 4 und Los 9, das heißt, bei Nichtabgabe erfolgt Ausschluss);
Darstellung des unternehmensweit eingesetzten Qualitätsmanagementsystems;
Darstellung des unternehmensweit eingesetzten Umweltmanagementsystems;
Nachweis der Objektbesichtigung;
Musterdienstanweisung (nur für Los 9);
Formblatt "233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen";
Formblatt "234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft";
Formblatt „235 Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen“;
Formblatt „236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“;
Die Übersicht aller mit Ihrem Angebot einzureichenden Unterlagen;
sind in der Anlage „Abschließende Liste der einzureichenden Erklärungen und Nachweise“.
Hiermit wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige bzw. nicht unterzeichnete Unterlagen zum Ausschluss des Angebotes führen können.
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Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
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Text:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird ausdrücklich auf § 160 Absatz 3 GWB verwiesen, danach ist ein Nachprüfungsantrag...”
Text
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird ausdrücklich auf § 160 Absatz 3 GWB verwiesen, danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antrag ist unzulässig, soweit:
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Alter Wert
Datum: 2016-11-07 📅
Zeit: 14:00
Neuer Wert
Datum: 2016-11-09 📅
Zeit: 14:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Alter Wert
Datum: 2016-11-08 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2016-11-10 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2016/S 209-378858 (2016-10-25)