Unterhalts-, Grund- und Fensterreinigung in den öffentlichen Gebäuden des des Amtes Neustadt (Dosse)
Amt Neustadt (Dosse)
In den Gebäuden des Amtes Neustadt soll die Unterhalts-, Grund- und Fensterreinigung erbracht werden.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-13.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2016-04-13 | Auftragsbekanntmachung |
| 2016-08-12 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2016-04-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
Menge oder Umfang:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Amt Neustadt (Dosse)
Postanschrift: Bahnhofstr. 6
Postleitzahl: 16845
Postort: Neustadt (Dosse)
Kontakt
Internetadresse: http://www.neustadt-dosse.de 🌏
E-Mail: burau@neustadt-dosse.de 📧
Telefon: +49 33970/95/219 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-13 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 075-132219
ABl. S-Ausgabe: 75
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: 2016-OV-Reinigung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Amt Neustadt (Dosse) und zugehörige Gemeinden/Orte.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Keine.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Keine Forderungen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-05-30 📅
Öffnungsort: Elektronisch.
Ort des Eröffnungstermins: Elektronisch.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (70)
2. Qualitätssicherung (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Wolfgang Burau
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E11561945 🌏
Name: Expense Reduction Analysts
Postanschrift: Oraniendamm 10-6B
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13469
Kontaktperson: Expense Reduction Analysts
Herrn Hans-Dieter Honselmann
Telefon: +49 30306044-03 📞
E-Mail: hhonselmann@expensereduction.com 📧
Fax: +49 30306044-27 📠
Name: https://www.subreport.de/E11561945
Postanschrift: k. A.
Postort: k. A.
Postleitzahl: k. A.
Kontaktperson: https://www.subreport.de/E11561945
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E11561945 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-08-01 📅
Datum des Endes: 2018-07-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2016-OV-Reinigung
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331/866/1610 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2016/S 075-132219 (2016-04-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
Menge oder Umfang:
Die jährliche Reinigungsfläche umfasst ca. 2 Mio. m2 in insgesamt 15 Objekten (Verwaltung, Schulen, Kitas).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Amt Neustadt (Dosse)
Postanschrift: Bahnhofstr. 6
Postleitzahl: 16845
Postort: Neustadt (Dosse)
Kontakt
Internetadresse: http://www.neustadt-dosse.de 🌏
E-Mail: burau@neustadt-dosse.de 📧
Telefon: +49 33970/95/219 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-13 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 075-132219
ABl. S-Ausgabe: 75
Zusätzliche Informationen
Vergabeplattform
Wir führen ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren durch, d.h. die Vergabeunterlagen sind nur
elektronisch auf der Vergabeplattform abzurufen und die Angebotsabgabe erfolgt ebenfalls aus-schließlich auf
elektronischem Weg, und zwar über die Vergabeplattform „subreport ELViS“ (www.subreport.de). Zur Teilnahme
am Verfahren ist eine (kostenlose) Registrierung unter https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html
erforderlich. Zur Abgabe eines Angebots bedarf es einer digitalen Signatur. Informationen dazu erhalten Sie
unter http://www.subreport.de/service/support-elvis/ oder direkt bei subreport Verlag Schawe GmbH, Tel.: +49
(0)2 21/9 85 78-0, Fax: +49 (0)2 21/9 85 78-66, E-Mail: elvis@subreport.de.
Ausschreibungsunterlagen
Alle Ausschreibungsunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform „subreport ELVIS“ unter
folgendem Link zum Download zur Verfügung: https://www.subreport.de/E11561945.
Anfragen
Anfragen zu dieser Ausschreibung können ebenfalls ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des
Vergabemarktplatzes „subreport ELVIS“ (https://www.subreport.de/E15945576) gestellt werden. Wir behalten
uns das Recht vor, Fragen, die nicht bis spätestens 8 Arbeitstage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt sind,
nicht mehr zu beantworten.
Es besteht eine Verpflichtung zur Besichtigung von mindestens 4 Gebäuden: Verwaltung Amt Neustadt, Schule Neustadt, Schule Breddin, Kita Breddin.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In den Gebäuden des Amtes Neustadt soll die Unterhalts-, Grund- und Fensterreinigung erbracht werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: 2016-OV-Reinigung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Amt Neustadt (Dosse) und zugehörige Gemeinden/Orte.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach § 6 EG VOL/A
Ich versichere/wir versichern, dass über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
Ich erkläre/wir erklären, dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet.
Ich erkläre/wir erklären, dass die zur Geschäftsführung des Unternehmens befugte(n) Person(en) keine schwere Verfehlung begangen haben, die Zuverlässigkeit des Unternehmens als Bieter in Frage stellt.
Ich erkläre/wir erklären, dass der Bieter seine Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge der gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist.
Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben habe/n.
Hinweis: Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Den Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister führen wir über die folgenden Angaben:
Registerführendes Amtsgericht:
Handelsregisternummer:
oder
vergleichbare Eintragung (EU):
Wir erklären, dass wir Mitglied in der für uns zuständigen Berufsgenossenschaft sind.
Erklärung zur
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsteilnehmers
Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie mit Gebäudereinigungsleistungen.
Erklärung Gesamtumsatz (p.a.) (ohne USt) des Unternehmens 2015
2014
2013
Erklärung Gesamtumsatz (p.a.) (ohne USt) mit Gebäudereinigungs-leistungen 2015
Der Umsatz mit Gebäudereinigungsleistungen muss mindestens 1 Mio. Euro p.a. betragen.
Vordruck 02b
Eigenerklärung Bonität:
Wir bestätigen, dass der für unser Unternehmen vergebene Bonitätsindex bei den folgenden Unternehmen besser als mit den angegebenen Werten belegt ist:
— Creditreform: 270
— Bürgel: 2,7
Sollten Sie sich auf einen anderen Bonitätsindex berufen, so stellen Sie bitte sicher, dass eine Vergleichbarkeit mit den angegebenen Indizes gegeben ist.
Der für unser Unternehmen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe ausgewiesene Bonitätsindex beträgt:
Creditreform:
Alternativindex:
Name des Index:
Eigenerklärung zur Berufshaftpflicht-Betriebshaftpflichtversicherung:
Eine Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung besteht bei dem nachfolgend bezeichneten Versicherungsunternehmen:
Bezeichnung des Versicherers:
Deckungssumme in Euro:
Wir legen – auf Anforderung – den Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden, 500.000 Euro für Schlüsselverluste sowie
2 Mio. Euro für Vermögensschäden vor.
Eigenerklärung zur
Technischen Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsteilnehmers
1. Angabe der durchschnittlichen Anzahl des beschäftigten Personals in den Jahren 2014 und 2015:
Wir beschäftigten im Jahr 2014 durchschnittlich
Mitarbeiter im Unternehmen
Mitarbeiter im relevanten Betriebsteil.
Wir beschäftigten im Jahr 2015 durchschnittlich
Mitarbeiter im Unternehmen und
2. Wir erklären, dass die Leistungen zu mindestens 80 Prozent durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigte erbracht werden. Der Auftraggeber behält sich eine entsprechende Prüfung beim Auftragnehmer vor.
3. Wir erklären, dass wir in dem für die Durchführung des Auftrags relevanten Unternehmensteils mindestens
— 1 Meister des Gebäudereinigerhandwerks,
sowie mindestens
— 3 Fachkräfte des Gebäudereinigerhandwerks (Reinigungsmeister, Gesellen des Gebäudereinigerhandwerks, Staatl. geprüfte Desinfektoren)
beschäftigen.
4. Wir erklären, dass alle mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter die deutsche Sprache ausreichend gut sprechen und verstehen.
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Keine.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Keine Forderungen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Besondere Vertragsbedingungen
für die
Unterhalts-, Grund- und Fensterreinigung
in öffentlichen Gebäuden des Amtes Neustadt (Dosse)
— Ausgabe 13.04.2016 –
Vergabenummer: 2016 – OV – Reinigung
1 Allgemeines
1.1 Begriffsbestimmungen
Unterhaltsreinigung im Sinne dieser Vertragsbedingungen bedeutet Reinigung der Gebäudeinnen-flächen und der Einrichtungsgegenstände. Die Reinigungsarbeiten umfassen Reinigung und Pflege der Fußböden, Wand- und Deckenflächen, Möbel, Fensterbänke, Heizkörper, Türen mit Rahmen und Verkleidungen, Glasinnenflächen, Treppengeländer, sanitäre Anlagen, Wasch- und Badeanla-gen, etc.
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Hiervon ausgenommen sind IT-Ausstattungen. Maßgebend sind das Leistungsverzeichnis, die Leis-tungsbeschreibung und die Ergänzenden Regelungen.
Fensterreinigung im Sinne dieser Vertragsbedingungen ist die Reinigung der Fenster und sonstiger Lichtdurchlässe einschließlich der Rahmen an der Außenhaut der Gebäude. Maßgebend sind das Leistungsverzeichnis, die Leistungsbeschreibung und ggfs. ergänzenden Regelungen.
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Die Reinigungsintervalle ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.
Der Begriff der Hausverwaltung bezeichnet Beauftragte des Auftraggebers, die für einzelne und/oder mehrere Objekte verantwortlich sind.
1.2 Aufmaßabweichungen
Stellt der Bewerber / Auftragnehmer (AN) gegenüber den Angebotsunterlagen Abweichungen von Art und Größe des Objekts fest, die mehr als 5 % betragen, können diese jederzeit geltend gemacht werden.
Betragen die Aufmaßabweichungen weniger als 5 % und werden sie nicht bis spätestens 4 Wochen nach Arbeitsaufnahme schriftlich beim Auftraggeber geltend gemacht, liegt es im Ermessen des Auftraggebers (AG), den Vertrag anzupassen.
1.3 Änderung der beauftragten Flächen
Der Auftraggeber ist berechtigt, die zu reinigenden Flächen nach den betrieblichen Erfordernissen jederzeit vorübergehend neu festzulegen; er hat dies dem Auftragnehmer spätestens 5 Werktage zuvor mitzuteilen.
Der Auftraggeber kann einzelne zu reinigende Flächen temporär oder dauerhaft aus der beauftrag-ten Fläche entfernen. Er hat das dem Auftragnehmer spätestens einen Monat vor der Umstellung mitzuteilen.
1.4 Besondere Reinigungsarbeiten
1.4.1 Abrechnung
Besondere Reinigungsarbeiten sind – sofern nichts Anderes vereinbart wurde – auf der Basis des sich aus dem Angebot für die laufende Unterhaltsreinigung ergebenden Preises abzurechnen.
1.4.2 Ergänzende Reinigungen
Vor bzw. nach Veranstaltungen an Werk-, Sonn- oder Feiertagen sind auf Anforderung des AG ergänzende Reinigungen durchzuführen. Der Leistungsumfang und der Zeitaufwand sind vor Be-ginn der Arbeiten schriftlich zu vereinbaren. Es gelten die für die betreffenden Flächen angebote-nen Stundenverrechnungssätze.
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1.4.3 Baumaßnahmen
Durch Baumaßnahmen entstehende Verschmutzungen sind grundsätzlich im Rahmen der Unter-haltsreinigung zu beseitigen. Werden durch die Baumaßnahmen jedoch erhebliche zusätzliche Ver-schmutzungen verursacht, die einen erhöhten Reinigungsaufwand rechtfertigen, so hat der AN diesen Bedarf zeitnah und vor Beginn der zusätzlichen Tätigkeit bei dem AG anzuzeigen und mit ihm den Mehrbedarf und die damit verbundenen Kosten verbindlich abzustimmen. Dabei sind je-doch etwaige, durch die Baumaßnahme entstandene, Flächenreduzierungen zu berücksichtigen.
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Die getroffenen Vereinbarungen sind schriftlich festzuhalten.
1.5 Abstellräume
Soweit der AG im Objekt vorhandene Abstellräume für Maschinen, Geräte, Pflege- und Reini-gungsmittel zur Verfügung stellen kann, werden diese unentgeltlich überlassen. Der AG übernimmt keine Haftung für Schäden und Verluste an vom AN oder seinen Arbeitskräften eingebrachte Sa-chen. Der AN hat den AG von derartigen Ansprüchen freizuhalten. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des AG, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfül-lungsgehilfen.
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1.6 Strom, Wasser
Das zur Vertragserfüllung notwendige Wasser und die elektrische Energie werden unentgeltlich zur Ver¬fügung gestellt, sofern die Ergänzenden Regelungen nichts anderes vorsehen. Es ist stets auf sparsamen Verbrauch zu achten.
1.7 Telefonbenutzung
Die Benutzung der Fernsprechanlagen ist nicht gestattet.
2 Reinigungszeiten
Die Reinigungszeiten für die einzelnen Gebäude werden zwischen Auftraggeber und Auftragneh-mer vor Aufnahme der Tätigkeit festgelegt. Vorerst gelten folgende Randbedingungen:
— Standard Servicezeiten in den Schulen und Horten sind Montag bis Freitag nach 17:00 Uhr,
Feiertage und Ferien ausgenommen.
— Standard Servicezeiten in der Förderschule sind Montag bis Freitag nach 14:30 Uhr; Feier-tage und Ferien ausgenommen.
— Standard Servicezeiten in den Räumen Arbeitslehre, Flur Schulspeisung und WC sind Mon-tag bis Freitag nach 16:00 Uhr.
— Standard Servicezeiten in der Turnhalle mit Sanitärtrakt, Musikschule und WC/Flur Musik-schule sind vor 7:00 Uhr.
— Standard Servicezeiten in den Kitas sind Montag bis Freitag ab 15:00 Uhr.
— Standard Servicezeiten in der Amtsverwaltung sind Montag bis Freitag vor 7:00 Uhr oder Montag, Mittwoch und Donnerstag ab 17:00 Uhr, Dienstag ab 18:30 Uhr und Freitag ab 13:00 Uhr, Feiertage ausgenommen.
3 Reinigungsgeräte und –material
3.1 Reinigungsgeräte/-maschinen
Die vom AN gestellten und gemäß Reinigungskonzept eingesetzten Reinigungsgeräte und –maschinen müssen nach den einschlägigen technischen Vorschriften gekennzeichnet und im vor-geschriebenen Turnus auf Kosten des AN überprüft und gewartet werden.
Vor dem Einsatz von Reinigungsautomaten ist die Eignung unter Berücksichtigung von Bodenbe-lagseigenschaften und Unterkonstruktionen zu prüfen. Für Schäden – insbesondere am Fußboden – die dem Einsatz des Reinigungsautomaten zuzuschreiben sind, haftet der AN.
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Der AN hat standardisierte Arbeitsmaterialien einzusetzen, wie z.B. Dosierhilfen und das 4-Farbsystem bei Chemie / Eimern / Tüchern, um systematisch Fehlerquellen zu vermeiden.
3.2 Reinigungs- und Pflegemittel, Verpackungen
3.2.1 Einzusetzende Mittel, Gesundheitsschutz
Grundsätzlich trägt der AN die Verantwortung für die einzusetzenden Reinigungsmittel.
Desinfektionsmittel sind sparsam und nur soweit im LV vorgesehen und im Übrigen in Abstimmung mit dem AG einzusetzen und müssen in der jeweils gültigen Liste der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) eingetragen sein.
Für die Schädigung der zu behandelnden Flächen und Einrichtungsgegenstände durch ungeeig-nete Reinigungsmittel haftet der AN.
Für die Fußbodenpflege sind nur rutschhemmende Pflegemittel zu verwenden.
Der AG behält sich vor, bestimmte Reinigungsverfahren oder die Verwendung bestimmter Mittel jederzeit schriftlich zu untersagen.
Die vom AN einzubringenden Reinigungs- und Pflegemittel dürfen zu keiner Gesundheitsgefähr-dung,
Gesundheitsschädigung oder Belastung der Umwelt führen und müssen beim Umweltbundesamt
registriert sein. Reinigungs- und Pflegemittel sowie Verbrauchsmaterialien, die mit Umweltzeichen wie z.B. „Blauer Engel“ oder „Euroblume“ oder vergleichbaren Umweltzeichen ausgezeichnet sind, sollten bei Eignung bevorzugt werden.
Es dürfen keine bzw. nur in Absprache mit dem Auftraggeber Reinigungs- und Pflegemittel zur An-wendung kommen, die nach der Gefahrstoffverordnung, MAK-Liste und GHS als sehr giftig, kanze-rogen,
mutagen oder umweltgefährlich eingestuft wurden und/oder in Gebinden aus Polyvinylchlorid (PVC) geliefert werden.
3.2.2 Sicherheitsdatenblätter
Der AN ist verpflichtet, die eingesetzten Reinigungsmittel nach den Vorgaben der gültigen gesetzli-chen Regelungen zu beschriften und alle Vorgaben zu beachten.
Darüber hinaus ist der AN verpflichtet, seine internen Betriebsanweisungen objektspezifisch anzu-passen, diese zusammen mit den Sicherheitsdatenblättern der eingesetzten Mittel an der Arbeits-stelle in geeigneter Weise bekanntzumachen und anhand dieser Informationen die Unterweisungen der Mitarbeiter durchzuführen.
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Auf Anforderung sind die Sicherheitsdatenblätter der eingesetzten Mittel dem AG vorzulegen.
3.2.3 Recycling, Umweltschutz
Produkte in Gebinden, die wiederverwendet resp. wiederbefüllt werden, sind zu bevorzugen. Soweit dies nicht der Fall ist, müssen die Gebinde der stofflichen Verwertung zugeführt werden. Produkte in nicht wieder verwendbaren oder wieder verwertbaren Gebinden sollen nicht verwendet werden.
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Verpackungen sind unter dem Gesichtspunkt der Abfallvermeidung auf das Notwendigste zu be-schränken. Sie sind wiederzuverwenden oder der stofflichen Verwertung zuzuführen. Für die Ver-packungen sind grundsätzlich umweltfreundliche Materialien (Karton, Pappe, Papier in RC- Qualität, Vollholz) zu verwenden. Sofern in begründeten Ausnahmen Folien verwendet werden, müssen diese ausschließlich aus transparentem PE bestehen.
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3.3 Überprüfung der Vorgaben
Der AG hat das Recht, jederzeit die Einhaltung der unter 3.1 und 3.2 aufgeführten Bedingungen zu überprüfen, z.B. durch Vor-Ort-Kontrolle.
4 Aufsichts- und Reinigungspersonal sowie Verhaltensvorschriften
4.1 Anforderungen an das Personal
4.1.1 Zuverlässigkeit
Der AN ist verpflichtet, nur zuverlässiges Personal zu beschäftigen. Die Kenntnisse der deutschen Sprache müssen für die Erfüllung der Aufgaben ausreichen. Der AG ist berechtigt, das Personal auf Zuverlässigkeit zu prüfen, indem z.B. die Vorlage polizeilicher Führungszeugnisse verlangt wird.
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Der AN hat durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Reinigungsleistung durch Personalausfälle (bspw. infolge Krankheit, Urlaub usw.) nicht beeinträchtigt wird.
Ausländische Arbeitskräfte dürfen vom AN nur beschäftigt werden, wenn sie gültige Arbeitspapiere besitzen.
Personen, die vom AN nicht mit der Reinigung des Objektes beauftragt sind, dürfen nicht mit in das Objekt genommen werden. Das gilt auch für Kinder.
4.1.2 Firmenausweis
Auf Verlangen des AGs hat der AN das mit der Reinigung beauftragte Personal mit einem Firmen-ausweis auszustatten, der jederzeit sichtbar zu tragen ist. Bei Ausscheiden von Personal hat der AN den Ausweis einzuziehen.
4.1.3 Ansprechpartner des AN, Objektleitung
Der AN hat für die tägliche Aufsicht eine fachlich und persönlich geeignete Person (Vorarbeiter/in) einzusetzen und diese dem AG namentlich zu benennen. Sie wird mit der Hausverwaltung eng zusammenarbeiten und steht dieser während der Reinigungszeiten und nach Absprache auch wäh-rend der üblichen Bürozeiten als Ansprechpartner zur Verfügung. Soweit es sich hierbei um Perso-nen ausländischer Nationalität handelt, müssen ihre Kenntnisse der deutschen Sprache für die Erfüllung dieser Aufgaben ausreichen.
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Um eine ordnungsgemäße und einwandfreie Reinigung sicherzustellen, hat der AN für jedes Objekt zusätzlich eine verantwortliche Objektleitung zu benennen, die mit der Hausverwaltung eng zu-sammenarbeitet und werktäglich zu erreichen ist. Die Objektleitung ist mindestens 14-tägig im Ob-jekt und weist die Anwesenheit nach. Eine die Aufgabenerfüllung ermöglichende problemlose Ver-ständigung in deutscher Sprache ist zu gewährleisten.
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4.1.4 Einweisung, Schulung
Der AN ist verpflichtet, sein Reinigungspersonal nach den einschlägigen Vorschriften (z.B. Unfall-verhütung, Gefahrstoffe usw.) sowie mindestens 1 x jährlich fachlich zu schulen und durch fach-kundige Mitarbeiter vor Arbeitsaufnahme im Objekt einzuweisen sowie regelmäßig zu beaufsichti-gen. Es ist durch den AN sicherzustellen, dass die MA mit modernen Reinigungsverfahren vertraut sind.
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Hinsichtlich der Beschäftigung in Kindertagesstätten gelten folgende rechtlichen Anforderungen:
Die in einer Kindertagesstätte tätigen Personen, hierzu gehört auch das Reinigungspersonal, müs-sen regelmäßig über den Umgang mit Lebensmitteln und die eigenen gesetzlichen Verpflichtungen belehrt werden. Hierzu gehört das Aufzeigen von Tätigkeits- und Beschäftigungsverboten bei be-stimmten Krankheiten bzw. Krankheitssymptomen. Treten solche Hinderungsgründe auf, ist die betreffende Person verpflichtet, dies ihrem Dienstherrn unverzüglich mitzuteilen. Die Bescheinigung über die Erstbelehrung und die letzte Dokumentation der Belehrung durch den Arbeitgeber sind aufzubewahren und an der Betriebsstätte verfügbar zu halten.
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4.1.5 Anweisungsrecht der Hausverwaltung
Die arbeitsrechtliche Weisungsbefugnis des AN schließt nicht aus, dass die Beauftragten des AGs Anweisungen erteilen, die sich nur auf das Werk bzw. die Vertragserfüllung, jedoch nicht auf die einzelnen zur Herstellung des Werks erforderlichen Arbeitsverrichtungen beziehen.
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4.2 Beschäftigungsverbot, Sanktionen
Hausverwalter oder Hausmeister, Betriebshelfer, deren Angehörige und Lebenspartner sowie ande-re mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen dürfen nicht als Mitarbeiter des AN in dem Objekt eingesetzt werden, das von dem betreffenden Hausverwalter oder Hausmeister betreut wird.
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Für jeden nachgewiesenen Fall der Nichteinhaltung zahlt der AN eine Vertragsstrafe in Höhe von 400,- Euro. Im Falle der wiederholten Nichteinhaltung kann der AG den Vertrag mit dem AN fristlos kündigen.
Arbeitnehmer, die im Tätigkeitsfeld Reinigung von des Amtes Neustadt beschäftigt werden, können nicht als Mitarbeiter des AN in den Objekten eingesetzt werden.
4.3 Gesundheitsschutz
4.3.1 Meldepflichtige Erkrankungen
Arbeitskräfte, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen die Räume nicht betreten und Einrichtungen nicht benutzen, bis nach dem Urteil des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist.
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Siehe auch Kap. 4.1.4 Einweisung, Schulung.
4.3.2 Ausscheider
Ausscheider dürfen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der vorge-schriebenen Schutzmaßnahmen die Räume betreten.
4.4 Datenschutz
Unterlagen (Schriftstücke, Akten, Hefte, Karteikarten usw.), die sich in den Diensträumen befinden, unterliegen allgemeinen und besonderen Datenschutzbestimmungen, die sich insbesondere aus dem Bundesdatenschutzgesetz und dem Sozialgesetzbuch ergeben. In diese Unterlagen darf kein Einblick genommen werden. Schränke, Schubladen u.a. dürfen nicht unbefugt geöffnet werden. Über zufällig bekannt gewordene Sachverhalte und sensible Daten aus dienstlichen Vorgängen ist Verschwiegenheit zu wahren.
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Der AN darf Arbeitskräfte, die gegen diese Pflichten verstoßen, nicht mehr beim Amt Neustadt ein-setzen.
Auf die entsprechenden Strafvorschriften der vorgenannten Gesetze wird verwiesen.
4.5 Verhalten im Objekt, Gefahrenmeldung
4.5.1 Fundstücke
Der AN sowie seine Erfüllungsgehilfen sind verpflichtet, alle Gegenstände, die im Objekt gefunden werden, sofort bei der Hausverwaltung abzuliefern. Eine Mitnahme solcher Gegenstände durch den AN oder seine Erfüllungsgehilfen erfüllt den Straftatbestand des Diebstahls. Der AN weist seine Arbeitskräfte vor Beginn ihrer Tätigkeit im Objekt darauf hin.
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Ein Finderlohn kann nicht gezahlt werden.
4.5.2 Mitteilungspflicht über Schäden/Mängel
Mängel und Schäden am Objekt und an den Einrichtungsgegenständen sind der Hausverwaltung unverzüglich mitzuteilen. Soweit diese Mängel und Schäden zu einer Gefährdung des Reinigungs-personals führen können, darf die Reinigung nicht vor Abstellung der festgestellten Beanstandun-gen ausgeführt werden.
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Die Haftung des AGs wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bleibt unberührt.
4.6 Hausverbot
Der AG ist berechtigt, Arbeitskräfte des AN des Objektes zu verweisen oder ihnen den Zutritt zu untersagen, wenn diese
die Voraussetzungen der Ziffer 4.1 nicht erfüllen, insbesondere, wenn Zweifel an der Zuverläs-sigkeit bestehen
gegen die Regelungen des Vertrages verstoßen.
5 Leiharbeitnehmer
Der Einsatz von Leiharbeitnehmern ist grundsätzlich unzulässig. In Ausnahmefällen kann der AG aber auf begründeten schriftlichen Antrag des AN für einen begrenzten Zeitraum den Einsatz von Leiharbeitnehmern gestatten.
6 Abnahme, Rechnung und Erfüllungsmängel
6.1 Abnahme
Die Beweislast für die vertragsgemäße Erfüllung trägt der AN. Eine formale Abnahme ist in der Re-gel nicht vorgesehen. Der AN überprüft eigenständig und regelmäßig die Reinigungsleistung, do-kumentiert diese Überprüfungen mindestens einmal im Vierteljahr und übergibt dem AG eine Kopie der Dokumentation.
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Festgestellte Mängel werden im Mängelbuch eingetragen. (siehe 6.3.1)
Auf Verlangen des AGs weist der AN die geleistete Arbeit durch die von seinen Mitarbeitern vorge-legten „Stundenzetteln“ oder eine vergleichbare Dokumentation nach.
Bei Grundreinigungen, Sonderreinigungen sowie Glas- und Fensterrahmenreinigung legt der AN nach jeder Reinigung dem AG einen Leistungsnachweis vor, der von einem beauftragten Mitarbei-ter des AGs abgezeichnet wird. Eine Kopie dieses Nachweises wird mit der nächsten fälligen Rech-nung eingereicht.
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6.2 Rechnungslegung
Siehe Ausführungen hierzu in Kap. 7.1.
Der Auftraggeber benötigt für die Verrechnung der Leistung an weitere Kostenträger ggfs. eine detaillierte Rechnungslegung. Diese ist mit dem Auftraggeber vor Beginn der Leistungserbringung abzusprechen.
6.3 Erfüllungsmängel/Vertragsstrafen
Soweit im Folgenden nichts Anderes geregelt ist, gelten die gesetzlichen Regelungen.
6.3.1 Mängel werden von den Beauftragten des AGs in einem Mängelbuch, das der AN stellt und in jedem Gebäude ausliegt, schriftlich dokumentiert. Der Auftragnehmer reagiert auf diese Mängel, die im Mängelbuch angezeigt sind, unverzüglich und stellt die Mängel ab.
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6.3.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Falle der schuldhaften Verletzung nachfolgend ge-nannter Pflichten eine Vertragsstrafe in der nachfolgend genannten Höhe an den Auftraggeber zu zahlen:
— Verstößt der Auftragnehmer bei der Entlohnung seiner in den Objekten des Auftraggebers ein-gesetzten Arbeitskräfte gegen die Verpflichtung des jeweils gültigen Tarifvertrages, hat er für jeden Arbeitnehmer, der nicht entsprechend entlohnt wird, eine Vertragsstrafe von 400,00 EUR an den Auftraggeber zu zahlen.
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— Der Auftraggeber beruft sich erst dann auf Nicht- oder Schlechtleistungen, wenn angezeigte Mängel nicht in angemessener Frist (nächster Arbeitstag) beseitigt wurden oder sich Mängel trotz Aufforderung zur Abstellung mindestens dreimal wiederholen. Für den Fall, dass der Auf-tragnehmer seiner Pflicht zur vertragsgerechten Reinigung im vorgenannten Sinne nicht nach-kommt, ist er für jeden Fall der nicht vertragsgerechten Reinigung zur Zahlung einer Vertrags-strafe in Höhe von 400,00 EUR an den Auftraggeber verpflichtet. Mehrere Mängelrügen innerhalb eines Gebäudes, die sich auf die Reinigungsleistung eines Tages beziehen, gelten als einheit-liche Mängelrüge im Sinne dieses Absatzes.
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6.3.3 Nachweismöglichkeit
Dem AN wird für die obigen Fälle der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die angesetzte Pauschale.
6.3.4 Weitergehende Ansprüche
Sonstige, auch weitergehende Ansprüche des AG nach dem BGB sowie das Recht des AG zur au-ßerordentlichen, fristlosen Kündigung bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
6.4 Ausfallzeiten
Wenn die Arbeiten zur Unterhaltsreinigung aus Gründen, die vom AG zu vertreten sind, nicht oder nicht vollständig ausgeführt werden, ruht insoweit der Vertrag. In diesem Falle wird das zu zahlende Monatsentgelt für die Zeit des Arbeitsausfalles, der über 10 Arbeitstage hinausgeht, entsprechend gekürzt. Das Recht des ANs auf Kündigung gemäß § 643 BGB in Verbindung mit § 642 BGB bleibt unberührt.
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7 Preis, Preisgleitklausel, Zahlungen
7.1 Vertragspreise, Vertragsanpassung
Die auf Grundlage des Angebots ermittelten Preise für die Unterhalts-, Grund- und Fensterreinigung sind Festpreise. Sie bilden die Abrechnungsgrundlage. Die tatsächlich in einem Monat erbrachte Reinigungsleistung wird zu Beginn des Folgemonats in Rechnung gestellt. Hierauf wird die Umsatz-steuer in jeweils geltender Höhe berechnet; das Gleiche gilt auch für die Preise anderer Reinigungs-leistungen.
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Grund- und Fensterreinigungen werden je Durchführung zum im Angebot beschriebenen Festpreis in Rechnung gestellt.
Vermindert oder erhöht sich die monatliche Reinigungsfläche um mindestens 2 %, ist der Preis auf der Grundlage des ursprünglichen Angebotes in Bezug auf den Stundenverrechnungssatz und die Leis-tungswerte neu zu ermitteln und seitens des AGs eine Vertragsanpassung vorzunehmen.
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7.2 Preisanpassungen
Die Angebotspreise basieren auf den Tariflöhnen des Gebäudereinigerhandwerks Brandenburg, die am letzten Tage der Angebotsfrist gültig waren bzw. auf den gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) für allgemeinverbindlich erklärten Mindestlöhnen.
Im Falle des Inkrafttretens eines von der Landesinnung der Gebäudereiniger Brandenburg geschlos-senen neuen Lohn- und Rahmentarifvertrags sowie bei der Erhöhung gesetzlicher Sozialaufwen-dungen kann der AN eine Erhöhung des Vertragspreises beantragen. Die Basis dafür sind die in der Kalkulationsdatenbank hinterlegten Stundenverrechnungssatzkalkulationen, die bei einer Tariferhö-hung neu berechnet werden.
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Anträge, die später als 3 Monate nach Abschluss des Lohn- oder Rahmentarifvertrags oder nach Inkrafttreten der Änderung der gesetzlichen Sozialaufwendungen eingehen, finden nur vom 1. Tage des Eingangsmonats an Berücksichtigung.
Kommt eine Einigung über den neuen Preis nicht zustande, so kann jeder Vertragspartner nach Nr. 10.1 kündigen (jedoch frühestens zum Ende des ersten Vertragsjahres). Bis zum Ablauf des Vertra-ges gilt der nach Nr. 7.1 vereinbarte Preis weiter.
Die Regelung findet sinngemäß Anwendung, wenn sich eine Ermäßigung der Löhne oder der ge-setzlichen Sozialaufwendungen ergibt.
In Zeiträumen ohne allgemeinverbindlichen Tarifvertrag bzw. bei Kündigung des zuletzt gültigen Min-destlohntarifvertrags gelten bis zum Abschluss einer Übergangsregelung bzw. eines neuen (Mindest-) Lohntarifvertrags durch die Tarifvertragsparteien die Regelungen des zuletzt gültigen Tarifvertrags.
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8 Haftung
8.1 Umfang, Ausschluss
8.1.1 Der AN hat für ausreichende Sicherungsvorkehrungen zu sorgen. Er haftet für die von ihm und seinen Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die in Erfüllung und bei Gelegenheit der Erfüllung der vertraglichen Verbindlichkeiten entstehen. Dies gilt auch für Schäden, die an Fußböden oder den Bodenbelägen durch vom AN eingesetzte Maschi-nen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel entstehen.
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Die Haftung umfasst bei Verlust eines dem AN oder seinen Gehilfen ausgehändigten Haupt- oder Generalschlüssels auch den Ersatz der gesamten Schließanlage.
Bei den Reinigungsarbeiten beschädigte Gegenstände, zerbrochene Scheiben u.ä. werden auf Veranlassung des AGs erneuert. Die entstehenden Kosten hat der AN zu tragen.
8.1.2 (1) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der AG auf Schadensersatz, wenn die Vo-raussetzungen des im Einzelfall einschlägigen Rechtsgrundes auch im Übrigen vorliegen. Bei einfa-cher Fahrlässigkeit haftet der AG nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhal-tung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des AG jedoch begrenzt auf den Ersatz von Schäden, die aus Sicht des AG bei Vertragsschluss als mög-liche Folge einer Vertragsverletzung vorhersehbar waren oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorg-falt hätten vorausgesehen werden müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden sind in Bezug auf die im vorherigen Satz definierten Schäden nur soweit ersatzfähig, wie sie in dem Vertragsverhältnis typischerweise zu erwarten sind.
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Der AN verpflichtet sich, den AG im Übrigen von Entschädigungsansprüchen einschließlich Regress-ansprüchen jeglicher Art (z.B. von Versicherungen) freizuhalten. Der AN hat den AG auch von etwai-gen Ansprüchen dritter Personen, die bei Ausführung der Arbeiten einen Schaden erleiden, freizu-halten.
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(2) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zu-gunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des AG.
9 Vertragslaufzeit
Die Dauer der Vertragslaufzeit beträgt für alle Objekte 2 Jahre ab Vertragsbeginn, d.h. 01.08.2016 – 31.07.2018.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich ab dem 01.08.2018, wenn der Vertrag nicht vorzeitig gekündigt wird, mit einer Frist von 6 Monaten um jeweils ein weiteres Jahr. Der Vertrag endet, ohne explizite Kündigung, automatisch spätestens zum 31.7.2020. Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 4 Jahre. Soll der Vertrag über den 31.7.2020 hinaus verlängert werden, müssen die Parteien dies explizit vereinbaren. Auch dann ist der Vertrag mit einer Vorlauffrist von 6 Monaten jeweils nur um 1 Jahr verlängerbar.
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10 Kündigung
10.1 Ordentliche Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Eine Kündigung ist frühestens zum Ablauf der ersten beiden Vertragsjahre resp. zum Ende der Verlängerungsjahre zulässig.
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10.2 Kündigung in der Probezeit
Für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen wird eine Probezeit von 6 Monaten ab dem Beginn der Vertragslaufzeit vereinbart. Während der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich.
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10.3 Außerordentliche Kündigung
Der AG kann den Vertrag für ein gesamtes Objekt jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 4 Wo-chen kündigen, wenn das Objekt vom AG – vorübergehend oder auf Dauer – nicht mehr genutzt wird.
Sollen nur Teile des Objektes nicht mehr genutzt werden, kann und muss auf Verlangen des ANs die Kündigung auf diese Teile beschränkt werden.
10.4 Fristlose Kündigung
Der AG kann den Vertrag jederzeit fristlos kündigen, wenn wichtige Gründe vorliegen, insbesondere, wenn der AN
a) die übernommene Leistung nicht zu dem vom AG benannten Zeitpunkt beginnt oder nicht in der dem Vertrag entsprechenden Zeit, Art und Weise ausführt und trotz schriftlicher Mahnung nicht Abhilfe schafft,
b) eine ihm von dem Aufsichtsorgan der Verwaltung nach Nr. 3.2.1 untersagte Reinigungsart beibehält oder nicht zulässige Mittel verwendet,
c) den Mitarbeitern seines Betriebes die tariflichen oder gesetzlich vorgeschriebenen Leistun-gen ganz oder teilweise vorenthält oder wenn er in sonstiger Weise gegen tarifliche Bestim-mungen oder Vorschriften der Sozialgesetzgebung oder des Betriebs¬verfassungsgesetzes verstößt,
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d) gegen die Bestimmung der Nr. 5 (Verbot von Leiharbeitsverhältnissen) verstößt,
e) im Angebot falsche Angaben gemacht oder falsche Erklärungen abgegeben hat oder sein im Rahmen der Angebotsabgabe eingereichtes Reinigungskonzept nicht umsetzt.
f) einen Verstoß gegen ein ausgesprochenes Hausverbot (Nr. 4.6) begeht bzw. diesen veran-lasst oder duldet,
g) gegen die Bestimmungen von Nr. 4.4 (Datenschutz) verstößt.
10.5 Schriftform
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
10.6 Räumung, Abnahme- und Übernahmeprotokoll
10.6.1 Räumung
Der AN hat bei Beendigung des Vertragsverhältnisses am Tag der letzten Reinigung sämtliche von ihm eingesetzte Maschinen, Geräte und Materialien aus dem Objekt herauszunehmen und die Ab-stellräume / Reinigungskammern sauber zu übergeben.
10.6.2 Abnahme, Mängelbeseitigung
Mängel hat der AN entsprechend der Nr. 6.3 zu beseitigen; dies erfolgt spätestens bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Unterbleibt die Mängelbeseitigung, trägt der bisherige AN die Kosten für die Ersatzvornahme durch Dritte.
Der Reinigungszustand ist ca. 2 Monate vor Beendigung des Vertragsverhältnisses (Vorabnahme) und am Tag der letzten Reinigung (Endabnahme) in einem Protokoll durch den AG oder einen durch ihn beauftragten Dritten festzuhalten.
Das Endabnahmeprotokoll wird dem bisherigen und dem neuen AN als Zustandsbeschreibung des Objektes ausgehändigt.
10.6.3 Übernahme
Bei Übernahme der vertraglichen Leistung ist ein Übernahmeprotokoll durch den AN zu erstellen.
Äußern AG und AN innerhalb von 2 Wochen nach Übergabe des Objekts keine Einwände, gilt das Abnahmeprotokoll als akzeptiert (=Übernahmeprotokoll).
11 Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder wer-den, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden.
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Entsprechendes gilt, wenn sich eine Vertragslücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Vertragsparteien, auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Ver-trag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt schon bei Vertragsschluss von ihnen bedacht worden wäre.
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12 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen AG und AN ist Neuruppin. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
Amt Neustadt
April 2016.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-05-30 📅
Öffnungsort: Elektronisch.
Ort des Eröffnungstermins: Elektronisch.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (70)
2. Qualitätssicherung (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Wolfgang Burau
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E11561945 🌏
Name: Expense Reduction Analysts
Postanschrift: Oraniendamm 10-6B
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13469
Kontaktperson: Expense Reduction Analysts
Herrn Hans-Dieter Honselmann
Telefon: +49 30306044-03 📞
E-Mail: hhonselmann@expensereduction.com 📧
Fax: +49 30306044-27 📠
Name: https://www.subreport.de/E11561945
Postanschrift: k. A.
Postort: k. A.
Postleitzahl: k. A.
Kontaktperson: https://www.subreport.de/E11561945
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E11561945 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-08-01 📅
Datum des Endes: 2018-07-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2016-OV-Reinigung
Zusätzliche Informationen
Vergabeplattform
Wir führen ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren durch, d.h. die Vergabeunterlagen sind nur
elektronisch auf der Vergabeplattform abzurufen und die Angebotsabgabe erfolgt ebenfalls aus-schließlich auf
elektronischem Weg, und zwar über die Vergabeplattform „subreport ELViS“ (www.subreport.de). Zur Teilnahme
am Verfahren ist eine (kostenlose) Registrierung unter https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html
erforderlich. Zur Abgabe eines Angebots bedarf es einer digitalen Signatur. Informationen dazu erhalten Sie
unter http://www.subreport.de/service/support-elvis/ oder direkt bei subreport Verlag Schawe GmbH, Tel.: +49
(0)2 21/9 85 78-0, Fax: +49 (0)2 21/9 85 78-66, E-Mail: elvis@subreport.de.
Ausschreibungsunterlagen
Alle Ausschreibungsunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform „subreport ELVIS“ unter
folgendem Link zum Download zur Verfügung: https://www.subreport.de/E11561945.
Anfragen
Anfragen zu dieser Ausschreibung können ebenfalls ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des
Vergabemarktplatzes „subreport ELVIS“ (https://www.subreport.de/E15945576) gestellt werden. Wir behalten
uns das Recht vor, Fragen, die nicht bis spätestens 8 Arbeitstage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt sind,
nicht mehr zu beantworten.
Es besteht eine Verpflichtung zur Besichtigung von mindestens 4 Gebäuden: Verwaltung Amt Neustadt, Schule Neustadt, Schule Breddin, Kita Breddin.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331/866/1610 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3
Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hingewiesen. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.“
Der Auftraggeber betrachtet eine solche Rüge als „unverzüglich“ i. S. d. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB, die
innerhalb von sechs Kalendertagen ab Kenntnis des Bewerbers/Bieters von dem vermeintlichen Verstoß gegen
Vergabebestimmungen erfolgt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 548 764,24 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 157-285767
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 075-132219
ABl. S-Ausgabe: 157
Zusätzliche Informationen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-06-21 📅
Name: Veolia Industrieservice GmbH
Postanschrift: Heinrich-Rau-Str. 4
Postort: Neuruppin
Postleitzahl: 16816
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: de.is.neuruppin@veolia.com 📧
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2016/S 157-285767 (2016-08-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 548 764,24 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 157-285767
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 075-132219
ABl. S-Ausgabe: 157
Zusätzliche Informationen
Vergabeplattform.
Wir führen ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren durch, d. h. die Vergabeunterlagen sind nur
elektronisch auf der Vergabeplattform abzurufen und die Angebotsabgabe erfolgt ebenfalls aus-schließlich auf
elektronischem Weg, und zwar über die Vergabeplattform „subreport ELViS“ (www.subreport.de). Zur Teilnahme
am Verfahren ist eine (kostenlose) Registrierung unter https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html
erforderlich. Zur Abgabe eines Angebots bedarf es einer digitalen Signatur. Informationen dazu erhalten Sie
unter http://www.subreport.de/service/support-elvis/ oder direkt bei subreport Verlag Schawe GmbH, Tel.: +49
(0)2 21/9 85 78-0, Fax: +49 (0)2 21/9 85 78-66, E-Mail: elvis@subreport.de
Ausschreibungsunterlagen
Alle Ausschreibungsunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform „subreport ELVIS“ unter
folgendem Link zum Download zur Verfügung: https://www.subreport.de/E11561945.
Anfragen.
Anfragen zu dieser Ausschreibung können ebenfalls ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des
Vergabemarktplatzes „subreport ELVIS“ (https://www.subreport.de/E15945576) gestellt werden. Wir behalten
uns das Recht vor, Fragen, die nicht bis spätestens 8 Arbeitstage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt sind,
nicht mehr zu beantworten.
Es besteht eine Verpflichtung zur Besichtigung von mindestens 4 Gebäuden: Verwaltung Amt Neustadt, Schule Neustadt, Schule Breddin, Kita Breddin.
Mehr anzeigen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-06-21 📅
Name: Veolia Industrieservice GmbH
Postanschrift: Heinrich-Rau-Str. 4
Postort: Neuruppin
Postleitzahl: 16816
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: de.is.neuruppin@veolia.com 📧
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
innerhalb von 6 Kalendertagen ab Kenntnis des Bewerbers/Bieters von dem vermeintlichen Verstoß gegen
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