Gegenstand des Vertrages ist die Sicherstellung und Durchführung der bedarfsbezogenen Unterhaltsreinigung an verschiedenen Standorten der AOK Nordwest. Los 1: Regionaldirektion Siegen (Westfalen-Lippe) Los 2: Regionaldirektion Flensburg (Schleswig-Holstein) Los 3: Landesdirektion Kiel (Schleswig-Holstein) Los 4: Regionaldirektion Meschede [Brilon] (Westfalen-Lippe) Los 5: Regionaldirektion Meschede [Warstein] (Westfalen-Lippe) Los 6: Regionaldirektion Meschede [Winterberg] (Westfalen-Lippe) Los 7: Regionaldirektion Neumünster (Schleswig-Holstein).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de📧
Telefon: +49 30346462615📞
Fax: +49 30346462777 📠
(1) Auftraggeberin ist die AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstands, Herrn Tom Ackermann, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund.
(2) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(3) Hinweise zur Eignungsleihe:
Ein Bieter kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe), § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. Ist das der Fall, sind diese im Verzeichnis der Dritt- und Nachunternehmer zu benennen und der Bieter hat der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Will der Bieter von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch machen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) Ziffer (2) und Ziffer (3) der Bekanntmachung auch für die Drittunternehmen zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf diejenigen Eignungsgesichtspunkte zu beziehen, hinsichtlich derer das Drittunternehmen dem Bieter seine Fähigkeiten zur Verfügung stellen will. Die erforderliche Verpflichtungserklärung der vom Bieter benannten Drittunternehmen können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. Der Einstufung als Eignungsleihe steht es nicht entgegen, wenn das Drittunternehmen ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen i. S. des Konzernrechts ist („andere Unternehmen“ i. S. v. § 7 Abs. 9 VOL/A-EG).
(4) Hinweise für Bietergemeinschaften:
Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.4 (Sonstige besondere Bedingungen) sowie Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1. (Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers) und Ziffer III.2.2. (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) Ziffer (1) (Betriebshaftpflichtversicherung) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3 (Technischen Leistungsfähigkeit) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die unter Ziffer III.2.3 (Technische Leistungsfähigkeit) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
(5) Hinweise für Unterauftragnehmer:
Der Einsatz von Nachunternehmern (bzw. Unterauftragnehmern) ist sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige Leistungserbringung zulässig. Die Weitergabe von Teilleistungen an andere Unternehmen (Nachunternehmer) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin, die diese nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen verweigern darf. Ist der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, hat der Bieter deren Verfügbarkeit der Auftraggeberin nachzuweisen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer vorlegt.
Nachunternehmer ist, wer wesentliche Teilleistungen hinsichtlich des Auftragsgegenstandes erbringt und nicht lediglich als Lieferant oder Hilfskraft einzustufen ist. Die Wesentlichkeit der Teilleistung ist nicht zwangsläufig vom prozentualen Anteil an der Gesamtleistung abhängig.
Will der Bieter Teilleistungen an einen Nachunternehmer weitergeben, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) Ziffer (2) und Ziffer (3) der Bekanntmachung auch für den Nachunternehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Nachunternehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Nachunternehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Die Eigenerklärung des Bieters, welche Teilleistungen er durch Nachunternehmer ausführen lassen will, muss innerhalb der Bewerbungsfrist (Ziffer IV.3.4) der Bekanntmachung eingereicht werden. Änderungen sind bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe möglich. Die unter Ziffer III.2.1 (Persönliche Lage) genannte Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit NRW ist ebenfalls durch Nachunternehmer vorzulegen. Die erforderliche Verpflichtungserklärung der vom Bieter benannten Nachunternehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin zum Einsatz der Nachunternehmer mit dem Zuschlag als erteilt. Der Einstufung eines Unternehmens als Nachunternehmer steht es nicht entgegen, wenn das Unternehmen ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen i. S. des Konzernrechts ist.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYRD0.
(1) Auftraggeberin ist die AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstands, Herrn Tom Ackermann, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund.
(2) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(3) Hinweise zur Eignungsleihe:
Ein Bieter kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe), § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. Ist das der Fall, sind diese im Verzeichnis der Dritt- und Nachunternehmer zu benennen und der Bieter hat der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Will der Bieter von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch machen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) Ziffer (2) und Ziffer (3) der Bekanntmachung auch für die Drittunternehmen zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf diejenigen Eignungsgesichtspunkte zu beziehen, hinsichtlich derer das Drittunternehmen dem Bieter seine Fähigkeiten zur Verfügung stellen will. Die erforderliche Verpflichtungserklärung der vom Bieter benannten Drittunternehmen können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. Der Einstufung als Eignungsleihe steht es nicht entgegen, wenn das Drittunternehmen ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen i. S. des Konzernrechts ist („andere Unternehmen“ i. S. v. § 7 Abs. 9 VOL/A-EG).
(4) Hinweise für Bietergemeinschaften:
Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.4 (Sonstige besondere Bedingungen) sowie Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1. (Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers) und Ziffer III.2.2. (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) Ziffer (1) (Betriebshaftpflichtversicherung) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3 (Technischen Leistungsfähigkeit) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die unter Ziffer III.2.3 (Technische Leistungsfähigkeit) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
(5) Hinweise für Unterauftragnehmer:
Der Einsatz von Nachunternehmern (bzw. Unterauftragnehmern) ist sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige Leistungserbringung zulässig. Die Weitergabe von Teilleistungen an andere Unternehmen (Nachunternehmer) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin, die diese nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen verweigern darf. Ist der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, hat der Bieter deren Verfügbarkeit der Auftraggeberin nachzuweisen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer vorlegt.
Nachunternehmer ist, wer wesentliche Teilleistungen hinsichtlich des Auftragsgegenstandes erbringt und nicht lediglich als Lieferant oder Hilfskraft einzustufen ist. Die Wesentlichkeit der Teilleistung ist nicht zwangsläufig vom prozentualen Anteil an der Gesamtleistung abhängig.
Will der Bieter Teilleistungen an einen Nachunternehmer weitergeben, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) Ziffer (2) und Ziffer (3) der Bekanntmachung auch für den Nachunternehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Nachunternehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Nachunternehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Die Eigenerklärung des Bieters, welche Teilleistungen er durch Nachunternehmer ausführen lassen will, muss innerhalb der Bewerbungsfrist (Ziffer IV.3.4) der Bekanntmachung eingereicht werden. Änderungen sind bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe möglich. Die unter Ziffer III.2.1 (Persönliche Lage) genannte Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit NRW ist ebenfalls durch Nachunternehmer vorzulegen. Die erforderliche Verpflichtungserklärung der vom Bieter benannten Nachunternehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin zum Einsatz der Nachunternehmer mit dem Zuschlag als erteilt. Der Einstufung eines Unternehmens als Nachunternehmer steht es nicht entgegen, wenn das Unternehmen ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen i. S. des Konzernrechts ist.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYRD0.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vertrages ist die Sicherstellung und Durchführung der bedarfsbezogenen Unterhaltsreinigung an verschiedenen Standorten der AOK Nordwest.
Los 1: Regionaldirektion Siegen (Westfalen-Lippe)
Los 2: Regionaldirektion Flensburg (Schleswig-Holstein)
Los 3: Landesdirektion Kiel (Schleswig-Holstein)
Los 4: Regionaldirektion Meschede [Brilon] (Westfalen-Lippe)
Los 5: Regionaldirektion Meschede [Warstein] (Westfalen-Lippe)
Los 6: Regionaldirektion Meschede [Winterberg] (Westfalen-Lippe)
Los 7: Regionaldirektion Neumünster (Schleswig-Holstein).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: RD Siegen
Kurze Beschreibung:
… qm;57319 Bad Berleburg, Odebornsweg 357334 Bad Laasphe, Bahnhofstraße 6457299 Burbach, Jägerstraße 157413 Finnentrop, Bamenohler Straße 4557258 Freudenberg, Zum Kurpark 7a57290 Neunkirchen, Bahnhofstraße 357462 Olpe, Winterbergstraße 1957076 Siegen, Adolf-Reichwein-Straße 1057074 Siegen, Frankfurter Straße 257076 Siegen, Poststraße 17Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen!
… qm;
57319 Bad Berleburg, Odebornsweg 3
57334 Bad Laasphe, Bahnhofstraße 64
57299 Burbach, Jägerstraße 1
57413 Finnentrop, Bamenohler Straße 45
57258 Freudenberg, Zum Kurpark 7a
57290 Neunkirchen, Bahnhofstraße 3
57462 Olpe, Winterbergstraße 19
57076 Siegen, Adolf-Reichwein-Straße 10
57074 Siegen, Frankfurter Straße 2
57076 Siegen, Poststraße 17
Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen!
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass eine vorherige Objektbegehung für eine sachgerechte Kalkulation aus Sicht der Auftraggeberin erforderlich ist, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen individuelle Umstände vorliegen können, die aus Sicht eines Bieters im Hinblick auf seine Arbeitsorganisation zu Mehr- oder Minderaufwänden führen können, eine sachgerechte und zuverlässige Leistungserbringung jedoch von besonderer Bedeutung für die Auftraggeberin ist. Daher werden die Bieter dringend aufgefordert, an einer Objektbegehung der Objekte vor Angebotsabgabe…
… teilzunehmen.Termine Ortsbegehung: 30.03.2016 bis 08.04.2016 während der Geschäftszeiten.Eine Anmeldung zur Ortsbegehung ist aus organisatorischen und sicherheitstechnischen Gründen erforderlich. Das für die Objektbegehung erforderliche Anmeldeformular ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Das Anmeldeformular sollte spätestens bis zum 22.03.2016 12.00 Uhr per Fax bei der Auftraggeberin vorliegen.Zur Objektbegehung werden max. 2 Personen je Bewerber zugelassen.Nachteile infolge einer versäumten Objektbegehung liegen im Risikobereich des Bieters.
… teilzunehmen.
Termine Ortsbegehung: 30.03.2016 bis 08.04.2016 während der Geschäftszeiten.
Eine Anmeldung zur Ortsbegehung ist aus organisatorischen und sicherheitstechnischen Gründen erforderlich. Das für die Objektbegehung erforderliche Anmeldeformular ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Das Anmeldeformular sollte spätestens bis zum 22.03.2016 12.00 Uhr per Fax bei der Auftraggeberin vorliegen.
Eine Anmeldung zur Ortsbegehung ist aus organisatorischen und sicherheitstechnischen Gründen erforderlich. Das für die Objektbegehung erforderliche Anmeldeformular ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Das Anmeldeformular sollte spätestens bis zum 22.03.2016 12.00 Uhr per Fax bei der Auftraggeberin vorliegen.
Zur Objektbegehung werden max. 2 Personen je Bewerber zugelassen.
Nachteile infolge einer versäumten Objektbegehung liegen im Risikobereich des Bieters.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: RD Flensburg
Kurze Beschreibung:
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: 2016-02-29-NW-PEN
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
AOK Nordwest, Kopenhagener Str. 1, 44269 Dortmund.
Die Leistungsorte befinden sich in den Bundesländern Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Weitere Angaben sind dem Anhang B (Lose 1 bis 7) dieser Bekanntmachung zu entnehmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Eigenerklärung des Bieters zur Zuverlässigkeit gem. § 6 VOL/A-EG (NRW)
(2) Sofern vorhanden und zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis (Kopie) über Eintragungen im Handelsregister (Auszug aus dem Handelsregister) oder in der Handwerksrolle oder im Vereinsregister, nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
(2) Sofern vorhanden und zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis (Kopie) über Eintragungen im Handelsregister (Auszug aus dem Handelsregister) oder in der Handwerksrolle oder im Vereinsregister, nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
(3) Allgemeiner Hinweis: Für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Regelungen der Ziffer VI.3 zu beachten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. Nachweis einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers in Kopie mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall gegen Personen- und Sachschäden (3.000.000 EUR); Vermögensschäden inkl. Datenschutz (300.000 EUR) und Verlust von Schlüsseln (100.000 EUR). Ersatzweise kann der Bieter erklären, dass er innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Mindestdeckungssumme und in der geforderten Ausgestaltung abschließt und der Auftraggeberin durch Vorlage eines geeigneten Dokumentes nachweisen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. Nachweis einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers in Kopie mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall gegen Personen- und Sachschäden (3.000.000 EUR); Vermögensschäden inkl. Datenschutz (300.000 EUR) und Verlust von Schlüsseln (100.000 EUR). Ersatzweise kann der Bieter erklären, dass er innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Mindestdeckungssumme und in der geforderten Ausgestaltung abschließt und der Auftraggeberin durch Vorlage eines geeigneten Dokumentes nachweisen wird.
(3) Allgemeiner Hinweis: Für Bietergemeinschaften sind die Regelungen der Ziffer VI.3 zu beachten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Detaillierte Darstellung der Unternehmensstruktur, insbesondere die räumliche und (fach-)personelle Ausstattung;
(2) Erklärung zur Qualifikation der Objektleitung, einschl. eines Zertifikats zum/zur geprüfte/n Objektleiter/-in im Gebäudereiniger-Handwerk oder eine Referenz, dass der/die Genannte/n mehr als ein Jahr als Objektleiter/-in im Gebäudereiniger-Handwerk erfolgreich gearbeitet hat/haben.
(2) Erklärung zur Qualifikation der Objektleitung, einschl. eines Zertifikats zum/zur geprüfte/n Objektleiter/-in im Gebäudereiniger-Handwerk oder eine Referenz, dass der/die Genannte/n mehr als ein Jahr als Objektleiter/-in im Gebäudereiniger-Handwerk erfolgreich gearbeitet hat/haben.
(3) Referenzen: Bewirbt sich der Bieter auf mehr als ein Gebietslos, werden die Auftragsvolumina der bebotenen Lose addiert. Darüber hinaus muss mindestens eine der vorgelegten Referenzen 80 % der Reinigungsfläche des größten bebotenen Gebietsloses entsprechen. Für die Summen der Gebietslose sind mindestens zwei Referenzen, jedoch maximal vier Referenzen für zwei bebotene Losen oder maximal sechs Referenzen für drei bebotene Losen oder maximal vierzehn Referenzen für sieben bebotene Losen zu nennen. Die Referenzen müssen Leistungen betreffen, die innerhalb der letzten drei Kalenderjahre erbracht wurden und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad insgesamt mit den jeweiligen Aufgabenstellungen vergleichbar sind.
(3) Referenzen: Bewirbt sich der Bieter auf mehr als ein Gebietslos, werden die Auftragsvolumina der bebotenen Lose addiert. Darüber hinaus muss mindestens eine der vorgelegten Referenzen 80 % der Reinigungsfläche des größten bebotenen Gebietsloses entsprechen. Für die Summen der Gebietslose sind mindestens zwei Referenzen, jedoch maximal vier Referenzen für zwei bebotene Losen oder maximal sechs Referenzen für drei bebotene Losen oder maximal vierzehn Referenzen für sieben bebotene Losen zu nennen. Die Referenzen müssen Leistungen betreffen, die innerhalb der letzten drei Kalenderjahre erbracht wurden und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad insgesamt mit den jeweiligen Aufgabenstellungen vergleichbar sind.
(4) Allgemeiner Hinweis: Für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Regelungen der Ziffer VI.3 zu beachten.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bieter sind zugelassen und haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
— Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft werden aufgeführt;
— Die Parteien erklären, dass sie eine Bietergemeinschaft in einer Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung der Mitglieder (z. B. Arbeitsgemeinschaft in Form einer GbR etc.) bilden;
— Die Parteien bezeichnen den für die Durchführung des Vergabeverfahrens und des Vertragsbevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft. Es ist zu erklären, dass dieser die Mitglieder der Bietergemeinschaft einzeln und gemeinsam gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt;
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
— Die Parteien bezeichnen den für die Durchführung des Vergabeverfahrens und des Vertragsbevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft. Es ist zu erklären, dass dieser die Mitglieder der Bietergemeinschaft einzeln und gemeinsam gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt;
— Die Parteien erklären, dass mit der Bietergemeinschaft keine wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen einhergehen. Für den Fall, dass nach Zuschlagserteilung eine wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise der Parteien festgestellt wird, erkennen die Parteien ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht der Auftraggeberin an.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
— Die Parteien erklären, dass mit der Bietergemeinschaft keine wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen einhergehen. Für den Fall, dass nach Zuschlagserteilung eine wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise der Parteien festgestellt wird, erkennen die Parteien ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht der Auftraggeberin an.
Sonstige besondere Bedingungen:
(1) Verpflichtungserklärungen zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG – NRW);
(2) Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
(3) Allgemeiner Hinweis: Für Bietergemeinschaften sind die Regelungen der Ziffer VI.3 zu beachten.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 18
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-05-25 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordwest
Postanschrift: Kopenhagener Straße 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Kontakt
Kontaktperson: Kathrin Penack
URL der Teilnahme: http://www.dtvp.de/Center/🌏
URL der Dokumente: http://www.dtvp.de/Center/🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-07-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2016-02-29-NW-PEN
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeberin ist die AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstands, Herrn Tom Ackermann, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund.
(2) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(3) Hinweise zur Eignungsleihe:
Ein Bieter kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe), § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. Ist das der Fall, sind diese im Verzeichnis der Dritt- und Nachunternehmer zu benennen und der Bieter hat der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Will der Bieter von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch machen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) Ziffer (2) und Ziffer (3) der Bekanntmachung auch für die Drittunternehmen zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf diejenigen Eignungsgesichtspunkte zu beziehen, hinsichtlich derer das Drittunternehmen dem Bieter seine Fähigkeiten zur Verfügung stellen will. Die erforderliche Verpflichtungserklärung der vom Bieter benannten Drittunternehmen können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. Der Einstufung als Eignungsleihe steht es nicht entgegen, wenn das Drittunternehmen ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen i. S. des Konzernrechts ist („andere Unternehmen“ i. S. v. § 7 Abs. 9 VOL/A-EG).
Ein Bieter kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe), § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. Ist das der Fall, sind diese im Verzeichnis der Dritt- und Nachunternehmer zu benennen und der Bieter hat der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Will der Bieter von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch machen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) Ziffer (2) und Ziffer (3) der Bekanntmachung auch für die Drittunternehmen zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf diejenigen Eignungsgesichtspunkte zu beziehen, hinsichtlich derer das Drittunternehmen dem Bieter seine Fähigkeiten zur Verfügung stellen will. Die erforderliche Verpflichtungserklärung der vom Bieter benannten Drittunternehmen können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. Der Einstufung als Eignungsleihe steht es nicht entgegen, wenn das Drittunternehmen ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen i. S. des Konzernrechts ist („andere Unternehmen“ i. S. v. § 7 Abs. 9 VOL/A-EG).
(4) Hinweise für Bietergemeinschaften:
Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.4 (Sonstige besondere Bedingungen) sowie Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1. (Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers) und Ziffer III.2.2. (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) Ziffer (1) (Betriebshaftpflichtversicherung) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3 (Technischen Leistungsfähigkeit) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die unter Ziffer III.2.3 (Technische Leistungsfähigkeit) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.4 (Sonstige besondere Bedingungen) sowie Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1. (Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers) und Ziffer III.2.2. (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) Ziffer (1) (Betriebshaftpflichtversicherung) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3 (Technischen Leistungsfähigkeit) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die unter Ziffer III.2.3 (Technische Leistungsfähigkeit) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
(5) Hinweise für Unterauftragnehmer:
Der Einsatz von Nachunternehmern (bzw. Unterauftragnehmern) ist sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige Leistungserbringung zulässig. Die Weitergabe von Teilleistungen an andere Unternehmen (Nachunternehmer) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin, die diese nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen verweigern darf. Ist der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, hat der Bieter deren Verfügbarkeit der Auftraggeberin nachzuweisen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer vorlegt.
Der Einsatz von Nachunternehmern (bzw. Unterauftragnehmern) ist sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige Leistungserbringung zulässig. Die Weitergabe von Teilleistungen an andere Unternehmen (Nachunternehmer) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin, die diese nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen verweigern darf. Ist der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, hat der Bieter deren Verfügbarkeit der Auftraggeberin nachzuweisen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer vorlegt.
Nachunternehmer ist, wer wesentliche Teilleistungen hinsichtlich des Auftragsgegenstandes erbringt und nicht lediglich als Lieferant oder Hilfskraft einzustufen ist. Die Wesentlichkeit der Teilleistung ist nicht zwangsläufig vom prozentualen Anteil an der Gesamtleistung abhängig.
Nachunternehmer ist, wer wesentliche Teilleistungen hinsichtlich des Auftragsgegenstandes erbringt und nicht lediglich als Lieferant oder Hilfskraft einzustufen ist. Die Wesentlichkeit der Teilleistung ist nicht zwangsläufig vom prozentualen Anteil an der Gesamtleistung abhängig.
Will der Bieter Teilleistungen an einen Nachunternehmer weitergeben, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) Ziffer (2) und Ziffer (3) der Bekanntmachung auch für den Nachunternehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Nachunternehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Nachunternehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Die Eigenerklärung des Bieters, welche Teilleistungen er durch Nachunternehmer ausführen lassen will, muss innerhalb der Bewerbungsfrist (Ziffer IV.3.4) der Bekanntmachung eingereicht werden. Änderungen sind bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe möglich. Die unter Ziffer III.2.1 (Persönliche Lage) genannte Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit NRW ist ebenfalls durch Nachunternehmer vorzulegen. Die erforderliche Verpflichtungserklärung der vom Bieter benannten Nachunternehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin zum Einsatz der Nachunternehmer mit dem Zuschlag als erteilt. Der Einstufung eines Unternehmens als Nachunternehmer steht es nicht entgegen, wenn das Unternehmen ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen i. S. des Konzernrechts ist.
Will der Bieter Teilleistungen an einen Nachunternehmer weitergeben, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) Ziffer (2) und Ziffer (3) der Bekanntmachung auch für den Nachunternehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Nachunternehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Nachunternehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Die Eigenerklärung des Bieters, welche Teilleistungen er durch Nachunternehmer ausführen lassen will, muss innerhalb der Bewerbungsfrist (Ziffer IV.3.4) der Bekanntmachung eingereicht werden. Änderungen sind bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe möglich. Die unter Ziffer III.2.1 (Persönliche Lage) genannte Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit NRW ist ebenfalls durch Nachunternehmer vorzulegen. Die erforderliche Verpflichtungserklärung der vom Bieter benannten Nachunternehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin zum Einsatz der Nachunternehmer mit dem Zuschlag als erteilt. Der Einstufung eines Unternehmens als Nachunternehmer steht es nicht entgegen, wenn das Unternehmen ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen i. S. des Konzernrechts ist.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYRD0.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat ...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...“.
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des(vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des(vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1GWB.
Quelle: OJS 2016/S 046-076586 (2016-03-02)
Ergänzende Angaben (2016-03-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
(1) Auftraggeberin ist die AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstands, Herrn Tom Ackermann, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund.
(2) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(1) Auftraggeberin ist die AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstands, Herrn Tom Ackermann, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund.
(2) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-05-25 📅
Name: Gebäudereinigung Markus Pospich
Postanschrift: Nisterstraße 5 c
Postort: Nisterau
Postleitzahl: 56472
Land: Deutschland 🇩🇪