Unterhaltsreinigung in Asylunterkünften der Landeshaupstadt Kiel

Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister, Immobilienwirtschaft

Tägliche Unterhaltsreinigung in 21 Asylunterkünften der Landeshauptstadt Kiel, tägliche Reinigungsfläche ca. 19 217 m².

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-01-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-01-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung von Unterkünften
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigung von Unterkünften 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister, Immobilienwirtschaft
Postanschrift: Andreas-Gayk-Straße 31
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.kiel.de 🌏
E-Mail: ulrich.stuckenbroeker@kiel.de 📧
Telefon: +49 431/901-5948 📞
Fax: +49 431/901-745948 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-22 📅
Einreichungsfrist: 2016-03-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 018-027894
ABl. S-Ausgabe: 18
Zusätzliche Informationen
Ausgabe der Ausschreibungsunterlagen erfolgt ab 29.01.2016.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Tägliche Unterhaltsreinigung in 21 Asylunterkünften der Landeshauptstadt Kiel, tägliche Reinigungsfläche ca. 19 217 m².
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsreinigung Asylunterkunft Arkonastr. 1, Gebäude A und B
Kurze Beschreibung:
Tägliche Unterhaltsreinigung der Verkehrsflächen, tägliche Reinigung der Arbeitsflächen, Böden und Herde in Küchenbereichen und täglich zweimalige Reinigung der sanitären Anlagen. Tägliche Reinigungsfläche ca. 8 249 m².
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsreinigung Asylunterkünfte Schusterkrug 25, Gebäude 40, 40a, 47, 90, 90a, 90b, 92a, 92b, 92c, 93, 98, 99, 100, 108
Kurze Beschreibung:
Tägliche Unterhaltsreinigung der Verkehrsflächen, tägliche Reinigung der Arbeitsflächen, Böden und Herde in Küchenbereichen und täglich zweimalige Reinigung der sanitären Anlagen. Tägliche Reinigungsfläche ca. 9 056 m².
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsreinigung Asylunterkünfte Rendsburger Landstr. 363, Lübscher Baum 23, Waisenhofstr. 3, Ellerbeker Weg 120, Tiefe Allee 32
Kurze Beschreibung:
Tägliche Unterhaltsreinigung der Verkehrsflächen, tägliche Reinigung der Arbeitsflächen, Böden und Herde in Küchenbereichen und täglich zweimalige Reinigung der sanitären Anlagen. Tägliche Reinigungsfläche ca. 1 911 m².
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag gilt zunächst für ein Jahr. Wird er nicht gekündigt, gilt er für unbefristete Zeit, mit der Kündigungsmöglichkeit 3 Monate zum Monatsende.
Referenznummer: 60.3.902.16
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kiel.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb von 6 Kalendertagen folgende Erklärungen/Unterlagen vorzulegen:
— Sofern bis zum Einreichungstermin keine Reinigungsaufträge für die Landeshauptstadt Kiel
ausgeführt wurden, eine Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten
gleichartigen Reinigungsdienstleistungen bei vergleichbaren Objekten mit Objektanschrift, Name
des Ansprechpartners, Telefonnummer und Auftragsbeginn
— Nachweis über die Eintragung für das zulassungsfreie Handwerk „Gebäudereiniger“ bei der
zuständigen Handwerkskammer (als Eigenerklärung)
— Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung Gesamtdeckungssumme mind. 2 500 000 EUR (als
Eigenerklärung)
— Nachweis einer Unfallversicherung bei der zuständigen Unfallberufsgenossenschaft (als
Eigenerklärung).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.2.2).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen gemäß Ausschreibungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig- Holstein – TTG) findet Anwendung. Gemäß § 8 des TTG wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei der Angebotsabgabe bekannt sind, die nach § 4 TTG erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben haben. Die ILO-Kernarbeitsnormen (§ 18 Abs. 1 TTG) sind bei der Ausführung des Auftrags zu beachten.
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Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Gebäudereinigerhandwerk.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Der Kostenbeitrag ist vor Anforderung der Vergabe- und Vertragsunterlagen unter Angabe eines Kassenzeichens und der Vergabe-Nr. 60.3.902.16 auf das Konto der Landeshauptstadt Kiel, Konto 100 016, BLZ 21050170, IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16, BIC: NOLADE21KIE, einzuzahlen. Fehlt der Verwendungszweck auf der Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und es werden keine Unterlagen ausgegeben. Der Einzahlungsbeleg ist der Anforderung der Ausschreibungsunterlagen beizufügen. Das Kassenzeichen erhalten Sie nur über die Mailadresse frauke.wischhusen@kiel.de.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-05-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Immobilienwirtschaft, 60.3
Herrn Stuckenbröker
Internetadresse: www.kiel.de 🌏
Name: Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Fleethörn 9
Kontaktperson: Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle, Zi.-Nr. 326
Frau Wischhusen
Telefon: +49 431/901-2779 📞
E-Mail: frauke.wischhusen@kiel.de 📧
Fax: +49 431/901-61301 📠
URL der Dokumente: www.kiel.de 🌏
URL der Teilnahme: www.kiel.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-06-01 📅
Datum des Endes: 2017-05-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 60.3.902.16

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein im Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein
Postanschrift: Postfach 7128 (Hausanschrift: Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel)
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +49 431/988-4640 📞
Internetadresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de 🌏
Fax: +49 431/988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 107 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
„ Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2.
§ 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Die Angebotsfrist endet in diesem Verfahren am 15.3.2016 – 10:30 Uhr -, so dass erkannte oder erkennbare
Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis dahin gerügt worden sein müssen; eine spätere
Geltendmachung ist aus Rechtsgründen nicht mehr möglich (Präklusion).
Weitere Auskünfte kann die unter Ziffer VI.4.1) genannte Stellen erteilen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2016/S 018-027894 (2016-01-22)