Die vom Auftraggeber angeforderten, vom Unternehmer einzureichenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen und werden nicht nachgefordert. Angebote, denen diese Unterlagen, Erklärungen und Nachweise nicht beigefügt sind, werden gem. §§ 16 Abs. 3 lit. a) bzw. 19 EG Abs. 3 lit. a) VOL/A von der Wertung ausgeschlossen.