Unterstützung bei Verwendungsnachweisprüfung von Technologieprogrammen

Investitionsbank Berlin

Im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung der Technologieförderprogramme sollen gemäß den EFRE-Mindeststandards:
— die fachliche Prüfung von Sachberichten und der Zielerreichung von Vorhaben;
— die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen sowie
— die Originalbelegprüfung und die Bewertung der Angemessenheit und Zugehörigkeit der vorgelegten Rechnungen und Belege zum Vorhaben
erfolgen.
Die gutachterlichen Stellungnahmen sind:
— für die Technologieförderprogramme der IBB (vorrangig ProFIT sowie Projektförderungen der BPWT);
— für Vorhaben der Förderperiode 2014-2020;
— sowie Vorhaben mit Landesmitteln während der Laufzeit der Förderperiode
zu erstellen.
Es wird sich voraussichtlich um 930 zu prüfende Vorhaben handeln.
Unter Maßgabe der jeweils gültigen Rechtsvorschriften ist im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung die ordnungsgemäße Verwendung zu prüfen.
Die Leistungserbringung soll nach den jeweils gültigen Mustern (aktuelle Muster-Anlagen erhalten sie von der Vergabestelle) erfolgen. Die fortlaufende Spezifizierung der Prüfungsanforderungen kann eine Anpassung der Mustervorlagen durch die IBB erfordern.
Die konkret zu erbringende Leistung wird von der IBB einzelfallbezogen in einem Abgabevermerk dokumentiert.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-23.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-03-23 Auftragsbekanntmachung
2016-07-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge