Im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung der Technologieförderprogramme sollen gemäß den EFRE-Mindeststandards: — die fachliche Prüfung von Sachberichten und der Zielerreichung von Vorhaben; — die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen sowie — die Originalbelegprüfung und die Bewertung der Angemessenheit und Zugehörigkeit der vorgelegten Rechnungen und Belege zum Vorhaben erfolgen. Die gutachterlichen Stellungnahmen sind: — für die Technologieförderprogramme der IBB (vorrangig ProFIT sowie Projektförderungen der BPWT); — für Vorhaben der Förderperiode 2014-2020; — sowie Vorhaben mit Landesmitteln während der Laufzeit der Förderperiode zu erstellen. Es wird sich voraussichtlich um 930 zu prüfende Vorhaben handeln. Unter Maßgabe der jeweils gültigen Rechtsvorschriften ist im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung die ordnungsgemäße Verwendung zu prüfen. Die Leistungserbringung soll nach den jeweils gültigen Mustern (aktuelle Muster-Anlagen erhalten sie von der Vergabestelle) erfolgen. Die fortlaufende Spezifizierung der Prüfungsanforderungen kann eine Anpassung der Mustervorlagen durch die IBB erfordern. Die konkret zu erbringende Leistung wird von der IBB einzelfallbezogen in einem Abgabevermerk dokumentiert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Investitionsbank Berlin
Postanschrift: Bundesallee 210
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.ibb.de🌏
(1) Angebote und Verfahrenskorrespondenz sind ausschließlich in deutscher Sprache zulässig.
(2) Die Verfahrenskommunikation wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals abgewickelt.
(3) Zur Ausschreibung sind ergänzende Informationen und Formulare (Vergabeunterlagen) vorhanden. Diese sind bei der Erstellung des Angebots unbedingt zu beachten bzw. zu verwenden. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Deutschen Vergabeportal zum Download bereit. Interessenten haben sich daher kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Deutschen Vergabeportal zu registrieren (https://www.dtvp.de/Center/) und sicherzustellen, dass Posteingänge über die angegebene Emailadresse regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden.
(4) Die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen sind vertraulich zu behandeln. Deren Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne Genehmigung der Vergabestelle unzulässig.
(5) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten hin zu prüfen. Fragen und Anmerkungen von interessierten Unternehmen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 9.5.2016 und ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals zu stellen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum).
Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Interessenten zur Verfügung stellen (ebenfalls über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals als Nachrichten der Vergabestelle). Die Interessenten werden über das Einstellen neuer Nachrichten der IBB im Projektraum per E-Mail informiert. Die von der Vergabestelle derart bereitgestellten Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Auf Beantwortung verspätet eingegangener Fragen besteht kein Anspruch.
(6) Die Beteiligung am Verfahren (Erstellung des Angebots) erfolgt auf Kosten der interessierten Unternehmen. Aufwendungen, die den interessierten Unternehmen entstehen, werden nicht erstattet.
(7) Die Angebote sind elektronisch (mit fortgeschrittener elektronischer Signatur oder qualifizierter elektronischer Signatur) über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Es ist sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate (xls, doc bzw. pdf, GAEB bei Bauleistungen) verwendet werden.
Achtung: Eine elektronische Einreichung von Angeboten ist nur möglich, wenn sich das Unternehmen vor dem Ende der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung registriert hat!
(8) Zur Abgabe eines elektronischen Angebots müssen Sie die Clientsoftware (Cosinex-Bietertool mit Java-Software) von dem Deutschen Vergabeportal auf Ihren Rechner herunterladen. Bitte beachten Sie die im Cosinex-Bietertool unter dem Reiter Abgabe gemachten Hinweise zum Vorgehen bei elektronischer Angebotsabgabe.
Sofern Sie ein elektronisches Angebot abgeben möchten, müssen Sie die im Dokument -Anschreiben- aufgelisteten Unterlagen ausgefüllt und signiert im Projektraum hochladen.
(9) Es ist möglich, das Angebot (inkl. der erforderlichen Erklärungen) auch per Post an den Auftraggeber zu senden, beachten sie hierzu die Hinweise im Anschreiben auf der Seite des dtvp.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRXYRB1.
(1) Angebote und Verfahrenskorrespondenz sind ausschließlich in deutscher Sprache zulässig.
(2) Die Verfahrenskommunikation wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals abgewickelt.
(3) Zur Ausschreibung sind ergänzende Informationen und Formulare (Vergabeunterlagen) vorhanden. Diese sind bei der Erstellung des Angebots unbedingt zu beachten bzw. zu verwenden. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Deutschen Vergabeportal zum Download bereit. Interessenten haben sich daher kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Deutschen Vergabeportal zu registrieren (https://www.dtvp.de/Center/) und sicherzustellen, dass Posteingänge über die angegebene Emailadresse regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden.
(4) Die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen sind vertraulich zu behandeln. Deren Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne Genehmigung der Vergabestelle unzulässig.
(5) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten hin zu prüfen. Fragen und Anmerkungen von interessierten Unternehmen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 9.5.2016 und ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals zu stellen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum).
Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Interessenten zur Verfügung stellen (ebenfalls über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals als Nachrichten der Vergabestelle). Die Interessenten werden über das Einstellen neuer Nachrichten der IBB im Projektraum per E-Mail informiert. Die von der Vergabestelle derart bereitgestellten Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Auf Beantwortung verspätet eingegangener Fragen besteht kein Anspruch.
(6) Die Beteiligung am Verfahren (Erstellung des Angebots) erfolgt auf Kosten der interessierten Unternehmen. Aufwendungen, die den interessierten Unternehmen entstehen, werden nicht erstattet.
(7) Die Angebote sind elektronisch (mit fortgeschrittener elektronischer Signatur oder qualifizierter elektronischer Signatur) über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Es ist sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate (xls, doc bzw. pdf, GAEB bei Bauleistungen) verwendet werden.
Achtung: Eine elektronische Einreichung von Angeboten ist nur möglich, wenn sich das Unternehmen vor dem Ende der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung registriert hat!
(8) Zur Abgabe eines elektronischen Angebots müssen Sie die Clientsoftware (Cosinex-Bietertool mit Java-Software) von dem Deutschen Vergabeportal auf Ihren Rechner herunterladen. Bitte beachten Sie die im Cosinex-Bietertool unter dem Reiter Abgabe gemachten Hinweise zum Vorgehen bei elektronischer Angebotsabgabe.
Sofern Sie ein elektronisches Angebot abgeben möchten, müssen Sie die im Dokument -Anschreiben- aufgelisteten Unterlagen ausgefüllt und signiert im Projektraum hochladen.
(9) Es ist möglich, das Angebot (inkl. der erforderlichen Erklärungen) auch per Post an den Auftraggeber zu senden, beachten sie hierzu die Hinweise im Anschreiben auf der Seite des dtvp.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRXYRB1.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung der Technologieförderprogramme sollen gemäß den EFRE-Mindeststandards:
— die fachliche Prüfung von Sachberichten und der Zielerreichung von Vorhaben;
— die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen sowie
— die Originalbelegprüfung und die Bewertung der Angemessenheit und Zugehörigkeit der vorgelegten Rechnungen und Belege zum Vorhaben
erfolgen.
Die gutachterlichen Stellungnahmen sind:
— für die Technologieförderprogramme der IBB (vorrangig ProFIT sowie Projektförderungen der BPWT);
— für Vorhaben der Förderperiode 2014-2020;
— sowie Vorhaben mit Landesmitteln während der Laufzeit der Förderperiode
zu erstellen.
Es wird sich voraussichtlich um 930 zu prüfende Vorhaben handeln.
Unter Maßgabe der jeweils gültigen Rechtsvorschriften ist im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung die ordnungsgemäße Verwendung zu prüfen.
Die Leistungserbringung soll nach den jeweils gültigen Mustern (aktuelle Muster-Anlagen erhalten sie von der Vergabestelle) erfolgen. Die fortlaufende Spezifizierung der Prüfungsanforderungen kann eine Anpassung der Mustervorlagen durch die IBB erfordern.
Die Leistungserbringung soll nach den jeweils gültigen Mustern (aktuelle Muster-Anlagen erhalten sie von der Vergabestelle) erfolgen. Die fortlaufende Spezifizierung der Prüfungsanforderungen kann eine Anpassung der Mustervorlagen durch die IBB erfordern.
Die konkret zu erbringende Leistung wird von der IBB einzelfallbezogen in einem Abgabevermerk dokumentiert.
Referenznummer: 2016-189
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Investitionsbank Berlin, Bundesallee 210, 10719 Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung gem. § 6 Abs. 4 und Abs. 6 EG VOL/A: Es muss erklärt werden, dass die in diesen Absätzen genannten Tatbestände (diese sind in der Eigenerklärung zu nennen, ebenso wörtlich die Textpassage in Abs. 4 von einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt bis rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.) nicht vorliegen. Ein Muster für eine ausreichende Eigenerklärung ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen und beim Auftraggeber erhältlich.
Eigenerklärung gem. § 6 Abs. 4 und Abs. 6 EG VOL/A: Es muss erklärt werden, dass die in diesen Absätzen genannten Tatbestände (diese sind in der Eigenerklärung zu nennen, ebenso wörtlich die Textpassage in Abs. 4 von einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt bis rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.) nicht vorliegen. Ein Muster für eine ausreichende Eigenerklärung ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen und beim Auftraggeber erhältlich.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen. Wenn nicht anders angegeben, sind für alle Bereiche der Eignung in III.2 dieser Bekanntmachung Eigenerklärungen ausreichend.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweisliche Erfahrungen des Anbieters mit:
a) der Prüfung von mindestens zwei Berliner Technologieförderprogrammen mit EFRE-Kofinanzierung. (zu benennen sind die Referenzprogramme. Weiter ist ein Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten zu nennen).
b) der Überprüfung von Originalbelegen in Bezug auf Technologieförderprogramme mit EFRE-Kofinanzierung. (Zu benennen sind mindestens zwei Referenzen mit Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten).
c) der Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen in Bezug auf Berliner Technologieförderprogramme mit EFRE-Kofinanzierung. (Zu benennen sind mindestens zwei Referenzen mit Ansprechpartner beim Auftraggeber und beim geprüften Partner vor Ort jeweils mit Kontaktdaten)
c) der Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen in Bezug auf Berliner Technologieförderprogramme mit EFRE-Kofinanzierung. (Zu benennen sind mindestens zwei Referenzen mit Ansprechpartner beim Auftraggeber und beim geprüften Partner vor Ort jeweils mit Kontaktdaten)
1. Nachweislich Qualifikation der Beschäftigten des Anbieters:
a) – mindestens 2 Beschäftigte mit mindestens einem (Fach)Hochschulabschluss aus den nachfolgend genannten Technologiefeldern/Cluster:
— Informations- und Kommunikationstechnologie, Medien, Kreativwirtschaft;
— Verkehr, Mobilität und Logistik;
— Optische Technologien;
— Energietechnik;
b) mindestens 2 Beschäftigte mit kaufmännischer Ausbildung.
2. Mindestens zehn angestellte Mitarbeiter im Unternehmen.
3. Sicherstellung einer finalen Überprüfung der Qualität der Arbeitsergebnisse im Rahmen des Vier-Augen-Prinzips.
4. Verpflichtung der Mitarbeiter zur Verschwiegenheit. Es soll übersichtsartig dargestellt werden, wie dies erfolgt.
Hinweis: Sofern Kontaktpersonen bei den Referenzen nicht genannt werden dürfen, ist ein Ansprechpartner beim Bieter zu benennen, der (bei Zustimmung der Referenz) einen Kontakt vermitteln kann.
Bitte verwenden Sie hierfür die Eigenerklärung (Eigenerklärung nach III.2.3)), die sie von der Vergabestelle erhalten.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Ein Angebot von gemeinschaftlichen Bietern (Bietergemeinschaft) findet nur Berücksichtigung, wenn dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung im Original beigefügt ist, in der alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder darin für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Ein Angebot von gemeinschaftlichen Bietern (Bietergemeinschaft) findet nur Berücksichtigung, wenn dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung im Original beigefügt ist, in der alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder darin für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen geforderte Nachweise für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt.
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (Dritte) zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines Subunternehmers, sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jeden Dritten vorzulegen. Die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit sind bei Zusammenarbeit mit Dritten für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für die zur Leistungserbringung eingesetzten Subunternehmer vorzulegen. Wird ein Nachweis zur technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den oder die Subunternehmer erbracht, welches/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung zuständig ist, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter insofern als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (Dritte) zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines Subunternehmers, sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jeden Dritten vorzulegen. Die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit sind bei Zusammenarbeit mit Dritten für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für die zur Leistungserbringung eingesetzten Subunternehmer vorzulegen. Wird ein Nachweis zur technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den oder die Subunternehmer erbracht, welches/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung zuständig ist, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter insofern als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Soweit sich ein Bieter zum Nachweis der Eignung der Ressourcen Dritter bedienen will, ist ferner vorzulegen:
— eine Erklärung über Art und Umfang der in Anspruch genommenen Ressourcen mit Angabe des Leistungsteils des/der Dritten; und
— der Nachweis, dass dem Bieter zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Kapazitäten und Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (möglich insbesondere durch Selbstverpflichtungserklärung).
Die vorstehenden Anforderungen gelten für Dritte, auch wenn sie nicht Vertragspartner des Bieters sind (also insbesondere für Subunternehmer der zweiten, dritten usf. Stufe).
Die Bildung oder Änderung von Bietergemeinschaften sowie die Hinzuziehung bzw. der Austausch von Subunternehmern ist während der Bindefrist des Angebots unzulässig. Nach Vertragsschluss ist die Bildung oder Änderung von Arbeitsgemeinschaften, so die Hinzuziehung oder der Austausch von Subunternehmen oder eine anderweitige Übertragung von Leistungen auf Dritte, nur nach vorheriger Einverständniserklärung der Auftraggeberin zulässig.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bildung oder Änderung von Bietergemeinschaften sowie die Hinzuziehung bzw. der Austausch von Subunternehmern ist während der Bindefrist des Angebots unzulässig. Nach Vertragsschluss ist die Bildung oder Änderung von Arbeitsgemeinschaften, so die Hinzuziehung oder der Austausch von Subunternehmen oder eine anderweitige Übertragung von Leistungen auf Dritte, nur nach vorheriger Einverständniserklärung der Auftraggeberin zulässig.
Unternehmen, die sich mit Blick auf diese Ausschreibung an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Insbesondere ist in folgenden Fällen der Verdacht einer Wettbewerbsbeschränkung durch Erläuterung bereits mit dem Angebot auszuräumen:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Unternehmen, die sich mit Blick auf diese Ausschreibung an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Insbesondere ist in folgenden Fällen der Verdacht einer Wettbewerbsbeschränkung durch Erläuterung bereits mit dem Angebot auszuräumen:
— Bietergemeinschaften haben erschöpfend darzulegen, dass die Gemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Gemeinschaft zulässig ist.
— Bieter, die sowohl ein eigenes Angebot abgeben als auch als Mitglied einer Gemeinschaft an einem weiteren Angebot beteiligt sind, werden ausgeschlossen, wenn sie nicht nachweisen, dass beide Angebote unabhängig und ohne Kenntnis voneinander ausgearbeitet und abgegeben wurden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
— Bieter, die sowohl ein eigenes Angebot abgeben als auch als Mitglied einer Gemeinschaft an einem weiteren Angebot beteiligt sind, werden ausgeschlossen, wenn sie nicht nachweisen, dass beide Angebote unabhängig und ohne Kenntnis voneinander ausgearbeitet und abgegeben wurden.
— Der vorstehende Satz gilt für eine Teilnahme als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften entsprechend.
— Bei beabsichtigter Beteiligung sowohl als Bieter als auch als Subunternehmer eines anderen Bieters ist von dem Bieter mit dem Angebot begründet darzulegen, dass dadurch keine Wettbewerbsbeschränkung eintritt.
— Bei Parallelbeteiligung von Konzernunternehmen gelten die Anforderungen zur Wahrung des Geheimwettbewerbs.
Sonstige besondere Bedingungen:
Bieter müssen bei Angebotsabgabe erklären, im Auftragsfall den im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vorgesehenen Pflichten zu Tariftreue, Mindestentlohnung (hierbei insbesondere die Verpflichtung, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 Euro zu bezahlen) und Sozialversicherungsbeiträgen nachzukommen. Für die Erklärung zum Mindestlohn gilt: Die Erklärung ist nicht abzugeben, wenn der Bieter und seine Nachunternehmer, sofern vorhanden, erklären, dass Arbeitnehmer bei der Ausführung von Leistungen des Auftrags ausschließlich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union eingesetzt werden.
Bieter müssen bei Angebotsabgabe erklären, im Auftragsfall den im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vorgesehenen Pflichten zu Tariftreue, Mindestentlohnung (hierbei insbesondere die Verpflichtung, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 Euro zu bezahlen) und Sozialversicherungsbeiträgen nachzukommen. Für die Erklärung zum Mindestlohn gilt: Die Erklärung ist nicht abzugeben, wenn der Bieter und seine Nachunternehmer, sofern vorhanden, erklären, dass Arbeitnehmer bei der Ausführung von Leistungen des Auftrags ausschließlich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union eingesetzt werden.
Bieter müssen ferner bei Angebotsabgabe erklären, im Auftragsfall den im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vorgesehenen Pflichten zur Frauenförderung gemäß § 9 BerlAVG in Verbindung mit der Frauenförderverordnung nachzukommen.
Die Besonderen Vertragsbedingungen zum BerlAVG enthalten dazu Modalitäten und werden Vertragsbestandteil.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Unternehmen (auch Nachunternehmen), die Leistungen für die IBB erbringen, sich verpflichten müssen, den vorstehend genannten Anforderungen nachzukommen.
Als öffentlicher Auftraggeber ist die Investitionsbank Berlin dazu verpflichtet, vor Zuschlagserteilung über den jeweiligen Bieter Abfragen aus dem Korruptionsregister und Gewerbezentralregister zu veranlassen.
Anhand eines Formulars werden im potentiellen Auftragsfalle von den verantwortlich handelnden Personen der betreffenden Unternehmen die personenbezogenen Daten abgefordert. Diese Daten werden für keine anderen Zwecke verwendet und vertraulich behandelt.
Anhand eines Formulars werden im potentiellen Auftragsfalle von den verantwortlich handelnden Personen der betreffenden Unternehmen die personenbezogenen Daten abgefordert. Diese Daten werden für keine anderen Zwecke verwendet und vertraulich behandelt.
Formulare für die Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Bei Bietergemeinschaften, Eignungsleihe und Nachunternehmereinsatz sind ferner die Angaben zu III.1.3) zu beachten.
Siehe ferner die Angaben zu III.2).
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 103
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Die Laufzeit des Vertrages soll die eigentliche Laufzeit der Förderperiode als auch den Zeitraum bis hin zum maximalen Endabrechnungsdatum abdecken.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-07-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-05-17 📅
Öffnungsort (Organisation): Investitionsbank Berlin
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-06-15 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2010-09-13 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2016-189
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2010/S 172-263527
Zusätzliche Informationen
(1) Angebote und Verfahrenskorrespondenz sind ausschließlich in deutscher Sprache zulässig.
(2) Die Verfahrenskommunikation wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals abgewickelt.
(3) Zur Ausschreibung sind ergänzende Informationen und Formulare (Vergabeunterlagen) vorhanden. Diese sind bei der Erstellung des Angebots unbedingt zu beachten bzw. zu verwenden. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Deutschen Vergabeportal zum Download bereit. Interessenten haben sich daher kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Deutschen Vergabeportal zu registrieren (https://www.dtvp.de/Center/) und sicherzustellen, dass Posteingänge über die angegebene Emailadresse regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden.
(3) Zur Ausschreibung sind ergänzende Informationen und Formulare (Vergabeunterlagen) vorhanden. Diese sind bei der Erstellung des Angebots unbedingt zu beachten bzw. zu verwenden. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Deutschen Vergabeportal zum Download bereit. Interessenten haben sich daher kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Deutschen Vergabeportal zu registrieren (https://www.dtvp.de/Center/) und sicherzustellen, dass Posteingänge über die angegebene Emailadresse regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden.
(4) Die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen sind vertraulich zu behandeln. Deren Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne Genehmigung der Vergabestelle unzulässig.
(5) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten hin zu prüfen. Fragen und Anmerkungen von interessierten Unternehmen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 9.5.2016 und ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals zu stellen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum).
(5) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten hin zu prüfen. Fragen und Anmerkungen von interessierten Unternehmen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 9.5.2016 und ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals zu stellen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum).
Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Interessenten zur Verfügung stellen (ebenfalls über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals als Nachrichten der Vergabestelle). Die Interessenten werden über das Einstellen neuer Nachrichten der IBB im Projektraum per E-Mail informiert. Die von der Vergabestelle derart bereitgestellten Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Auf Beantwortung verspätet eingegangener Fragen besteht kein Anspruch.
Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Interessenten zur Verfügung stellen (ebenfalls über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals als Nachrichten der Vergabestelle). Die Interessenten werden über das Einstellen neuer Nachrichten der IBB im Projektraum per E-Mail informiert. Die von der Vergabestelle derart bereitgestellten Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Auf Beantwortung verspätet eingegangener Fragen besteht kein Anspruch.
(6) Die Beteiligung am Verfahren (Erstellung des Angebots) erfolgt auf Kosten der interessierten Unternehmen. Aufwendungen, die den interessierten Unternehmen entstehen, werden nicht erstattet.
(7) Die Angebote sind elektronisch (mit fortgeschrittener elektronischer Signatur oder qualifizierter elektronischer Signatur) über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Es ist sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate (xls, doc bzw. pdf, GAEB bei Bauleistungen) verwendet werden.
(7) Die Angebote sind elektronisch (mit fortgeschrittener elektronischer Signatur oder qualifizierter elektronischer Signatur) über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Es ist sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate (xls, doc bzw. pdf, GAEB bei Bauleistungen) verwendet werden.
Achtung: Eine elektronische Einreichung von Angeboten ist nur möglich, wenn sich das Unternehmen vor dem Ende der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung registriert hat!
(8) Zur Abgabe eines elektronischen Angebots müssen Sie die Clientsoftware (Cosinex-Bietertool mit Java-Software) von dem Deutschen Vergabeportal auf Ihren Rechner herunterladen. Bitte beachten Sie die im Cosinex-Bietertool unter dem Reiter Abgabe gemachten Hinweise zum Vorgehen bei elektronischer Angebotsabgabe.
(8) Zur Abgabe eines elektronischen Angebots müssen Sie die Clientsoftware (Cosinex-Bietertool mit Java-Software) von dem Deutschen Vergabeportal auf Ihren Rechner herunterladen. Bitte beachten Sie die im Cosinex-Bietertool unter dem Reiter Abgabe gemachten Hinweise zum Vorgehen bei elektronischer Angebotsabgabe.
Sofern Sie ein elektronisches Angebot abgeben möchten, müssen Sie die im Dokument -Anschreiben- aufgelisteten Unterlagen ausgefüllt und signiert im Projektraum hochladen.
(9) Es ist möglich, das Angebot (inkl. der erforderlichen Erklärungen) auch per Post an den Auftraggeber zu senden, beachten sie hierzu die Hinweise im Anschreiben auf der Seite des dtvp.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRXYRB1.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf § 107 Abs. 3 GWB wird hiermit hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist danach unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: S. Ziffer VI.4.1)
Wiederkehrender Auftrag
2020, da in diesem Jahr die Förderperiode endet.
Quelle: OJS 2016/S 061-104625 (2016-03-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-12) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Auftragsvergabe
Name: F1 Gesellschaft für Informationstechnologien und Managementberatung mbH
Postanschrift: Mädewalder Weg 2
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12621
Land: Deutschland 🇩🇪