Mit dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung wurde die Umsetzung eines Förderprogramms zum betrieblichen Mobilitätsmanagement beschlossen. Betriebliches Mobilitätsmanagement (BMM) ist eine wichtige Säule im Maßnahmenbündel zur Steigerung der Energieeffizienz im Personenverkehr und damit der Senkung des Energieverbrauchs sowie der damit einhergehenden CO2- und anderer Emissionen. Maßnahmen des Mobilitätsmanagements bewirken nachhaltige Veränderung zudem haben sie eine wichtige Vorbildfunktion. In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Projekte durchgeführt, z. B.: „effizient mobil“, „mobil.pro.fit“, „Gute Wege“. Zentraler Ansatz bei den bisherigen Projekten ist die Vor-Ort-Information bzw. Vor-Ort-Beratung von Betrieben zum Mobilitätsmanagement und zur Umsetzung konkreter Maßnahmen. Ein wesentliches Zwischenfazit ist, dass es relativ aufwändig ist, Betriebe zum Mitmachen zu motivieren. Daher ist die persönliche Information bzw. Beratung ausgesprochen wichtig für den Projekterfolg und eine spätere Umweltentlastungswirkung. Darüber hinaus kann eine gezielte, ggf. regional zugeschnittene Öffentlichkeitsarbeit erheblich dazu beitragen, Ansatz und wahrgenommenen Nutzen von BMM grundsätzlich präsenter zu machen. Dadurch kann die Einstiegsbarriere, vor der die Beratungsempfänger zunächst oft stehen, wirksam gesenkt werden. Eine große Bedeutung hat darüber hinaus, ob die Maßnahmen zur Förderung des BMM auch investiven Charakter haben. In den bisherigen Projekten spielte dieser Aspekt in der Regel eine untergeordnete Rolle. Die Förderung des betrieblichen Mobilitätsmanagements ist eine Maßnahme des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 (APKS 2020). Mit Blick auf Erfahrungen aus den bereits umgesetzten und den laufenden Vorhaben soll das BMM um ein eigenes Förderprogramm unterstützt werden. Das Programm zur Förderung des betrieblichen Mobilitätsmanagements wird in 2 Phasen entwickelt und umgesetzt: — In der ersten Phase wird ein Wettbewerb zur Auswahl modellhafter BMM-Konzepte und BMM-Projekte durchgeführt und kommunikativ begleitet (Wettbewerb); — In der zweiten Phase wird die Umsetzung von im Wettbewerb erfolgreichen BMM-Projekten mit Fördermitteln des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nach Maßgabe einer Förderrichtlinie unterstützt. Der Auftrag umfasst 3 Arbeitspakete (AP): AP1: Wettbewerb BMM (Konzeption des Wettbewerbs; Organisation, Durchführung und Nachbereitung des Wettbewerbs; Fachveranstaltung zum Wettbewerb AP2: Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerkbildung (Website; Öffentlichkeitsarbeit zum Nutzen und den Möglichkeiten der Umsetzung von BMM; Evaluation; Organisation, Durchführung und Nachbereitung von 5 BMM-Netzwerkveranstaltungen) AP3: Allgemeines Projektmanagement Zusätzlich werden im AP1 drei optionale Leistungen verlangt: Option 1a: kursorische Prüfung 60 Stck. Bewerbungsunterlagen und vertiefte Prüfungen 50 Stck. Bewerbungsunterlagen Option 1b: kursorische Prüfung 10 Stck. Bewerbungsunterlagen Option 2: Key-note-speaker.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-09-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Menge oder Umfang:
Der Auftrag umfasst 3 Arbeitspakete (AP):AP1: Wettbewerb BMM (Konzeption des Wettbewerbs; Organisation, Durchführung und Nachbereitung des Wettbewerbs; Fachveranstaltung zum WettbewerbAP2: Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerkbildung (Website; Öffentlichkeitsarbeit zum Nutzen und den Möglichkeiten der Umsetzung von BMM; Evaluation; Organisation, Durchführung und Nachbereitung von 5 BMM-Netzwerkveranstaltungen)AP3: Allgemeines Projektmanagement.
Der Auftrag umfasst 3 Arbeitspakete (AP):AP1: Wettbewerb BMM (Konzeption des Wettbewerbs; Organisation, Durchführung und Nachbereitung des Wettbewerbs; Fachveranstaltung zum WettbewerbAP2: Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerkbildung (Website; Öffentlichkeitsarbeit zum Nutzen und den Möglichkeiten der Umsetzung von BMM; Evaluation; Organisation, Durchführung und Nachbereitung von 5 BMM-Netzwerkveranstaltungen)AP3: Allgemeines Projektmanagement.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmub.bund.de🌏
E-Mail: a.jann@fz-juelich.de📧
Fax: +49 3020199-3334 📠
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E 61444766) kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Registrierung bei „subreport“ ist einmalig erforderlich. Diese ist ebenfalls kostenlos.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. ein (http://www.subreport.de/E 61444766). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 27.10.2016 zu stellen.
Hinweis:
Der Obsiegende der Ausschreibung ist aufgrund der Möglichkeit der Wettbewerbsverfälschung von der Teilnahme an dem BMM-Wettbewerb ausgeschlossen. Dies umfasst gleichermaßen alle Beteiligten der Auftragsdurchführung (Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer etc.).
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E 61444766) kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Registrierung bei „subreport“ ist einmalig erforderlich. Diese ist ebenfalls kostenlos.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. ein (http://www.subreport.de/E 61444766). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 27.10.2016 zu stellen.
Hinweis:
Der Obsiegende der Ausschreibung ist aufgrund der Möglichkeit der Wettbewerbsverfälschung von der Teilnahme an dem BMM-Wettbewerb ausgeschlossen. Dies umfasst gleichermaßen alle Beteiligten der Auftragsdurchführung (Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer etc.).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung wurde die Umsetzung eines Förderprogramms zum betrieblichen Mobilitätsmanagement beschlossen. Betriebliches Mobilitätsmanagement (BMM) ist eine wichtige Säule im Maßnahmenbündel zur Steigerung der Energieeffizienz im Personenverkehr und damit der Senkung des Energieverbrauchs sowie der damit einhergehenden CO2- und anderer Emissionen. Maßnahmen des Mobilitätsmanagements bewirken nachhaltige Veränderung zudem haben sie eine wichtige Vorbildfunktion.
Mit dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung wurde die Umsetzung eines Förderprogramms zum betrieblichen Mobilitätsmanagement beschlossen. Betriebliches Mobilitätsmanagement (BMM) ist eine wichtige Säule im Maßnahmenbündel zur Steigerung der Energieeffizienz im Personenverkehr und damit der Senkung des Energieverbrauchs sowie der damit einhergehenden CO2- und anderer Emissionen. Maßnahmen des Mobilitätsmanagements bewirken nachhaltige Veränderung zudem haben sie eine wichtige Vorbildfunktion.
In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Projekte durchgeführt, z. B.: „effizient mobil“, „mobil.pro.fit“, „Gute Wege“. Zentraler Ansatz bei den bisherigen Projekten ist die Vor-Ort-Information bzw. Vor-Ort-Beratung von Betrieben zum Mobilitätsmanagement und zur Umsetzung konkreter Maßnahmen. Ein wesentliches Zwischenfazit ist, dass es relativ aufwändig ist, Betriebe zum Mitmachen zu motivieren. Daher ist die persönliche Information bzw. Beratung ausgesprochen wichtig für den Projekterfolg und eine spätere Umweltentlastungswirkung. Darüber hinaus kann eine gezielte, ggf. regional zugeschnittene Öffentlichkeitsarbeit erheblich dazu beitragen, Ansatz und wahrgenommenen Nutzen von BMM grundsätzlich präsenter zu machen. Dadurch kann die Einstiegsbarriere, vor der die Beratungsempfänger zunächst oft stehen, wirksam gesenkt werden. Eine große Bedeutung hat darüber hinaus, ob die Maßnahmen zur Förderung des BMM auch investiven Charakter haben. In den bisherigen Projekten spielte dieser Aspekt in der Regel eine untergeordnete Rolle.
In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Projekte durchgeführt, z. B.: „effizient mobil“, „mobil.pro.fit“, „Gute Wege“. Zentraler Ansatz bei den bisherigen Projekten ist die Vor-Ort-Information bzw. Vor-Ort-Beratung von Betrieben zum Mobilitätsmanagement und zur Umsetzung konkreter Maßnahmen. Ein wesentliches Zwischenfazit ist, dass es relativ aufwändig ist, Betriebe zum Mitmachen zu motivieren. Daher ist die persönliche Information bzw. Beratung ausgesprochen wichtig für den Projekterfolg und eine spätere Umweltentlastungswirkung. Darüber hinaus kann eine gezielte, ggf. regional zugeschnittene Öffentlichkeitsarbeit erheblich dazu beitragen, Ansatz und wahrgenommenen Nutzen von BMM grundsätzlich präsenter zu machen. Dadurch kann die Einstiegsbarriere, vor der die Beratungsempfänger zunächst oft stehen, wirksam gesenkt werden. Eine große Bedeutung hat darüber hinaus, ob die Maßnahmen zur Förderung des BMM auch investiven Charakter haben. In den bisherigen Projekten spielte dieser Aspekt in der Regel eine untergeordnete Rolle.
Die Förderung des betrieblichen Mobilitätsmanagements ist eine Maßnahme des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 (APKS 2020). Mit Blick auf Erfahrungen aus den bereits umgesetzten und den laufenden Vorhaben soll das BMM um ein eigenes Förderprogramm unterstützt werden.
Die Förderung des betrieblichen Mobilitätsmanagements ist eine Maßnahme des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 (APKS 2020). Mit Blick auf Erfahrungen aus den bereits umgesetzten und den laufenden Vorhaben soll das BMM um ein eigenes Förderprogramm unterstützt werden.
Das Programm zur Förderung des betrieblichen Mobilitätsmanagements wird in 2 Phasen entwickelt und umgesetzt:
— In der ersten Phase wird ein Wettbewerb zur Auswahl modellhafter BMM-Konzepte und BMM-Projekte durchgeführt und kommunikativ begleitet (Wettbewerb);
— In der zweiten Phase wird die Umsetzung von im Wettbewerb erfolgreichen BMM-Projekten mit Fördermitteln des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nach Maßgabe einer Förderrichtlinie unterstützt.
Der Auftrag umfasst 3 Arbeitspakete (AP):
AP1: Wettbewerb BMM (Konzeption des Wettbewerbs; Organisation, Durchführung und Nachbereitung des Wettbewerbs; Fachveranstaltung zum Wettbewerb
AP2: Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerkbildung (Website; Öffentlichkeitsarbeit zum Nutzen und den Möglichkeiten der Umsetzung von BMM; Evaluation; Organisation, Durchführung und Nachbereitung von 5 BMM-Netzwerkveranstaltungen)
AP3: Allgemeines Projektmanagement
Zusätzlich werden im AP1 drei optionale Leistungen verlangt:
AP1: Wettbewerb BMM (Konzeption des Wettbewerbs; Organisation, Durchführung und Nachbereitung des Wettbewerbs; Fachveranstaltung zum Wettbewerb
AP2: Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerkbildung (Website; Öffentlichkeitsarbeit zum Nutzen und den Möglichkeiten der Umsetzung von BMM; Evaluation; Organisation, Durchführung und Nachbereitung von 5 BMM-Netzwerkveranstaltungen)
AP3: Allgemeines Projektmanagement.
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung Punkt III.1, Arbeitspaket 1, Unterpunkt 1.2, Option 1a beschriebene optionale Leistung „60 Bewerberunterlagen“, sowie Punkt III.1, Arbeitspaket 1, Unterpunkt 1.2, Option 1b beschriebene optionale Leistung „10 Bewerberunterlagen“ und sowie Punkt III.1, Arbeitspaket 1, Unterpunkt 1.3, Option 2 beschriebene optionale Leistung „Key-Note-Speaker“ bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt zu beauftragen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung Punkt III.1, Arbeitspaket 1, Unterpunkt 1.2, Option 1a beschriebene optionale Leistung „60 Bewerberunterlagen“, sowie Punkt III.1, Arbeitspaket 1, Unterpunkt 1.2, Option 1b beschriebene optionale Leistung „10 Bewerberunterlagen“ und sowie Punkt III.1, Arbeitspaket 1, Unterpunkt 1.3, Option 2 beschriebene optionale Leistung „Key-Note-Speaker“ bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt zu beauftragen.
Dauer: 17 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben zur Eignung bzw. zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Anforderungen für Bieter / Bietergemeinschaften / notwendige Unterauftragnehmer
Öffentliche Aufträge werden gemäß § 122 Abs. 1 GWB an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Im Falle einer Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers (Eignungsleihe nach § 47 VgV), sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft, den Bieter bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft, des Bieters bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der Bieter/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Erklärungen nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Im Falle einer Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers (Eignungsleihe nach § 47 VgV), sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft, den Bieter bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft, des Bieters bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der Bieter/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Erklärungen nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Persönliche Lage des Bieters
— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift);
— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift);
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine mit Originalunterschrift versehene Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.);
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine mit Originalunterschrift versehene Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.);
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern im Original unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z. B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen.);
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern im Original unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z. B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen.);
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlussgründe des §…
… 123 GWB nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 123 GWB“ zu nutzen);
… 124 GWB nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 124 GWB“ zu nutzen);
— Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG) (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG)“ zu nutzen).
— Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG) (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG)“ zu nutzen).
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z. B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z. B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Liste mit Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
— Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
o abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters mit Angabe, wer welche Leistung erbringt
o Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z. B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen)
Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
1. Fachlich-technisches Know-how im Bereich des betrieblichen Mobilitätsmanagements.
2. Erfahrungen mit der Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Wettbewerben.
3. Erfahrungen mit der Organisation, Durchführung und Nachbereitung von öffentlichkeitswirksamen Fachveranstaltungen für Bundes- oder Landesministerien.
4. Erfahrungen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere im Hinblick auf die fachliche und redaktionelle Erstellung von Inhalten für digitale Medien, Broschüren und Leitfäden.
5. Erfahrungen in der Konzeption und Durchführung von Evaluierungen.
6. Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit und Beratung von Bundesministerien.
7. Verhandlungssichere englische Sprachkenntnisse für alle Projektmitarbeiter, die an der Erstellung der englischen Dokumente (Broschüre und Leitfaden im AP 2.2 sowie Kurzfassung des Abschlussberichts im AP 3) beteiligt sind (Eigenerklärung beifügen).
7. Verhandlungssichere englische Sprachkenntnisse für alle Projektmitarbeiter, die an der Erstellung der englischen Dokumente (Broschüre und Leitfaden im AP 2.2 sowie Kurzfassung des Abschlussberichts im AP 3) beteiligt sind (Eigenerklärung beifügen).
Es sind zu den Punkten 1. bis 6. jeweils mindestens 2 Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Zu dem Punkt 7. ist eine formlose Eigenerklärung ausreichend. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
Es sind zu den Punkten 1. bis 6. jeweils mindestens 2 Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Zu dem Punkt 7. ist eine formlose Eigenerklärung ausreichend. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
o Projektbezeichnung
o Projektlaufzeit
o Projektinhalt/erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes
o Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt)
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen III.2).
Sonstige besondere Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-02-28 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E 61444766) kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Registrierung bei „subreport“ ist einmalig erforderlich. Diese ist ebenfalls kostenlos.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E 61444766) kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Registrierung bei „subreport“ ist einmalig erforderlich. Diese ist ebenfalls kostenlos.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. ein (http://www.subreport.de/E 61444766). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 27.10.2016 zu stellen.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. ein (http://www.subreport.de/E 61444766). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 27.10.2016 zu stellen.
Hinweis:
Der Obsiegende der Ausschreibung ist aufgrund der Möglichkeit der Wettbewerbsverfälschung von der Teilnahme an dem BMM-Wettbewerb ausgeschlossen. Dies umfasst gleichermaßen alle Beteiligten der Auftragsdurchführung (Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer etc.).
Der Obsiegende der Ausschreibung ist aufgrund der Möglichkeit der Wettbewerbsverfälschung von der Teilnahme an dem BMM-Wettbewerb ausgeschlossen. Dies umfasst gleichermaßen alle Beteiligten der Auftragsdurchführung (Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer etc.).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein
Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o. g. Kontaktstelle) zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o. g. Kontaktstelle) zu rügen.
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Quelle: OJS 2016/S 191-344398 (2016-09-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-02-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. §134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden“.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. §134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden“.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes (50)
2. Organisatorische Umsetzung (20)
3. Preis (30)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-01-30 📅
Name: ACE Auto Club Europa e. V. in Bietergemeinschaft mit B.A.U.M. e. V., B.A.U.M. Consult GmbH
Postanschrift: Märkisches Ufer 28
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB ) entnommen werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB ) entnommen werden.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle), einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt gem. § 160 Abs. 3 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Quelle: OJS 2017/S 029-053118 (2017-02-08)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2017-07-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017/S 029-053118
Gesamtwert des Auftrags: 1 251 550 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Öffentlichkeitsarbeit📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Unterstützung eines Programms zur Förderung des betrieblichen Mobilitätsmanagements im Rahmen des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020
Kurze Beschreibung:
AP1: Wettbewerb BMM (Konzeption des Wettbewerbs; Organisation, Durchführung und Nachbereitung des Wettbewerbs; Fachveranstaltung zum Wettbewerb;
AP2: Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerkbildung (Website; Öffentlichkeitsarbeit zum Nutzen und den Möglichkeiten der Umsetzung von BMM; Evaluation; Organisation, Durchführung und Nachbereitung von 5 BMM-Netzwerkveranstaltungen);
AP3: Allgemeines Projektmanagement.
Zusätzlich werden im AP1 3 optionale Leistungen verlangt:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-06-26 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs.2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs.2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.