Unterstützungsleistungen bei der Durchführung von Kontrollmaßnahmen gem. § 19 Abs. 1 SysStabV

Tennet TSO GmbH

Gemäß § 19 Abs. 1 SysStabV sind die Betreiber von Übertragungsnetzen dazu verpflichtet, eine stichprobenweise Kontrolle der Nachrüstung von betroffenen Anlagen zur Erzeugung von Strom im Sinne der Systemstabilitätsverordnung durchzuführen oder durchführen zu lassen. Hierzu soll ein sachkundiger Dienstleister beauftragt werden, um den Übertragungsnetzbetreiber in dieser Sache zu unterstützen und die Überprüfung der Anlagen in dessen Auftrag entsprechend durchzuführen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-15.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-11-15 Auftragsbekanntmachung