Unterstützungsleistungen für Onlinekommunikation und E-Commerce Lösungen für die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH

Gegenstand ist die Beauftragung eines Dienstleisters zur Unterstützung des Auftraggebers (AG) bei der Weiterentwicklung seiner Online-Strategie u. -Kommunikation u. zur Planung, Umsetzung u. Weiterentwicklung seiner E-Commerce-Lösungen. Der Auftragnehmer (AN) hat den gesamten digitalen Auftritt des AG gegenüber dessen Zielgruppen kontinuierlich unter Berücksichtigung von Markttrends u. Einsatz von Branchenbenchmarks zu optimieren. Um dies zu erreichen, muss der AN Optimierungspotentiale identifizieren, darauf basierend den AG beraten sowie Konzepte u. Designs für alle Kommunikationskanäle u. Anwendungen des AG erarbeiten u. umsetzen. Der AN muss dabei Kenntnisse im Mobile-Bereich (Apps, mobile Websites, Indoornavigation) u. im Bereich der digitalen Payment-Lösungen, insbesondere PayPal, einbringen. Der AN muss bei Bedarf in der täglichen Arbeit redaktionell unterstützen u. ad hoc-Anfragen zuverlässig bearbeiten. Der AN hat darüber hinaus die bestehende Website des AG zu optimieren.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-04.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-11-04 Auftragsbekanntmachung
2017-05-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-04)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift:
“Einkauf / Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 – Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld”
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12521
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Einkauf
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de 📧
Fax: +49 306091-70641 📠
Region: de424 🏙️
URL: www.berlin-airport.de 🌏

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel:
“Unterstützungsleistungen für Onlinekommunikation und E-Commerce Lösungen für die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH. 2016/S 216-393844”
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlichkeitsarbeit 📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand ist die Beauftragung eines Dienstleisters zur Unterstützung des Auftraggebers (AG) bei der Weiterentwicklung seiner Online-Strategie u....”    Mehr anzeigen

1️⃣
Ort der Leistung: de424 🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Weitere Angaben vgl. Auftragsbekanntmachung Referenznummer 2016/S 216-393844 vom 09.11.2016, Ziffer II.2.4). Diese Bekanntmachung wurde auf der folgenden...”    Mehr anzeigen
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Weitere Angaben vgl. Auftragsbekanntmachung Referenznummer 2016/S 216-393844 vom 09.11.2016, Ziffer II.2.11). Diese Bekanntmachung wurde auf der folgenden...”    Mehr anzeigen

Verfahren
Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 216-393844

Auftragsvergabe

1️⃣
Titel:
“Unterstützungsleistungen für Onlinekommunikation und E-Commerce Lösungen für die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH”
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-04-24 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Pixelpark AG
Postanschrift: Leibnizstraße 65
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10629
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107”
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1617 📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 088-172980 (2017-05-04)