Gegenstand ist die Beauftragung eines Dienstleisters zur Unterstützung des Auftraggebers (AG) bei der Weiterentwicklung seiner Online-Strategie u. -Kommunikation u. zur Planung, Umsetzung u. Weiterentwicklung seiner E-Commerce-Lösungen. Der Auftragnehmer (AN) hat den gesamten digitalen Auftritt des AG gegenüber dessen Zielgruppen kontinuierlich unter Berücksichtigung von Markttrends u. Einsatz von Branchenbenchmarks zu optimieren. Um dies zu erreichen, muss der AN Optimierungspotentiale identifizieren, darauf basierend den AG beraten sowie Konzepte u. Designs für alle Kommunikationskanäle u. Anwendungen des AG erarbeiten u. umsetzen. Der AN muss dabei Kenntnisse im Mobile-Bereich (Apps, mobile Websites, Indoornavigation) u. im Bereich der digitalen Payment-Lösungen, insbesondere PayPal, einbringen. Der AN muss bei Bedarf in der täglichen Arbeit redaktionell unterstützen u. ad hoc-Anfragen zuverlässig bearbeiten. Der AN hat darüber hinaus die bestehende Website des AG zu optimieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-11-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlichkeitsarbeit
Kurze Beschreibung:
Gegenstand ist die Beauftragung eines Dienstleisters zur Unterstützung des Auftraggebers (AG) bei der Weiterentwicklung seiner Online-Strategie u. -Kommunikation u. zur Planung, Umsetzung u. Weiterentwicklung seiner E-Commerce-Lösungen. Der Auftragnehmer (AN) hat den gesamten digitalen Auftritt des AG gegenüber dessen Zielgruppen kontinuierlich unter Berücksichtigung von Markttrends u. Einsatz von Branchenbenchmarks zu optimieren. Um dies zu erreichen, muss der AN Optimierungspotentiale identifizieren, darauf basierend den AG beraten sowie Konzepte u. Designs für alle Kommunikationskanäle u. Anwendungen des AG erarbeiten u. umsetzen. Der AN muss dabei Kenntnisse im Mobile-Bereich (Apps, mobile Websites, Indoornavigation) u. im Bereich der digitalen Payment-Lösungen, insbesondere PayPal, einbringen. Der AN muss bei Bedarf in der täglichen Arbeit redaktionell unterstützen u. ad hoc-Anfragen zuverlässig bearbeiten. Der AN hat darüber hinaus die bestehende Website des AG zu optimieren.
Gegenstand ist die Beauftragung eines Dienstleisters zur Unterstützung des Auftraggebers (AG) bei der Weiterentwicklung seiner Online-Strategie u. -Kommunikation u. zur Planung, Umsetzung u. Weiterentwicklung seiner E-Commerce-Lösungen. Der Auftragnehmer (AN) hat den gesamten digitalen Auftritt des AG gegenüber dessen Zielgruppen kontinuierlich unter Berücksichtigung von Markttrends u. Einsatz von Branchenbenchmarks zu optimieren. Um dies zu erreichen, muss der AN Optimierungspotentiale identifizieren, darauf basierend den AG beraten sowie Konzepte u. Designs für alle Kommunikationskanäle u. Anwendungen des AG erarbeiten u. umsetzen. Der AN muss dabei Kenntnisse im Mobile-Bereich (Apps, mobile Websites, Indoornavigation) u. im Bereich der digitalen Payment-Lösungen, insbesondere PayPal, einbringen. Der AN muss bei Bedarf in der täglichen Arbeit redaktionell unterstützen u. ad hoc-Anfragen zuverlässig bearbeiten. Der AN hat darüber hinaus die bestehende Website des AG zu optimieren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlichkeitsarbeit📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: de424 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift: Einkauf / Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 – Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de📧
Fax: +49 306091-70641 📠
URL der Dokumente: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/🌏
1) Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2.) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens EA-2016-039 an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 22.11.2016, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3.) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag (TNA) unterzeichnet ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BewGe oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BewGe beizufügen.
4.) Die TNA und deren Anlagen sind dreifach (ein Original, 2 Kopien) in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2016-039 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der TNA eingereicht wird, sowie im Anschreiben zu dem TNA zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Hierzu ist das auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu verwenden.
5.) Dem TNA sind zudem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des TNA versichert der Bewerber / die BewGe, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
6.) Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
7.) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
8.) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
9) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des AG.
10) Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
1) Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2.) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens EA-2016-039 an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 22.11.2016, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3.) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag (TNA) unterzeichnet ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BewGe oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BewGe beizufügen.
4.) Die TNA und deren Anlagen sind dreifach (ein Original, 2 Kopien) in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2016-039 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der TNA eingereicht wird, sowie im Anschreiben zu dem TNA zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Hierzu ist das auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu verwenden.
5.) Dem TNA sind zudem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des TNA versichert der Bewerber / die BewGe, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
6.) Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
7.) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
8.) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
9) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des AG.
10) Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vom AN sind folgende Leistungen hinsichtlich Onlinekommunikation u. E-Commerce Lösungen zu erbringen:
— Konzeption von u. Design für kreative Lösungsansätze für verschiedenste Problemstellungen und Anforderungen;
— Strategische u. konzeptionelle Beratung und Weiterentwicklung der digitalen Kanäle des AG;
— Konzeption u. Optimierung von Cross-Selling-Prozessen für den Produktverkauf über die digitalen Kanäle des AG auf Grundlage eines Multichannel-Marketings;
— Technische Umsetzung von einzelnen Lösungen (z. B. Microsites, Social-Media-Kampagnen, Produktanbindungen mit Backend-Funktionalität);
— Beratung zu Suchmaschinenoptimierung (SEO) u. Suchmaschinenmarketing (SEA);
— Beratung, Konzeption u. Design hinsichtlich mobiler Applikationen, ggf. Umsetzung der Idee, sowie Identifikation von Optimierungspotentialen der bestehenden Anwendungen;
— Beratung u. Weiterentwicklung bestehender Produkte und Systeme für Indoornavigation;
— Regelmäßige Durchführung von Quick-Checks u. Empfehlung von Quick-Wins hinsichtlich jeglicher Kommunikations- u. E-Commerce-Kanäle;
— Online-Reputation-Management;
— Marktbeobachtung zu Trends in der digitalen Kommunikation u. im E-Commerce, mit Bezug auf heutige/mögliche zukünftigeKanäle des AGs;
— Content Development u. Optimierung im Hinblick auf die jeweiligen Kommunikationskanäle;
— Beratung zu digitalen Mailings (interne u. externe Newsletter) u. E-Mail-Kampagnen;
— Beratung zu Wissensdatenbanken;
— Beratung zu Web Analytics (Google Analytics für Website u. Piwik für Intranet), bedarfsweise Durchführung von Monitorings mit Google Analytics u. Ableitung von kurz-, mittel- u. langfristigen Handlungsempfehlungen;
— Social Media Beratung u. Unterstützung bei der Implementierung von neuen Social-Media-Kanälen, Vorstellung neuester Entwicklungen im Onlinebereich, damit der AG stets Early Adopter sein kann;
— Durchführung von Workshops beim AG zu den o. g. Themen;
— Beratung bzgl. aktueller Usability-Standards.
In diesem Rahmen hat der AN alle aktuell beim AG existierenden Online-Kanäle im Rahmen der Leistungserbringung zu beobachten u. weiterzuentwickeln:
— Indoornavigation: Beacon-Technologie mit Push-Kommunikation.
Nicht Teil der Leistungserbringung des AN sind Konzept, Design u. Umsetzung einer neuen Website auf Basis eines Content Management Systems für den AG. Jedoch ist der AN nach Einführung einer neuen Website für deren Optimierung zuständig. Nicht Teil der Leistungserbringung sind darüber hinaus technische Umsetzungsleistungen für globale Websites u. –services (z. B. Verknüpfung zu Datenbanken). Jedoch sind bei Bedarf des AG vom AN technische Umsetzungsleistungen für Produkte, z. B. Microsites u. Apps, zu erbringen, die dann nur mit der IT-Infrastruktur des AG verbunden werden.
Nicht Teil der Leistungserbringung des AN sind Konzept, Design u. Umsetzung einer neuen Website auf Basis eines Content Management Systems für den AG. Jedoch ist der AN nach Einführung einer neuen Website für deren Optimierung zuständig. Nicht Teil der Leistungserbringung sind darüber hinaus technische Umsetzungsleistungen für globale Websites u. –services (z. B. Verknüpfung zu Datenbanken). Jedoch sind bei Bedarf des AG vom AN technische Umsetzungsleistungen für Produkte, z. B. Microsites u. Apps, zu erbringen, die dann nur mit der IT-Infrastruktur des AG verbunden werden.
Auf Seiten des AG sind sowohl der Bereich Unternehmenskommunikation als auch der Geschäftsbereich Commercial feste Ansprechpartner des AN, mit denen er sich abstimmen muss. Während der gesamten Vertragslaufzeit muss der AN einen festen Ansprechpartner zu den üblichen Arbeitszeiten zur Verfügung stellen. Wenn der Ansprechpartner nicht zur Verfügung steht, so ist vom AN eine Vertretung bereitzustellen, die in alle Themen eingearbeitet ist.
Auf Seiten des AG sind sowohl der Bereich Unternehmenskommunikation als auch der Geschäftsbereich Commercial feste Ansprechpartner des AN, mit denen er sich abstimmen muss. Während der gesamten Vertragslaufzeit muss der AN einen festen Ansprechpartner zu den üblichen Arbeitszeiten zur Verfügung stellen. Wenn der Ansprechpartner nicht zur Verfügung steht, so ist vom AN eine Vertretung bereitzustellen, die in alle Themen eingearbeitet ist.
Es ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag abzuschließen, auf dessen Basis der AG die zu erbringenden Leistungen konkretisiert u. hierfür Angebote beim AN einholen u. beauftragen kann. Mögliche Abrufe erfolgen i. d. R. mit einer Woche Vorlaufzeit. Es gibt keine Abnahmeverpflichtung seitens des AG.
Es ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag abzuschließen, auf dessen Basis der AG die zu erbringenden Leistungen konkretisiert u. hierfür Angebote beim AN einholen u. beauftragen kann. Mögliche Abrufe erfolgen i. d. R. mit einer Woche Vorlaufzeit. Es gibt keine Abnahmeverpflichtung seitens des AG.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Gemäß II.2.11) dieser Bekanntmachung.
Beschreibung der Optionen:
Der AG behält sich eine optionale Verlängerung um 12 Monate nach Ende der anfänglichen Laufzeit vor.
Die etwaige Ausübung der Option wird als einseitiges Ziehungsrecht des AG ohne Anspruch auf Beauftragung und ohne Anspruch des ANs auf Vergütung bzw. Schadenersatz vereinbart. Eine Verpflichtung zur Beauftragung seitens des AGs besteht nicht. Die Option muss bis spätestens 3 Monate vor Ende der anfänglichen Laufzeit schriftlich durch den AG beauftragt werden.
Die etwaige Ausübung der Option wird als einseitiges Ziehungsrecht des AG ohne Anspruch auf Beauftragung und ohne Anspruch des ANs auf Vergütung bzw. Schadenersatz vereinbart. Eine Verpflichtung zur Beauftragung seitens des AGs besteht nicht. Die Option muss bis spätestens 3 Monate vor Ende der anfänglichen Laufzeit schriftlich durch den AG beauftragt werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
2)
Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 6 Monate.
3)
Unterschriebene Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie – soweit anwendbar – § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Unterschriebene Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.
Unterschriebene Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie – soweit anwendbar – § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Unterschriebene Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.
4)
Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
Der AG stellt hierzu das Formblatt BewGe-Erklärung zur Verfügung.
BewGe haben in obiger BewGe-Erklärung oder als Anlage zur BewGe-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
BewGe haben in obiger BewGe-Erklärung oder als Anlage zur BewGe-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
5)
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z. B. Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem Teilnahmeantrag die in Ziff. III.1.1) 1-4 dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise vorzulegen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z. B. Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem Teilnahmeantrag die in Ziff. III.1.1) 1-4 dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise vorzulegen.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Nachunternehmer-Erklärung zur Verfügung.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
Erklärung über die Umsätze (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014, 2015), soweit diese Umsätze Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat anzugeben, dargestellt als Umsatz vergleichbarer Leistungen im jeweiligen Geschäftsjahr (2013, 2014, 2015).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung über die Umsätze (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014, 2015), soweit diese Umsätze Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat anzugeben, dargestellt als Umsatz vergleichbarer Leistungen im jeweiligen Geschäftsjahr (2013, 2014, 2015).
Mindeststandards:
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers / der BewGe in Höhe von 1 200 000 EUR (netto), soweit diese Umsätze Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat anzugeben, dargestellt als Umsatz vergleichbarer Leistungen im jeweiligen Geschäftsjahr (2013, 2014, 2015).
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers / der BewGe in Höhe von 1 200 000 EUR (netto), soweit diese Umsätze Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat anzugeben, dargestellt als Umsatz vergleichbarer Leistungen im jeweiligen Geschäftsjahr (2013, 2014, 2015).
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die BewGe zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die BewGe zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Der AG stellt hierzu das Formblatt Verpflichtungserklärung zur Verfügung.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben zu Erfahrungen des Bewerbers / der BewGe mit Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. „Vergleichbare Leistungen“ in diesem Sinne sind Dienstleistungen an Verkehrsflughäfen, für Unternehmen der Luftverkehrsbranche und technische Infrastrukturanbieter mit folgendem Leistungsumfang:
Angaben zu Erfahrungen des Bewerbers / der BewGe mit Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. „Vergleichbare Leistungen“ in diesem Sinne sind Dienstleistungen an Verkehrsflughäfen, für Unternehmen der Luftverkehrsbranche und technische Infrastrukturanbieter mit folgendem Leistungsumfang:
(1) Konzeption von und Design für kreative Lösungsansätze für Onlinekanäle und
(2) Konzeption und Optimierung von (Cross-Selling-)Prozessen für den Produktverkauf über digitale Kanäle und
(3) Strategische Beratung und Betreuung aller Online-Kanäle wie Web, Apps, Social Media und
(4) Monitoring Website und Social Media und
(5) Usability-Unterstützung und
(6) SEO (Search-Engine-Optimization)-Beratung und
(7) SEA (Search-Engine-Advertising), sowie Facebook/Twitter-Anzeigen-Handling und
(8) Regelmäßige Statusmeetings beim AG vor Ort.
Mindeststandards:
In den einzureichenden Referenzen sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
Es sind die zwingend erforderlichen Mindestanforderungen sowie weitere zusätzliche Angaben zu beachten. Angaben zu den Mindestanforderungen gemäß Link: (URL) https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. TNA's können nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1.3) aufgeführten Referenzen als Mindestanforderung die in der Anlage zu dieser Bekanntmachung aufgeführten Mindeststandards erfüllen.
Es sind die zwingend erforderlichen Mindestanforderungen sowie weitere zusätzliche Angaben zu beachten. Angaben zu den Mindestanforderungen gemäß Link: (URL) https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. TNA's können nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1.3) aufgeführten Referenzen als Mindestanforderung die in der Anlage zu dieser Bekanntmachung aufgeführten Mindeststandards erfüllen.
1.) Mindestens 2 Referenzen vom Bewerber/BewGe sind aufzuführen u. zu beschreiben, bei denen vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten 3 Jahre, mithin nach Oktober 2013, erbracht wurden.
1.1) Dabei muss jede Referenz mindestens folgende Leistungen beinhalten:
a. Kontinuierliche strategische Beratung u. Betreuung von Online-Kanälen wie Website, App, Social Media inkl. Monitoring und
b. Konzeption u. Optimierung von (Cross-) Selling-Prozessen für den Produktverkauf über digitale Kanäle und
c. Über eine Vertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten erbracht.
Sofern nicht zwei Referenzen mit obigen Inhalten vorliegen, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren.
1.2) Als weitere Mindestanforderung muss mindestens eine dieser (III.1.3, 1.1 a) – c)) eingereichten Referenzen für einen Verkehrsflughafen, ein Unternehmen der Luftverkehrsbranche oder technischen Infrastrukturanbieter erfolgreich erbracht worden sein.
1.2) Als weitere Mindestanforderung muss mindestens eine dieser (III.1.3, 1.1 a) – c)) eingereichten Referenzen für einen Verkehrsflughafen, ein Unternehmen der Luftverkehrsbranche oder technischen Infrastrukturanbieter erfolgreich erbracht worden sein.
1.3) Es muss mindestens eine, ggf. weitere, Referenz eingereicht werden, die die erfolgreiche Erstellung einer übergeordneten Social-Media-Strategie im Zusammenhang mit Neueinführung oder Weiterentwicklung einzelner Social-Media-Kanäle für einen AG umfasst hat.
1.3) Es muss mindestens eine, ggf. weitere, Referenz eingereicht werden, die die erfolgreiche Erstellung einer übergeordneten Social-Media-Strategie im Zusammenhang mit Neueinführung oder Weiterentwicklung einzelner Social-Media-Kanäle für einen AG umfasst hat.
1.4) Es muss mindestens eine, ggf. weitere, Referenz eingereicht werden, die ein erfolgreich abgeschlossenes Projekt mit der Umsetzung von mobilen Anwendungen inkl. Produktverkauf (z. B. Erstellung App mit Produktverkauf u. Paymentfunktionalität) umfasst. Hier muss die Referenz nachweisen, dass mit Payment Service Pay Pal und Braintree gearbeitet wurde. Weiterhin muss diese Referenz auch mindestens die Anforderungen aus III.1.3, 1.1 b) erfüllen.
1.4) Es muss mindestens eine, ggf. weitere, Referenz eingereicht werden, die ein erfolgreich abgeschlossenes Projekt mit der Umsetzung von mobilen Anwendungen inkl. Produktverkauf (z. B. Erstellung App mit Produktverkauf u. Paymentfunktionalität) umfasst. Hier muss die Referenz nachweisen, dass mit Payment Service Pay Pal und Braintree gearbeitet wurde. Weiterhin muss diese Referenz auch mindestens die Anforderungen aus III.1.3, 1.1 b) erfüllen.
Die Nichterfüllung schon einer dieser vorgenannten aufgeführten Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
2.) Nennung des verantwortlichen Ansprechpartners des Bewerbers/BewGe, der im gesamten Vertragszeitraum vorgesehen ist. Weitere Angaben zu Mindestanforderungen gemäß Link: (URL) https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
2.1) Es gelten für den benannten Ansprechpartner folgende Mindestanforderungen:
a) Erfahrungen in Projektleitung für ein erfolgreich abgeschlossenes Projekt mit der Umsetzung von mobilen Anwendungen inkl. Produktverkauf innerhalb der letzten 3 Jahre, mithin nach Oktober 2013 und
b) Erfahrungen in der Strategischen Beratung und Betreuung eines AGs/Kunden hinsichtlich Online-Kanälen wie Web, Apps, Social Media über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten und
c) sehr gute Beherrschung der deutschen und englischen Sprache in Wort und Schrift.
Sofern der Ansprechpartner eine der Mindestanforderungen gem. III.1.3. 2.1) a, b und c nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Anforderungen zur Darstellungsform aller Referenzen gemäß Link: (URL) https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. TNA's können nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1.3) aufgeführten Referenzen als Mindestanforderung die in der Anlage zu dieser Bekanntmachung aufgeführten Mindeststandards erfüllen.
Anforderungen zur Darstellungsform aller Referenzen gemäß Link: (URL) https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. TNA's können nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1.3) aufgeführten Referenzen als Mindestanforderung die in der Anlage zu dieser Bekanntmachung aufgeführten Mindeststandards erfüllen.
3.) Angaben über Qualifikation Personal (Mindestanforderung)
Der Bewerber/BewGe erklärt, dass die Kenntnisse und Kompetenzen aus den angegebenen Referenzen aus III.1.3) Punkt 2.1. beim Bewerber/BewGe bei Leistungsbeginn vorhanden sind u. Mitarbeiter (MA) mit beschriebener Qualifikation bei Leistungsbeginn zur Verfügung stehen. Der Bewerber/BewGe erklärt, dass alle bei Leistungserbringung einzusetzenden MA über sehr gute mündliche u. schriftliche Sprachkenntnisse in Deutsch u. Englisch verfügen.
Der Bewerber/BewGe erklärt, dass die Kenntnisse und Kompetenzen aus den angegebenen Referenzen aus III.1.3) Punkt 2.1. beim Bewerber/BewGe bei Leistungsbeginn vorhanden sind u. Mitarbeiter (MA) mit beschriebener Qualifikation bei Leistungsbeginn zur Verfügung stehen. Der Bewerber/BewGe erklärt, dass alle bei Leistungserbringung einzusetzenden MA über sehr gute mündliche u. schriftliche Sprachkenntnisse in Deutsch u. Englisch verfügen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der AG prüft bei den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise III.1.1 bis III.1.3
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der Mindestanforderungen
Stufe 3: Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber/BewGe eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der AG seinen Beurteilungsspielraum aus. Nur die geeigneten Bewerber werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern oder ggf. korrigieren zu lassen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
A) Das durch den AN einzusetzende Personal muss vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben.
b) Alle eingesetzten Mitarbeiter des ANs müssen die deutsche Sprache fließend und grammatikalisch einwandfrei beherrschen, zudem sind sehr gute Sprachkenntnisse in Englisch Voraussetzung.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
1) Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2.) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens EA-2016-039 an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 22.11.2016, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
2.) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens EA-2016-039 an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 22.11.2016, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3.) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag (TNA) unterzeichnet ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BewGe oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BewGe beizufügen.
3.) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag (TNA) unterzeichnet ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BewGe oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BewGe beizufügen.
4.) Die TNA und deren Anlagen sind dreifach (ein Original, 2 Kopien) in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2016-039 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der TNA eingereicht wird, sowie im Anschreiben zu dem TNA zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Hierzu ist das auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu verwenden.
4.) Die TNA und deren Anlagen sind dreifach (ein Original, 2 Kopien) in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2016-039 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der TNA eingereicht wird, sowie im Anschreiben zu dem TNA zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Hierzu ist das auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu verwenden.
5.) Dem TNA sind zudem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des TNA versichert der Bewerber / die BewGe, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
5.) Dem TNA sind zudem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des TNA versichert der Bewerber / die BewGe, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
6.) Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
7.) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
8.) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
8.) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
9) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des AG.
10) Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
10) Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1617📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
3.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4.
Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5.
Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Quelle: OJS 2016/S 216-393844 (2016-11-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2016/S 216-393844
Kurze Beschreibung:
Gegenstand ist die Beauftragung eines Dienstleisters zur Unterstützung des Auftraggebers (AG) bei der Weiterentwicklung seiner Online-Strategie u. -Kommunikation u. zur Planung, Umsetzung u. Weiterentwicklungseiner E-Commerce-Lösungen. Der Auftragnehmer (AN) hat den gesamten digitalen Auftritt des AG gegenüber dessen Zielgruppen kontinuierlich unter Berücksichtigung von Markttrends u. Einsatz von Branchenbenchmarks zu optimieren. Um dies zu erreichen, muss der AN Optimierungspotentiale identifizieren, darauf basierend den AG beraten sowie Konzepte u. Designs für alle Kommunikationskanäle u. Anwendungen des AG erarbeiten u. umsetzen. Der AN muss dabei Kenntnisse im Mobile-Bereich (Apps, mobile Websites, Indoornavigation) u. im Bereich der digitalen Payment-Lösungen, insbesondere PayPal, einbringen. Der AN muss bei Bedarf in der täglichen Arbeit redaktionell unterstützen u. ad hoc-Anfragen zuverlässig bearbeiten. Der AN hat darüber hinaus die bestehende Website des AG zu optimieren.
Gegenstand ist die Beauftragung eines Dienstleisters zur Unterstützung des Auftraggebers (AG) bei der Weiterentwicklung seiner Online-Strategie u. -Kommunikation u. zur Planung, Umsetzung u. Weiterentwicklungseiner E-Commerce-Lösungen. Der Auftragnehmer (AN) hat den gesamten digitalen Auftritt des AG gegenüber dessen Zielgruppen kontinuierlich unter Berücksichtigung von Markttrends u. Einsatz von Branchenbenchmarks zu optimieren. Um dies zu erreichen, muss der AN Optimierungspotentiale identifizieren, darauf basierend den AG beraten sowie Konzepte u. Designs für alle Kommunikationskanäle u. Anwendungen des AG erarbeiten u. umsetzen. Der AN muss dabei Kenntnisse im Mobile-Bereich (Apps, mobile Websites, Indoornavigation) u. im Bereich der digitalen Payment-Lösungen, insbesondere PayPal, einbringen. Der AN muss bei Bedarf in der täglichen Arbeit redaktionell unterstützen u. ad hoc-Anfragen zuverlässig bearbeiten. Der AN hat darüber hinaus die bestehende Website des AG zu optimieren.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-04-24 📅
Name: Pixelpark AG
Postanschrift: Leibnizstraße 65
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10629
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin🏙️
Quelle: OJS 2017/S 088-172980 (2017-05-04)