Untersuchung und Überwachung von Trinkwasser-Kleinanlagen von 2017 – 2019
Auf der Grundlage des § 18 (1) der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 21.05.2001 ist das Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt als zuständige Überwachungsbehörde dazu verpflichtet, die Einhaltung der Anforderungen an Kleinanlagen zu prüfen. Zu diesem Zweck beabsichtigt das Gesundheitsamt die Besichtigung, Beprobung und Wasseruntersuchung von ca. 4.360 Kleinanlagen im Kreis Steinfurt für die Jahre 2017 – 2019 an eine vom Land NRW bestellte Trinkwasseruntersuchungsstelle zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-06-27
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Auftragsbekanntmachung
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2016-11-28
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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