Usedomer-See-Zentrum / Kunst, Kultur, Tourismus mit maritimem Flair – Los 4 Ufereinfassungen

Stadt Usedom über: Amt Usedom-Süd

Die Stadt Usedom, vertreten durch das Amt Usedom-Süd, beabsichtigt den Ausbau des Usedomer Hafens.
Wesentlicher Bestandteil sind die Ufereinfassungen Ost (Paske) und West (Usedom) mit verankerter Spundwand bzw. verankerter Rohr-Kombi-Wand.
Zusätzlich werden die Pfahlgründungen für ein geplantes Brückenauf- und widerlager sowie eine geplante Pfahlrostplatte eingebaut.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-12-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-12-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Kais
Referenznummer: Hafen/04/2017
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Usedom, vertreten durch das Amt Usedom-Süd, beabsichtigt den Ausbau des Usedomer Hafens. Wesentlicher Bestandteil sind die Ufereinfassungen Ost (Paske) und West (Usedom) mit verankerter Spundwand bzw. verankerter Rohr-Kombi-Wand. Zusätzlich werden die Pfahlgründungen für ein geplantes Brückenauf- und widerlager sowie eine geplante Pfahlrostplatte eingebaut.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Kais 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Ostvorpommern 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Usedom über: Amt Usedom-Süd
Postanschrift: Markt 7
Postleitzahl: 17406
Postort: Usedom
Kontakt
Internetadresse: http://www.amtusedom.de 🌏
E-Mail: p.zeplin@amtusedom-sued.de 📧
Telefon: +49 3837275060 📞
Fax: +49 3837275075 📠
URL der Dokumente: https://service.bi-online.de/TenderDocuments/D427172671 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-13 📅
Einreichungsfrist: 2017-02-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-16 📅
Datum des Beginns: 2017-05-02 📅
Datum des Endes: 2017-09-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 243-442816
ABl. S-Ausgabe: 243
Zusätzliche Informationen
Bieter und deren Bevollmächtigte.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Usedom, vertreten durch das Amt Usedom-Süd, beabsichtigt den Ausbau des Usedomer Hafens.
Wesentlicher Bestandteil sind die Ufereinfassungen Ost (Paske) und West (Usedom) mit verankerter Spundwand bzw. verankerter Rohr-Kombi-Wand.
Zusätzlich werden die Pfahlgründungen für ein geplantes Brückenauf- und widerlager sowie eine geplante Pfahlrostplatte eingebaut.
Ufereinfassung Ost (Paske): 55 m Spundwand, verankert mit Verpressankern,
Ufereinfassung West (Usedom): 115 m Rohr-Kombi-Wand, verankert mit Rammankern,
19 St. Pfahlgründungen für Brückenauf- und widerlager, Betriebsgebäude, Leitdalben (Rammrohre DN 200 bis DN 700),
53 St. Pfahlgründungen für Pfahlrostplatte (Kaje) und Bootsdrehkran (Rammrohre DN 700 bis DN 800).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 17406 Usedom.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens;
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet;
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— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
— Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist;
— Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste einer Präqualifikationsstelle oder als vorläufiger Nachweis durch Eigenerklärungen gem. Formblatt -Eigenerklärungen zur Eignung- nachzuweisen.
Zugelassene Präqulifikationsstellen:
— PQ VOL;
— ULV MV.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt -Eigenerklärung zur Eignung- angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt -Eigenerklärung
zur Eignung- auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist erhältlich: wird mit den Vergabeunterlagen ausgegeben.
— Angaben zur Eintragung im Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben z. Umsatz i. d. letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen u. a. Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss d. Anteils bei gemeinsam m. anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
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— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
— Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Technik/Geräte.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-03-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-02-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Ort: Amt Usedom-Süd, Markt 7, 17406 Usedom. Raum: Beratungsraum.
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte.
Vergabekriterien
Kostenkriterium: Preis
Gewichtung der Kosten: 100 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.amtusedom.de 🌏
Dokumente URL: https://service.bi-online.de/TenderDocuments/D427172671 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3 – Kommunikation.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 385 / 5885160 📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Fax: +49 385 / 5884855817 📠
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß Paragr. 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Vergabekammer unzulässig soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 243-442816 (2016-12-13)